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Rentenversicherung

  • Klassische und fondsgebundene Altersvorsorge
  • Persönliche, kostenfreie Beratung
  • Garantierte Altersrente auf Lebenszeit

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Die Rente ist sicher – zumindest bis 2025. Seit 2018 gibt es in Deutschland ein Gesetz, das das Rentenniveau für sieben Jahre auf 48 % der Arbeitseinkommen festschreibt. Aber schon ab 2021 sind Eingriffe erforderlich, um diesen Wert zu halten. Der Rentenbeitrag wird nach heutiger Prognose ab 2024 deutlich ansteigen müssen. Und dass es nach 2025 für Neurentner mit der Rente bergab gehen wird, ist angesichts längerer Lebenserwartung und des immer stärker kippenden Zahlenverhältnisses zwischen Erwerbstätigen und Rentenempfängern wohl keine Frage. Wer seinen Lebensstandard im Alter aufrechterhalten will, muss privat vorsorgen. Das gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Denn die Rente aus der Sozialversicherung wird maximal von diesem Niveau berechnet, und das bedeutet eine mit steigendem Einkommen wachsende Versorgungslücke.

Kapitaldeckung statt Generationenvertrag

Das Problem der gesetzlichen Rente ist der sogenannte Generationenvertrag. Er funktioniert nur, wenn genügend Beitragszahler für die jeweiligen Rentner zahlen. Der demografische Wandel, verbunden mit dem Rentenbeginn für die geburtenstarken Jahrgänge („Baby Boomer“), stören das Gleichgewicht empfindlich. Eine private Rentenversicherung funktioniert gänzlich anders. Lasten werden nicht zwischen Generationen verteilt, sondern jeder spart für seine eigene Rente. Das nennt man Kapitaldeckungsverfahren. Die Ergänzung der Sozialversicherung durch private Vorsorge wird staatlich gefördert. Nach dem Umfang der Förderung werden die Produkte der Privatversicherer in einem Drei-Schichten-Modell unterschieden. Die erste Schicht ist die Basisversorgung, auch bekannt als Rürup-Rente. Sie ist vor allem für Selbstständige interessant und ist der gesetzlichen Rentenversicherung in vielen Punkten gleichgestellt. Das bedeutet steuerliche Absetzbarkeit mit großzügigen Höchstbeträgen, aber auch starke Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. In die zweite Schicht gehört die Riester-Rente. Sie wird entweder durch Zulagen oder durch Steuerersparnis gefördert. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung, was günstiger ist. Riester-Verträge werden vor allem von Familien mit Kindern abgeschlossen, weil sie bei geringen Eigenbeiträgen die eigene Zulage und zusätzlich die Kinderzulage geschenkt bekommen. Wegen der steuerlichen Absetzbarkeit ist Riester aber auch für gutverdienende Singles interessant. Zur dritten Schicht zählen alle weiteren Produkte, die zwar nicht gefördert werden, die dafür aber auch hinsichtlich Verwendung, Vererbbarkeit, Teilauszahlungen und dergleichen frei sind.

Renditechancen durch Verzicht auf Garantien

Private Rentenversicherungen, die in jungen Jahren abgeschlossen werden, haben Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten. Da bietet es sich an, Alternativen zu klassisch verzinsten Produkten zu prüfen. In der Vergangenheit haben fondsgebundene Anlageformen stets eine deutlich höhere Rendite abgeworfen. Ideal sind Rentenversicherungen, die einen Wechsel zwischen verschiedenen Kapitalanlagen erlauben. So kann man mit einem hohen Fondsanteil beginnen und Gewinnchancen mitnehmen. Je näher es auf den geplanten Rentenbeginn zugeht, desto mehr wird – vorzugsweise bei günstigen Kursen – in sichere Anlagen mit fester Verzinsung umgeschichtet. Moderne Produkte sind zudem höchst flexibel. Sie können gegen laufenden Beitrag oder gegen Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Das eingezahlte Geld ist nicht unwiderruflich weg, sondern Teilentnahmen sind bei Produkten der dritten Schicht in vereinbartem Umfang möglich.