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Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel

Auch wenn die meisten Hilsmittel an Personen mit einer erheblichen, schweren oder schwersten Pflegebedürftigkeit vergeben werden, heißt dies noch lange nicht, dass eine Pflegestufe in jedem Falle Bedingung für die Bewilligung von Verbrauchs- oder Gebrauchtsgegenständen sein muss, die den Alltag zum Teil beträchtlich erleichtern können. Insbesondere bei Geh-, Seh- oder Hörhilfen kommt es sehr häufig vor, dass die betreffenden Personen keinen weiteren gesundheitlichen Einschränkungen unterliegen und deshalb auch keine Pflegestufe benötigen. Etwas anders sieht es bei Rollstühlen, Ein- und Ausstiegshilfen im Bad oder anderen Maßnahmen aus, die für die persönliche Mobilität unverzichtbar sind. Unter bestimmten Umständen können dazu auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie zum Beispiel ein barrierefreie Ausbau der Wohnung zählen. Dadurch wird ein Verbleib in der eigenen Wohnung auch dann möglich, wenn ansonsten der Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim unverzichtbar wäre.

Kosten und korrekte Anwendung

Sofern die Voraussetzung gegeben sind, übernimmt die soziale Pflegeversicherung die Kosten für die meisten Pflegehilfsmittel. Unter bestimmten Umständen können sie auch leihweise zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig davon ist immer ein Eigenanteil von 10%, höchstens jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, zu zahlen. Der richtige Umgang mit den technischen Hilfsmitteln kann in speziellen Pflegekursen erlernt werden, die von zahlreichen deutschen Kranken- oder Pflegekassen angeboten werden. Diese Kurse können nicht nur von den pflegebedürftigen Personen, sondern auch von ihren Angehörigen besucht werden. Letzteres ist immer dann von elementarer Bedeutung, wenn die Pflege ganz oder teilweise von den Angehörigen übernommen wird. Die Krankenkasse muss hier eine gewisse Qualität der Pflege sicherstellen, was unter anderem den Besuch der Kurse zur richtigen Pflege und zur korrekten Anwendung der Pflegehilfsmittel erreicht werden soll.

Pflegevorsorge durch eine private Pflegezusatzversicherung

Auch wenn die gesetzliche Pflegeversicherung eine Grundversorgung für jede pflegebedürftige Person

gewährleistet, heißt dies noch lange nicht, dass damit alle Kosten gedeckt wären. Dies betrifft insbesondere die technischen Hilfsmittel oder die Verbrauchsmaterialen. Hier könnte eine geeignete Pflegeversicherung Abhilfe leisten. Solch eine Versicherung kann bei nahezu jeder deutschen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden, die eine private Krankenvoll- oder Zusatzversicherung anbietet.

Die private Pflegeversicherung im Vergleich

Vor dem Abschluss einer privaten Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung sollte immer ein Vergleich der Konditionen der einzelnen Anbieter durchgeführt werden. Dafür bietet sich in erster Linie das Internet an. Hier ist ein Vergleich rund um die Uhr möglich und liefert innerhalb von wenigen Minuten ein passgenaues und vollkommen unabhängiges Ergebnis. Wer die richtige Pflegeversicherung gefunden hat, könnte sie nach einem Vergleich direkt online beantragen. Zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sind nur wenige Angaben nötig. In der Regel bestehen sie nur aus zwei oder drei einfachen Gesundheitsfragen. Sofern nicht gerade schwerwiegende Vorerkrankungen bestehen, wird es deshalb auch zu keiner Ablehnung der Aufnahme in die private Pflegeversicherung kommen.

Pflegehilfsmittel und private Pflegeversicherung

Wer sich für eine private Pflegetagegeldversicherung entscheidet, erhält im Pflegefall ein individuelles Pflegetagegeld, welches nach Pflegestufen gestaffelt ist. Dieses Pflegetagegeld kann frei verwendet und deshalb auch zur Zahlung von Heil- oder Hilfsmitteln eingesetzt werden.

Im Rahmen der Pflegekostenversicherung ist die Absicherung noch viel umfassender. Hier können bestimmte Hilfsmittel, die für die pflegebedürftige Person unverzichtbar sind und ihr den Alltag spürbar erleichtern können, in vollem Umfange übernommen werden. Separate Zuzahlungen wären dann nicht mehr erforderlich.