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Mietkauf von Immobilien: Vor- und Nachteile im Check

Beim Immobilien-Mietkauf ziehen Sie zunächst ein und zahlen regelmäßig Miete. Ein vertraglich festgelegter Teil wird auf den späteren Kaufpreis angerechnet. Ob der Erwerb günstiger ist, hängt von den Gesamtkosten, Ihren Pflichten während der Mietzeit und der Finanzierung der Schlussrate ab.

Mietkauf kommt infrage, wenn Sie noch keinen passenden Bankkredit erhalten oder wenig Eigenkapital haben. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob Sie zum Kauf verpflichtet sind, welcher Anteil der Monatszahlung angerechnet wird und wie Sie den Restbetrag am Laufzeitende finanzieren.

So funktioniert Mietkauf

Im Vertrag stehen in der Regel der Kaufpreis, die Mietdauer und die Anrechnung auf den Kaufpreis. Manchmal zahlen Sie zusätzlich eine Anzahlung. Die monatliche Zahlung besteht häufig aus zwei Teilen: einem Wohnentgelt für die Nutzung der Immobilie und einem Kaufanteil, der den noch offenen Kaufpreis senkt. Die gesamte Miete wird also nicht automatisch angerechnet.

Am Ende der vereinbarten Laufzeit bleibt meist eine Restschuld. Sie zahlen sie aus Ersparnissen oder finanzieren sie mit einem Darlehen. Mietkauf verschiebt damit einen Teil des Kaufpreises in die Zukunft und löst das Finanzierungsproblem nur, wenn Sie die Schlusszahlung später tatsächlich aufbringen können.

Mietkauf oder Optionskauf

Die Begriffe werden nicht überall gleich verwendet. Entscheidend ist deshalb, was genau im Vertrag steht: Müssen Sie die Immobilie am Ende kaufen, oder haben Sie nur das Recht dazu?

Bei einem klassischen Mietkauf ist der spätere Erwerb verbindlich vereinbart. Ein Optionskauf gibt Ihnen dagegen das Recht, später zu kaufen, ohne Sie zwingend dazu zu verpflichten. Für diese Möglichkeit können eine höhere Miete oder ein Aufpreis anfallen. Wenn Sie die Option nicht ausüben, gehen bereits gezahlte Beträge je nach Vertrag teilweise oder vollständig verloren. Lassen Sie im Vertrag eindeutig festhalten, was bei einem Ausstieg geschieht.

Wann Mietkauf Vorteile bietet

Der wichtigste mögliche Vorteil ist ein geringerer Finanzierungsbedarf zu Beginn. Wenn ein Teil der Monatszahlung den Kaufpreis mindert, brauchen Sie am Ende möglicherweise ein kleineres Darlehen. Das hilft aber nur, wenn die Anrechnung klar geregelt ist und die Schlussrate zu Ihrem Einkommen und Ihren Rücklagen passt.

Während der Mietzeit lernen Sie außerdem die Immobilie und das Wohnumfeld im Alltag kennen. Sie bemerken etwa, ob die Lage zu Ihrem Alltag passt oder ob sich Probleme im Gebäude zeigen. Das ersetzt keine unabhängige Prüfung des baulichen Zustands. Auch längeres Wohnen schließt verdeckte Mängel oder spätere Sanierungskosten nicht zuverlässig aus.

Ein fest vereinbarter Kaufpreis gibt Ihnen Planungssicherheit, sofern der Vertrag keine Preisänderungen vorsieht. Mietkauf kann auch für Selbstständige oder Haushalte mit zunächst erschwertem Kreditzugang interessant sein. Die Aussicht auf spätere Finanzierung ist jedoch keine Zusage einer Bank. Prüfen Sie frühzeitig, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um die Restschuld finanzieren zu können.

Kosten und Risiken

Die monatliche Belastung allein zeigt nicht, ob sich ein Mietkauf rechnet. Addieren Sie die Anzahlung, den nicht angerechneten Wohnanteil, die angerechneten Kaufanteile, die Schlussrate und die Erwerbsnebenkosten. Berücksichtigen Sie außerdem mögliche Reparaturen und Sanierungen. Erst dann können Sie die Gesamtkosten sinnvoll vergleichen: mit einem Sofortkauf samt Bankdarlehen oder mit einer normalen Mietlösung.

Besonders kritisch ist die Schlussrate. Ihr Einkommen, Ihre Bonität und die Kreditbedingungen können sich bis zum Ende der Mietzeit ändern. Wenn Ihre Ersparnisse nicht reichen und eine Bank Ihnen keinen Kredit gibt, können Sie den Kauf nicht finanzieren. Klären Sie deshalb schon vor Vertragsabschluss, wie hoch die Restschuld voraussichtlich ausfällt und wie Sie sie bezahlen können.

Auch Reparaturen können teuer werden. Manche Verträge übertragen Instandhaltung oder Modernisierung bereits während der Mietzeit auf Sie. Dann tragen Sie möglicherweise erhebliche Kosten, obwohl Sie noch nicht als Eigentümer im Grundbuch stehen. Prüfen Sie genau, wer für laufende Wartung, größere Reparaturen und notwendige Sanierungen zahlt.

Zahlungsverzug kann weitere Folgen haben. Auch eine Insolvenz des Verkäufers oder eine Zwangsversteigerung kann dazu führen. Je nach Vertrag stehen Anzahlungen und bereits angerechnete Beträge auf dem Spiel; auch weitere Ansprüche sind möglich. Was dann rechtlich gilt, hängt vom Vertrag und davon ab, wie Ihre Ansprüche abgesichert sind. Lassen Sie diese Fälle ausdrücklich prüfen, statt sich auf mündliche Zusagen zu verlassen.

Beispielrechnung zum Mietkauf

Ein von ImmoScout24 veröffentlichtes Rechenbeispiel geht von einem Kaufpreis von 250.000 Euro und einer Anzahlung von 50.000 Euro aus. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre. Die monatliche Kaltmiete beträgt 1.200 Euro. Davon werden 900 Euro pro Monat auf den Kaufpreis angerechnet.

Über die Laufzeit wird nur der vereinbarte Kaufanteil auf den Kaufpreis angerechnet; der übrige Teil gilt als Wohnentgelt. Die Höhe der verbleibenden Schlussrate richtet sich nach den vertraglichen Anrechnungen.

Das Beispiel zeigt, dass die Formulierung „Miete wird angerechnet“ irreführend sein kann: Nicht die gesamte Monatszahlung senkt den Kaufpreis. Die Rechnung ist ein einzelnes Beispiel und keine typische Marktbedingung. Zur tatsächlichen Gesamtsumme gehören auch Nebenkosten und mögliche Instandhaltungskosten. Vergleichen Sie außerdem, was ein Sofortkauf mit einem Bankdarlehen unter denselben Annahmen kosten würde.

Vertrag und Eigentum absichern

Ein Vertrag, der zum Kauf oder Verkauf eines Grundstücks verpflichtet, muss grundsätzlich notariell beurkundet werden. Lassen Sie den Notar sowohl die Kaufvereinbarung als auch damit verbundene Mietregelungen und ihre Folgen prüfen. Eine notarielle Beurkundung ersetzt jedoch keine Prüfung, ob der Kaufpreis, die Restschuld und die Pflichten für Sie tragbar sind.

Eigentümer werden Sie grundsätzlich erst mit der Einigung über die Übertragung und der Eintragung im Grundbuch. Bei vielen Mietkaufmodellen bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Zahlung als Eigentümer eingetragen. Fragen Sie den Notar, wie Ihr Anspruch auf den späteren Erwerb im konkreten Vertrag gesichert wird und welche Folgen ein Verkauf oder eine Insolvenz des Verkäufers hätte.

Klären Sie auch die Grunderwerbsteuer. Sie entsteht grundsätzlich mit dem rechtswirksamen Kaufvertrag und nicht erst mit der späteren Zahlung oder dem Grundbucheintrag. Der genaue Zeitpunkt und die steuerliche Behandlung hängen von der Vertragsgestaltung ab; die Steuersätze unterscheiden sich zudem je nach Bundesland. Lassen Sie den konkreten Vertrag steuerlich prüfen.

Vor der Unterschrift prüfen

Nehmen Sie sich Zeit für diese Punkte und lassen Sie offene Klauseln von einer unabhängigen Fachperson prüfen:

  • Kaufpflicht oder Kaufoption: Was geschieht, wenn Sie am Ende nicht kaufen können oder wollen?
  • Anrechnung: Welcher monatliche Betrag senkt den Kaufpreis, und welcher Betrag ist reines Wohnentgelt?
  • Schlussrate: Wie hoch ist die Restschuld, und wie wollen Sie sie bezahlen?
  • Gesamtkosten: Was zahlen Sie einschließlich Anzahlung, Monatsraten, Schlussrate, Nebenkosten und erwartbarer Instandhaltung?
  • Pflichten: Wer trägt Wartung, Reparaturen und Sanierungen, bevor Sie Eigentümer werden?
  • Absicherung: Wie wird Ihr Anspruch auf den späteren Kauf im Grundbuch gesichert?
  • Krisenfälle: Was gilt bei Zahlungsverzug, Insolvenz, Tod, Trennung oder einem Verkauf der Immobilie?
  • Immobilienzustand: Ist das Gebäude unabhängig auf Mängel und Sanierungsbedarf geprüft worden?

Geld anlegen oder Kredit tilgen?

Wenn Sie Geld übrig haben, während Sie noch einen Kredit abbezahlen, vergleichen Sie den Kreditzins mit dem Ertrag einer sicheren Geldanlage nach Steuern und Kosten. Liegt der Kreditzins höher, sparen Sie mit einer zusätzlichen Tilgung meist mehr, als eine verzinste Geldanlage einbringt.

Legen Sie genug Geld für unerwartete Ausgaben zurück. Vertragsregeln können eine vorzeitige Rückzahlung verteuern oder begrenzen. Bei einem günstigen Immobilienkredit oder einer langfristigen Aktienanlage fällt die Abwägung daher anders aus als bei einem teuren Dispokredit.

Tilgung spart Kreditzinsen

Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Rückzahlung außerhalb der vereinbarten Monatsrate. Sie senkt die Restschuld und damit die Zinsen, die auf diesen Teil der Schuld künftig anfallen. Der Vorteil ist planbar, sofern keine Kosten für die vorzeitige Rückzahlung entstehen.

Vergleichen Sie diesen Zinsvorteil mit dem Ertrag, den Ihre Anlage nach Steuern und Gebühren tatsächlich bringt. Je höher der Kreditzins gegenüber dem sicheren Anlageertrag nach Steuern und Kosten ist, desto mehr sparen Sie rechnerisch durch eine zusätzliche Tilgung.

Bei Aktien und Aktienfonds lässt sich der Ertrag nicht sicher vorhersagen. Sie können langfristig höhere Gewinne erzielen als durch die Tilgung, müssen aber auch zwischenzeitliche Verluste und längere Phasen mit niedrigen Erträgen aushalten. Behandeln Sie mögliche Kursgewinne daher nicht wie sichere Zinsen.

Teure Kredite zuerst prüfen

Ein Dispokredit und hoch verzinste Konsumkredite kosten häufig mehr als eine sichere Geldanlage einbringt. Prüfen Sie bei solchen Schulden zuerst, ob Sie sie ganz oder teilweise ablösen können und welche Kosten dabei entstehen. Wenn Sie mehrere Kredite haben, ist der Kredit mit dem höchsten Zinssatz meist der erste Kandidat für eine zusätzliche Tilgung.

Bei einer Baufinanzierung kommt es stärker auf den vereinbarten Zinssatz und die verbleibende Zinsbindung an. Ein älterer Kredit mit niedrigem Zinssatz kann günstiger sein als eine sichere Anlage, die nach Steuern mehr einbringt. Berücksichtigen Sie außerdem, wann die Zinsbindung endet und zu welchen Bedingungen eine Anschlussfinanzierung nötig wird.

Rücklage für unerwartete Ausgaben behalten

Geld, das Sie zur Tilgung verwenden, steht für Reparaturen, Rechnungen oder Einkommensausfälle nicht mehr kurzfristig bereit. Legen Sie deshalb zuerst fest, welche Rücklage Sie für absehbare und unerwartete Ausgaben benötigen. Wie hoch die Rücklage ausfällt, hängt von Ihrer finanziellen Situation ab und unterscheidet sich von Haushalt zu Haushalt.

Dieses Geld sollte vor allem schnell verfügbar sein. Ein Tagesgeldkonto kann sich dafür eignen, wenn die Einlage durch die deutsche Einlagensicherung geschützt ist. Nur den Betrag, den Sie voraussichtlich nicht kurzfristig brauchen, sollten Sie für eine Sondertilgung oder eine längerfristige Anlage einplanen.

Prüfen Sie den Kreditvertrag

Bevor Sie Geld über die vereinbarte Rate hinaus zurückzahlen, lesen Sie nach, ob Sondertilgungen erlaubt sind, welche Grenzen gelten und ob Sie eine Frist einhalten müssen. Bei Immobilienkrediten hängt die Möglichkeit zur Sondertilgung häufig von den konkreten Vertragsbedingungen ab.

Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen ist eine vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Bank dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sie ist bei diesen Krediten grundsätzlich auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt. Liegt bis zum vereinbarten Ende höchstens ein Jahr, gilt eine Grenze von 0,5 Prozent. Die Entschädigung darf außerdem nicht höher sein als die Zinsen, die bis zum vereinbarten Ende angefallen wären. Diese Grenzen gelten nicht pauschal für jeden Kredit.

Bei einem Immobiliendarlehen kann eine vorzeitige Rückzahlung eine höhere Entschädigung auslösen. Für Darlehen mit gebundenem Sollzins sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht nach zehn Jahren seit vollständigem Darlehensempfang mit sechs Monaten Frist vor. Prüfen Sie den maßgeblichen Zeitpunkt und die Vertragsbedingungen, bevor Sie eine Rückzahlung planen.

Steuern verändern den Vergleich

Für Kapitalerträge gilt grundsätzlich ein Steuersatz von 25 Prozent. Der Sparer-Pauschbetrag kann Kapitalerträge bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe steuerfrei stellen. Ob tatsächlich Steuern anfallen und in welcher Höhe, hängt unter anderem davon ab, ob der Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. Auch die Anlageform spielt eine Rolle.

Rechnen Sie beim beworbenen Bruttozins zuerst die Steuern und Gebühren heraus. Berücksichtigen Sie außerdem mögliche Kosten der Rückzahlung, bevor Sie den verbleibenden Anlageertrag mit dem Kreditzins vergleichen. Bei vermieteten Immobilien oder besonderen Altverträgen können steuerliche oder vertragliche Vorteile die Rechnung verändern. Lassen Sie solche Fälle anhand des konkreten Vertrags und Ihrer Steuerlage prüfen.

Entscheiden Sie in dieser Reihenfolge

  1. Notieren Sie für jeden Kredit Restschuld, Zinssatz, Restlaufzeit und Ende der Zinsbindung.
  2. Prüfen Sie die Sondertilgungsregeln und mögliche Kosten einer vorzeitigen Rückzahlung.
  3. Legen Sie eine Rücklage an, auf die Sie bei Bedarf zugreifen können.
  4. Vergleichen Sie den Zinsvorteil der Tilgung mit dem Anlageertrag nach Steuern und Kosten. Setzen Sie bei Aktienanlagen keine feste Rendite voraus.
  5. Verwenden Sie den verbleibenden Betrag für den Kredit mit dem höchsten Zinssatz oder für eine Anlage, wenn deren sichere Nettorendite im passenden Zeitraum höher liegt.

Sie müssen sich nicht zwingend für nur eine Möglichkeit entscheiden. Ein Teil des Geldes kann als Reserve verfügbar bleiben, ein anderer Teil kann in die Tilgung fließen. Bei einer Baufinanzierung sollten Sie zusätzlich die Zinsbindung und die erwartete Anschlussfinanzierung einbeziehen.

Welche Versicherungen für Kinder wirklich sinnvoll sind

Für Familien in Deutschland sind Krankenversicherung und Privathaftpflicht besonders wichtig. Prüfen Sie auch, ob das Einkommen der Eltern ausreichend abgesichert ist.

Ob eine spezielle Versicherung für Kinder sinnvoll ist, hängt vom Tarif, vom Bedarf und vom Budget ab. Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann auch bei Beeinträchtigungen durch Krankheit zahlen. Eine Unfallversicherung zahlt nur, wenn ein Unfall Folgen hat.

Krankenversicherung zuerst klären

Jedes Kind braucht Krankenversicherungsschutz. Ob das Kind kostenlos über die gesetzliche Krankenversicherung eines Elternteils mitversichert werden kann, hängt von der Familie ab. Wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert ist, gelten besondere Voraussetzungen. Auch das Einkommen und der Versicherungsstatus der Eltern spielen eine Rolle.

Fragen Sie direkt bei der Krankenkasse nach, ob Ihr Kind familienversichert ist und die Voraussetzungen dafür weiterhin erfüllt. Für 2026 nennt das Bundesgesundheitsministerium eine Einkommensgrenze von 603 Euro im Monat. Zusätzliche Regeln gelten zum Beispiel, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Deshalb ist nicht jedes Kind automatisch kostenlos mitversichert.

Privathaftpflicht für Familien prüfen

Eine Privathaftpflicht schützt vor Ansprüchen, wenn eine versicherte Person jemand anderem einen Schaden zufügt. Prüfen Sie zuerst Ihren Vertrag: Gilt er für die Familie, und sind Ihre Kinder mitversichert? Viele Tarife schützen Kinder auch nach ihrem 18. Geburtstag weiter, solange sie ihre erste Ausbildung machen. Die genauen Altersgrenzen und Ausbildungsregeln stehen im Vertrag.

Prüfen Sie auch, ob Ihr Vertrag Schäden durch deliktunfähige Kinder abdeckt. So nennt man Kinder, die rechtlich nicht selbst für einen Schaden verantwortlich gemacht werden können. Eltern haften nicht automatisch für jeden Schaden ihres Kindes. Entscheidend ist unter anderem, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Eine Versicherungsklausel für solche Schäden kann trotzdem sinnvoll sein, etwa wenn ein Kind beim Spielen fremdes Eigentum beschädigt. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif solche Schäden bezahlt und bis zu welcher Höhe.

Eltern finanziell absichern

Wenn ein Elternteil nicht mehr arbeiten oder die Kinder betreuen kann, verliert die Familie oft Einkommen oder wichtige Betreuungsleistungen. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob Sie selbst ausreichend abgesichert sind, bevor Sie mehrere Zusatzversicherungen für Ihr Kind abschließen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Geld, wenn eine Person ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Eine Risikolebensversicherung zahlt den Hinterbliebenen im Todesfall eine vereinbarte Summe. Sie ist besonders wichtig, wenn die Familie auf das Einkommen des verstorbenen Elternteils angewiesen wäre und Vermögen oder andere Ansprüche den Ausfall nicht ausgleichen. Die Laufzeit kann sich danach richten, wann die Kinder voraussichtlich finanziell selbstständig werden.

Gesetzlicher Unfallschutz hat Grenzen

Kinder sind in anerkannten Kitas während des Aufenthalts gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch bei Aktivitäten der Kita und auf den notwendigen Wegen. Schülerinnen und Schüler sind während des Schulbesuchs geschützt. Der Schutz gilt außerdem auf dem direkten Schulweg sowie bei schulisch organisierten Veranstaltungen. Private Unternehmungen und Freizeitaktivitäten sind nicht automatisch mitversichert.

Eine private Unfallversicherung kann Unfälle abdecken, die nicht unter den gesetzlichen Schutz fallen. Sie zahlt aber nur bei Unfällen. Wenn eine Krankheit das Kind dauerhaft beeinträchtigt, greift die Unfallversicherung nicht. Eine Kinder-Unfallversicherung kann den Schutz ergänzen, deckt dauerhafte Beeinträchtigungen aber nicht umfassend ab. Prüfen Sie vor dem Abschluss, welche Situationen die gesetzliche Versicherung abdeckt und welche zusätzlichen Leistungen der private Vertrag bietet.

Kinderinvaliditätsversicherung prüfen

Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann je nach Tarif zahlen, wenn eine Krankheit oder ein Unfall das Kind dauerhaft beeinträchtigt. Manche Verträge zahlen monatlich eine Rente, andere zusätzlich einen einmaligen Betrag. Wichtig sind die Voraussetzungen im Vertrag: Dort steht, welche Beeinträchtigungen als Invalidität gelten, wie sie nachgewiesen werden müssen und welche Krankheiten ausgeschlossen sind.

Die Verbraucherzentrale und Finanztip schätzen den Nutzen dieser Versicherung unterschiedlich ein. Die Verbraucherzentrale betont den breiteren Schutz: Ein guter Tarif kann auch Beeinträchtigungen durch Krankheit abdecken. Finanztip sieht solche Verträge für viele Familien kritisch, zum Beispiel wegen hoher Beiträge oder strenger Voraussetzungen für eine Zahlung. Entscheidend sind deshalb die Leistungen im Vertrag und ob der Beitrag dauerhaft ins Familienbudget passt.

Prüfen Sie genau, wann der Vertrag zahlt, welche Fälle ausgeschlossen sind, wie hoch und wie lange eine Rente gezahlt wird und wann der Schutz für das Kind endet. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß. Ein Vertrag, der nur einzelne Krankheiten oder eine Schulunfähigkeit abdeckt, schützt anders als eine umfassende Invaliditätsversicherung. Bei Angeboten, die Versicherung und Spar- oder Rentenvertrag verbinden, sollten Sie Kosten und Leistungen getrennt prüfen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler prüfen

Je nach Angebot können Schülerinnen und Schüler schon während der Schulzeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Der Vertrag kann zahlen, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Schule gehen kann. Ob er später auch im Berufsleben sinnvoll schützt, hängt von den Vertragsbedingungen ab.

Prüfen Sie, wie der Vertrag festlegt, wann ein Kind als schulunfähig gilt und ob der Versicherer auf eine andere Schulform verweisen darf. Achten Sie auch darauf, ob Sie die versicherte Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können und welche Tätigkeit nach dem Schulabschluss versichert ist. Die Beiträge und spätere Erhöhungen müssen auf Dauer bezahlbar bleiben.

Eine Schüler-BU ist keine automatische Pflichtversicherung. Vergleichen Sie sie mit den übrigen finanziellen Prioritäten der Familie. Wenn die Absicherung der Eltern noch Lücken hat, sollte diese zuerst geprüft werden.

Reise- und Zahnzusatz gezielt wählen

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt auf Auslandsreisen nicht alle Kosten. Je nach Reiseziel und Behandlung müssen Sie zum Beispiel Rücktransporte, Zuzahlungen oder Behandlungen bei privaten Anbietern selbst bezahlen. Wenn Ihre Familie ins Ausland reist, ist deshalb eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Prüfen Sie, ob der Familientarif auch die Kinder einschließt. Ein Reisepaket mit mehreren Zusatzversicherungen ist nicht automatisch nötig.

Eine Zahnzusatzversicherung ist nicht für jedes Kind nötig. Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen zahlt die Krankenkasse kieferorthopädische Behandlungen ab den Schweregraden KIG 3 bis 5. KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Bei KIG 1 und 2 zahlt die Krankenkasse diese Behandlung nicht. Bei einer regulären Behandlung zahlen Sie zunächst einen Teil der Kosten selbst. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die Krankenkasse diesen Anteil. Vereinbaren Sie gewünschte Zusatzleistungen getrennt davon und vor Behandlungsbeginn schriftlich.

Eine Zahnzusatzversicherung bezahlt nicht automatisch jede Zahnspange. Sie schließt bereits bekannte oder laufende Behandlungen häufig aus. Auch Wartezeiten und Höchstbeträge können die Zahlung begrenzen. Lassen Sie sich vor dem Abschluss erklären, welche Behandlung der Tarif bezahlt und welche Kosten Sie selbst tragen.

Krankenhauszusatz und Krankenhaustagegeld

Eine Krankenhauszusatzversicherung kann zum Beispiel ein Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch bestimmte Ärztinnen und Ärzte bezahlen. Sie bietet vor allem mehr Komfort im Krankenhaus. Überlegen Sie, ob Ihnen diese Leistungen den regelmäßigen Beitrag wert sind.

Ein Krankenhaustagegeld zahlt für jeden Krankenhaustag einen vereinbarten Betrag. Da es das Familieneinkommen nicht gezielt vor einem großen finanziellen Verlust schützt, hält die Verbraucherzentrale Krankenhaustagegeld für unnötig. Bei knappem Budget sollten Sie zuerst die Haftpflicht, das Einkommen und notwendige Behandlungskosten absichern.

Fünf Fragen vor einer Kinderpolice

Bevor Sie eine Kinderpolice abschließen, klären Sie diese Punkte:

  • Wer ist schon durch bestehende Verträge versichert?
  • Welche konkrete Situation löst eine Zahlung aus?
  • Welche Ursachen und Erkrankungen schließt der Tarif aus?
  • Wie lange gilt der Schutz, und was passiert nach seinem Ende?
  • Passt der Beitrag dauerhaft in Ihr Budget?

ETF-Sparplan einrichten: Anleitung für den Start

Prüfen Sie vor dem Start, ob Sie das Geld lange entbehren können. Ein ETF ist ein Fonds, dessen Anteile an der Börse gehandelt werden. Ein Sparplan kauft regelmäßig Anteile. Bei einem Aktien-ETF schwankt der Wert; zwischenzeitliche Verluste gehören zum Risiko.

Sie brauchen ein Wertpapierdepot, einen passenden ETF und eine Sparrate, die dauerhaft zu Ihrem Budget passt. Prüfen Sie zuerst, wie es um Ihre Finanzen steht. Wählen Sie dann Depot und ETF aus und richten Sie den Sparplan ein.

Prüfen Sie Geld und Zeithorizont

Investieren Sie kein Geld, das Sie in naher Zukunft für Miete, Reparaturen oder eine geplante Anschaffung brauchen. Wenn Sie bei einem Kursrückgang verkaufen müssen, machen Sie möglicherweise Verlust. Aktien-ETFs eignen sich deshalb eher für langfristige Ziele und für Menschen, die Wertschwankungen aushalten können.

Laut Verbraucherzentrale sind weltweite Aktienanlagen in der Vergangenheit um bis zu 50 Prozent gefallen. Verlustphasen dauerten bis zu 15 Jahre. Das sind historische Werte, keine Vorhersage. Sie zeigen aber, warum Sie nicht nur die monatliche Sparrate, sondern auch einen längeren Anlagehorizont einplanen sollten.

Halten Sie außerdem eine Reserve für unerwartete Ausgaben auf einem gut erreichbaren Konto, zum Beispiel einem Tagesgeldkonto. Eine Verbraucherzentrale nennt zwei bis drei Monatsgehälter als mögliche Faustregel, nicht als feste Vorgabe. Wie viel Sie brauchen, hängt unter anderem von Ihren laufenden Kosten und Ihrer persönlichen Situation ab. Prüfen Sie auch bestehende Schulden, bevor Sie Geld investieren.

Wertpapierdepot eröffnen

In einem Wertpapierdepot werden Ihre ETF-Anteile verwahrt. Über das Depot können Sie sie kaufen und verkaufen. Vergleichen Sie vor der Eröffnung mehrere Banken oder Onlinebroker. Prüfen Sie neben den Kosten für das Depot auch die Gebühren für den Kauf über den Sparplan und für einen späteren Verkauf.

Prüfen Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis die Kosten für den ETF-Sparplan, den Sie einrichten möchten. Vergleichen Sie außerdem Mindest- und Höchstsparraten, angebotene Ausführungstage und mögliche Bedingungen für Aktionsangebote. Ein beworbener kostenloser Kauf sagt nicht automatisch etwas über alle anderen Kosten aus.

Nach dem Antrag müssen Sie sich beim Anbieter identifizieren. Das Verfahren unterscheidet sich je nach Anbieter; Direktbanken nutzen beispielsweise ein Onlineverfahren oder PostIdent. Folgen Sie den Angaben des Anbieters und schließen Sie die Eröffnung erst ab, wenn Sie die Konditionen nachvollzogen haben.

ETF nach dem Index auswählen

Für die Streuung kommt es vor allem darauf an, welche Unternehmen der Index enthält. Der ETF bildet diesen Index nach. Ein Branchen- oder Themen-ETF kann sich auf einen engen Bereich konzentrieren, auch wenn der Fondsname breit klingt. Für einen langfristigen Vermögensaufbau kann ein breit gestreuter Aktienindex eine einfache Ausgangsbasis sein. Ein einzelner ETF kann bereits Zugang zu vielen Unternehmen bieten. Sie müssen deshalb nicht automatisch mehrere ETFs wählen.

Prüfen Sie, welche Länder und Unternehmen im Index enthalten sind. Der MSCI World umfasst Unternehmen aus Industrieländern, aber keine Schwellenländer. Der MSCI All Country World Index und der FTSE All-World beziehen auch Schwellenländer ein. Die Verbraucherzentrale nannte in ihrem im März 2026 aktualisierten Auswahlbeitrag ungefähre Größenordnungen für die Zahl der enthaltenen Aktien dieser Indizes. Die Zusammensetzung und Zahl der enthaltenen Aktien verändern sich; die Angaben sind daher Orientierungswerte.

Vergleichen Sie anschließend die laufenden Kosten und lesen Sie das Fonds-Factsheet sowie die wesentlichen Anlegerinformationen. Dort finden Sie Angaben zum Index und dazu, ob der Fonds Erträge auszahlt oder wieder anlegt. Außerdem steht dort, wie er den Index nachbildet. Auch das Fondsvolumen ist ein Vergleichspunkt. Die Verbraucherzentrale nennt rund 500 Millionen Euro als Faustformel, nicht als verbindliche Grenze. Ein kleineres Fondsvolumen kann das Risiko einer Schließung oder Verschmelzung erhöhen.

Bei der Ertragsverwendung wählen Sie zwischen ausschüttend und thesaurierend. Ein ausschüttender ETF zahlt Erträge aus. Ein thesaurierender ETF legt sie im Fonds wieder an. Für den langfristigen Vermögensaufbau ist die Wiederanlage bequem, weil Sie sich nicht selbst darum kümmern müssen. Die passende Variante hängt davon ab, ob Sie Auszahlungen erhalten oder Erträge im Fonds lassen möchten.

Sparrate festlegen

Wählen Sie eine Rate, die nach laufenden Ausgaben und Rücklagen regelmäßig übrig bleibt. Es gibt keine Monatsrate, die für alle passt. Starten Sie lieber mit einem Betrag, den Sie auch dann beibehalten können, wenn unerwartete Kosten auftreten. Prüfen Sie beim Anbieter, welche Mindestsparrate für den gewählten ETF gilt; die Höhe unterscheidet sich je nach Broker und Angebot.

Legen Sie auch das Abbuchungsdatum passend zu Ihrem Einkommen fest. Ein Termin kurz nach dem Gehaltseingang hilft, genug Geld auf dem Verrechnungskonto zu haben, von dem der Sparplan abbucht. Wenn Ihr Budget schwankt, lassen Sie genug Spielraum, statt die Sparrate so hoch anzusetzen, dass das Girokonto regelmäßig knapp wird.

Mit einem Sparplan kaufen Sie zu mehreren Zeitpunkten. Vor fallenden Kursen schützt das nicht. Wenn Sie bereits eine größere Summe besitzen, ist die Entscheidung zwischen Einmalanlage und schrittweiser Anlage eine andere als beim regelmäßigen Sparen aus dem Einkommen. Kursentwicklungen lassen sich nicht zuverlässig vorhersagen; warten auf einen vermeintlich günstigen Zeitpunkt bietet daher keine sichere Grundlage für die Entscheidung.

Sparplan beim Broker einrichten

Suchen Sie den ETF im Depot über seine ISIN oder WKN. Diese Kennnummern helfen, den gewünschten Fonds eindeutig von ähnlich benannten ETFs zu unterscheiden. Wählen Sie anschließend Betrag, Intervall, Ausführungstag und Abbuchungskonto aus. Je nach Anbieter legen Sie außerdem einen Start oder ein Ende fest.

Prüfen Sie vor der Freigabe den ETF, die Kennnummer, die Sparrate und das Konto, von dem das Geld abgebucht wird. Prüfen Sie ebenso, ob für die Ausführung eine Gebühr anfällt und ob der gewünschte Betrag innerhalb der erlaubten Grenzen liegt. Manche Anbieter führen Sparpläne nur an bestimmten Tagen aus.

Fehler beim ETF-Sparplan vermeiden

Ein häufiger Fehler ist, den Sparplan mit dem ETF selbst zu verwechseln. Der Sparplan bestimmt, wann und in welcher Höhe gekauft wird. Das Risiko hängt dagegen vor allem davon ab, welche Wertpapiere der ETF hält und welchen Index er abbildet. Ein Themen-ETF kann deshalb deutlich enger gestreut sein als ein weltweiter Aktienindex.

Auch Geld für absehbare Ausgaben gehört nicht in einen Aktien-ETF. Wer bei einem Rückgang verkaufen muss, hat wenig Spielraum, auf eine Erholung zu warten. Halten Sie die Reserve getrennt und passen Sie die Sparrate an Ihr verfügbares Einkommen an.

Prüfen Sie schließlich die gesamten Kosten statt nur einer hervorgehobenen Nullgebühr. Dazu zählen mögliche Depot- und Ausführungskosten. Auch beim Verkauf können Kosten anfallen; hinzu kommen die laufenden Fondskosten. Angebotsbedingungen können sich ändern. Kontrollieren Sie deshalb die aktuellen Angaben beim Anbieter, bevor Sie den Sparplan starten oder verändern.

Sparplan nach dem Start prüfen

Ein ETF-Sparplan lässt sich bei vielen Anbietern anpassen oder pausieren. Wenn sich Ihr Einkommen oder Ihre Ausgaben ändern, können Sie die Rate entsprechend überprüfen. Prüfen Sie Ihre Finanzen und die Kosten regelmäßig; für die Einrichtung des Sparplans müssen Sie die Kurse nicht täglich beobachten.

Ändern Sie den ETF nicht allein deshalb, weil sein Kurs vorübergehend fällt. Prüfen Sie stattdessen, ob Index und Risiko weiterhin zu Ihrem Anlageziel passen. Wenn sich Ihr Ziel, Ihr Zeithorizont oder Ihre finanzielle Lage verändert, sollten Sie die Entscheidung neu bewerten.

Internet by Call: Wann sich Minutenpreise noch lohnen

Beim Internet-by-Call stellte ein Modem über die Telefonleitung eine Verbindung zum Anbieter her. Die Onlinezeit wurde meist minutengenau abgerechnet. Neue Nutzer können Internet-by-Call in Deutschland nicht mehr als regulären Zugang buchen. Wer heute einen flexiblen Zugang sucht, sollte aktuelle Tarife vergleichen.

Alte Rechnungen und Einwahleinstellungen können noch Fragen zu Internet-by-Call aufwerfen. Ob ein Tarif günstig war, hing davon ab, wie lange man online blieb, ob pro Einwahl eine Gebühr anfiel und welche Bedingungen galten.

Wie Internet by Call funktionierte

Für den Zugang brauchten Nutzer ein analoges Modem oder einen ISDN-Adapter. Das Modem wählte eine Einwahlnummer an, über die der Rechner eine Verbindung zum Internet herstellte. Bei vielen Angeboten waren weder eine Anmeldung noch eine monatliche Grundgebühr nötig; die Kosten erschienen häufig auf der Telefonrechnung.

Die Geschwindigkeit blieb weit hinter heutigen Breitbandanschlüssen zurück. Ein analoges Modem erreichte bis zu 56 Kilobit pro Sekunde, ein ISDN-Kanal bis zu 64 Kilobit pro Sekunde. Zwei gebündelte ISDN-Kanäle kamen auf bis zu 128 Kilobit pro Sekunde. Das reichte für einfaches Surfen, machte größere Downloads aber zeitaufwendig.

Für wen es sich früher lohnte

Minutenpreise konnten für Menschen mit sehr geringer Internetnutzung sinnvoll sein, wenn kein brauchbarer Breitbandanschluss verfügbar war. Wer nur gelegentlich online ging, vermied so eine laufende Grundgebühr. Entscheidend war, dass die Verbindung kurz blieb und der tatsächliche Minutenpreis niedrig war.

Bei kurzer Nutzung konnten niedrige Minutenpreise günstig wirken. Die tatsächlichen Kosten hingen jedoch auch von möglichen Einwahlgebühren und den jeweils gültigen Tarifbedingungen ab. Es handelt sich um historische Preise, nicht um heutige Tarife.

Heute ist diese Abwägung praktisch überholt, weil Internet by Call in Deutschland nicht mehr als regulärer neuer Zugang verfügbar ist. Es ist nicht eindeutig dokumentiert, wann der letzte Zugang für Bestandskunden endete. Für eine neue Verbindung sollten Sie daher die aktuell verfügbaren Zugangsarten und deren Gesamtkosten prüfen.

Kostenfallen bei Internet by Call

Ein niedriger Anfangspreis bedeutete nicht, dass der Tarif dauerhaft günstig blieb. Bei manchen Tarifen galt der niedrige Preis nur zu bestimmten Zeiten oder für einen begrenzten Zeitraum. Wenn sich die Tarifbedingungen änderten, kostete eine Verbindung zur gleichen Einwahlnummer später deutlich mehr. Historische Berichte nennen Preisänderungen und Tarife mit Kosten von bis zu 9,99 Cent pro Minute.

Zusätzlich zum Minutenpreis konnten Gebühren je Einwahl anfallen. Dadurch kosteten mehrere kurze Verbindungen oft mehr als eine lange. Ein historisches Tarifbeispiel nannte neben dem Minutenpreis 9,99 Cent pro Einwahl. Wer alte Abrechnungen prüft, sollte deshalb neben der Dauer auch die Zahl der Verbindungen und mögliche zusätzliche Entgelte beachten.

Auch die Zugangsdaten beeinflussten manchmal den Preis. In einzelnen historischen Fällen führten unterschiedliche Benutzernamen zu unterschiedlichen Konditionen. Wer einen Benutzernamen falsch eingab oder verwechselte, konnte dadurch in einem anderen Tarif landen. Das galt nicht für alle Angebote. Nutzer mussten deshalb die Tarifbedingungen und Einwahldaten genau prüfen.

Alte Rechnungen richtig lesen

Bei nicht registrierten Zugängen erschienen die Kosten häufig auf der Telekom-Rechnung. Ein Internetzugang konnte deshalb als Telefonposten erscheinen. Wenn Sie eine alte Rechnung nachvollziehen möchten, vergleichen Sie die ausgewiesenen Verbindungen mit den damaligen Tarifbedingungen. Achten Sie besonders auf Uhrzeit, Verbindungsdauer, Einwahlentgelt und den verwendeten Zugang.

Internet by Call bezeichnete den Internetzugang über eine Einwahlnummer; Call-by-Call war die Wahl eines alternativen Anbieters für ein Telefongespräch. Das Call-by-Call-Telefongeschäft von Arcor endete zum 31. Dezember 2024. Dieses Datum bezeichnet nicht das Ende des Internetzugangs per Einwahl.

Dialer waren ein eigenes Risiko

Dialer waren Programme, die bei Modem- oder ISDN-Verbindungen eine teure Einwahlnummer anwählen oder die Verbindung verändern konnten. Die dadurch entstehenden Kosten waren von den regulären Minuten- und Einwahlpreisen eines Internet-by-Call-Tarifs zu unterscheiden.

Nach der dokumentierten Rechtslage in Deutschland ist der Einsatz von Dialern über die verbliebene 0900-9-Gasse seit dem 1. Dezember 2021 nach § 114 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes unzulässig. Die Vorschrift bezieht sich auf Dialer über diese Nummerngasse; das allgemeine Risiko von Schadsoftware ist ein separates Thema.

Internet by Call heute

Wenn Sie gelegentlich oder ohne langfristige Bindung ins Internet möchten, vergleichen Sie verfügbare Angebote. Prüfen Sie den beworbenen Einzelpreis ebenso wie die Gesamtkosten, mögliche Grundgebühren und die Abrechnung bei geringer Nutzung. Ein historischer Minutenpreis taugt nicht als Vergleichswert für heutige Tarife.

Bei alten Rechnern oder DFÜ-Einstellungen hilft die Unterscheidung zwischen einer gespeicherten Konfiguration und einem nutzbaren Zugang: Eine gespeicherte alte Einwahlnummer zeigt nur, dass der Rechner dafür eingerichtet wurde. Sie sagt nicht, ob der Anbieter den Dienst noch anbietet. Für historische Rechnungen sind dagegen die damaligen Preislisten und Verbindungsdaten entscheidend.

Boutiquehotels in Berlin: Welches passt zu Ihnen?

Bei einem Boutiquehotel sind Stil und eigener Charakter meist wichtiger als die Zahl der Zimmer. In Berlin reicht die Auswahl vom kleinen Altbau in Prenzlauer Berg bis zum größeren Designhotel an der City West. Welches Haus passt, hängt von Anlass, Umgebung und Ihren Wünschen ab: Ruhe, Wellness, gutes Essen oder ein lebendiges Programm.

Für Architektur und einen historischen Badebereich eignet sich das Hotel Oderberger, für Ruhe das Wilmina. Musik und Nachtleben finden Sie im Michelberger oder im Orania.Berlin. Die acht Hotels unterscheiden sich vor allem durch Stil und Lage und passen zu unterschiedlichen Anlässen.

Die acht Boutiquehotels im Überblick

Hotel Passt besonders zu Stil und Lage Typischer Reisender
Hotel Oderberger Architektur und Schwimmen Ehemaliges Stadtbad in Prenzlauer Berg Paare und Städtereisende, die ein historisches Gebäude und einen besonderen Pool schätzen
Wilmina Ruhe und längere Aufenthalte Umgebautes Gerichts- und Gefängnisensemble in Charlottenburg Designinteressierte, Ruhesuchende und Gäste, die ein Apartment erwägen
Michelberger Hotel Musik und Kultur Lebendiges Umfeld nahe der Warschauer Straße, zwischen Friedrichshain und Kreuzberg Freundesgruppen und Kulturreisende, die gern mittendrin wohnen
Orania.Berlin Essen und Konzertabende Hotel am Oranienplatz in Kreuzberg Paare und Genussreisende, die abends gern im Haus oder im Viertel ausgehen
Linnen Kiezgefühl und persönlicher Rahmen Altbau in Prenzlauer Berg, dazu Apartments und eine Ferienwohnung in Mitte Unabhängige Reisende, die eine wohnliche Unterkunft suchen
25hours Hotel Bikini Berlin Zoo-Blick und Dachterrasse Verspieltes Designhotel am Zoologischen Garten Paare, Freundesgruppen und Familien, die gemeinschaftliche Hotelbereiche mögen
Provocateur Berlin Besonderer Abend und Bar Opulent gestaltetes Hotel in Charlottenburg Paare und Reisende, für die Restaurant und Drinks zum Aufenthalt gehören
Soho House Berlin Kunst, Club und Wellness Bauhaus-Gebäude mit 1970er-Jahre-Interieur in Mitte Gäste, die Clubatmosphäre und Wellnessangebote suchen; Zugang vorher prüfen

Für Architektur und Ruhe

Das Hotel Oderberger passt besonders, wenn die Unterkunft selbst ein Grund für Ihre Reise ist. Es befindet sich im ehemaligen Stadtbad Oderberger, das 1902 eröffnet wurde. Der historische Schwimmsaal bildet das Herzstück des Hauses. Mit 70 Zimmern, fünf Turmsuiten und zwei Apartments ist es deutlich größer als ein kleines Gästehaus. Die Lage in Prenzlauer Berg passt zu Spaziergängen rund um den Kollwitz- und Helmholtzplatz, mit Cafés, Geschäften und Kulturorten in der Nähe.

Für Pool und Sauna zahlen Sie extra. Laut Berlin.de sind sie an fünf Tagen pro Woche geöffnet. Welche Tage geöffnet sind, kann sich wegen Veranstaltungen ändern. Wenn Schwimmen für Ihre Buchungsentscheidung ausschlaggebend ist, prüfen Sie die Öffnungszeiten für Ihren Aufenthalt direkt beim Hotel.

Wilmina bietet in Charlottenburg einen ruhigen Rückzugsort in einem ehemaligen Gerichts- und Gefängnisensemble. Das Hotel entstand in einem ehemaligen Gerichts- und Gefängnisensemble. Die früheren Zellen wurden zu größeren, helleren Zimmern umgebaut. Dazu kommen begrünte Innenhöfe, ein Garten, eine Bibliothek und eine Lounge. Laut Betreiber blicken die Zimmer und Suiten auf den Garten oder einen Innenhof. Wilmina passt zu Gästen, die tagsüber Berlin erkunden und abends im Hotel Ruhe suchen.

Auch für längere Aufenthalte ist Wilmina eine Option: Zum Angebot gehören 44 Zimmer und Suiten sowie 22 Apartments, Lofts und Penthouses. Die Adresse liegt in Charlottenburg, in der Nähe von Kantstraße und Kurfürstendamm. Der Pool auf dem Dach ist saisonal und unbeheizt. Wenn Sie ein Apartment, die Sauna oder den Pool nutzen möchten, prüfen Sie vor der Buchung, was verfügbar ist.

Für Kiez und Kultur

Das Michelberger Hotel liegt an der Warschauer Straße, nahe der East Side Gallery und dem Nachtleben von Friedrichshain und Kreuzberg. Das Restaurant, der Innenhof, das Kino und die Veranstaltungsräume prägen das kulturelle Angebot des Hotels. Das unabhängige Hotel hat 134 Zimmer und ist damit kein kleines Haus. Es passt zu Freundesgruppen, Konzert- und Kulturreisenden sowie Gästen, die Gemeinschaftsbereiche und städtisches Treiben mögen. Wenn Sie vor allem Ruhe suchen, berücksichtigen Sie die Lage und prüfen Sie, ob während Ihres Aufenthalts Veranstaltungen stattfinden.

Für Kreuzberg und einen Abend im Hotel eignet sich Orania.Berlin am Oranienplatz. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1912 und wurde 2017 als Hotel wiedereröffnet. Es hat 41 Zimmer sowie ein Restaurant und eine Bar; regelmäßig finden Konzerte statt. Das Hotel passt besonders zu Paaren und Genussreisenden, die abends gern essen oder Musik hören, ohne dafür weit fahren zu müssen. Die Umgebung ist lebendig und passt weniger zu einem Aufenthalt, bei dem ein stilles Viertel im Vordergrund steht.

Linnen ist eine kleinere, wohnlich eingerichtete Unterkunft in Prenzlauer Berg. Das Haupthaus ist ein Altbau mit hohen Decken, Stuck und Holzböden; die Zimmer sind individuell eingerichtet. Ein Michelin-Führer nennt fünf Zimmer für die dort beschriebene Unterkunft. Linnen bietet außerdem separate Apartments und eine Ferienwohnung in Mitte an. Prüfen Sie für jedes Angebot einzeln, wie viele Personen dort übernachten können. Die Unterkunft passt zu unabhängigen Reisenden, die Mauerpark, Cafés und Galerien gern zu Fuß erreichen und keine große Hotelanlage brauchen.

Für Aussicht und einen besonderen Abend

Das 25hours Hotel Bikini Berlin liegt am Zoologischen Garten und eignet sich für einen Aufenthalt in der City West. Je nach Zimmer blicken Sie auf den Zoo oder den Tiergarten beziehungsweise auf den Breitscheidplatz und die Gedächtniskirche. Das verspielte Design, NENI Berlin und die Monkey Bar im zehnten Stock passen, wenn Sie Aussicht und Gastronomie im Hotel schätzen. Das Hotel ist größer und bietet weniger den kleinen, persönlichen Rahmen eines klassischen Boutiquehotels.

Das Provocateur Berlin ist opulent und eigenständig eingerichtet. Das Haus in Charlottenburg hat 58 Zimmer und Suiten sowie das Restaurant Golden Phoenix und eine Bar. Es passt zu Paaren und Reisenden, die den Hotelbesuch mit einem Abendessen oder Drinks verbinden möchten. Da das Hotel in Charlottenburg liegt, prüfen Sie, welche Sehenswürdigkeiten und Viertel Sie während Ihres Aufenthalts besuchen möchten.

Das Soho House Berlin ist ein Hotel mit privatem Mitgliederclub in einem denkmalgeschützten Bauhaus-Gebäude in Mitte. Zum Haus gehören unter anderem Restaurant, Pool auf dem Dach, Fitnessbereich, Spa und Hammam. Der Betreiber nennt 88 Schlafzimmer. Das Angebot passt, wenn Clubatmosphäre, Kunst und Wellness für Sie wichtig sind. Klären Sie vor der Buchung, welche Club- und Wellnessbereiche Sie als Hotelgast ohne Mitgliedschaft nutzen dürfen. Die Angaben zu Zimmern und Mitgliedschaft zeigen nicht eindeutig, welche Bereiche allen Hotelgästen offenstehen.

Nach Anlass entscheiden

Wenn Architektur im Mittelpunkt Ihres Wochenendes steht, passen das Hotel Oderberger und Wilmina. Das Oderberger setzt auf den historischen Schwimmsaal und die Umgebung von Prenzlauer Berg. Wilmina bietet begrünte Höfe, ruhige Gemeinschaftsbereiche und zusätzlich Apartments. Für einen Abend mit Restaurant und Musik passt das Orania.Berlin; für ein auffälliges Interieur mit Bar und Restaurant das Provocateur.

Wenn Sie vor allem bestimmte Viertel Berlins erleben möchten, wählen Sie ein Hotel in der passenden Umgebung: Linnen für Prenzlauer Berg, Michelberger für die Nähe zu Friedrichshain und Kreuzberg, Orania für den Oranienplatz. Das 25hours Bikini Berlin liegt günstig, wenn Sie Zoo, Gedächtniskirche und City West besuchen möchten. Auch Wilmina liegt in Charlottenburg und bietet eine ruhige Umgebung.

„Boutique“ beschreibt hier vor allem individuelle Gestaltung und eigenen Charakter. Der Begriff legt keine bestimmte Hotelgröße fest. Die Hotels unterscheiden sich stark in der Größe: Linnen ist klein, während das Michelberger 134 Hotelzimmer hat. Zimmerzahlen lassen sich außerdem nicht immer direkt vergleichen, weil manche Angaben Suiten einschließen und Apartments getrennt zählen.

Vor der Buchung prüfen

Vergleichen Sie Preise nur mit denselben Reisedaten, Zimmerkategorien und Buchungsbedingungen. Die Kosten hängen von diesen Faktoren ab. Ein allgemeiner Preisvergleich sagt deshalb wenig aus. Prüfen Sie auch die Angebote, die für Ihren Aufenthalt wichtig sind. Beim Hotel Oderberger geht es um die Öffnung von Pool und Sauna, bei Wilmina um die Saison des unbeheizten Dachpools. Beim Soho House sollten Sie den Zugang zu Club- und Wellnessbereichen prüfen.

Wenn Barrierefreiheit oder Familienausstattung für Sie entscheidend sind, fragen Sie beim jeweiligen Hotel direkt nach. Die Angaben dazu unterscheiden sich von Hotel zu Hotel. Die beschriebenen Reisendentypen sind Empfehlungen auf Grundlage von Lage und Angebot. Sie sagen nichts darüber aus, wer tatsächlich dort übernachtet.

Haftpflicht für Kinder: Ab wann sie haften

Verletzt ein Kind jemanden oder beschädigt es etwas, hängt seine Haftung vor allem von seinem Alter und davon ab, ob es die Folgen seines Handelns verstehen konnte. Unter sieben Jahren haftet es grundsätzlich nicht selbst. Zwischen sieben und 18 Jahren kommt es darauf an, ob es die Folgen seines Handelns verstehen konnte. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und diese Verletzung zum Schaden beigetragen hat.

Die Familienhaftpflicht prüft Forderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und bezahlt berechtigte im vereinbarten Umfang. Ob sie auch Schäden durch ein rechtlich nicht haftendes Kind freiwillig bezahlt, regeln die Versicherungsbedingungen.

Wann Kinder selbst haften

§ 828 des Bürgerlichen Gesetzbuchs legt fest, ab wann Kinder für Schäden haften, die sie selbst verursacht haben. Bis zum siebten Geburtstag haften sie grundsätzlich nicht. Juristen nennen das „Deliktsunfähigkeit“: Das Kind muss für den Schaden rechtlich nicht einstehen.

Für Kinder von sieben bis unter zehn Jahren gilt eine zusätzliche Ausnahme bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen, Schienenbahnen oder Schwebebahnen. Bei solchen Unfällen haften sie grundsätzlich nicht für die Verletzung eines anderen. Eine Ausnahme gilt, wenn das Kind die Verletzung vorsätzlich verursacht hat. Die Regel betrifft die im Gesetz genannten Verkehrsunfälle, nicht pauschal jeden Schaden im Straßenraum.

Bei Kindern und Jugendlichen von sieben bis unter 18 Jahren kommt es darauf an, ob sie bei der konkreten Handlung verstehen konnten, dass ihr Verhalten falsch ist und welche Folgen es haben kann. Das hängt von der Entwicklung des Kindes und den Umständen des Einzelfalls ab. Sieben Jahre alt zu sein bedeutet daher nicht, dass ein Kind automatisch für jeden Schaden haftet.

Ab 18 Jahren gelten die besonderen Regeln für Minderjährige nicht mehr. Für Schadensersatz muss aber weiterhin geprüft werden, ob die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In seltenen Fällen kann nach § 829 BGB eine Ersatzpflicht entstehen, wenn es nach den Umständen fair erscheint. Dafür müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Eine solche Pflicht entsteht nicht allein deshalb, weil ein Kind selbst nicht haftet.

Wie viel Aufsicht nötig ist

Eltern müssen ihr Kind so beaufsichtigen, dass sie es und andere vor Schäden schützen. Wie eng sie aufpassen müssen, hängt unter anderem vom Alter, der Entwicklung und dem Verhalten des Kindes sowie von der konkreten Umgebung ab. Ein kleines Kind in Straßennähe braucht mehr unmittelbare Aufsicht als ein Jugendlicher in einer überschaubaren, risikoarmen Situation.

Aufsicht bedeutet deshalb nicht, ein Kind ständig anzusehen. Eltern sollen zugleich berücksichtigen, dass Kinder mit zunehmendem Alter selbstständiger handeln können. Entscheidend ist, was vernünftige Eltern in der jeweiligen Situation getan hätten, um einen Schaden zu verhindern.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, warum es keine feste Zahl von Minuten gibt, die für jede Aufsichtssituation gilt: In einem Fall ging es um ein normal entwickeltes, etwa fünfeinhalbjähriges Kind, das auf einem Spielplatz ohne unmittelbare Aufsicht blieb und später Autos beschädigte. Der Bundesgerichtshof hielt in diesem konkreten Fall Kontrollen in Abständen von höchstens 30 Minuten für erforderlich. Daraus folgt kein fester 30-Minuten-Takt für andere Kinder oder Situationen.

Bei einem 13-Jährigen, der Musikdateien über eine Tauschbörse angeboten haben soll, entschied der Bundesgerichtshof, dass Eltern ohne konkreten Anlass nicht regelmäßig überprüfen müssen, ob ihr Kind ein Verbot bei der Computernutzung beachtet. Beide Fälle zeigen, dass die Aufsicht mit Alter, Reife und Gefahrensituation abgestimmt werden muss.

Wann Eltern zahlen müssen

Nach § 832 BGB können Eltern haften, wenn ihr Kind jemand anderem rechtswidrig einen Schaden zufügt und die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dass das Kind den Schaden verursacht hat, reicht allein nicht. Der Verstoß gegen die Aufsichtspflicht muss rechtlich für den Schaden eine Rolle spielen. Eltern haften nicht, wenn sie ihrer Pflicht genügt haben oder der Schaden auch bei angemessener Aufsicht eingetreten wäre.

Verlangt jemand von den Eltern Schadensersatz, müssen sie erklären und nachweisen, wie sie ihr Kind beaufsichtigt haben. Was als ausreichende Aufsicht gilt, richtet sich weiterhin nach den Umständen des konkreten Falls. Dazu können zum Beispiel das Alter des Kindes, bekannte Verhaltensweisen und mögliche Gefahren am Aufenthaltsort gehören.

Je nach Situation muss also das Kind selbst, die Aufsichtsperson oder niemand für den Schaden aufkommen. Ein Kind unter sieben Jahren kann etwa einen Schaden verursachen, ohne selbst dafür einzustehen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht erfüllt, haften auch sie nicht automatisch. Für den Geschädigten besteht dann unter Umständen kein Anspruch auf Ersatz. § 832 BGB erfasst neben Eltern auch andere Personen, die die Aufsicht vertraglich übernommen haben.

Was die Familienhaftpflicht übernimmt

Die Privathaftpflichtversicherung prüft, ob jemand zu Recht Geld von einer versicherten Person verlangt. Unberechtigte Forderungen wehrt sie ab, berechtigte bezahlt sie im Rahmen des Vertrags. Eine Familienhaftpflicht kann daher für Eltern einspringen, wenn diese wegen einer Aufsichtspflichtverletzung haften.

Kinder sind in Familientarifen häufig mitversichert. Welche Kinder der Vertrag einschließt und wie lange der Schutz gilt, hängt jedoch von den Versicherungsbedingungen ab. Prüfen Sie dort insbesondere, ob volljährige Kinder während ihrer Ausbildung weiterhin mitversichert sind und welche Voraussetzungen dafür gelten.

Besonders wichtig ist die Regelung für Schäden durch deliktsunfähige Kinder. Wenn weder das Kind noch die Eltern rechtlich haften, zahlt eine gewöhnliche Haftpflichtversicherung nicht automatisch. Manche Verträge sehen in einer besonderen Klausel vor, dass die Versicherung solche Schäden trotzdem bezahlt. Prüfen Sie, ob diese Leistung enthalten ist und welche Bedingungen oder Grenzen dafür gelten.

Was Sie nach einem Schaden tun

Melden Sie einen Schaden möglichst bald Ihrer Haftpflichtversicherung. Erkennen Sie eine Forderung nicht selbst an und bezahlen Sie sie nicht ohne schriftliche Zustimmung des Versicherers. Die Versicherung soll zuerst prüfen, ob ein Anspruch besteht und ob der Vertrag den Schaden abdeckt.

Notieren Sie, was passiert ist, und bewahren Sie Schreiben oder Belege auf. Bei hohen Forderungen oder Personenschäden sind vor allem wichtig: Was hat das Kind getan, wie alt war es, konnte es die Folgen verstehen und wie wurde es beaufsichtigt? Auch der Versicherungsschein und die Vertragsbedingungen entscheiden darüber, ob Schutz besteht.

Internetanbieter nach dem Kundenservice auswählen

Wenn Sie einen Internetanbieter wählen, zählen neben dem Monatspreis auch die Leistung, die an Ihrer Adresse verfügbar ist, und die Hilfe bei Störungen. Guten Kundenservice erkennen Sie daran, dass Sie den Anbieter erreichen, verständliche Antworten bekommen und wissen, was als Nächstes passiert.

Prüfen Sie zuerst, welche Anschlüsse verfügbar sind und was sie insgesamt kosten. Vergleichen Sie dann die Kontaktwege und die Bewertungen des Kundenservice in unabhängigen Tests. Testergebnisse und Beschwerdezahlen helfen bei der Einschätzung, sagen aber nicht voraus, welche Erfahrung Sie persönlich machen.

Prüfen Sie zuerst den Internetanschluss

Guter Kundenservice hilft Ihnen nicht, wenn die passende Anschlussart an Ihrem Wohnort fehlt oder der Anschluss Ihren Bedarf nicht deckt. Prüfen Sie bei jedem Anbieter für Ihre genaue Adresse, welche Geschwindigkeit und Technik verfügbar sind. Berücksichtigen Sie dabei, wie viele Personen den Anschluss nutzen und ob Sie etwa regelmäßig Videokonferenzen führen oder große Dateien übertragen.

Vergleichen Sie anschließend die Gesamtkosten für denselben Zeitraum. Beziehen Sie den regulären Monatspreis, einmalige Gebühren und kostenpflichtige Zusatzleistungen ein. Ein niedriger beworbener Preis allein reicht für den Vergleich nicht aus, wenn die Kosten später steigen oder wichtige Leistungen extra kosten.

Bewerten Sie den Kundenservice im Alltag

Prüfen Sie, ob Sie den Anbieter über einen Kontaktweg erreichen, der zu Ihrem Alltag passt. Ein telefonischer Kontakt ist hilfreich, wenn Sie lieber direkt mit einer Person sprechen. Chat, App oder ein Onlineformular können praktisch sein, wenn Sie eine Störung melden oder den Bearbeitungsstand später nachsehen möchten. Entscheidend ist eine klare Erklärung, wie der Anbieter Ihr Anliegen weiterbearbeitet.

Achten Sie auch auf die Qualität der Antworten. Bei einem technischen Problem sollte der Kundenservice verständlich erklären, was bereits geprüft wurde, welche Schritte folgen und wann Sie mit einer Rückmeldung rechnen können. Ein freundliches Gespräch hilft wenig, wenn Sie danach nicht wissen, wer das Problem bearbeitet.

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die Website des Anbieters: Finden Sie dort schnell die Kontaktwege und Servicezeiten? Gibt es eine Möglichkeit, eine Störung online zu melden? Ein Gespräch mit dem Verkauf sagt nicht unbedingt aus, wie der Anbieter Bestandskunden bei technischen Problemen betreut. Fragen Sie deshalb gezielt nach dem zuständigen Kontaktweg für Störungen und ungelöste Anliegen.

Nutzen Sie Hotline-Tests als Hinweis

Der Festnetz-Hotlinetest von connect aus dem September 2026 bewertet den telefonischen Kundenservice nach mehreren Kriterien. Die Tester prüften unter anderem, ob die Auskünfte korrekt und vollständig waren. Dafür gab es 325 von insgesamt 500 möglichen Punkten. Zu den weiteren Kriterien gehörten Erreichbarkeit und Wartezeit. Auch das Sprachdialogsystem und die Freundlichkeit wurden bewertet.

Die Punktzahlen der großen bundesweiten Anbieter lagen nah beieinander:

Anbieter Punkte von 500 Testurteil
Deutsche Telekom 480 überragend
Telefónica o2 478 überragend
1&1 477 überragend
Vodafone 468 sehr gut

Zwischen dem ersten und dritten Platz lagen nur drei Punkte; 1&1 erreichte im Test alle Testanrufe beim ersten Versuch. Bei der Deutschen Telekom waren es 98 Prozent, bei Vodafone 97 Prozent. Die durchschnittliche Wartezeit lag dort bei 76 Sekunden beziehungsweise 2 Minuten und 48 Sekunden. Diese Werte beschreiben die Testanrufe, nicht die garantierte Wartezeit oder Beratung für jeden Kunden.

Der Test untersuchte vor allem Hotlines für Bestandskunden. Er sagt deshalb nicht automatisch etwas über die Qualität von App-, Chat- oder E-Mail-Support aus. Nutzen Sie solche Ergebnisse als Orientierung und prüfen Sie, ob die getesteten Kontaktwege zu Ihrem Bedarf passen.

Ordnen Sie Beschwerden richtig ein

Die Bundesnetzagentur registrierte 2024 Kundenschutz-Einzelfälle ohne Schlichtungsanträge. Die Fälle betrafen Entstörung und Internetgeschwindigkeit. Auch Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme waren darunter. Zudem wurde Umzug als Thema erfasst. Die Angaben zeigen, bei welchen Themen Kundinnen und Kunden Hilfe suchen.

Daraus lässt sich jedoch keine Rangliste der Anbieter erstellen. Die Gesamtzahlen zeigen nicht, wie viele Beschwerden es im Verhältnis zur Kundenzahl eines einzelnen Anbieters gab. Sie messen auch nicht einheitlich, ob der Anbieter den Fall gut gelöst hat. Nutzen Sie die Angaben daher, um Ihre Prüffragen festzulegen, nicht um allein daraus einen Anbieter auszuwählen.

Gewichten Sie Preis und Service selbst

Mit einer einfachen Tabelle können Sie Angebote nach denselben Kriterien vergleichen. Wenn Sie beruflich auf eine stabile Verbindung angewiesen sind, können Sie zum Beispiel die Anschlussleistung an Ihrem Wohnort und die Problemlösung höher bewerten. Wer den Anschluss selten nutzt, setzt möglicherweise andere Prioritäten.

Kriterium Prüffrage
Anschluss am Wohnort Reichen Technik und verfügbare Geschwindigkeit für Ihren Haushalt?
Problemlösung Erhalten Sie verständliche Antworten und konkrete nächste Schritte?
Erreichbarkeit Passen Kontaktwege und Servicezeiten zu Ihrem Alltag?
Transparenz Sind Kosten, Zuständigkeiten und Bearbeitungsstand nachvollziehbar?
Gesamtkosten Was zahlen Sie über den gewählten Vergleichszeitraum?

Die Kriterien müssen nicht für alle gleich viel zählen. Halten Sie Ihre Prioritäten fest und vergleichen Sie danach die Anbieter. Die verfügbaren Daten belegen nicht, dass ein höherer Preis generell besseren Kundenservice bedeutet.

Kennen Sie Ihre Rechte bei Störungen

Das Gesetz bietet Ihnen einen Mindestschutz. Es ersetzt aber keinen erreichbaren Kundenservice. Nach § 58 des Telekommunikationsgesetzes muss der Anbieter eine Störung, die Sie nicht selbst verursacht haben, unverzüglich und unentgeltlich beseitigen. Der Anbieter muss den Eingang der Meldung und vereinbarte Service- oder Installationstermine dokumentieren. Wenn die Behebung länger als einen Kalendertag dauert, muss der Anbieter Sie spätestens am folgenden Tag darüber informieren, welche Schritte er eingeleitet hat und wann er die Störung voraussichtlich behebt.

Bei einem vollständigen Ausfall, der nicht innerhalb von zwei Kalendertagen behoben wird, sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung vor. Für den dritten und vierten Tag sind es 5 Euro oder 10 Prozent des Monatsentgelts, ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent. Es gilt jeweils der höhere Betrag. Auch bei einem versäumten Kundendienst- oder Installationstermin kann eine Entschädigung vorgesehen sein. Ob ein Anspruch besteht, hängt von den gesetzlichen Bedingungen und den Umständen des Falls ab.

Wenn Ihre Internetgeschwindigkeit deutlich von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht, stellt die Bundesnetzagentur ein Messverfahren für Festnetzanschlüsse bereit. Ein Messprotokoll kann die Grundlage für eine Minderung oder eine Sonderkündigung bilden. Bewahren Sie deshalb Störungsmeldungen, Terminbestätigungen und Messergebnisse auf. Die Bundesnetzagentur setzt individuelle Geldansprüche nicht für Sie durch.

Internetanschluss bestellen: Erstanschluss, Neuanschluss und Anbieterwechsel

Wenn Sie Internet für eine neue Wohnung oder ein neues Haus bestellen, hängt das Vorgehen davon ab, ob dort eine nutzbare Leitung vorhanden ist. Beim Anbieterwechsel bleiben Sie an derselben Adresse. Beim Umzug müssen Sie mit dem Anbieter klären, wie der Vertrag an der neuen Adresse weiterläuft. Anbieter meinen mit „Erstanschluss“ und „Neuanschluss“ nicht immer dasselbe. Klären Sie daher, ob Sie einen Vertrag abschließen, eine vorhandene Leitung aktivieren oder einen Hausanschluss bauen lassen müssen.

Prüfen Sie zuerst die Verfügbarkeit an Ihrer Adresse. Auch wenn ein Hausanschluss vorhanden ist, besteht dadurch noch kein Internetvertrag. Außerdem kann nicht jeder Anbieter dort den gewünschten Tarif liefern.

Erstanschluss, Neuanschluss und Anbieterwechsel

„Erstanschluss“ kann heißen, dass Sie zum ersten Mal selbst einen Internetvertrag abschließen. Bei einem Neubau kann damit aber auch der erste physische Anschluss des Gebäudes an das Netz gemeint sein. Anbieter und Vergleichsportale verwenden die Begriffe unterschiedlich.

Situation Was bestellt oder veranlasst wird
Erstmaliger Vertrag für Sie Sie schließen einen Tarif ab. Eine bestehende Leitung wird genutzt, sofern sie verfügbar und technisch nutzbar ist.
Neuer Anschluss an einer Adresse Ein Anbieter richtet dort einen Anschluss ein. Das kann die Aktivierung einer vorhandenen Leitung oder zusätzliche Arbeiten bedeuten.
Anbieterwechsel Sie wechseln am selben Wohnort zu einem anderen Anbieter. Der bisherige und der neue Anbieter müssen die Umschaltung koordinieren.

Ein baulicher Hausanschluss ist etwas anderes als ein neuer Tarif: Er verbindet das Gebäude mit dem Netz, etwa bei einem Neubau. Ein solcher Anschluss kann bereits vorhanden sein, ohne dass jemand einen Internettarif gebucht hat. Fragen Sie den Anbieter deshalb ausdrücklich, ob die Bestellung nur einen Tarif umfasst oder auch Bauarbeiten am Gebäude.

Verfügbarkeit und Technik prüfen

Geben Sie bei der Verfügbarkeitsprüfung die vollständige Adresse ein, einschließlich Hausnummer und gegebenenfalls Wohnungszusatz. So sehen Sie, welche Tarife und Anschlussarten an genau diesem Standort angeboten werden. Der Breitbandatlas gibt eine erste Orientierung. Ob der Anbieter Ihren Anschluss tatsächlich schalten kann, erfahren Sie direkt bei ihm.

DSL läuft über eine Telefondose, Kabelinternet über eine TV-Kabeldose und Glasfaser über eine Glasfaserleitung mit passender Anschlussdose. Eine Dose in der Wohnung beweist jedoch nicht, dass der Anschluss aktiv ist oder die gewünschte Geschwindigkeit erreicht. Lassen Sie sich bestätigen, welche Technik der Anbieter schaltet und ob ein Technikertermin nötig ist.

Tarif und Kosten vergleichen

Berücksichtigen Sie bei Ihrem Vergleich die beworbene Höchstgeschwindigkeit und den monatlichen Preis nach möglichen Aktionsrabatten. Prüfen Sie außerdem einmalige Bereitstellungs- oder Baukosten, die Vertragslaufzeit sowie die Kosten für einen Router. Bei Glasfaser können für Installation und Neuherstellung Kosten anfallen. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt vom Ausbauprojekt und vom Zeitpunkt Ihrer Bestellung ab.

Die erste Mindestlaufzeit eines Vertrags darf höchstens 24 Monate betragen. Anbieter müssen auch Verträge mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit anbieten; kürzere Bindungen sind häufig mit höheren monatlichen Kosten verbunden. Prüfen Sie, ob der Router im Tarif enthalten ist, gemietet wird oder separat gekauft werden muss.

Lesen Sie bei Glasfaser-Ausbauprojekten die Vertragsbedingungen genau. Ein Hausanschluss und der Tarif können getrennte Leistungen sein. Auch der Beginn der Vertragslaufzeit ist relevant: In einem Urteil vom Januar 2026 stellte der Bundesgerichtshof bei einem konkreten Glasfaservertrag auf den Vertragsschluss ab. Die spätere Freischaltung war für diesen Fall nicht maßgeblich. Prüfen Sie daher, welches Datum in Ihrer Auftragsbestätigung als Vertragsbeginn gilt.

Internetanschluss in fünf Schritten bestellen

Wenn Sie einen Anschluss neu bestellen, gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor:

  1. Adresse und Anschlussart prüfen: Lassen Sie sich bestätigen, welche Technik am Standort verfügbar ist und welche Geschwindigkeit der Anbieter zusagt.
  2. Leistung klären: Fragen Sie, ob eine vorhandene Leitung aktiviert wird oder ob ein Hausanschluss beziehungsweise weitere Bauarbeiten nötig sind.
  3. Tarifbedingungen vergleichen: Achten Sie auf Gesamtpreis, Laufzeit, Kündigungsfrist, Router und einmalige Gebühren.
  4. Bestellung kontrollieren: Prüfen Sie in der Auftragsbestätigung Anbieter, Leistung, Kosten und Vertragsbeginn. Bewahren Sie das Schreiben auf.
  5. Bereitstellung vorbereiten: Halten Sie den Router bereit und ermöglichen Sie bei einem angekündigten Technikertermin den Zugang zur Wohnung und, falls erforderlich, zum Hausanschluss.

Wie lange es dauert, richtet sich nach der Adresse und danach, welche Leitung bereits vorhanden ist und welche Arbeiten noch nötig sind. Die Telekom nennt in ihrem Bauherrenprozess für einen neuen Hausanschluss mindestens 16 Wochen. Für die Bereitstellung eines Festnetzanschlusses nennt sie je nach Schaltbarkeit und Technikerbedarf 6 bis 14 Werktage. Diese Angaben gelten für die jeweiligen Telekom-Prozesse und sind keine allgemeine Frist für andere Anbieter.

Beim Anbieterwechsel Kündigung koordinieren

Ein Anbieterwechsel betrifft einen Anschluss am selben Wohnort. Prüfen Sie die Kündigungsfrist des alten Vertrags und leiten Sie den Wechsel möglichst drei Monate vor Vertragsende ein. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den neuen Anbieter mit der Kündigung des alten Vertrags zu beauftragen. So kann der neue Anbieter den Umschalttermin mit dem bisherigen Anbieter abstimmen.

Wenn Sie Ihre Festnetznummer behalten möchten, müssen Sie die Rufnummernmitnahme beauftragen. Die Mitnahme ist kostenlos. Geben Sie Ihre persönlichen Daten genauso an, wie sie beim bisherigen Anbieter hinterlegt sind. Abweichende Schreibweisen oder Adressdaten können verhindern, dass Ihre Rufnummer übertragen wird. Die Rufnummernmitnahme lässt sich grundsätzlich bis einen Monat nach Vertragsende beantragen; eine längere Frist kann vereinbart sein.

Wenn Sie den Wechsel rechtzeitig einleiten, muss der bisherige Anbieter die Versorgung grundsätzlich bis zur Umschaltung aufrechterhalten. Dauert eine ungewollte Unterbrechung länger als einen Tag, melden Sie sie dem neuen Anbieter. Für die Versorgung bis zum Wechsel darf der alte Anbieter höchstens die Hälfte des bisherigen Preises verlangen.

Beim Umzug zuerst den alten Vertrag prüfen

Für einen Umzug gelten andere Regeln als für einen Anbieterwechsel. Fragen Sie Ihren bisherigen Anbieter frühzeitig, ob er die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse erbringen kann. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dafür ungefähr drei Wochen einzuplanen, bevor Sie umziehen. Wenn der Anbieter die Leistung dort erbringen muss, läuft der Vertrag grundsätzlich weiter. Ein Umzug setzt die Vertragslaufzeit nicht automatisch neu in Gang.

Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Klären Sie mit dem Anbieter, wann die Kündigung wirksam wird, und bestellen Sie den Anschluss am neuen Wohnort rechtzeitig. Die Regeln zur unterbrechungsfreien Versorgung beim Anbieterwechsel beziehen sich auf einen Wechsel am selben Anschlussort und gelten nicht automatisch für einen Umzug.

Wann sich DSL-Kombitarife für Firmen lohnen

Ein DSL-Kombitarif verbindet Internet und Telefonie, oft mit einer Flat für Gespräche. Für Firmen lohnt er sich, wenn die Flat Anrufe ins Festnetz, in Mobilfunknetze oder ins Ausland abdeckt, die Beschäftigte tatsächlich führen, und weniger kostet als diese Gespräche ohne Flat. Bei wenigen Telefonaten oder besonderen technischen Anforderungen passt ein Angebot aus einzelnen Leistungen besser.

Wann eine Flat Geld spart

Entscheidend ist der Aufpreis für die Flat im Vergleich zu den Kosten der Gespräche, die sie tatsächlich abdeckt. Prüfen Sie dafür, wie viele Minuten monatlich anfallen. Berücksichtigen Sie dabei Anrufe ins deutsche Festnetz ebenso wie Gespräche mit deutschen Mobilfunknetzen und ins Ausland. Eine Festnetzflat deckt nicht automatisch Anrufe zu Mobiltelefonen oder ins Ausland ab.

Ein Beispiel aus dem easybell-Angebot zeigt den Unterschied: Ein Business-Connect-Tarif mit zwei Sprachkanälen und minutengenauer Abrechnung kostet 29,95 Euro netto im Monat. Die Variante mit zwei Kanälen und Allnet-Flat kostet 39,95 Euro netto. Der Aufpreis beträgt somit 10 Euro im Monat. Bei den angegebenen Minutenpreisen entspricht das rund 1.021 Minuten ins deutsche Festnetz oder 103 Minuten in deutsche Mobilfunknetze. Diese Schwellen gelten nur für dieses Tarifbeispiel. Bei Gesprächen in verschiedene Netze addieren Sie die Kosten für die jeweiligen Minuten.

Die Rechnung geht nur auf, wenn die Flat die betreffenden Gespräche einschließt. Bei 1&1 DSL Business umfasst die Telefonflat laut Anbieter das deutsche Festnetz; Gespräche in Mobilfunknetze und ins Ausland werden gesondert berechnet. Easybell weist für das genannte Business-Connect-Angebot dagegen eine Allnet-Flat für deutsches Festnetz und Mobilfunk aus. Prüfen Sie deshalb die Tarifbedingungen und verlassen Sie sich nicht allein auf die Bezeichnung „Telefonflat“.

Eine Flat hilft außerdem bei der Kostenplanung: Für erfasste Gespräche fällt keine zusätzliche Minutenabrechnung an. Das macht die Telefonkosten berechenbarer, bedeutet aber nicht automatisch, dass das Gesamtpaket günstiger ist. Preise, enthaltene Leistungen und Aktionskonditionen ändern sich; vergleichen Sie daher die Angebote zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

DSL-Geschwindigkeit und Telefonfunktionen prüfen

Die passende Geschwindigkeit hängt davon ab, wie viele Beschäftigte gleichzeitig Videokonferenzen führen, Dateien übertragen und Cloud-Dienste nutzen. Achten Sie auf die Geschwindigkeit beim Herunterladen und Hochladen von Daten. Bei DSL unterscheiden sich die Geschwindigkeiten in beide Richtungen häufig. Die beworbene Höchstgeschwindigkeit ist nicht an jedem Firmenstandort verfügbar. Lassen Sie die konkrete Adresse prüfen.

Auch eine Gesprächsflat sagt nichts darüber aus, wie viele Telefonate gleichzeitig möglich sind. Dafür zählt die Zahl der Sprachkanäle. Jeder Sprachkanal ermöglicht ein Telefonat zur selben Zeit. Wenn mehrere Beschäftigte gleichzeitig telefonieren, sollte die Zahl der Kanäle zum Bedarf passen. Prüfen Sie außerdem, ob der Tarif genügend Rufnummern bietet und mit einer vorhandenen Telefonanlage zusammenarbeitet. Manche Angebote enthalten eine Cloud-Telefonanlage oder ermöglichen den Anschluss bestehender Anlagen; solche Leistungen unterscheiden sich je nach Anbieter.

Für die IT können eine feste öffentliche IP-Adresse, bestimmte Netzfunktionen oder eine Ausweichverbindung bei einem DSL-Ausfall wichtig sein. Für wichtige Standorte sollten Sie außerdem prüfen, wie schnell der Anbieter eine Störung beheben muss und welche Zusatzkosten für Ausfallschutz anfallen. Anbieterangaben zu Entstörzeiten beschreiben die jeweilige Tarifleistung, sind aber keine unabhängigen Aussagen zur tatsächlichen Störungsquote.

Addieren Sie alle Kosten: Neben dem Grundpreis können Router, Einrichtung, zusätzliche Sprachkanäle und weitere Optionen Kosten verursachen. Vergleichen Sie auch die Vertragsbedingungen. Ein günstiger Einstiegspreis bringt wenig, wenn notwendige Leistungen erst gegen Aufpreis verfügbar sind.

Wann getrennte Tarife besser passen

Bei geringem Gesprächsaufkommen ist eine minutengenaue Abrechnung oft günstiger, sofern die Gesprächskosten unter dem Aufpreis der Flat bleiben. Nutzen Sie dafür die tatsächlichen Rechnungsdaten der letzten Monate und teilen Sie die Minuten nach Festnetz, Mobilfunk und Ausland auf. Das easybell-Beispiel mit 10 Euro Aufpreis ist eine Rechenhilfe, aber keine allgemeine Marktregel.

Eine vorhandene Telefonanlage oder besondere Anforderungen an Rufnummern, Sprachkanäle und Netzfunktionen sprechen ebenfalls für einen Vergleich einzelner Bausteine. Ein Standardpaket kann unnötige Leistungen enthalten und zugleich eine Funktion vermissen lassen, die Ihr Betrieb braucht. Getrennte Tarife sind deshalb vor allem dann sinnvoll, wenn sie den technischen Bedarf genauer treffen. Sie sind nicht automatisch günstiger.

Bei vielen Auslandsgesprächen oder hohem Anrufaufkommen sollten Sie besonders genau prüfen, welche Ziele und Nutzungsarten die Flat abdeckt. Für bestimmte Dienste und automatisierte Anrufe gelten bei Anbietern Einschränkungen. Easybell schließt bei der genannten Allnet-Flat zum Beispiel die Nutzung durch Callcenter und automatisierte Kommunikation aus. Eine hohe Gesprächsmenge allein ist daher kein ausreichender Grund für eine Flat.

DSL-Kombitarife vergleichen

Ermitteln Sie zuerst Ihr monatliches Gesprächsaufkommen und gleichen Sie es mit den eingeschlossenen Anrufzielen ab. Danach vergleichen Sie den Flat-Aufpreis mit den Kosten einer minutengenauen Abrechnung. Prüfen Sie anschließend, ob Bandbreite, Sprachkanäle, Telefonanlage, Rufnummern und Serviceleistungen zu Ihrem Betrieb passen. Beziehen Sie zum Schluss Einmalentgelte und notwendige Zusatzoptionen in den Gesamtpreis ein.