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Leistungskatalog PV

Die gesetzliche Pflegeversicherung hat Leistungen, die die Pflegebedürftigkeit zumindest finanziell absichern sollen. Der Pflegeversicherung ist daran gelegen, Betroffene und ihre Angehörigen zu unterstützen. Hier sind sowohl Geld-als auch Sachleistungen möglich. Auch eine Kombination ist möglich und denkbar, hier sollte immer das Gespräch mit der zuständigen Pflegekasse gesucht werden.

Welche Leistung die Pflegeversicherung im individuellen Fall bringt und erbringen muss, ist u.a. davon abhängig, welche Pflegestufe die pflegebedürftige Person hat. Insgesamt gibt es hier drei Pflegestufen, wobei die Pflegestufe 3 die höchste Stufe ist. Der medizinische Dienst stellt hierzu fest, wie pflegebedürftig die Person ist uns stuft sie dementsprechend ein. Je höher die Pflegebedürftigkeit, desto höher auch der Anspruch auf Leistungen.

Diese Leistungen sind möglich

Wie die Pflege und die damit verbundenen Leistungen im einzelne aussehen und aussehen können, muss immer individuell geklärt werden. So können z.B. Angehörige die Pflege übernehmen. Sind dies keine ausgebildeten Pflegekräfte, so bekommt der Versicherungsnehmer hier das sogenannte Pflegegeld ausbezahlt. Hier sind je nach Pflegestufe bis zu 700 Euro im Monat möglich. Wenn der Versicherungsnehmer dieses Geld an die Pflegenden weitergibt, müssen diese Einnahmen nicht versteuert werden, weil es sich hierbei um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt.

Eine weitere Möglichkeit kann sein, einen sozialen Dient für die Pflege zu beauftragen. Auch eine Kombination der Pflege durch soziale Dienste und durch Angehörige ist denkbar. Die Wahl können die Betroffenen hier in der Regel selbst treffen. Wird ein solcher Dienst in Anspruch genommen, so geht das Geld als sogenannte Sachleistung direkt an den Pflegedienst.

Oft ist es notwendig, für einen kurzen oder auch mal einen längeren Zeitraum eine teilwiese oder auch eine vollständige stationäre Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. Auch hier unterstützt die Pflegeversicherung die Betroffenen. So ist z.B. eine Verhinderungspflege, für den Fall das ein pflegender Angehöriger ausfällt, denkbar. Hier leistet die Pflegekasse im Jahr bis zu 1.550 Euro. Auch bei der teilstationären Pflege stehen den Betroffenen Gelder zu, je nach Fall bis zu 1.550 Euro im Monat.

Pflegebedürftigkeit, das bedeutet oft auch, dass Umbaumaßnahmen erforderlich werden. Hier leistet die Pflegekasse je nach Umfang und Maßnahme einen Beitrag von bis zu 2.557 Euro. Auch weitere Sachleistungen wie z.B. ein Pflegebett, Desinfektionsmittel oder sonstige Hilfen und Gebrauchsgüter können beantragt werden und werden oft auch unterstützt. Aus dem Leistungskatalog der Pflegeversicherung geht hervor, welche Leistungen den Betroffenen im Einzelnen zustehen.

Hilfe annehmen – gut kombinieren

Wer Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss diese vorab beantragen. Hier sind die zuständigen Stellen und Pflegekassen meist gerne behilflich und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Die Pflegeversicherung Beratung ist in der Regel kostenlos. Zur weiteren Absicherung kann eine private Pflegeversicherung sinnvoll sein. Diese kann die Gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen optimal ergänzen.