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Gebäudeneubauversicherung & Bauherrenhaftpflicht (Bauversicherung)

  • Kostenloses und unverbindliches Angebot
  • Schutz vor Schadensersatzansprüchen
  • Absicherung während der gesamten Bauzeit

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Die Planung für das neue Haus steht, die Finanzierung ist geklärt, Vorfreude und Spannung steigen. Bevor Sie an die Umsetzung des Bauvorhabens gehen, nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten Zeit und denken Sie darüber nach, welchen Versicherungsschutz Sie benötigen. Die Immobilie, die Sie bauen wollen, stellt vermutlich Ihren größten Vermögenswert dar, Sie haben deswegen Schulden gemacht. Das Risiko eines größeren Schadens sollten Sie auf einen Versicherer übertragen, damit Ihr Vorhaben finanziell abgesichert ist. Auch die Haftpflichtrisiken, die mit dem Grundstückseigentum und dem Baustellenbetrieb verbunden sind, sollten Sie versichern.

Gebäudeversicherung schon vor der Fertigstellung abschließen

Die Standardversicherung für Ein- und auch Mehrfamilienhäuser ist die Verbundene Wohngebäudeversicherung (VGV). In einer Police deckt sie die Gefahren der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung. Sehr empfehlenswert ist der Einschluss weiterer Naturgefahren. Dazu gehören insbesondere Erdbeben und Überschwemmung. Schäden durch Starkregen können auch abseits von Flussläufen auftreten. Die möglichen Schadenssummen sind enorm bis hin zum Totalschaden des Gebäudes. Der Versicherungsbeitrag bemisst sich nach Größe und Ausstattungsmerkmalen des Hauses. Die Versicherer halten dazu einen recht einfachen Fragebogen bereit. Entweder wird der Beitrag direkt aus der Wohnfläche ermittelt, oder es gibt einen Umweg über eine Versicherungssumme in Preisen des Jahres 1914, die auf heutige Werte hochgerechnet werden. Für die Entschädigungsleistung ist der Wert 1914 aber ohne Bedeutung. Ersetzt wird in der sogenannten gleitenden Neuwertversicherung im Totalschadenfall ein gleichwertiger Neubau, ohne Begrenzung durch eine Versicherungssumme. Weitere Kosten und ein Mietausfall bzw. die kalkulatorische Eigenmiete sind ebenfalls versichert. Grundsätzlich gilt die Gebäudeversicherung erst, wenn ein Haus bezugsfertig ist. Eine Feuer-Rohbauversicherung kann man aber schon vorher abschließen. Üblicherweise ist sie sogar für zwölf Monate (bei einigen Versicherern auch länger) beitragsfrei enthalten, wenn Sie die VGV abschließen. Praktisch wird das meist so abgewickelt, dass Sie schon während der Bauphase den VGV-Vertrag unterschreiben und den ersten Jahresbeitrag bezahlen. Wenn das Haus fertig ist, läuft die Versicherung beitragsfrei, bis die bereits bezahlte Zeit aufgebraucht ist. Erst danach werden Folgebeiträge berechnet. Ergänzend zur Feuer-Rohbauversicherung ist eine Bauleistungsversicherung wichtig. Hiermit werden in Form einer Allgefahrenversicherung Lieferungen und Leistungen für das Neubauvorhaben abgesichert, zum Beispiel Material, das auf der Baustelle lagert.

Privathaftpflichtversicherung während der Bauzeit ergänzen

Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) deckt Schäden Dritter, für die Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer haften, zum Beispiel wenn jemand auf einem schneeglatten Gehweg vor Ihrem Haus stürzt. Voraussetzung ist, dass es sich um eine selbst genutzte Immobilie handelt. Bei vermieteten Objekten benötigen Sie eine spezielle Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Für die Risiken während der Bauphase bietet die PHV aber nur eingeschränkten Schutz bis zu einer geringen Bausumme, die für einen Neubau keinesfalls ausreicht. Schließen Sie deshalb eine Bauherren-Haftpflichtversicherung ab. Auf einer Baustelle drohen Gefahren, die zu schweren Personenschäden führen können, zum Beispiel ein Unfall wegen mangelhafter Absperrung. Ihre Haftpflichtversicherung kümmert sich darum, wenn man Sie dafür verantwortlich machen will. Sie befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab, notfalls vor Gericht.