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Ohne Haftpflichtversicherung darf in Deutschland, in der gesamten EU und in den meisten anderen Ländern der Welt kein Kraftfahrzeug auf öffentliche Straßen. Bei uns ist die Benutzung eines Autos oder Motorrads ohne Haftpflichtversicherung eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht ist. Weil sie eine Pflichtversicherung ist, ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit rund 100 Millionen Verträgen auch der größte Versicherungszweig. Der Versicherungsumfang ist aufgrund der gesetzlichen Anforderungen, in Deutschland das Pflichtversicherungsgesetz, weitgehend festgeschrieben. Inhaltlich bestehen deshalb keine großen Unterschiede zwischen den Bedingungen der einzelnen Versicherer. Der Wettbewerb findet hauptsächlich über den Preis statt. Ganz anders sieht es aus bei der freiwilligen Fahrzeugversicherung (Voll- oder Teilkaskoversicherung). Hier gibt es auch im Deckungsumfang gravierende Unterschiede, und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ist sehr viel schwieriger zu beurteilen. Leistungsstarke Tarife erweitern beispielsweise den Versicherungsschutz bei Wildunfällen von Haarwild auf beliebige Säugetiere oder sogar Vögel, beim Marderbiss sind auch Folgeschäden am Motor versichert, und während der ersten Jahre gibt es im Totalschadenfall den Neuwert bzw. den Kaufpreis von Gebrauchtwagen ohne Abzug.
Beitrag bis auf Hausnummern-Ebene
Die Beitragsberechnung der Versicherer ist sehr komplex – aus Gründen der risikogerechten Kalkulation, aber auch, um Tarifvergleiche zu erschweren. Basis ist der vereinbarte Deckungsumfang, zum Beispiel die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung, Vollkasko oder Teilkasko, Selbstbeteiligung, einfache oder Premium-Produktlinien, und besonders die Typklasse des Fahrzeugs. Sie richtet sich nach Schadenhäufigkeit und Schadendurchschnitt. Typische „Anfängerautos“ sind also teuer, außerdem Fahrzeuge, die häufig gestohlen werden oder die aufgrund ihrer Konstruktion aufwendige Reparaturen erfordern. Die Preisdifferenzierung nach Regionalklassen (Zulassungsbezirken) ist aber längst nicht mehr genug. Viele Versicherer schauen bis zur Hausnummer genau, um die Bonität ihrer Kunden zu beurteilen. Wer im falschen Haus mit vielen säumigen Zahlern wohnt, zahlt unter Umständen mehr als sein Nachbar. Diverse Zu- und Abschläge für Fahreralter, abweichenden Halter und dergleichen werden ebenfalls berücksichtigt. Die gesamte Preisberechnung findet für Kunden und Vermittler mehr oder weniger in einer Black Box statt – gezeigt wird nur der Endpreis.
30. November ist nicht immer der Stichtag
Spätestens ab Mitte Oktober werden die Autofahrer durch unzählige Werbeaktionen an den 30. November erinnert. Für die meisten Versicherungsnehmer ist das der letzte Kündigungstermin, wenn sie für das neue Jahr einen Vertrag mit einem anderen Versicherer abschließen wollen. Für die meisten – aber eben nicht für alle. Bevor Sie anderweitig unterschreiben, prüfen Sie Ihre Police. Viele Versicherer haben mittlerweile die sogenannte flexible Hauptfälligkeit eingeführt. Das bedeutet, die Verträge laufen nicht für ein Kalenderjahr, sondern können zu einem beliebigen anderen Zeitpunkt beginnen und enden. Die Kündigungsfrist beträgt auch in diesen Fällen einen Monat. Haben Sie beispielsweise die Hauptfälligkeit am 1. Juni, muss Ihre Kündigung bis zum 30. April vorliegen. Es gibt aber auch Gründe für eine außerordentliche Kündigung, zum Beispiel bei einer Preiserhöhung oder im Schadenfall.
Autoversicherung verstehen & vergleichen
Um einen effektiven Versicherungsvergleich anzustellen, sollten Sie sich zunächst am bisherigen Vertrag orientieren. Geben Sie also alle Tarifmerkmale so vor, wie sie aktuell versichert sind, um im ersten Schritt das Beitragsniveau der verschiedenen Versicherungsgesellschaften generell zu überprüfen. Sie finden alle relevanten Daten in ihrer Versicherungspolice und den Fahrzeugunterlagen. Da ein qualifizierter Autoversicherungsvergleich viele Details berücksichtigt, ist die Eingabe zwar durchaus aufwendig, allerdings können Sie nur so sicherstellen, dass Sie wirklich eine korrekte Übersicht erhalten.
Beitragshöhe
Neben dem Leistungsumfang spielt die Beitragshöhe die entscheidende Rolle. Um einen Vergleich anstellen zu können, sollten Sie immer vom 100-Prozent-Beitrag in der gewünschten Zahlweise ausgehen, da die Rabattstaffeln stark variieren. Auch die Angabe von Prozenten für die einzelnen Schadensfreiheitsklassen hilft Ihnen nicht weiter, da diese sich immer auf den normalen Beitrag beziehen.
Sie können mit einigen Instrumenten die Höhe des Versicherungsbeitrages beeinflussen, wie zum Beispiel mit dem Ausschluss der freien Werkstattwahl. Dann müssten Sie auf die von der Versicherungsgesellschaft vorgeschriebenen Werkstätten zurückgreifen, um im Schadenfall nicht einen Teil der Rechnung selbst tragen zu müssen. Hintergrund sind Rahmenverträge, die die Versicherer mit den Reparatur-Unternehmen schließen, um günstigere Konditionen für Ihre Versicherungsnehmer auszuhandeln. Diese niedrigeren Kosten machen sich dann direkt im Beitrag bemerkbar.
Wägen Sie also bei allen Einstellungen, die Sie individuell vornehmen können, den für Sie entstehenden Nutzen ab. Um aber exakt vergleichen zu können, benötigen sie zunächst die gleichen Einstellungen wie bei Ihrem bisherigen Versicherer.
Leistungsumfang
Um eine realistische Orientierung am Versicherungsmarkt zu erhalten, dürfen Sie die Details im Leistungsumfang nicht außer Acht lassen. Wenn Sie Ihren derzeitigen Tarif im Autoversicherungsvergleich finden, können Sie diesen zum direkten Vergleich mit anderen Angeboten anklicken und gegenüberstellen. Alternativ müssen Sie auf die Versicherungspolice zurückgreifen, um anhand der Vergleichskriterien Punkt für Punkt vorgehen zu können. Wichtige Punkte sind zum Beispiel:
- die Mallorca-Police, die Sie beim Fahren mit einem Mietwagen im Ausland zusätzlich schützt, da die deutschen Haftpflicht-Bedingungen auch auf diesen Fahrten gelten
- der Versicherungsumfang bei Marderschäden, der auch Folgeschäden mit beinhalten sollte
- die erweiterte Wildschadendeckung, die in vielen Fällen auf Zusammenstöße mit allen Tieren ausgedehnt wird
- der Leistungsumfang bei grob fahrlässig verursachten Schäden, denn diese sind normalerweise in der Kaskoversicherung nicht eingeschlossen
Gehen Sie hier akribisch vor, denn zum einen können kleine Formulierungen unter dem Strich richtig Geld kosten und zum anderen sollten Sie gleichwertige Tarife vergleichen.
Selbstbeteiligung
Mit Selbstbeteiligungen, also einem Eigenanteil, den Sie bei jedem versicherten Schaden aus eigener Tasche tragen müssen, können Sie in den Kasko- sowie der Rechtsschutzversicherung die Beitragshöhe direkt beeinflussen. Allerdings sollten Sie bei der Auswahl clever kombinieren, denn Sie können die Teilkasko unabhängig von der Vollkasko gestalten. Während sich ein regulierter Vollkasko-Schaden auf die Schadensfreiheitsklasse im nächsten Versicherungsjahr auswirkt, bleibt der Teilkasko-Schaden folgenlos. In einigen Rechtsschutzversicherungen gibt es ebenfalls ein Schadenfreiheitsrabatt-System, so dass entweder die anfängliche Selbstbeteiligung bei Schadenfreiheit im Folgejahr reduziert wird oder der Beitrag niedriger ausfällt. Achten Sie deswegen bei der Gestaltung der einzelnen Komponenten genau auf die vereinbarten Regelungen und stellen Sie zunächst den Versicherungsvergleich auf die aktuellen Konditionen ab.
Deckungssumme
Wenn Sie die Angebote zur Autoversicherung vergleichen und den Versicherer wechseln wollen, sollten Sie die verschiedenen Deckungssummen ebenfalls berücksichtigen. Vor allem in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie in der Rechtsschutzversicherung können diese von Anbieter zu Anbieter stark variieren.
Hinweis: Die Beitragseinsparung durch die Vereinbarung der Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflicht ist äußerst gering. Gehen Sie hier lieber auf Nummer Sicher und wählen Sie die jeweils höhere Variante.
Entschädigungsleistungen
Wenn Sie die Details im Leistungsumfang einem Vergleich unterziehen, achten Sie bitte auch auf die Entschädigungshöhen in den einzelnen Punkten. So unterscheiden sich zum Beispiel die maximalen Entschädigungsleistungen für Sonderausstattungen an Ihrem Fahrzeug, die Palette reicht dabei von 5.000 Euro bis zu einem unbegrenzten Einschluss. Auch der Verzicht auf den Abzug „Neu für Alt“ kann sich unter dem Strich stark bemerkbar machen, wenn Sie ein neues Fahrzeug versichern wollen. Einige Versicherer verzichten nicht auf den Abzug, andere für einen begrenzten Zeitraum und bei bestimmten Schäden und in Einzelfällen wird überhaupt kein Abzug vorgenommen. Auch die Dauer der generellen Neuwertentschädigung, die insbesondere bei einem Totalschaden ins Gewicht fallen würde, ist für neue Fahrzeuge sehr wichtig. Sie können bei einzelnen Anbietern die Dauer verlängern, generell sind nämlich nur sechs Monate ab Erstzulassung vorgesehen.
Kündigungsrecht
Eine Kfz-Versicherung lässt sich ordentlich zur Hauptfälligkeit des Vertrages wechseln, wenn dieser fristgemäß gekündigt wurde. Liegt keine Beitragserhöhung vor, muss die schriftliche Kündigung einen Monat vor Ablauf des Vertrages beim Versicherer vorliegen. Sie sollte in jedem Fall den Widerruf der Einzugsermächtigung enthalten. Ausschlaggebend für die Fristeinhaltung ist der Poststempel. Mit einer Faxnachricht und dem entsprechenden Sendeprotokoll gehen Sie aber immer auf Nummer Sicher. Rechtlich nicht klar anerkannt ist die Kündigung per E-Mail.
Hinweis: Achten Sie bitte darauf, dass es immer mehr Kfz-Versicherer gibt, die nicht den 1. 1. eines Jahres als Hauptfälligkeit festlegen. Prüfen Sie also Ihren Vertrag, denn der Stichtag für die Kündigung könnte auch mitten im Jahr liegen.
Außerordentliche Kündigung wegen Beitragserhöhung
Erhalten Sie die Rechnung für das neue Versicherungsjahr, sollten Sie in jedem Fall den 100-Prozent-Beitrag genau prüfen. So lässt sich ganz genau ablesen, ob es eine Beitragserhöhung gegeben hat oder nicht. Auch die Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt kann zunächst eine Erhöhung des Beitrages implizieren, gilt aber nicht als Grund für eine außerordentliche Kündigung. Nur wenn entweder die Typ- oder die Regionalklasse verändert oder eine klassische Beitragserhöhung vorgenommen wurde, dürfen Sie innerhalb von vier Wochen nach Zugang der neuen Rechnung zur Hauptfälligkeit kündigen. Das gilt auch, wenn die Benachrichtigung erst im neuen Jahr, also nach dem eigentlichen Vertragsablauf, bei Ihnen eingeht. Bevor Sie aber kündigen, stellen Sie bitte den Versicherungsschutz beim neuen Versicherer sicher.
Außerordentliche Kündigung nach einem Schaden
Nach der Abwicklung oder der Ablehnung eines versicherten Schadens haben Sie ebenfalls die Gelegenheit, Ihre Autoversicherung außerordentlich zu kündigen – das gleiche Recht steht aber auch dem Versicherer zu. Sie können dabei entscheiden, ob Sie mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres den Vertrag aufheben lassen wollen. Die sofortige Kündigung ist nicht ohne Risiko, denn zum einen müssen Sie zunächst einen adäquaten Versicherungsschutz besorgen, zum anderen steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Ablauf der Beitragsperiode noch zu. Diese Sonderkündigungsrecht sollte also nur im Notfall genutzt werden.
Vertragsaufhebung wegen Abmeldung oder Verkauf
Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug oder wird es ganz ab- oder umgemeldet, erlischt der Versicherungsvertrag wegen Risikowegfalls. Falls Sie sich ein neues Auto zulegen, können Sie den Versicherungsschutz auch neu organisieren. Sie reichen bei Ihrer bisherigen Autoversicherung einfach die Kopie des Kaufvertrages ein und sollten aber den Käufer über den fehlenden Versicherungsschutz informieren. Spätestens mit der Ummeldung auf den neuen Besitzer oder der generellen Abmeldung erhält der Versicherer in jedem Fall die Benachrichtigung von der Zulassungsstelle, wird den Vertrag zunächst ruhend stellen und sich bei Ihnen erkundigen, wie Sie weiter verfahren wollen. Reichen Sie nicht den Kaufvertrag zur Vertragsaufhebung ein, könnte Ihr Vertrag noch belastet werden, wenn der neue Halter bis zur Ummeldung einen Schaden verursacht. Sicherheitshalber sollten Sie also die Deckung mit Eigentumsübergang entziehen lassen.
Vertragsstrafen
Bei der Nutzung weicher Rabattmerkmale, wie zum Beispiel die jährliche Kilometerleistung oder ein eingeschränkter Nutzerkreis für Ihr Fahrzeug, sollten Sie ehrlich sein. Sie können zwar Beitrag sparen, wenn Sie in der Autoversicherung angeben, Sie würden ausschließlich alleine mit Ihrem Fahrzeug fahren, dem sollte aber auch so sein. Kommt es zum Schaden und Ihr Auto wurde von einem anderen Fahrer genutzt, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Zum einen wird nachträglich der Beitragszuschlag erhoben, der bei wahrheitsgemäßer Beantragung fällig gewesen wäre, zum anderen können zusätzliche Strafen auf Sie zukommen. Eine Leistungsverweigerung an sich kann zumindest in der Kaskoversicherung auf Sie zukommen. Selbstverständlich werden keinerlei Sanktionen erhoben, wenn Ihr Fahrzeug wegen eines Notfalls von einer anderen Person genutzt wird und es zu einem Unfall kommt.
Bei falschen Angaben zum Kilometerstand oder zur Kilometerleistung pro Jahr riskieren Sie in jedem Fall Ihren Kasko-Versicherungsschutz und müssen mit einer Vertragsstrafe, die eine Jahresprämie betragen kann, rechnen. Des Weiteren ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag wegen der Falschangaben außerordentlich zu kündigen.
Hinweis: Wenn sich während des Versicherungsjahres gravierende Änderungen, die sich direkt auf den Versicherungsbeitrag auswirken können, ergeben, melden Sie dies bitte unverzüglich Ihrer Autoversicherung. Zum einen können Sie auch während des Versicherungsjahres Beiträge einsparen, zum anderen sind Sie verpflichtet, der Kfz-Versicherung risikoerhöhende Umstände anzuzeigen.
Beitragsgestaltung
Beim Berechnen des Versicherungsbeitrages zur Kfz-Versicherung spielen einige variable Größen eine Rolle. Die Versicherer bilden ihre Bedarfsprämie auf der Grundlage statistischer Erhebungen, die für verschiedene Fahrzeug- und Personengruppen regelmäßig ausgewertet werden. Sie wiederum haben die Möglichkeit, mit einem Schadenfreiheitsrabatt, Selbstbeteiligungen und der gewählten Zahlweise direkt Einfluss auf die Beitragsgestaltung zu nehmen.
Schadenfreiheitsklasse/Schadenfreiheitsrabatt
Im Prinzip wird die Autoversicherung in den meisten Fällen erfolgsabhängig gestaltet. Je länger Sie also schadenfrei bleiben, umso günstiger können Sie ein Fahrzeug versichern. Der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt honoriert umsichtiges Fahren, indem für jedes Jahr Schadenfreiheit eine höhere Rabattstufe auf die eigentliche Versicherungsprämie eingeräumt wird.
Die Rabattstaffel ist dabei gesellschaftsabhängig, bei einigen Versicherern endet sie mit SF 25, bei anderen wird sie weiter geführt bis zur SF 35. Die damit einhergehenden Prozentsätze sind ebenfalls unterschiedlich ausgestaltet, allerdings sollte dies kein Vergleichskriterium sein. Entscheidend ist nämlich die 100-Prozent-Versicherungsprämie. Sollten Sie bei einem Versicherer seit mehreren Jahren in der SF 25 geführt werden und nun wechseln wollen, rechnen Sie bei Schadenfreiheit einfach pro Jahr eine Klasse weiter. Der neue Versicherer fragt aber in jedem Fall den Vorversicherer nach den exakten Daten zur Schadenfreiheitsklasse an.
Hinweis: Wenn Sie ein Fahrzeug an- oder abmelden wollen, achten Sie darauf, dass der Vertrag mindestens sechs Monate im Versicherungsjahr aktiv ist. Das reicht nämlich aus, um im Folgejahr eine Rabattstufe besser gestellt zu werden.
Fahranfänger
Da Fahranfänger ein erhebliches Risiko in der Kfz-Versicherung darstellen, müssen sie mit sehr hohen Beiträgen einsteigen. Hier gehen die Regelungen aber sehr weit auseinander, denn einige Versicherer verlangen 200 Prozent, andere begnügen sich mit 140 Prozent, wenn der Führerschein beim Abschluss der ersten eigenen Kfz-Versicherung jünger als drei Jahre ist. Grundsätzlich ist aber auch hier die Ausgangsprämie entscheidend.
Alternativ können Sie folgende Lösung berechnen: Will Ihr Kind das erste Auto versichern und hat den Führerschein neu erworben, können Sie zunächst die Zulassung und die Versicherung mit der Zweitwagenregelung auf Ihren Namen übernehmen. Abhängig vom Versicherer können Sie im Rahmen der Zweitwagenregelung entweder 85 Prozent oder 125 Prozent nutzen, müssen aber den abweichenden Fahrer unbedingt angeben. Wird das Fahrzeug allerdings auf Ihr Kind zugelassen, fällt noch ein Zuschlag wegen des abweichenden Halters an. Bei einem Alter unter 23 oder 25 Jahren, auch das ist unterschiedlich geregelt, wird ein weiterer Zuschlag fällig. Trotzdem kann diese Variante günstiger sein, als eine Anfängerregelung.
Hinweis: Nach drei bis vier Jahren können Sie den dann erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt auf Ihr Kind übertragen. Ausschlaggebend für die übertragbaren Prozente ist dabei immer das Alter des Führerscheins Ihres Kindes. Wenn Sie also zum Beispiel einen Vertrag mit SF 10 zur freien Verfügung haben und der Führerschein erst vier Jahre alt ist, kann auch nur die SF 4 übertragen werden. Sie benötigen für eine SFR-Übertragung die sogenannten TB 28.
Ermittlung der Prämien allgemein
Wie in anderen Sach- und Haftpflichtversicherungen auch kalkulieren die Versicherer die Beiträge nach den durchschnittlichen Bedarfssummen, die um den Kostenanteil der Gesellschaft ergänzt werden. Wesentlichen Einfluss nimmt natürlich der Wettbewerb, der die Versicherungsbeiträge nach oben begrenzt, um überhaupt konkurrenzfähig zu bleiben. Allerdings sind die Bestände an Kfz-Verträgen bei den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich strukturiert, so dass sich auch die Schadenaufwände differenziert entwickeln. Reichen die eingenommenen Beiträge abzüglich des Kostenanteils nicht aus, um alle Schadenzahlungen zuverlässig und mit Sicherheit leisten zu können, darf eine Anpassung vorgenommen werden. Die Kalkulationen der einzelnen Komponenten der Kfz-Versicherung werden auch separat auf der Grundlage statistischer Erhebungen durchgeführt.
Haftpflicht-Typklasse
Grundsätzlich werden alle Personenkraftwagen und Motorräder in Typklassen eingeteilt, die wiederum auf Statistiken beruhen. In der Kfz-Haftpflicht fließt neben der durchschnittlichen Schadenhäufigkeit eines Fahrzeugmodells auch die durchschnittliche Schadenhöhe in die Erhebungen ein. Kommt ein neues Modell auf den Markt, wird zunächst ein vergleichbares zur ersten Einstufung herangezogen. Sobald belastbare Daten vorliegen, erfolgt dann bei Bedarf eine Korrektur. Die Typklassenverzeichnisse werden regelmäßig überarbeitet, um immer die aktuellen Schadenstatistiken zu berücksichtigen. Wenn Sie Ihre Beitragsrechnungen überprüfen, können Sie die Beitragsanpassungen wegen veränderter Typklassen nachvollziehen, zumal sie in beide Richtungen vorgenommen werden können.
Vollkasko-Typklasse
Die Typklassen werden sowohl für die Kfz-Haftpflicht als auch für die Voll- und Teilkasko erhoben. In der Vollkasko schlagen sich die durchschnittlichen Reparaturkosten pro Fahrzeugtyp nieder und führen zur Einstufung in der entsprechenden Typklasse. Es ist dabei nicht zwangsläufig von einer hohen Typklasse auszugehen, wenn Sie ein teures und großes Fahrzeug versichern. Wenn die Statistik relativ wenige Unfälle für diesen Typ aufweist und dabei die Kosten wegen der höheren Stabilität überschaubar bleiben, kann auch eine günstige Typklasse vergeben werden. Wahrscheinlicher ist es allerdings, dass bei schnellen und kostenintensiven Fahrzeugen auch die Typklasse hoch ausfällt. Es macht also durchaus Sinn, vor der Kaufentscheidung für ein bestimmtes Auto zunächst die Typklassen zu überprüfen, da kleine Unterschiede im Modell sich unter dem Strich im Versicherungsbeitrag ordentlich auswirken können.
Teilkasko-Typklasse
Die Typklasse für die Teilkasko wird nicht durch die selbst verschuldeten Unfälle beeinflusst, sondern insbesondere durch die Diebstahl- und Glasbruchschäden. Dabei spielen sowohl die Frequenz als auch die Schadenhöhen eine wichtige Rolle. Sie müssen also bei einem Fahrzeug, das von Dieben in Teilen oder ganz bevorzugt wird, damit rechnen, dass die Typklasse in der Teilkasko hoch ausfällt. Im Gegensatz dazu werden zum Beispiel Familienautos sehr günstig eingestuft.
Regionalklasse
Eine weitere Unterscheidung wird nach Regionalklassen vorgenommen, die sich auf die Schadenhäufigkeit im Zulassungsbezirk beziehen. Wohnen Sie zum Beispiel in einer ländlichen Gegend, dürfte die Regionalklasse günstiger ausfallen, als dies in Ballungszentren der Fall wäre. Es wird also die regional begrenzt erfasste Schadenhäufigkeit zugrundegelegt, um damit eine Schadenwahrscheinlichkeit in die Versicherungsprämie einfließen zu lassen. Auch diese Entwicklung können Sie auf Ihren Beitragsrechnungen nachvollziehen, wenn die Regionalklassen hoch- oder heruntergestuft werden.
Weiche Tarifmerkmale
Neben den objektiven Tarifmerkmalen, die vom Fahrzeugtyp und der Regionalklasse vorgegeben werden, spielen aber zunehmend subjektive oder weiche Tarifmerkmale eine Rolle. Seit der Deregulierung des Versicherungsmarktes können die einzelnen Versicherungsgesellschaften die Auswertung der eigenen Bestandsdaten in die Tarifgestaltung einfließen lassen, so dass sich diverse Rabatt- und Zuschlagsvarianten am Markt entwickelt haben. Diese Kriterien können von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren, weshalb ein effektiver Versicherungsvergleich so aufwendig geworden ist.
Alter des Versicherungsnehmers & der Fahrerlaubnis
Die Auswertung der Schadenstatistiken ergibt regelmäßig, dass insbesondere Fahranfänger häufiger in Unfälle verwickelt sind. Dies schlägt sich zum einen in den hohen Schadenfreiheitsklassen zur Beitragsberechnung nieder, zum anderen werden Zuschläge erhoben, wenn zum Beispiel das auf die Eltern versicherte Fahrzeug von Personen unter 23 oder 25 Jahren genutzt wird. Kritisch werden die ersten drei Jahre ab Erhalt der Fahrerlaubnis angesehen, weil naturgemäß die Fahrpraxis noch fehlt. Die erste Einstufung eines Fahranfängers fällt deswegen auch so drastisch aus.
Ist die Fahrerlaubnis älter als drei Jahre, kann zumindest mit SF 1/2 begonnen werden. Auch wenn es natürlich gerade für junge Menschen sehr schwer ist, die hohen Versicherungsbeiträge aufzubringen und den Start in ein eigenständiges Leben aus eigener Kraft zu bewerkstelligen, müssen die Versicherungsgesellschaften auf die Stabilität der Beiträge achten und dem nachweislich höheren Risiko Rechnung tragen.
Alter des Fahrzeuges
Die Frage nach dem Alter des Fahrzeuges hat ebenfalls statistische Erkenntnisse zum Hintergrund. Wird nämlich ein neues Fahrzeug versichert, kann der Versicherer im Durchschnitt zuverlässig davon ausgehen, dass es sorgsam behandelt und gefahren wird. Die Schadenstatistiken belegen, dass dagegen bei der Autoversicherung für ältere Fahrzeuge mit einer höheren Wahrscheinlichkeit ein Schaden zu regulieren ist. Das liegt zum einen im Fahrverhalten begründet, aber zum anderen auch in Unfällen, die durch Verschleißerscheinungen oder technische Defekte beeinflusst werden. Die durchschnittlichen Reparaturkosten bei neuen Fahrzeugen fallen demzufolge auch geringer aus. Wollen Sie also ein neues Fahrzeug versichern, können Sie von einem Preisnachlass in der Prämie ausgehen. Für Fahrzeuge ab einem bestimmten Alter können Sie hingegen zur noch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Handelt es sich allerdings um Oldtimer, sollten Sie spezielle Dienstleister anfragen, da hier ganz andere Regelungen gelten.
Regelmäßiger Abstellplatz
Insbesondere für die Teilkasko ist der regelmäßige nächtliche Abstellplatz entscheidend bei der Prämienkalkulation. Das Risiko, dass ein in einer nicht beleuchteten Straße geparktes Auto getohlen wird, ist ganz einfach größer, als wenn es nachts in einer abgeschlossenen Garage steht. Aber auch die Nutzung eines Parkhauses oder eines Carports auf dem privaten Grundstück bringt schon einen Beitragsnachlass. Achten Sie bei der Fragestellung genau auf die Formulierung, denn einige Versicherer fragen nur nach, ob Sie über eine abschließbare Garage verfügen. Verpflichten Sie sich allerdings, Ihr Fahrzeug auch nachts dort einzustellen, müssen Sie sich daran halten, wollen Sie nicht Vertragsstrafen und den Versicherungsschutz riskieren. Selbstverständlich können Sie Ihr Fahrzeug tagsüber woanders abstellen. Auch wenn Sie verreisen, gelten abweichende Regelungen. Parken Sie zum Beispiel im Parkhaus eines Flughafens, stellt dies kein Problem für den Versicherungsschutz dar.
Beruf des Versicherungsnehmers
Auch für bestimmte Berufsgruppen werden Nachlässe eingeräumt, weil die statistischen Auswertungen unterschiedliche Schadenhäufigkeiten ergeben haben oder Rahmenverträge mit Berufsverbänden existieren. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und Beamte genießen von vornherein rabattierte Tarife. Aber auch Berufe, die keine dienstlichen Fahrten mit einem PKW notwendig machen, können profitieren. Sie sollten also die teilweise umfangreichen Auswahlmöglichkeiten genau durchsehen, um alle Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Neben dem Beruf zählt in vielen Fällen auch der Arbeitgeber oder eine genaue Beschreibung der Tätigkeit, die nach Innen- und Außendienst unterschieden wird.
Jährliche Fahrleistung
Im Versicherungsvergleich wird explizit nach der jährlichen Fahrleistung gefragt, da diese sich direkt auf die Beitragshöhe auswirkt. Je weniger Kilometerleistung pro Jahr erwartet wird, desto günstiger fallen die Prämien aus. Dies ist durch die mit der Fahrleistung steigende Wahrscheinlichkeit, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, begründet. Müssen Sie nämlich regelmäßig die Autobahn benutzen, um zum Beispiel zu Ihrer Arbeitsstätte zu gelangen, steigt das Risiko eines Schadens immens an. Bewegen Sie im Gegensatz dazu das Auto nur, um beispielsweise einzukaufen oder private Wege zu erledigen, ist die Gefahr bedeutend geringer. Auch wenn sich der Beitrag erhöht, sollten Sie bei dieser Angabe umsichtig kalkulieren, um im Schadenfall eine Nachforderung des zu wenig gezahlten Beitrages sowie eine Vertragsstrafe zu vermeiden. Ändern sich die Voraussetzungen, weil Sie zum Beispiel eine Arbeitsstelle in der Nähe angenommen haben, teilen Sie dies umgehend Ihrer Autoversicherung mit. Natürlich ist die Information des Versicherers im Fall einer steigenden Fahrleistung ebenfalls sofort zu erledigen, um größere Probleme zu vermeiden.
Einschränkung auf bestimmte Fahrer
Auf die Angabe des Nutzerkreises legen die Fahrzeugversicherer großen Wert. Wird das Fahrzeug nämlich ausschließlich von Ihnen gefahren, ist das Risiko eines Schadens bedeutend geringer, als wenn diverse Personen frei über Ihr Auto verfügen können. Zum anderen spielt auch hier das Alter der Fahrzeugnutzer eine wichtige Rolle für die Kalkulation.
Überlassen Sie Ihren Kindern regelmäßig Ihr Fahrzeug, wird bis zu einem bestimmten Alter ein Beitragszuschlag erhoben, um das höhere Risiko bei Fahranfängern auszugleichen. Machen Sie auch hier wahrheitsgemäße Angaben, da beim Verstoß, der im Zusammenhang mit einem Unfall festgestellt würde, ebenfalls mit der Nachberechnung eines Beitragszuschlages sowie Vertragsstrafen zu rechnen ist. Abhängig vom konkreten Schaden riikieren Sie den Kasko-Versicherungsschutz sowie die Kündigung Ihres Vertrages. Ergeben sich während des Versicherungsjahres Änderungen, weil zum Beispiel Ihr Kind ein eigenes Fahrzeug oder den Führerschein erworben hat, sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung umgehend informieren, um einen Beitragsvorteil oder -zuschlag zu erhalten.
Im Haushalt lebende Kinder
Leben in Ihrem Haushalt minderjährige Kinder, können Sie beim Berechnen der Versicherungsprämie einen Nachlass verbuchen. Die Versicherer gehen nämlich davon aus, dass Sie vorsichtiger fahren und demzufolge weniger oft in einen Schaden verwickelt sind, wenn Sie regelmäßig Kinder an Bord haben. Dies müssen keine leiblichen Kinder sein, auch Stief- oder Adoptivkinder, die aber in der Regel in Ihrem Haushalt leben, können Berücksichtigung finden.
Punktestand in Flensburg
Im Versicherungsvergleich finden Sie die Frage nach Ihrem aktuellen Kontostand in Flensburg, da sich für den Versicherer wichtige Erkenntnisse zu Ihrem Fahrverhalten daraus ableiten lassen. Naturgemäß haben Sie keinerlei Nachteile, wenn Sie keine Punkte haben. Fallen Sie aber durch einen hohen Punktestand auf, kann der Versicherer jeglichen Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung mit den Mindestversicherungssummen hinaus im Ernstfall verweigern. Auch hier ist eine wahrheitsgemäße Beantwortung dringend angeraten, denn die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bleibt nicht folgenlos. Insbesondere wenn Tatsachen verschwiegen werden, die von vornherein zur Ablehnung eines Vertrages geführt hätten, kann der Versicherer Sanktionen verhängen.
Arten der Kfz-Versicherung
Wenn Sie die aktuellen Versicherungsbeiträge in einem Autoversicherungsvergleich berechnen wollen, sollten Sie zunächst vom bisherigen Versicherungsumfang ausgehen und diesen nachbilden. Nur so können Sie einen fundierten Vergleich anstellen, um das Prämienniveau auch realistisch einschätzen zu können. Welche Deckungsvariante dann die optimale für Ihr Fahrzeug ist, hängt von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Alter des Fahrzeuges oder der speziellen Nutzung, ab. Die unterschiedlichen Verträge, die unter dem Begriff Autoversicherung bekannt sind, können bedarfsgerecht kombiniert werden. Allerdings gibt es oft noch Unsicherheiten bezüglich der Versicherungsumfänge, die mit den einzelnen Sparten abgedeckt werden.
Gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung befasst sich grundsätzlich mit den Schäden, die der Versicherte fahrlässig oder grobfahrlässig Dritten zufügt. Sie prüft die Schadenersatzansprüche darauf, ob sie sachlich und umfänglich korrekt gestellt wurden. Ist dem nicht so und ein Verschulden des Versicherungsnehmers ist nicht nachzuweisen, werden diese Ansprüche von der Haftpflichtversicherung abgewehrt. Dazu strengt der Versicherer auch einen Gerichtsprozess unter Einschaltung von Gutachtern an, um das Recht des eigenen Versicherten zu wahren. Sind die Ansprüche allerdings berechtigt, wird der Schaden reguliert.
Besonderheit Kfz-Haftpflicht
Im deutschen Recht gibt es verschiedene Haftungsgrundsätze. Muss ein Geschädigter im Normalfall nachweisen, dass der vermeintliche Verursacher wirklich Schuld trägt, gilt für die Kfz-Haftpflicht die umgekehrte Beweislast, denn es liegt eine Gefährdungshaftung vor. Der Fahrzeughalter ist also in der Beweispflicht und muss seine Unschuld belegen. Diese Besonderheit ist dem Fahrzeug als solchen geschuldet, da von ihm grundsätzlich eine Gefährdung ausgeht. Nicht umsonst handelt es sich bei der Kfz-Haftpflicht um eine echte Pflichtversicherung, ohne deren Nachweis kein Fahrzeug für den Betrieb im Straßenverkehr zugelassen werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Schäden in jedem Fall reguliert werden können, auch wenn der Fahrzeughalter finanziell nicht dazu in der Lage wäre. Grundsätzlich muss nämlich der Geschädigte in eine Situation wie vor dem Schaden versetzt werden, was einer Zeitwertentschädigung im Sachbereich entspricht.
Hohe Deckungssummen
Die Deckungssummen in den verschiedenen Haftpflichtversicherungen sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Insbesondere in der Kfz-Haftpflicht werden meist 50 oder 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbart, um die ständig steigenden Schadenhöhen ausgleichen zu können. Das mag zunächst übertrieben anmuten, allerdings sollten zum einen Personenschäden, die eine lebenslange Rentenzahlung sowie hohe Behandlungs- und Therapiekosten zur Folge haben können, und vor allem die Umweltschäden nicht unterschätzt werden. Nach einem Unfall austretender Treibstoff, Öl oder Kühlmittel verseuchen im Ernstfall Boden und Grundwasser, so dass eine kostenintensive Dekontaminierung durchgeführt werden muss. Die einzelnen Versicherungsgesellschaften bieten als Alternative die Vereinbarung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen an:
- Personenschäden mit je 2,5 Millionen Euro, bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen insgesamt 7,5 Millionen Euro
- Sachschäden mit 1,12 Millionen Euro
- für weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden reinen Vermögensschäden je 50.000 Euro
Allerdings sollte die äußerst geringe Beitragsersparnis, die so zu erreichen ist, nicht als Argument gelten.
Hinweis: Gemäß Pflichtversicherungsgesetz muss jeder Autoversicherer die Kfz-Haftpflicht zumindest zu den Mindestversicherungssummen übernehmen. Weitergehender Versicherungsschutz kann aber abgelehnt werden, wenn zum Beispiel die Schadenhäufigkeit in der Vergangenheit zu hoch war oder falsche Angaben gemacht wurden.
Schadenfreie Verträge
Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird ebenso wie die Vollkasko einem gesellschaftsabhängig geregelten Rabattsystem unterworfen, das sich auf die schadenfrei gefahrenen Jahre des Versicherungsnehmers bezieht. Mit dem personenabhängigen Schadensfreiheitsrabatt können Sie die Versicherungsbeiträge reduzieren. Die einzelnen Rabattstaffeln unterscheiden sich sowohl in den Prozenten als auch in den Rückstufungsmodalitäten, die nach einem versicherten und regulierten Schaden greifen.
Hinweis: Ein bereits regulierter Haftpflichtschaden kann von Ihnen innerhalb von sechs Monaten zurückgekauft werden. Wenn Sie also zunächst den Schaden melden, um Ihrer Pflicht nachzukommen, und die Schadenhöhe stellt sich als gering heraus, können Sie diese an den Versicherer erstatten und Ihren Vertrag vor der Hochstufung im Schadensfreiheitsrabatt schützen.
Teilkasko
Als eine Variante der freiwilligen Schadenversicherung für Ihr Fahrzeug kann die Teilkasko entweder separat oder als Bestandteil der Vollkasko versichert werden. Der Versicherungsumfang variiert in Details von Versicherer zu Versicherer, grundlegend gehören dazu:
- Schäden durch Brand oder Explosion
- Glasbruchschäden
- Schäden wegen der direkten Einwirkung von Hagel, Sturm, Überschwemmung oder Blitzschlag
- Schäden durch den Zusammenprall mit Haarwild oder je nach Versicherer auch anderen Tieren
- der Ersatz wegen Verlust durch Diebstahl oder Raub
- Schäden durch Kurzschlüsse
- Schäden durch Marderbisse in unterschiedlichem Umfang
Da die Fahrzeuge einer Wertminderung durch das Alter und die Abnutzung unterliegen, ist die Neuwertentschädigung zeitlich begrenzt. Auch hier gibt es große Unterschiede, die Sie insbesondere bei Neuwagen beachten sollten.
Individuelle Bedingungen am Markt
Es empfiehlt sich, die vertragliche Gestaltung bei einer Teilkasko genau zu prüfen, ein seriöser Autoversicherungsvergleich leistet dabei wertvolle Hilfe. Allein die Einschränkung der Tiere, die das Fahrzeug bei einem Zusammenstoß beschädigen können, kann sich erheblich auswirken. Wird auf Haarwild abgestellt, fällt zum Beispiel die Beschädigung durch ein Weidetier oder einen Hund nicht in den Versicherungsumfang. Auch die Folgeschäden, die durch Marderbisse hervorgerufen werden können, wenn zum Beispiel die Bremsleitung beschädigt wurde, sollten Inhalt der Teilkasko sein und nicht nur der Bissschaden selbst. Weitere wichtige Details können beispielsweise beim Diebstahl von Autoschlüsseln die Kosten für den Austausch der Schlösser oder auch der Einschluss von Beschädigungen durch Schneelawinen sein.
Selbstbeteiligung wählen
Die Höhe des Versicherungsbeitrages können Sie direkt beeinflussen, indem Sie eine Selbstbeteiligung, die meist in verschiedenen Höhen angeboten wird, vereinbaren. Der festgelegte Betrag wird dann bei der Regulierung eines Schadens in Abzug gebracht. Allerdings ist eine Kosten-Nutzen-Rechnung durchaus sinnvoll, denn die Höhe der Ersparnis muss im Verhältnis zur Schadenwahrscheinlichkeit stehen. Vor allem Glasbruchschäden kommen häufig vor, so dass die Selbstbeteiligung sich hier drastisch bemerkbar machen kann.
Hinweis: In der Teilkasko gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt, Ihr Vertrag kann also auch nach einem regulierten Schaden nicht hochgestuft werden. Dies gilt für immer den Teilkasko-Bestandteil, auch wenn dieser im Rahmen einer Vollkasko abgeschlossen wird.
Vollkasko
Über den Versicherungsumfang der Teilkasko hinaus umfasst die Vollkasko alle Schäden, die Ihrem Fahrzeug zugefügt werden:
- bei einem selbst verschuldeten Unfall
- durch unbekannte Dritte
- mut- oder böswillig
Damit wird die freiwillige Schadenversicherung für Ihr Fahrzeug komplettiert, wenn dies in Ihrem konkreten Fall Sinn macht. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach Alter und Abnutzung des Fahrzeuges, denn die Neuwertentschädigung ist auch in der Vollkasko nur zeitlich begrenzt möglich.
Individuelle Regelungen am Markt
Vergleichen Sie die einzelnen Angebote genau, um die optimale Variante für Ihr Fahrzeug zu berechnen. Beispielsweise ist es bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen möglich, die noch offene Finanzierungssumme komplett abzusichern, um beim Totalschaden nicht eine zu niedrige Entschädigung zu erhalten. Des Weiteren können Sie die Dauer für die Neuwertentschädigung individuell verlängern, wenn das für Ihren Bedarf sinnvoll ist.
Hinweis: Die große Frage, bis zu welchem Fahrzeugalter eine Vollkasko versichert werden sollte, lässt sich so beantworten: Können Sie es sich leisten, einen Unfall selbst zu verursachen und das Fahrzeug dann auf eigene Kosten reparieren zu lassen? Lautet Ihre Antwort „Nein“, sollten Sie eine Vollkasko abschließen. Selbst wenn Abzüge „Neu für Alt“ bei der Regulierung vorgenommen werden, sind die Reparaturkosten doch zu einem großen Teil versichert und entlasten Ihr finanzielles Budget.
Selbstbeteiligungen kombinieren
Grundsätzlich gilt für die als Bestandteil enthaltene Teilkasko eine unabhängige Selbstbeteiligung, so dass für die Vollkasko eine selbständige vereinbart wird. Sie können also verschiedene Varianten wählen, zum Beispiel:
- Selbstbeteiligung Teilkasko 0 Euro
- Selbstbeteiligung Vollkasko 300 Euro
Das bedeutet, dass alle Teilkasko-Schäden, wie zum Beispiel Glasbruch, ohne Abzug reguliert werden. Verursachen Sie aber selbst einen Unfall und Ihr Fahrzeug kommt zu Schaden, müssen Sie von den Reparaturkosten 300 Euro selbst übernehmen. Führt ein Teilkasko-Schaden nicht zur Hochstufung der Vollkasko, wirken sich die regulierten Reparaturkosten des selbst verursachten Schadens direkt auf die Prozente im nächsten Versicherungsjahr aus. Wenn Sie also vor der Frage stehen, welche Selbstbeteiligungen Sie vereinbaren wollen, können Sie zum einen die Wahrscheinlichkeit eines Schadens und zum anderen die Auswirkungen einer Regulierung in Ihre Überlegungen einfließen lassen.
Hinweis: Ein regulierter Vollkasko-Schaden lässt sich nicht zurückkaufen. Lediglich mit einem vereinbarten Rabatt-Retter können Sie sich vor der Hochstufung im folgenden Versicherungsjahr schützen.
Kfz-Schutzbrief
Der Kfz-Schutzbrief stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung dar und wird meist für einen kleinen Preis mit angeboten. Sind Sie allerdings Mitglied eines Automobil-Clubs und genießen dort schon diesen Versicherungsschutz, können Sie auf diese Zusatzleistungen in der Autoversicherung verzichten. Grundsätzlich beinhaltet ein Schutzbrief Leistungen im Zusammenhang mit einem Unfall oder einer Panne, die sonst zusätzliche Kosten verursachen:
- Hilfe bei einem Unfall oder einer Fahrzeugpanne sowie bei einem Diebstahl
- Sofort-Reparaturen vor Ort durch einen Pannendienst
- Abschleppkosten
- Bergungskosten
- Stellung eines Mietwagens nach dem Ausfall des Fahrzeuges oder bei Diebstahl
- Kosten für den Transport, die Unterstellung oder die Verschrottung des Fahrzeuges
- Hotelkosten nach einem Fahrzeugausfall
- Beschaffung von Ersatzteilen und Versand – auch im Ausland
- Beschaffung von Ersatzschlüsseln für das Fahrzeug
- Rücktransport und Unterstützung bei Krankheit des Fahrers
Auch in der Schutzbrief-Versicherung unterscheiden sich die Angebote der verschiedenen Versicherer teilweise erheblich. Stellt Ihnen zudem noch der Autohersteller eine Mobilitätsgarantie zur Verfügung, dürften sich einige Leistungsschwerpunkte überschneiden.
Hinweis: Auch wenn Sie unter Umständen einige Leistungen doppelt versichert haben, das Preis-Leistungs-Verhältnis bei einem Kfz-Schutzbrief ist außerordentlich gut, so dass Sie den Einschluss in Erwägung ziehen sollten.
Insassenunfallversicherung
Diese spezielle Form der privaten Unfallversicherung ist auf Ihr Fahrzeug begrenzt und bezieht sich auf alle Schadenereignisse, bei denen die Insassen eine unfallbedingte gesundheitliche Beeinträchtigung davontragen. Der klassische Unfallbegriff umfasst ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes, unerwartetes Ereignis, das die Gesundheit dauerhaft beeinträchtigt. Der Invaliditätsgrad, also das exakte Maß der Einschränkung, wird frühestens 12 Monate nach dem Unfall festgestellt und bestimmt den Anteil an der vereinbarten Invaliditätssumme, der dann zur Auszahlung kommt.
Verschiedene Systeme
Sie können für Ihr Fahrzeug entweder ein Pauschalsystem vereinbaren, das eine Versicherungssumme für alle Plätze zugrundelegt, oder einzelne Summen für die verschiedenen Positionen festlegen. Beispielsweise ließen sich auf diese Weise für den Fahrer andere Summen versichern, um dem höheren Risiko Rechnung zu tragen. Grundsätzlich können Sie die Invaliditätssumme ergänzen um Krankenhaus- und -Kranken-Tagegelder, die allerdings nur nach einem Unfall mit dem bezeichneten Fahrzeug versichert wären. Dies trifft ebenso für die des Weiteren mögliche Todesfallabsicherung zu.
Individuelle Regelungen am Markt
Die Unfallversicherung ist ein sehr variabler Versicherungsvertrag, der sowohl von den Summen als auch von den versicherten Leistungen her flexibel gestaltet werden kann. Die Versicherungsgesellschaften legen den Unfallbegriff sehr unterschiedlich aus, allerdings wirken sich diese Details kaum auf eine Insassenunfallversicherung aus.
Hinweis: Mit einer Insassenunfallversicherung decken Sie nur einen geringen Ausschnitt des täglichen Lebens ab, so dass Sie hier unbedingt eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen sollten. Die klassische private Unfallversicherung gilt nämlich 24 Stunden am Tag und das weltweit. Wenn Sie über ausreichend Versicherungsschutz verfügen, benötigen Sie diesen Zusatz zur Autoversicherung nicht. Ansonsten sollten Sie sich ein Angebot zur privaten Unfallversicherung einholen und einem Vergleich zur Insassenunfallversicherung unterziehen.
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Ein weiterer Baustein, der zusätzlich zur Autoversicherung gewählt werden kann, ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Diese versetzt Sie in die Lage, bei Streitigkeiten rund um Ihr Fahrzeug anwaltliche Hilfe ohne zusätzlichen Aufwand einzuschalten. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dabei sowohl die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als auch die bei Gericht oder durch einen Sachverständigen anfallenden Gebühren. Der Versicherungsschutz ist dabei auf das bezeichnete Fahrzeug beschränkt. üblicherweise umfasst eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verschiedene Komponenten, zum Beispiel:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtschutz
Die Versicherungssummen sind sehr unterschiedlich geregelt. Räumt der eine Versicherer seinen Versicherungsschutz ohne Summenbegrenzung ein, kappen andere den Schutz für die anfallenden Kosten auf 100.000 oder 200.000 Euro pro Jahr. Mit Selbstbeteiligungen, die Sie pro Schadenfall selbst übernehmen müssen, können Sie den Beitrag direkt beeinflussen. Auch beim Versicherungsumfang gibt es Unterschiede, so dass Sie auch in der Rechtsschutzversicherung die verschiedenen Angebote einem Vergleich unterziehen sollten.
Hinweis: Stellen Sie auch bei diesem Zusatz zur Autoversicherung eine Kosten-Nutzen-Rechnung an, denn ein kompakter privater Rechtsschutzvertrag umfasst im Bereich Verkehrs-Rechtsschutz nicht nur ein Fahrzeug, sondern in der Regel alle auf Sie oder Ihre Partnerin respektive Ihren Partner zugelassenen Fahrzeuge. Darüber hinaus sind Sie und Ihre Familienangehörigen auch als Fußgänger, Radfahrer oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel versichert. Stellen Sie also die Alternativen gegenüber und wählen Sie die für Sie optimale Variante aus.
Diebstahlversicherung
Saisonal abgemeldete Fahrzeuge, wie zum Beispiel Cabrios oder Motorräder, sind grundsätzlich nicht versichert. Um aber zumindest für den Diebstahl der Fahrzeuge vorzusorgen, eignet sich eine Diebstahlversicherung als Ruheversicherung. Der Versicherungsschutz ist in der Regel daran geknüpft, dass das betreffende Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage abgestellt wird. Da die Bedingungen und Beiträge sehr unterschiedlich ausfallen und sich nicht zuletzt nach dem konkreten Fahrzeug richten, sollten Sie eine konkrete Anfrage an Ihre Autoversicherung stellen. In einigen Fällen kann die Teilkasko auf die abgemeldete Saison ausgedehnt, in anderen muss ein separater Vertrag vereinbart werden. Die Beiträge können Sie demzufolge nicht in einem Vergleich berechnen.
Verhaltensregeln für Versicherungsnehmer
Wie bei jedem anderen Vertrag auch werden in der Kfz-Versicherung die Rechte und Pflichten für beide Vertragsparteien geregelt. Neben der Beitragszahlung haben Sie einige Obliegenheiten zu beachten, um im Ernstfall auch einen berechtigten Anspruch auf eine Entschädigung erheben zu können.
Berechtigter Fahrer
Der festgelegte Nutzerkreis spielt in der Beitragsberechnung der Autoversicherung eine wichtige Rolle, da das Risiko sich entweder minimieren oder unübersichtlich werden kann. Fahren nur Sie als Versicherungsnehmer mit Ihrem Auto, können Sie von einem Rabatt profitieren. Aus diesem Grund sollten Sie, von Notsituationen einmal abgesehen, auch die berechtigten Fahrer korrekt melden und sich an die Vereinbarungen halten, schließlich erwarten Sie dies auch von Ihrem Vertragspartner. Grundsätzlich muss die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar bei durch unberechtigte Fahrer verursachten Schäden leisten, allerdings wird sie zumindest den zu wenig berechneten Beitrag nachträglich erheben. Die Verhängung einer Vertragsstrafe ist ebenso möglich.
Ausnahme Diebstahl: Wird Ihr Fahrzeug allerdings gestohlen und verursacht der demzufolge unberechtigte Fahrer einen Unfall, leistet zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung auch, aber Ihr Vertrag wird schadenfrei gestellt, wenn Sie den Diebstahl sofort melden. Der Versicherer wird sich beim Verursacher schadlos halten, denn dieser muss dann für alle Kosten aufkommen.
Zweckbestimmung im Versicherungsvertrag
Auch bei der Angabe der Verwendung des versicherten Fahrzeuges, also ob Sie es privat oder dienstlich einsetzen, sollte eine wahrheitsgemäße Angabe selbstverständlich sein. Nutzen Sie zum Beispiel das Fahrzeug bestimmungswidrig zum Transport von Gefahrgut und es passiert ein Unfall, riskieren Sie ebenfalls die nachträgliche Beitragserhebung sowie eine Vertragsstrafe. Auch wenn die Haftpflichtschäden reguliert werden, können Versicherer bei Kasko-Schäden leistungsfrei bleiben, wenn gefahrerhöhende Umstände nicht bei Antragstellung benannt wurden. Im umgekehrten Fall kann der Versicherungsschutz ebenfalls verweigert werden, wenn für gewerbliche Zwecke versicherte Fahrzeuge im privaten Rahmen genutzt werden. Einen korrekten Beitrag und damit die gerechte Verteilung von Prämie entsprechend des tatsächlichen Risikos können Sie nur bei ehrlichen Angaben im Versicherungsvergleich berechnen.
Keine Haftung für verkehrsuntüchtige Fahrer
Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen Auto fährt, muss immer damit rechnen, dass die Kfz-Versicherung Leistungen verweigert. Es gehört zu den Obliegenheiten eines Versicherungsnehmers, das Fahrzeug nur in einem verkehrstüchtigen Zustand zu führen. In der Regel entfällt dann auch der Verzicht auf Einrede wegen grober Fahrlässigkeit, so dass kein Kasko-Versicherungsschutz besteht. Die Haftpflicht wird unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursachte Schäden regulieren, weil sie dazu verpflichtet ist. Allerdings wird sie Sie in Regress nehmen, so dass Sie letztendlich den Schaden selbst begleichen müssen. Schon aus Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer sollten Sie also immer darauf achten, dass Sie bei Fahrtantritt verkehrstüchtig sind.
Besondere Bestimmungen
Selbstverständlich haben Sie auch für den verkehrstüchtigen Zustand Ihres Fahrzeuges Sorge zu tragen. Sind die Reifen zu abgenutzt, um bei schlechtem Wetter ausreichend Haftung zu bieten, können Sie ebenso in Regress genommen werden, wie dies bei abgenutzten Bremsen der Fall ist. Für die Kaskoversicherung bedeutet dies, dass Sie mindestens grob fahrlässig handeln, wass bei vielen Versicherungen zur Leistungsablehnung führt. War Ihnen der schlechte Zustand des Fahrzeuges allerdings bewusst, Sie haben ihn billigend in Kauf genommen und trotzdem benutzt, riskieren Sie nicht nur das Leben anderer, sondern auch Ihr eigenes. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, alle von Ihnen gemachten Angaben im Versicherungsantrag, also zum Beispiel das vereinbarte nächtliche Abstellen des Fahrzeuges in einer beschriebenen Garage oder die angegebene Kilometerleistung, auch wirklich einzuhalten. Berechtigte Ausnahmen sind natürlich kein Problem, ändert sich allerdings die Nutzung des Fahrzeuges generell, sollten Sie umgehend den Versicherer informieren.
KFZ Versicherung wechseln
Wenn Sie im Versicherungsvergleich einen Anbieter gefunden haben, der bei gleichen Vorgaben eine günstigere Versicherungsprämie ausweist, können Sie im Anschluss die für Sie optimalen Einstellungen vornehmen. Die Beantragung lässt sich entweder direkt aus dem Vergleich heraus vornehmen oder Sie lassen sich ein Angebot zuschicken, das Sie unterzeichnet wieder an den Versicherer zurücksenden können.
Elektronische Versicherungsbestätigung
Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass der neue Versicherer den Vertrag auch zu den gewünschten Konditionen annimmt und die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), eine Zahlen- und -Buchstabenkombination, die der Zulassungsstelle die notwendigen Informationen auf elektronischem Wege liefert, fristgemäß ausgibt. Bei ordentlichen Kündigungen übernimmt meist die neue Autoversicherung diesen Service, so dass Sie sich um gar nichts kümmern müssen. Handelt es sich um einen Fahrzeugwechsel, lassen Sie sich die eVB entweder per E-Mail oder telefonisch durchgeben, um Ihr neues Fahrzeug zulassen zu können. Dazu müssen Sie der Kfz-Zulassungsstelle nur die eVB mitteilen, alles Details liegen dort schon vor.
Kündigung
Im nächsten Schritt können Sie Ihren bisherigen Vertrag form- und fristgerecht kündigen. Dies sollte immer auf schriftlichem Wege und mit Original-Unterschrift erfolgen. Selbst wenn die Versicherungsprämie noch einmal vom bisherigen Versicherer abgebucht wird, weil sich die Fristen beim Wechseln überschneiden, erhalten Sie die Beiträge in jedem Fall zurück, wenn die Kündigung wirksam wird.
Versicherungsschutz
Der vorläufige Versicherungsschutz ist im Bezug auf die Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung und die Selbstbeteiligungen in der Kaskoversicherung etwas eingeschränkt. Da der Policenversand aber in den meisten Fällen auf dem elektronischen Wege erfolgt und der komplette Versicherungsschutz in Kraft tritt, wenn die erste Beitragsrate gezahlt wurde, bietet sich zur eigenen Sicherheit immer das Lastschriftverfahren an. Damit steht der Versicherer in der sogenannten „Holepflicht“, er ist also für den Einzug des Beitrages zuständig. Somit stellen Sie sicher, dass Sie mit Erhalt der Versicherungspolice auch vollen Versicherungsschutz genießen.
Hinweis: Legen Sie die internationale Versicherungsbestätigung (grüne Karte), die Service-Karte oder einen Zettel mit der neuen Versicherungsnummer sowie der Schaden-Service-Nummer gleich in Ihr Fahrzeug.
Fazit: Vergleichen lohnt sich
Die Kfz-Versicherung ist der Versicherungsvertrag, der mit Abstand am häufigsten gewechselt wird. Nicht zuletzt die enormen Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern und die Möglichkeit, die aktuellen Konditionen detailliert und übersichtlich vergleichen zu können, verstärken diese Entwicklung noch. Ein Autoversicherungsvergleich sollte aber immer die vertraglichen Regelungen der einzelnen Anbieter genau durchleuchten, so dass Sie keinen Nachteil durch den Wechsel hinnehmen müssen. Die wichtigen Punkte, wie zum Beispiel der Verzicht auf die Einrede wegen grober Fahrlässigkeit, sollten akribisch abgearbeitet und verglichen werden. Selbstverständlich spielt auch eine große Rolle, ob Sie mit dem Angebot von Direktversicherern, die eben nicht mit einem Außendienst und damit einer Betreuung vor Ort arbeiten, zufrieden sind. Unter dem Strich müssen die Vorteile überwiegen, wenn Sie sich zu einem Wechsel der Kfz-Versicherung entschließen. Legen Sie nämlich großen Wert auf die Zusammenarbeit mit dem Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens, dann sollten Sie dies beibehalten, auch wenn Sie letztendlich höhere Beiträge für die Verträge bezahlen. Allerdings können Sie in diesem Fall ein Vergleichsangebot auch dazu nutzen, dass der aktuelle Kfz-Versicherer Ihnen vielleicht einen außerordentlichen Rabatt einräumt, wenn Sie keine Schäden verursacht haben. Ein Vergleich lohnt sich also in jedem Fall.
- Die richtige Autoversicherung finden
- Behalten Sie den Überblick in der Autoversicherung
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