Schlagwort: Pflegeversicherung

  • Zusatz-Policen für die Pflege

    Die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung genügen nicht, deshalb sollte jeder eine zusätzliche Pflegeversicherung abschließen. Eine solche Police sollte sich durch einen ausreichenden Versicherungsschutz bei möglichst geringen Kosten auszeichnen. Nur mit einem Vergleich finden Interessierte das passende Produkt.

    Versorgungslücke mit einer Privatversicherung schließen

    Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen in die staatliche Pflegeversicherung ein und erhalten dafür später Pflegegeld, wenn sie in eine der vier Pflegestufen zwischen 0 und 3 eingeteilt werden. Die Praxis zeigt aber, dass Betroffene trotzdem erhebliche Mittel aus dem eigenen Geldbeutel aufbringen müssen. Das gilt besonders beim Umziehen in ein Pflegeheim. Zwischen den gesetzlichen Zahlen und den tatsächlichen Kosten liegen meist mehrere Hundert Euro Unterschied. Können Pflegebedürftige diese nicht stemmen, zieht der Staat die Kinder heran. Eine Pflege Zusatzversicherung schützt die finanzielle Unabhängigkeit der Betroffenen und verhindert die Belastung des Nachwuchses.

    Wer sich für eine solche zusätzliche Pflegeversicherung entscheidet, sollte sich mit den beiden grundlegenden Ausformungen beschäftigen. Eine Pflegekostenpolice begleicht einen Teil oder die gesamten Rechnungsbeträge, welche die gesetzliche Pflegeversicherung nicht abdeckt. Zahlungen erfolgen nur nach Vorlage von Kostennachweisen. Eine Pflegetagegeldversicherung funktioniert anders: Je nach Einstufung in eine Pflegestufe erhalten die Versicherungsnehmer einen zuvor vereinbarten Fixbetrag, etwa 30 Euro täglich. Dieses Geld können sie frei verwenden. Diese Variante überzeugt durch ein Höchstmaß an Flexibilität, die Versicherer verlangen aber höhere Prämien als für eine Pflegekostenversicherung.

    Kosten und Leistungen: Vergleichen lohnt

    Bei beiden Modellen sollten Interessierte angebotene Pflegeversicherungen im Test betrachten. Beim Preis-Leistungs-Verhältnis gibt es zwischen den vielen verschiedenen Anbietern beträchtliche Unterschiede. Am besten überlegen Verbraucher zuerst, welche Leistungen sie wünschen. In welcher Höhe übernimmt die Pflegekostenpolice Kosten für einen Pflegeplatz, welche Leistungen zahlt sie bei einer Betreuung zu Hause? Welcher Tagessatz sichert bei einer Pflegetagegeldversicherung ausreichende finanzielle Mittel? Auf dieser Basis sollten sie dann Policen mit dem gewünschten Leistungsumfang auswählen und die Kosten miteinander vergleichen.

    Seit Kurzem fördert der Staat in Form der Bahr Pflegeversicherung die Vorsorge. Der Staat bezahlt 60 Euro im Jahr auf den Vertrag ein, wenn Interessierte eine entsprechend zertifizierte Versicherung beantragen und einen monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro leisten. Versicherer, welche ein solches Produkt vertreiben, müssen bestimmte Regeln erfüllen. Sie müssen beispielsweise auf eine Gesundheitsprüfung verzichten und dürfen keine Interessenten ablehnen. Das bietet Menschen mit Vorerkrankungen und Älteren die Chance, ebenfalls eine zusätzliche Pflegeversicherung abzuschließen. Für sie eignen sich diese Policen deshalb besonders. Zugleich erhöht das aber die Kostenrisiken für die Unternehmen, darum schneiden diese Verträge bei einem Leistungsvergleich mit nicht-geförderten Alternativen häufig schlecht ab. Jüngere und gesunde Menschen sollten prüfen, ob sich manche Versicherung ohne staatliche Unterstützung im Zusatz Vergleich als besser erweist.

  • Beste PV günstig beantragen

    Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Betroffene im Falle der Pflegebedürftigkeit durch Geld und Sachleistungen zu unterstützen. Wer in den letzten 10 Jahren 5 Beitragsjahre hat, hat ein Anrecht auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt hier bei 2,05% für Menschen mit Kindern und bei 2,30% für kinderlose Versicherungsnehmer.

    Doch nicht immer reicht die Pflegeversicherung aus, um alle Kosten zu decken. Eine zusätzliche Pflegeversicherung, in Form einer privaten Zusatzversicherung, kann hier dann sinnvoll und hilfreich sein. Welche Leistungen wann gewährleistet werden, muss individuell geklärt werden. Ein Vergleich zur Pflegeversicherung kann hier dann auch zeigen, welche Versicherung die beste Pflegeversicherung ist. Dies gilt sowohl für die eigentliche Versicherung, als auch für die eventuelle Zusatzversicherung.

    Individuelle Herangehensweise

    Ein Vergleich kann sich auszahlen. Doch was genau ist die beste Pflegeversicherung, was muss diese können und bieten? Ist eine günstige Pflegeversicherung auch immer gleich die Beste Wahl? Diese Fragen sollten immer individuell geklärt werden. Jeder Mensch hat unterschiedliche Wünsche, Bedürfnisse und auch Möglichkeiten. Ein Vergleichen der einzelnen Angebote und ein gegenüberstellen mit den eigenen Wünschen und Zielen kann dann zur individuell besten Absicherung führen.

    Testsieger mit ins Boot holen?

    Tester wie Stiftung Warentest oder auch Finanztest stellen die einzelnen Angebote zur Pflegeversicherung regelmäßig auf den Prüfstand. Hier werden dann einzelnen Versicherungen genauer unter die Lupe genommen, bewertet und ins Ranking gesetzt. Meist wird hier dann auch ein Testsieger gekürt, der dann oft auch den Titel Beste Pflegeversicherung trägt. Natürlich sollen und können diese Ergebnisse eine gute Hilfestellung für Interessenten sein. Dennoch sollten sich diese nicht ausschließlich auf solche Ergebnisse verlassen. Denn diese Tests können nicht die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Personen berücksichtigen. Daher sollte auch eine individuelle Herangehensweise in keinem Fall fehlen.

    Fazit

    Die beste Versicherung zu finden, das ist nicht immer leicht. Zumal es auch nicht allgemein zu definieren ist, was genau die beste Versicherung ist. Wenn auch Sie eine Pflegeversicherung abschließen möchten, so ist natürlich auch Ihnen daran gelegen, das beste Angebot zu finden. Hier ist es jedoch wichtig, dass Sie sich vorab genau überlegen, was für Sie ganz persönlich wichtig ist, und was eine Versicherung können muss, damit sie Ihr persönlicher Testsieger werden kann. Wenn Sie dann einzelne Angebote vergleichen und auch noch die Tests von Stiftung Warentest und Co. mit in Ihre Überlegungen einbeziehen, ist es dann meist ein Leichtes, eine gute Absicherung zu finden. Beantragen sollten Sie eine solche Versicherung aber immer erst, nachdem Sie sich genau informiert und beraten haben lassen. Denn es geht um viel. Um Sie und Ihre Gesundheit.

  • Gesetzliche Leistungen mit privaten Pflegeversicherungen aufstocken

    Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen im Ernstfall nicht aus, das zeigen die Gegenüberstellungen von realistischen Kosten und Erstattungen. Nur private Pflegeversicherungen können diese Versorgungslücken effektiv schließen.

    Private Pflegeversicherung sinnvoll und notwendig

    Die Planung der privaten Altersvorsorge sollte neben dem Einkommen im Alter auch die vorzeitigen Risiken umfassen. So gehören eine Berufsunfähigkeits-, eine Risikolebens- und eine private Pflegeversicherung unbedingt zur grundlegenden Ausstattung. Schließlich nützt die beste Rentenabsicherung nichts, wenn die finanziellen Möglichkeiten für eine umfassende Pflege vor Renteneintritt nicht ausreichen. Welche Auswahl als geeignete Pflegeversicherung sinnvoll ist, hängt dabei nicht zuletzt vom Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn ab.

    Grundsätzlich müssen nämlich die Zusatzversicherungen danach unterschieden werden, ob sie eine Gesundheitsprüfung enthalten oder nicht. So können Pflegerenten- oder die Bahr Pflegeversicherung auch abgeschlossen werden, wenn es bereits gesundheitliche Beeinträchtigungen gibt, da keinerlei Gesundheitsfragen gestellt werden. Für Pflegetagegeld- oder Pflegekosten-Versicherungen hingegen ist eine Risikoprüfung obligatorisch. In jedem Fall sollte eine Zusatzversicherung so früh wie möglich vereinbart werden, um für den Ernstfall auch umfassend gerüstet zu sein.

    Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht aus

    Wie groß sich die Versorgungslücken im Endeffekt gestalten, lässt sich am besten an den Erstattungen im Verhältnis zu den Kosten für eine vollstationäre Pflege in der Pflegestufe III ablesen. Werden hier von gesetzlicher Seite im Härtefall rund 1.900 Euro im Monat übernommen, belaufen sich die realistischen Kosten für die Unterbringung und Versorgung im Pflegeheim abhängig von der Region auf 2.500 bis 5.500 Euro im Monat. Reichen die Rentenbezüge und die Einnahmen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, wird zunächst das eventuell vorhandene Vermögen aufgebraucht. Danach werden die Verwandten ersten Grades zur Bestreitung der Kosten herangezogen, wenn deren Einkommen dies hergibt.

    Das Sozialamt greift erst unterstützend ein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Schon deswegen ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll, denn Kinder haften in diesem Fall für ihre Eltern. Natürlich kann eine Pflegebedürftigkeit auch schon in jüngeren Jahren auftreten, zum Beispiel als Folge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit. Es ist durchaus überlegenswert, eine Pflegeversicherung für Kinder abzuschließen, um zum einen von den äußerst günstigen Beiträgen und zum anderen vom umfassenden Versicherungsschutz im Ernstfall zu profitieren. Je früher nämlich die Zusatzversicherung abgeschlossen wird, umso preisgünstiger kann der Versicherungsschutz erworben werden.

    Fazit – Private Pflegeversicherung sinnvoll?

    Diese Frage muss uneingeschränkt bejaht werden, denn die staatliche Pflegeversicherung reicht bei Weitem nicht aus, um alle im Pflegefall anfallenden Kosten bestreiten zu können. Um für die Pflegeversicherung niedrige Beiträge zu zahlen, sollte sie so früh wie möglich abgeschlossen werden.

  • Bahr-Pflegevorsorge: Vergleich durchführen

    Mit der Bahr Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber nun auch in diesem Vorsorgebereich eine staatliche Fördermöglichkeit geschaffen, nachdem er schon seit einigen Jahren die private Alterssicherung unterstützt. 60 Euro Zuschuss erhalten Versicherte jährlich. Bevor sie ein konkretes Produkt abschließen, sollten sie in zweifacher Weise vergleichen: Erstens fragt sich, welche Bahr-Police mit den besten Leistungen besticht. Zweitens sollte Interessierte prüfen, ob sich vielleicht eine nicht-geförderte private Pflegeversicherung als sinnvoll erweist.

    Die Bahr-Förderung: Funktionsweise und Angebote

    Bei einer Bahr Pflegeversicherung zahlt der Staat einen jährlichen Zuschuss von 60 Euro auf den Vertrag ein. Dazu müssen Versicherte zwei Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen sie eine als Bahr-Produkt zertifizierte Police wählen. Bei solchen Versicherungen müssen die Unternehmen einige Anforderungen zum Vorteil der Kunden erfüllen. So müssen sie jeden Versicherten annehmen, auch wenn er beispielsweise Vorerkrankungen aufweist. Gesundheitsprüfungen verbietet der Gesetzgeber, ebenso Risikoaufschläge für einzelne Versichertengruppen. Die Wartezeit zwischen Abschluss und Leistungsanspruch darf höchstens fünf Jahre betragen, für den Versicherungsfall schreibt der Staat Mindestleistungen vor. Zum anderen müssen Interessierte im Monat mindestens 10 Euro Beiträge für die Pflegeversicherung selbst bezahlen. Bei geringen Summen entfällt die Förderung komplett.

    Die gesetzlichen Vorgaben für den Leistungsumfang bilden nur die Untergrenze. Einige Versicherer bieten zum Beispiel bei der Pflegestufe 3 nicht nur die geforderten 600 Euro Pflegemonatsgeld, sondern höhere Summen. Unterschiede finden sie sich auch in sämtlichen anderen Leistungsbereichen, deshalb lohnt ein ausführlicher Pflegeversicherung Bahr Vergleich. Eine professionelle Beratung bei der Pflegeversicherung hilft, das beste Produkt abzuschließen. Alternativ empfehlen sich Vergleiche in Fachzeitschriften, etwa von der Stiftung Warentest im Magazin Finanztest. Auch Vergleichsportale leisten wertvolle Dienste.

    Lohnen sich Bahr-Produkte?

    Viele Kranke oder Ältere konnten bisher keine private Pflegeversicherung abschließen, die Anbieter wiesen sie zurück. Für diese Menschen stellt die Bahr Pflegeversicherung die einzige Möglichkeit dar, für den Pflegefall vorzusorgen. Auch die kundenfreundlichen Vorgaben sind nicht zu verachten, zum Beispiel die kurze Wartezeit bis zum Leistungsanspruch. Zusätzlich zahlt der Staat immerhin sechzig Euro im Jahr. Bei einer Laufzeit von dreißig Jahren summiert sich die Unterstützung auf einen Betrag von 1.800 Euro.

    Dennoch sollten Interessierte bei einem Vergleich auch Versicherungen einbeziehen, welche der Staat nicht fördert. Einige Policen weisen einen deutlich besseren Leistungsumfang als Bahr-Versicherungen auf. Das lässt sich leicht erklären: Da Anbieter von geförderten Produkten auch sogenannte Risiko-Versicherte aufnehmen müssen, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit und eventuell rasch der Versicherungsfall eintritt, müssen sie vorsichtig kalkulieren. Sie sparen bei den Leistungen. Bei Policen ohne diese hohen Kostenrisiken können Unternehmen großzügiger planen und höhere Zahlungen versprechen.

  • Die Pflegeversicherung für Beamte

    Grundsätzlich gibt es bei der Pflegeversicherung 2 Arten. Zum einen die soziale bzw. gesetzliche Pflegeversicherung, zum anderen die private Versicherung. Hier haben die meisten Arbeitnehmer keine Wahl, sie fallen automatisch in die gesetzliche Versicherungspflicht. Hier werden dann 2,05% des Einkommens berechnet, wovon der Arbeitgeber die Hälfte trägt.

    Wer aber über einem Einkommen von 53.550 Euro liegt, hat dann die Qual der Wahl, ebenso Freiberufler und Selbständige. Welche Variante hier dann die beste Pflegeversicherung ist, muss dann individuell entschieden werden.

    Der Beihilfestatus der Beamten

    Einen Sonderstatus haben die Beamten. Bei der Pflegeversicherung für Beamte ist es so, dass diese sogenannten Beihilfestatus haben. Das bedeutet, im Falle einer Pflegebedürftigkeit übernimmt dann der jeweilige Dienstherr zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden Kosten. Ein dickes Plus für Beamte.

    Versorgungslücken sinnvoll schließen

    Dennoch entstehen auch hier sogenannte Versorgungslücken. Da der Dienstherr nur max. 70 Prozent der Kosten trägt, bleibt hier ein Teil der Kosten unberücksichtigt. Eine Lücke entsteht. Es ist also sinnvoll, dass Beamte zusätzlich eine Pflegeversicherung abschließen. Eine zusätzliche Pflegeversicherung zu der Beihilfe des jeweiligen Dienstherrn. Suchen Beamte eine Pflegeversicherung, die dann die eventuelle Lücke schließen soll, so haben sie hier 2 Möglichkeiten. Zum einen gibt es eine spezielle Pflegeversicherung für Beamte im privaten Versicherungsbereich. Hierbei handelt es sich dann um eine Pflegevollversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse der Beamten zugeschnitten ist. Aber auch gesetzlich können sich die Beamten in der sozialen Pflegeversicherung versichern. Die Pflegeversicherung für Beamte beläuft sich hier dann nur auf 1,025% statt auf den üblichen 2,05%. Das liegt daran, dass es hierbei lediglich um eine Aufstockung geht, da ja ein Großteil der möglichen Pflegekosten durch den Dienstherrn bereits abgedeckt sind.

    Freie Wahl der Pflegezusatzversicherung

    Was die private Pflegezusatzversicherung angeht, so haben Beamte hier die gleichen Rechte, wie alle anderen Berufsgruppen auch. Denn bei der Zusatzversicherung im Pflegebereich spielen weder das Einkommen noch der Beruf eine Rolle.

  • Beitragshöhe der PV

    Keine Versicherung kann den Ernstfall verhindern, jedoch finanziell absichern. So auch die Pflegeversicherung. Wird ein Mensch pflegebedürftig, so hat dies für ihn und auch für eine Verwandten oft gravierende Folgen. Folgen, die auch Geld kosten können. Hier springt dann die Pflegeversicherung ein. Die Aufgaben der Pflegeversicherung liegen darin, Betroffene finanziell zu unterstützen. In der Regel ist es so, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte getragen werden. Diese richten sich dabei nach dem Einkommen des Versicherungsnehmers.

    Im Jahre 2013 lag der Beitragssatz hier zwischen 1,95% und 2,2%, je nach Alter und Familienstand bzw. Kinder ja oder nein. Hiervon tragen dann Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte. Doch der Beitragssatz wird nicht bis ins Unermessliche angesetzt, hier gibt es eine Obergrenze. Hier spricht man dann von der Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung.

    Die Beitragsbemessungsgrenze als Rechenbeispiel

    Ein Beispiel soll den Begriff der Beitragsbemessungsgrenze erläutern. Verdient ein Versicherungsnehmer z.B. 6.000 Euro im Monat, und liegt die Beitragsbemessungsgrenze z.B. bei 5.000 Euro, so richtet sich die Beitragszahlung hier nach den 5.000 Euro und nicht etwa nach den verdienten 6.000 Euro. Die Beitragshöhe errechnet sich prozentual aus der Beitragsbemessungsgrenze, da diese unter dem Gehalt des Versicherungsnehmers liegt. Würde das Gehalt z.B. nur 3.500 Euro betragen, so wäre dann dieser Betrag die Bemessungsgrundlage. Bei der Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze also die Obergrenze, bis zu der die Versicherungsbeiträge berechnet werden.

    Neufestsetzungen und aktuelle Zahlen

    Die Höhe der Beitragsmessungsgrenze kann sich jedes Jahr anders gestalten. Jedes Jahr im Herbst berät der Bundesrat über deren Höhe und setzt sie unter Umständen neu fest. Je nach Verdienst kann dies dann bedeuten, wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, steigt auch der Beitrag, wird sie gesenkt, sinken auch die Versicherungsbeiträge.

    Die Beitragsbemessungsgrenze zur Pflegeversicherung lag im Jahre 2013 bei 3.937,50 Euro im Monat bzw. bei 47.250 Euro im Jahr. Für das Jahr 2014 wurde die Beitragsbemessungsgrenze erneut erhöht. Hier liegt der jährliche Wert jetzt bei 48.600 Euro. Dabei ist immer der jeweilige Bruttolohn ausschlaggebend. Die erneute Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist damit zu begründen, dass in vielen Bereichen auch die Bruttolöhne angehoben wurden. Gibt es weitere Lohnerhöhungen, so ist damit zu rechnen, dass es auch in den kommenden Jahren zu weiteren Erhöhungen in der deutschen Pflegeversicherung kommen wird. Auskunft über die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze und die individuelle Beitragsleistungen erteilt die zuständige Pflegekasse.

  • Deutsche Pflegeversicherung – Pflicht für alle Krankenversicherten

    Die Deutsche Pflegeversicherung gilt als fünfter Zweig der Sozialversicherung und wird ebenso mit einkommensabhängigen Beiträgen im Umlageverfahren finanziert. Träger sind die Pflegekassen, die unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt sind.

    Pflegeversicherung in Deutschland

    Grundsätzlich gehört die Deutsche Pflegeversicherung zu den Pflichtversicherungen, die wie die gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungen organisiert ist. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zur Pflegeversicherung, die direkt vom Bruttolohn an die Versicherungsträger abgeführt werden. Der Beitragssatz ändert sich abhängig vom konkreten Bedarf und ist bis auf die Sonderregelung für Sachsen bundeseinheitlich. Im Bundesland Sachsen zahlen die Arbeitnehmer einen höheren Anteil, da im Gegensatz zum restlichen Bundesgebiet nicht auf einen gesetzlichen Feiertag zur Finanzierung der Pflegversicherung verzichtet worden war.

    Wie in jedem anderen Bereich der Sozialversicherungen gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung, so dass auch die Deutsche Pflegeversicherung freiwillige und Pflicht-Mitglieder kennt. Ausnahmen gibt es für Studenten, die einen festgelegten Beitrag zu zahlen haben, und für Kinderlose, für die ein Beitragszuschlag fällig wird, wenn sie mindestens 23 Jahre alt und nach dem 31.12.1939 geboren sind. Im Gegensatz dazu sind mitversicherte Familienangehörige generell beitragsfrei versichert.

    Leistungen aus der Pflegeversicherung

    Grundsätzlich übernimmt die Deutsche Pflegeversicherung Leistungen, die zur finanziellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit notwendig sind. Es handelt sich dabei allerdings keinesfalls um eine Vollversicherung, so dass über diese Grundsicherung hinaus verschiedene Eigenleistungen oder auch die Bezüge anderer Träger unentbehrlich sind. Höhe und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, der von der zuständigen Krankenkasse unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen festgelegt wird.

    Anhand von fixierten Kriterien werden für die Pflegeversicherung Stufen ermittelt, die wiederum direkt die Leistungshöhe bestimmen. Derzeit gelten neben der neu geschaffenen Pflegestufe 0, die insbesondere für die Betreuung von Demenz- und Alzheimer-Erkrankten eingeführt wurde, die Pflegestufen I bis III. Mit den verschiedenen Geld- und Sachleistungen aus der Pflegeversicherung sollen neben der Grundpflege auch hauswirtschaftliche Leistungen finanziert werden, um den Pflegebedürftigen ein weitgehend normales Leben zu ermöglichen. Darüber hinaus stellen die Versicherungsträger weitere Leistungen zur Verfügung:

    . Pflegegeld, wenn die Pflegehilfen selbst organisiert werden,

    . Pflegekurse für verwandte oder ehrenamtliche Pflegepersonen,

    . professionelle Tages- und Nacht-Pflege,

    . technische und Pflegehilfsmittel,

    . Zuschüsse, wenn das Wohnumfeld auf die besonderen Bedürfnisse zugeschnitten werden muss.

    Verwandte, die die Pflege ihrer Angehörigen übernehmen, können ein Pflegegeld beziehen. Die ehrenamtlichen Pflegenden können von der automatischen gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung profitieren, wenn sie eine bestimmte Anzahl an Pflegestunden absolvieren. Grundsätzlich gilt für alle Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung eine Wartezeit von zwei Jahren.

  • Die PV für Kinderlose Mitglieder

    Eine Pflegeversicherung ist sinnvoll. Für die meisten Arbeitnehmer gibt es hier einen Satz von 2,05%, der auf das jeweilige Einkommen gerechnet wird. Etwas anders jedoch werden kinderlose Menschen veranschlagt. So gilt hier seit dem 01.01.2005 ein Beitragszuschlag von 0,25% für kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung.

    Während der Zuschlag konstant bleibt, kann sich der normale Satz zur Pflegeversicherung jährlich ändern. Lag er z.B. im Jahre 2012 noch bei 1,95%, so liegt er seit dem 01.01.2013 bei 2,05%. Steigt oder fällt der Beitragssatz, verändert sich auch der gesamte Satz, den kinderlose Mitglieder leisten müssen. Dennoch ist der Beitragszuschlag eine Konstante.

    Ausnahmen bestätigen die Regel

    Bei der Pflegeversicherung für Kinderlose ist es also in der Regel so, dass diese den erhöhten Beitrag leisten müssen. Doch es gibt Ausnahmen. Mitglieder, die vor dem 01.01.1940 geboren wurden, das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Arbeitslosengeld 2 beziehen, oder aber freiwillig wehr- oder zivildienstleistend sind, sind von dem Beitragszuschlag befreit. Grundsätzlich spielen bei der erhöhten Beitragszahlung die Gründe für die Kinderlosigkeit keine Rolle. Der Beitragszuschlag wird in der Regel zusammen mit dem sonstigen Beitragssatz zur Pflegeversicherung abgeführt.

    Die Pflegeversicherung für Rentner – kinderlos alt

    Die Pflegeversicherung für kinderlose Rentner ist hier gesondert zu betrachten. Grundsätzlich gilt, wer vor dem 01.01.1940 geboren wurde, und Rente oder auch Versorgungsbezüge erhält, ist von der Beitragserhöhung ausgeschlossen und muss nur die normalen Beiträge zur Pflegeversicherung leisten. Wer nach dem Januar 1940 geboren wurde, muss, egal ob er Rente, Versorgungsbeträge oder auch beides erhält, den erhöhten Beitragssatz leisten. Lediglich bei der Abführung der Zuschläge gibt es hier dann, je nachdem, ob der Empfänger eine Rentenzahlung, Versorgungsgelder, oder eben auch beides erhält, Unterschiede.

    Nicht nur Rentner, auch sonstige Gruppen werden bei dem Beitragszuschlag aufgrund der Kinderlosigkeit getrennt betrachtet. So kommt es z.B. bei behinderten Menschen auf den Grad der Behinderung an, ob sie den Zuschlag leisten müssen oder nicht. Ebenso ist entscheidend, ob diese Menschen auch ansonsten von Zahlungen befreit sind oder eben auch nicht. Und auch das Existenzminimum wird hier durchaus berücksichtigt.

  • KV und PV -die Säulen der Krankenkasse

    Das Leben hält oft viele Überraschungen bereit. Doch nicht nur positive, auch negative Überraschungen wie Krankheiten oder Unfälle können uns treffen. Während einige Gefahren minimiert werden können, können oft auch nur die Folgen erträglich gemacht werden. Die Kranken und Pflegeversicherung, das sind 2 Säulen der Sozialverssicherungen, die zwar meist miteinander abgeschlossen werden, aber dennoch unabhängig sind. Wer z.B. eine Krankenkasse wählt, hat hier dann meist auch seine Pflegeversicherung. Dennoch sind es 2 unterschiedliche Versicherungssparten.

    Die Aufgabe der Krankenversicherung ist es, die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen, aber auch, eine eventuell drohende Pflegebedürftigkeit so gut wie möglich abzuwehren. Das Angebot der Krankenkassen ist groß. Viele Informationen, Tipps und Tricks, Kurse und Vorsorgeuntersuchungen sollen dabei helfen, gesund zu bleiben bzw. gesund zu werden. Die Aufgaben der Pflegeversicherung bestehen darin, Geld und Sachleistungen, aber auch Unterstützung jeglicher Art, zu erbringen, um Betroffene entsprechend zu unterstützen.

    Leistungen und Leistungsanspruch

    Wer gesetzlich versichert ist, kann zwischen vielen verschiedenen Kassen wählen. Hier wird meist auch gleich die Pflegeversicherung mit abgeschlossen. Krankenversicherte haben von Beginn an ein Recht auf Leistungen. Bei der Pflegeversicherung aber ist es so, dass hier Voraussetzung für eine Leistung ist, dass der Versicherungsnehmer in den letzten 10 Jahren mind. 5 Beitragsjahre hat. Zudem muss der medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit feststellen und auch die Einstufung in die Pflegeversicherung Stufen vornehmen. Der Pflegeversicherung Leistungskatalog gibt Aufschluss darüber, welche Leistungen möglich sind. Auch bei der Krankenversicherung können sich Versicherte informieren, welche Leistungen und Angebote es gibt.

    Die Familienversicherung

    Die Krankenversicherung und Pflegeversicherung gibt es auch als Familienversicherung. Ehepartner und/oder Kinder können hier mitversichert werden, solange sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich selbst abzusichern und zu versichern. Meist sind es die minderjährigen und noch schulpflichtigen Kinder und auch die Ehepartner, die nicht oder nur geringfügig arbeiten, die dann familienmitversichert sind.

    Die Beitragsbemessungsgrenze

    Bei der Kranken und Pflegeversicherung wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung unterschieden. Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, sich gesetzlich abzusichern. Die Krankenversicherung wird mit 15,5 % mit Krankengeldanspruch bzw. mit 14,9 % ohne Anspruch berechnet. Bei der Pflegeversicherung sind es 2,05 % für Versicherte mit Kind, 2,30 % ohne Kind. Die Sätze werden in der Regel auf das Einkommen angerechnet. Hier gibt es die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt bei monatlich 4.050 Euro. Wer mehr verdient, dem werden die Versicherungsbeiträge bis max. zur Bemessungsgrenze angesetzt.

    Sinn der Versicherungspflichtgrenze

    Wer mehr als 4.462,50 Euro monatlich verdient, hat die Wahl, sich entweder weiterhin gesetzlich zu versichern, oder aber, zu einer privaten Versicherung zu wechseln. Diese Grenze wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Für Beamte, Freiberufler und Selbständige gilt diese Grenze nicht, diese Personenkreise haben immer die freie Wahl.

  • Leistungskatalog PV

    Die gesetzliche Pflegeversicherung hat Leistungen, die die Pflegebedürftigkeit zumindest finanziell absichern sollen. Der Pflegeversicherung ist daran gelegen, Betroffene und ihre Angehörigen zu unterstützen. Hier sind sowohl Geld-als auch Sachleistungen möglich. Auch eine Kombination ist möglich und denkbar, hier sollte immer das Gespräch mit der zuständigen Pflegekasse gesucht werden.

    Welche Leistung die Pflegeversicherung im individuellen Fall bringt und erbringen muss, ist u.a. davon abhängig, welche Pflegestufe die pflegebedürftige Person hat. Insgesamt gibt es hier drei Pflegestufen, wobei die Pflegestufe 3 die höchste Stufe ist. Der medizinische Dienst stellt hierzu fest, wie pflegebedürftig die Person ist uns stuft sie dementsprechend ein. Je höher die Pflegebedürftigkeit, desto höher auch der Anspruch auf Leistungen.

    Diese Leistungen sind möglich

    Wie die Pflege und die damit verbundenen Leistungen im einzelne aussehen und aussehen können, muss immer individuell geklärt werden. So können z.B. Angehörige die Pflege übernehmen. Sind dies keine ausgebildeten Pflegekräfte, so bekommt der Versicherungsnehmer hier das sogenannte Pflegegeld ausbezahlt. Hier sind je nach Pflegestufe bis zu 700 Euro im Monat möglich. Wenn der Versicherungsnehmer dieses Geld an die Pflegenden weitergibt, müssen diese Einnahmen nicht versteuert werden, weil es sich hierbei um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt.

    Eine weitere Möglichkeit kann sein, einen sozialen Dient für die Pflege zu beauftragen. Auch eine Kombination der Pflege durch soziale Dienste und durch Angehörige ist denkbar. Die Wahl können die Betroffenen hier in der Regel selbst treffen. Wird ein solcher Dienst in Anspruch genommen, so geht das Geld als sogenannte Sachleistung direkt an den Pflegedienst.

    Oft ist es notwendig, für einen kurzen oder auch mal einen längeren Zeitraum eine teilwiese oder auch eine vollständige stationäre Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. Auch hier unterstützt die Pflegeversicherung die Betroffenen. So ist z.B. eine Verhinderungspflege, für den Fall das ein pflegender Angehöriger ausfällt, denkbar. Hier leistet die Pflegekasse im Jahr bis zu 1.550 Euro. Auch bei der teilstationären Pflege stehen den Betroffenen Gelder zu, je nach Fall bis zu 1.550 Euro im Monat.

    Pflegebedürftigkeit, das bedeutet oft auch, dass Umbaumaßnahmen erforderlich werden. Hier leistet die Pflegekasse je nach Umfang und Maßnahme einen Beitrag von bis zu 2.557 Euro. Auch weitere Sachleistungen wie z.B. ein Pflegebett, Desinfektionsmittel oder sonstige Hilfen und Gebrauchsgüter können beantragt werden und werden oft auch unterstützt. Aus dem Leistungskatalog der Pflegeversicherung geht hervor, welche Leistungen den Betroffenen im Einzelnen zustehen.

    Hilfe annehmen – gut kombinieren

    Wer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss diese vorab beantragen. Hier sind die zuständigen Stellen und Pflegekassen meist gerne behilflich und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Die Pflegeversicherung Beratung ist in der Regel kostenlos. Zur weiteren Absicherung kann eine private Pflegeversicherung sinnvoll sein. Diese kann die Gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen optimal ergänzen.