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Hundekrankenversicherung

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Für Menschen ist die Krankenversicherung in Deutschland Pflicht und für die meisten Versicherten über die Sozialversicherung organisiert. Haustiere sind dagegen stets Privatpatienten. Das klingt nach guter Versorgung, bedeutet aber bei Unfall oder schwerer Krankheit eine erhebliche finanzielle Belastung für Frauchen oder Herrchen. Leben oder Tod des geliebten Tieres können leider zur Geldfrage werden. Eine Hundekrankenversicherung sorgt dafür, dass Sie auf eine lebensrettende Behandlung Ihres Vierbeiners nicht verzichten oder sich dafür verschulden müssen.

Drei übliche Tarifoptionen

Die günstigste Versicherungsform ist die Hunde-OP-Versicherung. Wie der Name bereits sagt, besteht Versicherungsschutz nur für Operationen und damit zusammenhängende Nachbehandlungen. Damit ist zwar das höchste Kostenrisiko abgesichert, der Versicherungsschutz bleibt aber lückenhaft. Auch eine Hunde-Unfallversicherung bietet keinen optimalen Schutz. Neben Operationen sind auch sonstige stationäre und ambulante Behandlungen versichert, jedoch nur dann, wenn ein Unfall der Auslöser war. Für krankheitsbedingte Behandlungen und Operationen besteht kein Versicherungsschutz, und so kann es passieren, dass Sie trotz Versicherung für eine teure OP selbst zahlen müssen. Wirklich abgesichert ist der Hundehalter nur mit einem Vollschutz-Tarif.

Diese Punkte zählen im Preis-Leistungs-Vergleich

Auch innerhalb der Vollschutz-Versicherungen gibt es erhebliche Unterschiede. Zunächst einmal sehen die meisten Tarife eine Wartezeit vor, zum Beispiel dreißig Tage. Sie können also die Versicherung nicht erst abschließen, wenn Ihr Hund sich bereits auffällig krank benimmt, und dann zum Tierarzt gehen. Nur für Unfälle entfällt die Wartezeit. Dann gibt es in der Regel Obergrenzen für die Leistung, entweder in Euro oder nach der Zahl der Leistungsfälle pro Jahr. Die Begrenzung kann nach ambulanter und stationärer Behandlung unterschiedlich sein. Wird Ihr Tier chronisch krank und benötigt regelmäßig Medikamente, mag es sein, dass eine Grenze von zum Beispiel 3.000 Euro jährlich nicht ausreicht. Die Gebührenordnung für Tierärzte sieht – wie in der Humanmedizin – die Möglichkeit erhöhter Abrechnungssätze vor. Nicht jede Versicherung kommt für diese Kosten auf. Das Alter des Hundes spielt nicht nur für die Beitragskalkulation eine Rolle, sondern auch hinsichtlich der Annahmerichtlinien des Versicherers. Ältere Hunde werden zum Teil gar nicht versichert, bei anderen Verträgen endet der Versicherungsschutz mit Erreichen eines definierten Lebensalters. Damit ist Ihnen aber nicht geholfen, denn gerade im Alter ist mit Tierarztkosten zu rechnen. Eine faire Lösung ist beispielsweise ein Tarif, der etwa ab dem fünften Lebensjahr jährliche Beitragserhöhungen vorsieht, dafür aber den Versicherungsschutz aufrechterhält. Gehen Sie mit Ihrem Hund auf Reisen, ist eine Auslandsdeckung zumindest für eine übliche Urlaubszeit sinnvoll. Und dann ist da noch das große Thema Prophylaxe. Für Impfungen und Wurmkuren gibt es in manchen Verträgen keine volle Leistung, sondern nur einen Zuschuss. Kastration bzw. Sterilisation werden nicht standardmäßig bezahlt, es muss vielmehr ein medizinischer Grund für den Eingriff vorliegen.