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Risikolebensversicherung

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Die kapitalbildende (gemischte) Lebensversicherung war über viele Jahre ein Klassiker im deutschen Markt. In ihr wurden zwei völlig unterschiedliche, ja sogar gegensätzliche Risiken vermischt: das Risiko eines frühzeitigen Todes und das Risiko der Langlebigkeit. Letzteres klingt zwar in den Ohren der meisten Menschen nicht wie ein Risiko – es realisiert sich aber, wenn das Geld nicht bis zum Lebensende reicht. Vorzeitiger Tod und Langlebigkeit zählen zu den sogenannten biometrischen Risiken. Darunter verstehen die Versicherer alle Risiken, die mit dem Leben versicherter Personen, vor allem mit ihrem Alter, zu tun haben. Getrieben durch niedrige Zinsen geht der Trend in der Lebensversicherung dahin, auf klassische Rendite-Garantien zu verzichten, sondern sich dem Kerngeschäft – der Versicherung biometrischer Risiken – zuzuwenden. Die Risikolebensversicherung ist ein sehr günstiges Produkt, das der Absicherung von Hinterbliebenen bei einem unerwartet frühen Tod des Versorgers dient.

Niedrige Beiträge durch Verzicht auf einen Sparprozess

Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung und anderen Produkten für die Altersvorsorge kennt die Risikolebensversicherung keinen Sparvorgang. Ein entsprechender Beitragsanteil fehlt, berechnet werden nur ein Risikobeitrag und ein kleiner Anteil für die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers. Da der Sparbeitrag bei anderen Produkten der weitaus größte Bestandteil ist, ist eine reine Risikoversicherung im Vergleich sehr günstig. Allerdings endet der Vertrag zum vereinbarten Ablauf auch ohne eine Auszahlung, wenn der Versicherte diesen Zeitpunkt erlebt.

So funktioniert die Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung kennt üblicherweise drei Vertragsbeteiligte, es können aber auch mehr sein: das Versicherungsunternehmen (Versicherer), den Kunden (Versicherungsnehmer, der zugleich Beitragszahler und Risikoperson ist), und einen oder mehrere Bezugsberechtigte. Risikoperson (Gefahrsperson) ist derjenige, von dessen Leben die Fälligkeit der Leistung abhängt. Das ist zum Beispiel der Hauptverdiener in einer jungen Familie, dessen plötzlicher Tod auch finanziell ein schwerer Schicksalsschlag wäre. Als Bezugsberechtigte würde man die diesem Fall den Partner, die Kinder oder die gesetzlichen Erben einsetzen. Das Bezugsrecht ist bis zum Tod der Risikoperson in aller Regel widerruflich, das heißt, der Versicherungsnehmer kann es jederzeit ändern. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht ist bedingungsgemäß möglich, aber unüblich. Am sichersten ist es, den Bezugsberechtigten im Vertrag namentlich zu benennen. Das schließt spätere Zweifel aus. Was passiert beispielsweise nach einer Scheidung und einer erneuten Heirat? Ist dann mit „Ehefrau“ die jeweilige Ehefrau oder diejenige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemeint? Ein Name schafft Klarheit, Sie müssen nur daran denken, den Vertrag gegebenenfalls später anzupassen.

Besondere Vertragskonstruktionen

Eine Risikolebensversicherung ist besonders sinnvoll bei bestehenden Kreditverpflichtungen, zum Beispiel für ein Eigenheim. Eine Restschuldversicherung ist eine Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme mit dem noch offenen Kreditbetrag sinkt. Das verbilligt den Beitrag. Eheleute oder andere Paare können eine Risikoversicherung auf verbundene Leben abschließen. Es gibt dann zwei Gefahrspersonen und zwei Bezugsberechtigte. Gezahlt wird bei Tod des ersten Partners an den Überlebenden. Geschäftsführer-Versicherungen sorgen für das nötige Kapital in Personengesellschaften, wenn einer der Gesellschafter überraschend stirbt.