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Die Pflegekasse – wichtiger Ansprechpartner für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Die Pflegekasse ist der Träger der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland, welche zum 1. Januar 1995 eingeführt und seitdem ständig erweitert wurde. Auch wenn die Pflegekasse in den allermeisten Fällen einer ganz bestimmten Krankenkasse zugeordnet ist, handelt es sich dabei immer um eine selbstständige Behörde mit einem eigenen Verwaltungsapparat und speziellen Aufgaben.

Aufgabe und Funktion der Pflegekassen

Die Pflegekassen sind nicht nur für die Begutachtung von Pflegefällen und die Einordnung in eine Pflegestufe, sondern auch für die Auszahlung des Pflegegeldes, für die Gewährung von Sachleistungen und die Schulung von pflegenden Angehörigen verantwortlich, sondern führen in vielen Fälllen auch einen eigenen Pflegestützpunkt, an dem sich nicht nur die pflegebedürftigen Personen, sondern auch ihre nahen Angehörigen ausführlich zu allen Fragen rund um das Thema Pflege beraten lassen können. Der Besuch eines Pflegestützpunkt ist grundsätzlich kostenlos. Er kann wertvolle Hilfestellungen bei der Entscheidung für oder gegen eine private Pflege, für eine Unterbringung in einem Heim oder für den Bezug einer Einrichtung des betreuten Wohnens geben.

Eine Pflegekasse kann nicht nur einer gesetzlichen, sondern auch einer privaten Krankenversicherung angegliedert sein. Hierfür gelten gesonderte Regelungen. Grundsätzlich können jedoch nur die Personen, die auch die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung erfüllen, eine private Pflegevollversicherung abschließen. In allen anderen Fällen wäre es jedoch dringend geboten, ernsthaft über den Abschluss einer private Pflegezusatzversicherung nachzudenken. Dies ist insbesondere deshalb sehr wichtig, weil die soziale Pflegeversicherung in Zukunft nur eine Grundversorgung gewährleisten kann. Dies dürfte vor allem dem ständig steigenden Pflegebedarf in einer alternden Gesellschaft geschuldet sein. Um die optimale Pflegevorsorge zu finden, die genau auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist, sollte vor der Entscheidung für eine bestimmte Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung ein Pflegezusatzversicherung Vergleich im Internet durchgeführt werden.

Private Pflegeversicherung vergleichen

Ein Pflegeversicherung Vergleich ist rund um die Uhr möglich und dauert nur wenige Minuten. Dafür liefert er jederzeit ein passgenaues Ergebnis, welches täglich aktualisiert und immer wieder neu auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten werden kann. Die private Pflegevorsorge wird auch vom Staat gefördert. So sollen alle Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, ab dem 1. Januar 2013 einen monatlichen Zuschuss für eine private Pflegezusatzversicherung erhalten. Diese Zuschuss beträgt 5 Euro monatlich oder 60 Euro jährlich. Er muss von der versicherten Person nicht extra beantragt werden. Alle dafür erforderlichen Formalitäten regelt die Versicherungsgesellschaft, bei der die private Pflegeversicherung abgeschlossen wurde.