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Existenzschutzversicherung

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Mit der Existenzschutzversicherung, kurz ESV, sicher man seine eigene finanzielle Existenz und die seiner Familie ab. Sie schützt vor den finanziellen Folgen schwerer Krankheiten und Unfällen, sowie Folgen durch den Verlust von Grundfähigkeiten wie Hören oder Sehen und auch bei Pflegebedürftigkeit. Die Existenzschutzversicherung ist ein sicheres, flexibles und günstiges Kombiprodukt zur Absicherung der finanziellen Existenz.

Menschen im Alter von 16 bis 59 Jahren können eine solche Versicherung abschließen, der Versicherungsschutz besteht bis zum 65. Lebensjahr. Versicherungsnehmer erhalten im Versicherungsfall eine lebenslange monatliche Rente. Bereits ab dem 1. Jahr hat der Versicherungsnehmer ein monatliches Kündigungsrecht, während der Versicherer bis zum 65. Lebensjahr des Versicherungsnehmers an den Vertrag gebunden ist.

Fallbeispiel 1

Herr Schmidt ist 35 Jahre alt und arbeitet als LKW-Fahrer. Er entschließt sich, eine Existenzschutzversicherung abzuschließen. Im Alter von 43 Jahren hat er einen schweren Autounfall und erleidet schlimme Verletzungen im Bereich der Wirbelsäule. Er kann nicht mehr LKW fahren und bekommt ab diesem Zeitpunkt die vereinbarte monatliche Rente. So kann er auch weiterhin finanziell für sich und seine Familie sorgen.

In der Regel gilt bei Krankheiten und Verlust der Grundfähigkeiten eine Wartezeit von 6 Monaten. Bei Unfällen und Pflegebedürftigkeit aber besteht ein Versicherungsschutz ab dem ersten Tag.

Die ESV leistet unabhängig von anderen Leistungen aus anderen gesetzlichen oder privaten Versicherungen. Sie ist berufs- und einkommensunabhängig und für viele Menschen eine günstige Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Interessenten, die sich absichern möchten, die aber keine teure BU zahlen möchten bzw. aufgrund ihrer Vorerkrankungen nicht bei einer BU aufgenommen werden, können hier dann alternativ die Existenzschutzversicherung wählen.

Der Abschluss einer Existenzschutzversicherung ist nicht nur für Erwachsene möglich. Eltern können auch für ihre Kinder frühzeitig eine solche Versicherung abschließen. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können auch bei Kindern gravierende Folgen mit sich bringen und sich negativ auf die Zukunft auswirken. So kann es sein, dass betroffene Kinder es schwer haben, aufgrund ihrer Vorgeschichte ins Berufsleben einzusteigen. Das hieraus resultierende finanzielle Risiko kann mit einer Existenzschutzversicherung frühzeitig durch die Eltern abgesichert werden.

Fallbeispiel 2

Tim, 16 Jahre alt, Schüler, fällt beim Klettern schlimm, bricht sich mehrere Wirbel und ist querschnittsgelähmt. Eine Aussicht auf Heilung besteht nicht, er muss für immer im Rollstuhl sitzen. Für ihn wird längst nicht jeder Beruf möglich sein. Erst recht nicht sein Traumberuf, Rettungsassistent. Ohne eine Existenzschutzversicherung kann es so schwer werden, einmal den Lebensunterhalt zu finanzieren. Wenn seine Eltern jedoch frühzeitig vorgesorgt haben und für Tim eine Existenzschutzversicherung abgeschlossen haben, so leistet die für Tim bis zu seinem 65. Lebensjahr die im Vertrag festgelegte monatliche Rente.

Eintritt der Leistungspflicht (Auszahlung der Rente)

Wie bei den meisten Versicherungen müssen auch bei der Versicherung zur Existenzsicherung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Versicherung auch leistet. Bereits bei Vertragsabschluss stehen objektive und medizinische Kriterien fest, die gegeben sein müssen, damit die Versicherung in der Leistungspflicht ist. So weiß der Versicherungsnehmer von Beginn an und genau, wann er mit welcher Leistung rechnen kann.

Grundsätzlich gibt es vier Fälle, in denen die Versicherung greift. Der erste Fall, in dem die Versicherung leisten muss, ist, wenn durch einen Unfall eine Invalidität von mindestens 50% vorliegt. Ein weiterer Fall zur Leistung ist dann gegeben, wenn eine schwere Schädigung bestimmter Organ wie z.B. Niere, Herz, Gehirn oder Lunge diagnostiziert wurde. Im dritten Fall geht es um die Grundfähigkeiten des Menschen. Verliert ein Mensch eine oder mehrere dieser Grundfähigkeiten, z.B. Sehen, Riechen oder Hören, so ist die Versicherung in der Leistungspflicht. Und auch im 4. Fall, bei einer Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe 1, hat der Versicherungsnehmer das Recht auf die monatliche Rente.

Fallbeispiel: Invalidität durch Unfall

Herr Müller hat eine Existenzschutzversicherung. Durch einen Reitunfall wird bei ihm eine Invalidität von 60% diagnostiziert. In diesem Fall muss und wird die Versicherung leisten und die monatliche Rente zahlen.

Fallbeispiel: schwere Schädigung eines Organs

Frau Schmidt hat vor 10 Jahren eine ESV abgeschlossen. Seit 3 Jahren leidet sie unter einer schlimmen Nierenerkrankung, beide Nieren sind mittlerweile stark beschädigt und funktionieren kaum noch. Sie ist auf die Dialyse angewiesen. In ihrem Beruf als Kindergärtnerin kann sie nicht mehr arbeiten. Es liegt eine schwere Schädigung eines Organs vor, die Versicherung zahlt die vereinbarten Leistungen.

Fallbeispiel: Verlust einer Grundfähigkeit

Frau Müller ist Journalistin und Autorin und verliert durch einen Unfall ihr Augenlicht. Sie kann nicht mehr sehen und auch nicht mehr arbeiten. Sie hat eine ihrer Grundfähigkeiten verloren und ein Anrecht auf die Leistungen der Versicherung aus ihrer Existenzschutzversicherung.

Fallbeispiel: Pflegebedürftigkeit

Herr Schneider ist existenzschutzversichert. Mit 60 Jahren hat er einen Schlaganfall und wird pflegebedürftig. Er wird mit Pflegestufe 1 eingestuft. Ab diesem Zeitpunkt erhält er monatliche Zahlungen von seiner Versicherung bis zu seinem 65. Lebensjahr.

Unterschiede zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit von mind. 50% eine im Vertrag festgelegte monatliche Rente. Die BU zählt zu den Lebensversicherungen und kann sowohl selbständig als auch in Kombination mit einer Lebensversicherung abgeschlossen werden. Während eine BU oft berufsabhängig ist und bestimmte Berufs- und Personenkreise zur passenden Absicherung spezielle Vertragsbedingungen und Klauseln benötigen, ist eine Existenzschutzversicherung in der Regel berufsunabhängig und auch einkommensunabhängig.

Dynamik

Während bei einer BU eine gewünschte Dynamik separat vereinbart werden muss und oft auch eine höhere Prämie mit sich bringt, so beinhaltet die Versicherung zum Existenzschutz immer und automatisch eine Dynamik in Höhe von 1,5% jährlich, ab dem 2. Jahr, um eine Anpassung an die ständig steigenden Lebenshaltungskosten zu gewährleisten (Details zur Dynamik siehe unten).

Kosten

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind oft, je nach Umfang, sehr kostenintensiv. Viele Menschen scheuen daher den Abschluss einer solchen Versicherung oder schließen eine BU mit nur sehr geringer Absicherung ab. Eine Existenzschutzversicherung kann hier eine sehr gute und meist preiswertere Alternative sein. Noch nicht alle, jedoch einige Versicherer, bieten daher neben der BU auch diese Form der Existenzsicherung an. Zwar bietet die Existenzschutzversicherung dann nicht immer den Leistungsumfang, den eine perfekt abgestimmte BU mit sich bringt, dennoch ist sie eine größere Sicherheit als gar keine Versicherung bzw. als eine abgespeckte BU.

Leistungseintritt

Bei Abschluss einer Versicherung zum Existenzschutz wird vertraglich genau festgelegt, was und wann geleistet werden muss. Der Versicherungsnehmer weiß daher von Anfang an, wann er von seiner Versicherung welche Leistungen erhält. Dies kann gegenüber der BU oft ein Vorteil sein. Aus diesem Grund ist es dann oft so, dass BU eine Leistung ablehnen, die eine Existenzschutzversicherung dann aber tragen würde.

Gesundheitsfragen

Vor Abschluss einer BU muss ein Interessent oft viele und umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten. Bei der Versicherung zur Existenzsicherung fallen diese Fragen meist geringer aus. Hier müssen oft nur Angaben zu sehr schwerwiegenden Vorerkrankungen gemacht werden. Dies erleichtert die Antragstellung für beide Seiten. Die ESV ist eine gute Alternative für Menschen, die keine BU bewilligt bekommen bzw. eine preisgünstigere Alternative der Existenzsicherung suchen.

Fallbeispiel 1

Frau Müller will ihre Existenz absichern. Eine BU ist ihr jedoch zu teuer, da sie aufgrund vieler regelmäßiger Kosten nur wenig Geld zur Verfügung hat. Dennoch will sie auf die Existenzsicherung nicht verzichten. Sie informiert sich über Alternativen und entscheidet sich für den Abschluss einer Existenzschutzversicherung.

Fallbeispiel 2

Herr Schmidt arbeitet als Sprengmeister und will seine finanzielle Existenz absichern. Aufgrund seiner risikobehafteten Berufstätigkeit jedoch werden all seine Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgewiesen. Auf einen passenden Existenzschutz für ihn und auch für seine Familie will er dennoch nicht verzichten. Er erfährt, dass eine Existenzschutzversicherung berufsunabhängig ist und beantragt eine solche Absicherung. Sein Antrag wird bewilligt.

Höhe der monatlichen Rente

Im Versicherungsfall zahlt die Existenzschutzversicherung dem Versicherungsnehmer eine lebenslange monatliche Rente. Bei Vertragsabschluss legt der Versicherungsnehmer die Höhe der monatlichen Rente individuell fest. Diese kann und darf sich zwischen 250 Euro und 3.000 Euro belaufen. Innerhalb dieses Rahmens kann jeder Versicherungsnehmer frei entscheiden, welche monatliche Rente er im Fall der Fälle für angebracht finden würde. Hier sollte jedoch nicht willkürlich entschieden werden, sondern genau überlegt werden, welche monatliche Summe zur Verfügung stehen müsste, um den eigenen Lebensstandard bzw. auch den der Familie auch weiterhin absichern zu können. Wichtig wäre es, dass die zu erwartende monatliche Rente alle Fixkosten ohne Probleme tragen könnte. Nur so kann diese Versicherung auch wirklich ein Existenzschutz und eine gute und sinnvolle Absicherung sein.

Dynamik

Die ESV enthält eine automatische Dynamik. Ab dem 2. Jahr steigt die monatliche Rente jährlich um1,5%. So kann auch bei steigenden Lebenshaltungskosten sichergestellt werden, dass der Lebensstandard aufrecht gehalten werden kann. Ohne eine solche Dynamik kann es sein, dass im Laufe der Zeit die Rente nicht mehr ausreicht, um allen anfallenden Zahlungen nachzukommen.

Verändert sich die private Situation des Versicherungsnehmers, so hat dieser des Weiteren das Recht, bis zum 45. Lebensjahr seine zu erwartende monatliche Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Entsprechende Anlässe können hier z.B. eine Heirat oder die Geburt eines Kindes sein. Durch solche Anlässe steigen die Lebenshaltungskosten, und es ist wichtig, die im Versicherungsfall zu erwartende Leistung dementsprechend anzupassen.

Fallbeispiel

Herr Müller schließt mit 20 Jahren eine Existenzschutzversicherung ab. Eine BU war im zu teuer. Sein damaliges Gehalt lag bei rund 1.500 Euro netto. Aus diesem Grund wählt er auch diese Summe als monatliche Rente. Da er zum damaligen Zeitpunkt mit seinem Geld gut auskam und all seine Kosten immer begleichen konnte, ging er davon aus, dass im Fall der Fälle diese Summe als Rente ausreichend sei.

Ab dem 2. Jahr dann stieg die zu erwartende monatliche Rente um 1,5% jährlich und passte sich den gegebenen Kostensteigerungen an. 5 Jahre nach Vertragsabschluss hat Herr Müller jetzt geheiratet und seine Frau erwartet das erste gemeinsame Kind. Jetzt will Herr Müller sein Recht geltend machen, die zu erwartende monatliche Rente zu erhöhen. Dies will er, weil er ja jetzt auch seine Familie finanziell in Sicherheit wissen will. Aus diesem Grund erhöht er die monatliche Rente von 1.500 Euro auf nun 2.500 Euro.

Assistance-Leistungen

Assistance-Leistungen im Versicherungsbereich sind Leistungen, die eine Versicherung zum normalen Leistungsumfang noch dazu anbietet, ohne dass Mehrkosten für den Versicherungsnehmer entstehen. Auch die Existenzschutzversicherung bietet oft ein Paket von solchen Assistance-Leistungen an. Dieses Paket jedoch kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen.

Reha-Management

Viele Versicherer bieten ein sogenanntes Reha-Management an, oft in Kombination mit einer Existenzschutzversicherung für Kinder. Aber auch bei Erwachsenen wird ein solches Paket oft angeboten. Nach einer schlimmen Erkrankung oder einem schlimmen Unfall hilft die Versicherung hier dann dabei, gute Behandlungs- und Reha Möglichkeiten zu finden und unterstützt die Familie dabei, dem Betroffenen bestmöglich zu helfen.

Weitere Assistance-Leistungen

Besonders bei Unfällen im In-und Ausland gibt es oft Pakete von Assistance-Leistungen. So können dann teilweise Such-und Bergungskosten übernommen werden oder auch die Kosten für Transporte bzw. Rücktransporte. Auch die Überführung eines Toten kann hier dann Teil dieser Leistungen sein. Zudem übernimmt der Versicherer im Falle eines Unfalls o.ä. oft dann auch die Benachrichtigung von Familie, Angehörigen oder Arbeitgeber. Ebenso den Versand von eventuell benötigten und verschreibungspflichtigen Medikamenten an den jeweiligen Ort.

Die Assistance-Leistungen können je nach Versicherung bzw. Versicherer unterschiedlich ausfallen. Sie werden jedoch im Vertrag ganz klar benannt und geregelt, so dass der jeweilige Versicherungsnehmer genau weiß, mit welchen zusätzlichen Leistungen er im Versicherungsfall rechnen kann. Natürlich kann es aber sein, dass solche Mehrleistungen auch eine etwas höhere Prämie mit sich bringen.

Fallbeispiel

Tim, 16, verunglückte beim Klettern. Seither ist er an den Rollstuhl gefesselt. Da seine Eltern für ihn eine Existenzschutzversicherung abgeschlossen hatten, konnten sie dann nach dem Unglück auf die Assistance-Leistungen der Versicherung bauen. Ihnen wurden Spezialisten empfohlen, die auf Tims Leiden spezialisiert waren. Des Weiteren wurden Rehamaßnhamen und Therapien in die Wege geleitet, die helfen sollten, Tim sein Leiden so gut wie möglich zu erleichtern. Die Versicherung hat der Familie hier mit Rat und Tat zur Seite gestanden.

Beitragsrückgewähr-Option

Bei einer Existenzschutzversicherung unterscheiden viele Anbieter zwischen 2 verschiedenen Varianten. Zum einem gibt es die Risikovariante, zum anderen die Variante mit der Beitragsrückgewähr.

Risikovariante

Bei der Risikovariante ist es ähnlich wie mit einer Risikolebensversicherung. Ein bestimmtes Risiko wird abgesichert, die Prämie monatlich gezahlt. Tritt der Versicherungsfall bis zum Ablauf nicht ein, so erhält der Versicherungsnehmer weder eine Leistung noch seine Beiträge zurück. Hiermit soll lediglich einem bestimmten Risiko Sorge getragen werden. Demnach fallen hier dann oft auch die Prämien etwas geringer aus.

Beitragsrückgewähr

Als Alternative können Interessenten dann auch die Existenzschutzversicherung mit Beitragsrückgewähr-Option wählen. Das bedeutet, trat bis zum Ablauf der Versicherung der Versicherungsfall nicht ein, so bekommt der Versicherungsnehmer einen Teil seiner Beiträge zurück. Hierbei handelt es sich um das angesammelte und verzinste Guthaben abzüglich der eigentlichen Prämie. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Oft sind bei dieser Variante die Prämien höher und das zu erwartende Guthaben dafür deutlich geringer als erhofft oder vermutet. Jeder Interessent einer Versicherung zum Existenzschutz sollte sich daher vorher gut und genau überlegen, welche Variante für ihn die sinnvollere Variante ist.

Schließen Eltern eine Existenzschutzversicherung für ihre Kinder ab, so wählen sie oft die Beitragsrückgewähr-Option. Durch die monatliche Kündigungsmöglichkeit können die erwachsenen Kinder später dann entscheiden, ob sie die Versicherung weiterhin bestehen lassen wollen, oder ob sie sich lieber das Guthaben auszahlen lassen, um hiermit z.B. dann den Führerschein oder einen Teil von Studium oder Ausbildung zu finanzieren. Doch auch hier sollte nicht die Tatsache außer Acht gelassen werden, dass das zu erwartende Guthaben lediglich einen Teil der eingezahlten Beiträge ausmacht.

Fallbeispiel

Das Ehepaar Müller schließt für ihre Tochter Luisa eine Existenzschutzversicherung mit einer Beitragsrückgewähr-Option ab. Mit 21 entschließt sich Luisa dann, ein Studium anzufangen. Sie kann jetzt ihre Existenzschutzversicherung kündigen, um dann mit dem hieraus resultierenden Guthaben einen Teil ihres Studiums zu finanzieren. Hätten die Eltern von Luisa bei Abschluss der Versicherung auf diese Option verzichtet, so wäre die Versicherung eine reine Risikoabdeckung. Luisa könnte zwar kündigen, würde aber kein Guthaben zurückerhalten.

Optionsrecht für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei Vertragsabschluss zur ESV kann sich der Versicherungsnehmer für oder gegen das Optionsrecht für eine BU entscheiden. Das bedeutet, er muss sich überlegen, ob er sich das Recht vorbehalten will, seine Existenzschutzversicherung eventuell in einem BU umzuwandeln bzw. um eine BU zu erweitern.

Optionsrecht sinnvoll?

Wählt ein Versicherungsnehmer dieses Optionsrecht, so hat er dann, unter bestimmten und festgelegten Voraussetzungen das Recht, bis zu seinem 45. Lebensjahr und in den ersten 5 Versicherungsjahren seine Existenzschutzversicherung um eine BU zu erweitern bzw. in eine BU zu verwandeln. Es gibt bestimmte Anlässe, die einen solchen Schritt eventuell erforderlich oder sinnvoll machen können. Die maximale monatliche Rente darf hier dann 1.000 Euro betragen.

Bereits vor Vertragsabschluss muss sich der künftige Versicherungsnehmer überlegen, ob er dieses Optionsrecht für sich persönlich sinnvoll findet und nutzen möchte. Auch dieses Optionsrecht kann dann zur Folge haben, dass die Prämie steigt. Dafür muss der Versicherungsnehmer aber im Falle einer Ergänzung oder Umwandlung keine weitere Gesundheitsprüfung ablegen.

Fallbeispiel

Herr Schneider hat sich vor einigen Jahren für eine Existenzschutzversicherung entschieden. Für ihn als alleinstehende Person hat ihm diese Existenzabsicherung immer genügt. Jetzt will er eine Familie gründen und will, dass seine Familie optimal abgesichert ist, für den Fall, dass er aufgrund von Unfällen oder Krankheiten seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei Vertragsabschluss hatte er sich für die Option zur Umwandlung in eine BU entschieden. So hat er jetzt auch das Recht, seine bestehende Versicherung um eine BU zu ergänzen bzw.in eine BU umzuwandeln.

Fazit

Kein Mensch ist vor Unfällen, Krankheiten und den Folgen sicher. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen können solch schlimmen Ereignissen oft auch einschneidende finanzielle Folgen mit sich bringen. So wird es dann oft schwer, den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Noch schwieriger, wenn eine Familie versorgt werden will und muss. Dieses Risiko sollte niemals außer Acht gelassen oder verharmlost werden.

Die Existenzschutzversicherung kann eine gute und vor allem preiswertere Alternative zur BU sein. Auch dann, wenn Sie eventuell bereits von einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wurden. Falsch ist es in jedem Fall, nichts zu tun und sich nicht um eine Absicherung zu kümmern und zu bemühen.