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Gewerbeversicherung

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Dank intelligent gestalteter Versicherungspakete für kleine und mittlere Unternehmen sind Versicherungen im gewerblichen Bereich kein Hexenwerk. Mit einem Online-Vergleich können Sie sich selbst einen Überblick verschaffen zu Preis, Deckungsumfang und dem sich daraus ergebenden Preis-Leistungs-Verhältnis. Die nachfolgend beschriebenen Produkte sollten dabei nicht fehlen.

Vermögensversicherungen – kein Unternehmer ohne Haftpflicht

Unter Vermögensversicherungen versteht man Verträge, die nicht einzelne Vermögensgegenstände wie Maschinen, Waren oder Geschäftsgebäude zum Gegenstand haben, sondern das Vermögen des Unternehmens oder seiner Gesellschafter als Ganzes. Die wichtigste Vermögensversicherung ist die Haftpflichtversicherung. Sie ist für einige Betriebsarten gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel für die Pharmaindustrie, für Steuerberater und für das Bewachungsgewerbe. Aber auch wenn es keine Versicherungspflicht gibt, ist eine Haftpflichtversicherung praktisch ein Muss. Sie kümmert sich um Ansprüche, die gegen das Unternehmen aufgrund gesetzlicher Vorschriften privatrechtlichen Inhalts gestellt werden. Solche Ansprüche können nach dem Gesetz unbegrenzt hoch sein. In den meisten Fällen besteht eine Verschuldenshaftung, aber es gibt auch Haftungsgrundlagen aus vermutetem Verschulden (das bedeutet, Sie als Unternehmer müssen beweisen, dass Sie nicht schuldhaft gehandelt haben) oder sogar gänzlich ohne Verschulden. Die Versicherung umfasst die Prüfung von Ansprüchen durch Juristen des Versicherers, Geldleistungen zum Ausgleich berechtigter Ansprüche sowie eine Abwehr von Forderungen, die unbegründet oder überhöht sind, auf Kosten des Versicherers. Dies wird als passiver Rechtsschutz bezeichnet – die Verfolgung eigener Ansprüche wird dagegen von einer Rechtsschutzversicherung bezahlt (aktiver Rechtsschutz). Die Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf Ansprüche Dritter, also von Menschen, die nicht mit Ihrem Unternehmen in einer Vertragsbeziehung stehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Passant im Winter vor Ihrem Betriebsgrundstück verunglückt, weil Sie Ihrer Streu- und Räumpflicht nicht nachgekommen sind. Die Haftpflichtversicherung zahlt aber auch Entschädigungen an Ihre Kunden. Die eigentliche Leistung, die Sie nach dem Vertrag schulden, ist zwar nicht Gegenstand der Versicherung, wohl aber Schäden, die aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder aus der Produkthaftung entstehen. Beispiele: Ein Kunde stürzt in einem Supermarkt, weil der Boden nass ist. Der Käufer einer Limonade erleidet Verletzungen, weil eine fehlerhaft produzierte Flasche explodiert.

Sachversicherungen – fast so wie beim Privatkunden

Sie kennen als Privatmann die Hausratversicherung und, wenn Sie Gebäudeeigentümer sind, auch die Wohngebäudeversicherung? Die Sachversicherungen für Unternehmen funktionieren fast identisch. Eine Inhaltsversicherung ist für die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie für die Vorräte (Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige Produkte und Handelsware) zuständig. Wie eine Hausratversicherung bezieht sie sich auf benannte Gefahren, zum Beispiel Brand, Explosion, Einbruch, Raub, Leitungswasser, Sturm und auf Wunsch auch auf weitere Naturgefahren wie Überschwemmung und Erdbeben. Die Versicherer ergänzen das Paket um zusätzliche Einschlüsse, zum Beispiel eine Deckung außerhalb des Grundstücks, Aufräumungskosten und dergleichen. Insbesondere für Handwerker kann zusätzlich eine Autoinhaltsversicherung sinnvoll sein. Ist der Unternehmer gleichzeitig Eigentümer der Betriebsgebäude, kommt eine Gebäudeversicherung hinzu. Ergänzt wird das Paket der Sachversicherungen um eine Betriebsunterbrechungsversicherung (Ertragsausfallversicherung), die bei Stillstand des Betriebs aufgrund eines Sachschadens fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn übernimmt.