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Durch die Pflegesachleistungen sinnvoll helfen

Wenn Menschen pflegebedürftig werden, haben sie, je nach Grad der Pflegebedürftigkeit, ein Anrecht auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse. Neben einer Geldleistung, auch als Pflegegeld bezeichnet, können betroffene Menschen auch die sogenannten Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Unter diesen Pflegesachleistungen versteht man dann, dass die zu pflegende Person nicht von Angehörigen, sondern von Pflegeeinrichtungen wie z.B. Sozialstationen odersonstigen ambulanten Pflegeeinrichtungen betreut und gepflegt wird. Auch bei den Pflegesachleistungen wird zwischen der Grundpflege, das bedeutet Körperpflege, Ernährung und Mobilität, und der hauswirtschaftlichen Versorgung, also z.B. Einkaufen, Kochen oder Waschen, unterschieden. Je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit sowie der entsprechenden Eingruppierung in eine der insgesamt 3 Pflegestufen, unterscheidet sich dann auch die Intensität sowie die Häufigkeit der Betreuung und Pflege durch geschultes Fachpersonal.

Bei der Pflegesachleistung kann auch von einer Naturalleistung gesprochen werden. Während bei der Pflege durch Angehörige das sogenannte Pflegegeld direkt an die betroffene Person fliest, erhält diese im Rahmen einer Pflege durch mobile Pflegedienste kein Geld, sondern die entsprechenden Leistungen der Pflege. Sowohl die Grundpflege als auch die hauswirtschaftliche Unterstützung können Sachleistungen der Pflege sein. Hingegen gehört die Behandlungspflege nicht zu diesem Bereich. Behandlungspflege bedeutet, dass z.B. ein Arzt bestimmte Therapien oder medizinische Maßnahmen angeordnet hat. Diese zählen dann aber nicht zu den genannten Pflegesachleistungen.

Voraussetzungen für die Pflegsachleistungen

Pflegebedürftige Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf Pflegesachleistungen seitens der gesetzlichen Pflegekassen. So darf keine Pflege, sei es Grundpflege oder auch hauswirtschaftliche Versorgung, durch die gesetzliche Krankenversicherungen geleistet werden. Des Weiteren muss die Pflege der betroffenen Person im häuslichen Bereich stattfinden. Hierbei kann es sich dann entweder um den eigenen Haushalt oder auch den einer verwandten oder bekannten Person handeln, in den die zu pflegende Person aufgenommen wurde. Auch die Pflege in einem Altenheim wird hier im Rahmen der Sachleistungen anerkannt. Auch muss eine gewisse Zeit lang in die gesetzliche Pflegekasse eingezahlt worden sein, die Vorversicherungszeit muss erfüllt sein. Zudem muss die Pflegebedürftigkeit offiziell durch einen medizinischen Dienst festgestellt und anerkannt worden sein. Zum Schluss muss natürlich ein Antrag an die zuständige Pflegekasse gestellt werden, so dass es hier dann zu der genannten und beschriebenen Pflegesachleistung kommen kann.

Ist die betroffene und zu pflegende Person aber in einem speziellen Pflegeheim untergebracht, so besteht hier kein Anspruch auf Pflegesachleistung. Ein Pflegeheim zählt hier dann nicht zum Rahmen der häuslichen Pflege. Lediglich die Unterbringung in einem normalen Altersheim wird hier anerkannt. Dabei ist es egal, ob es sich hierbei um ein Zimmer oder auch ein richtiges Wohnappartement handelt. Solange es ein Altersheim ist, ist die Voraussetzung für die Pflegesachleistung erfüllt.

Kombination Pflegegeld und Pflegesachleistung

Betroffene können sich entweder für das Pflegegeld oder auch für die Pflegesachleistung entscheiden. Aber auch eine Kombination beider Leistungen ist möglich. So kann es z.B. sein, dass sich ein Angehöriger sowie ein anerkannter mobiler Pflegedienst die Betreuung und die damit verbundenen Aufgaben teilen. Hier muss individuell entschieden werden, welche Kombination möglich und empfehlenswert ist. Je nach Aufteilung wird dann prozentual Pflegegeld gezahlt. Den Rest des Anspruches erhält der pflegebedürftige Mensch dann in Form der Sachleistungen.

Fazit

Jeden kann die Pflegebedürftigkeit treffen. Auch Sie und/oder Ihre Angehörigen. Eine zusätzliche Pflegeversicherung zu der normalen gesetzlichen Pflegeversicherung kann eventuell aufkommende finanzielle Lücken oder Engpässe schließen. So wird dann auch eine private Pflegeversicherung sinnvoll. Auch eine Versicherung, die ein sogenanntes Pflegetagegeld zahlt, kann hier eine gute und sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung sein. Egal, ob dann Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, durch eine zusätzliche private Absicherung sind Sie oder auch Ihre Angehörigen auf der sicheren Seite. Zudem gelten viele private Pflegeversicherungen auch im Ausland. Informieren Sie sich frühzeitig und vergleichen Sie. So sind Sie geschützt vor bösen Überraschungen und finanziellen Engpässen im Falle einer Pflegebedürftigkeit.