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Sterbegeldversicherung

  • Keine Gesundheitsfragen
  • Persönliche, kostenfreie Beratung
  • Schützen Sie Angehörige vor hohen Kosten

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Der Tod ist nicht nur ein unangenehmes Thema, er ist auch teuer. Eine übliche Bestattung kostet heute mehrere Tausend Euro. Abhängig vom beauftragten Beerdigungsinstitut, lokalen Gebührenordnungen, den individuell gewünschten Leistungen eines Friedhofsgärtners und der Zahl der Gäste einer Trauerfeier ist noch viel Luft nach oben. Wer seine Angehörigen nicht mit diesen Kosten belasten will, kann im Rahmen einer Sterbegeldversicherung vorsorgen.

Sonderform der Lebensversicherung

Die Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Lebensversicherung. Im Grunde handelt es sich um einen Sparprozess, denn mit den Versicherungsbeiträgen wird die vereinbarte Versicherungssumme angespart. Deshalb ist der Vertrag auch umso billiger, je früher Sie damit starten. Das versicherte Risiko ist der vorzeitige Tod des Versicherten. Anders als bei einem Banksparplan wird die vereinbarte Summe nämlich auch gezahlt, wenn die Sparbeiträge zum Todeszeitpunkt noch nicht reichen. „Gelohnt“ hat sich die Sterbegeldversicherung bei einem sehr frühen Tod – aber so ist es bei den meisten Versicherungen: Eigentlich kann man ganz froh sein, wenn man sie nie braucht. Was aber passiert, wenn Sie hundert Jahre oder älter werden? Übliche Verträge sehen eine Begrenzung der Beitragszahlung vor, zum Beispiel auf ein Endalter von 85 Jahren. Sie erhalten dann zwar zunächst keine Leistung. Der Versicherungsschutz bleibt aber beitragsfrei bestehen, und mit dem Tod wird das Sterbegeld zuzüglich erwirtschafteter Zinsen und anderer Überschüsse an Ihre Angehörigen ausgezahlt.

Gesundheitsfragen und Wartezeit

Viele Versicherer stellen im Antrag Fragen nach dem aktuellen Gesundheitszustand. Das ist legitim, denn der Vertragsabschluss gleich nach einer Krebsdiagnose würde die Kalkulation des Versicherers sprengen. Wer eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließt, wird dafür seine Gründe haben. Die Versicherer sprechen von einer negativen Risikoauswahl, wenn der entsprechende Tarif verstärkt von Menschen abgeschlossen wird, die aufgrund von Vorerkrankungen ansonsten mit einer Ablehnung ihres Antrags rechnen müssten. Die Beiträge von Produkten ohne Fragen sind deshalb tendenziell höher. Außerdem wird eine Wartezeit vereinbart, zum Beispiel drei Jahre. Stirbt der Versicherte innerhalb dieser Zeit, werden in der Regel nur die eingezahlten Beiträge erstattet. Die Wartezeit entfällt aber bei Unfalltod.

Versicherung für andere – auch ohne Unterschrift

Sterbegeldversicherungen kann man auch so gestalten, dass die Leistung vom Leben eines anderen Menschen abhängt. Übersteigt die Versicherungssumme nicht die mittleren Beerdigungskosten – derzeit 10.000 Euro – darf man die Versicherung sogar ohne Wissen dieser Person abschließen. Ein Beispiel: Erwachsene Kinder möchten mit ihren Eltern nicht über den Tod sprechen. Sie wissen aber, dass kein Erbe vorhanden sein wird oder dass das Erbe nicht liquide ist, zum Beispiel in einer Immobilie gebunden. Wenn auch eigenes Kapital knapp ist, etwa wegen eines laufenden Kredits oder aufgrund von Arbeitslosigkeit, würden Beerdigungskosten die Hinterbliebenen vor eine große Herausforderung stellen, vermutlich eine (weitere) Verschuldung erfordern. Hier bieten sich Sterbegeldversicherungen auf das Leben der Eltern an. Die Kinder sind Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigte zugleich, der jeweilige Elternteil die Gefahrsperson, deren Tod die Leistungspflicht auslöst. Eine Unterschrift der Eltern ist bis zur Summe von 8.000 Euro nicht nötig.