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Wohngebäudeversicherung

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  • Versicherung bietet Schutz bei Wasser-, Feuer- und Unwetterschäden

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Die Gebäude-Feuerversicherung ist – neben der Versicherung von Seeschiffen und der transportierten Waren – eine der Wurzeln unserer heutigen Versicherungswirtschaft. Die erste neuzeitliche Brandgilde entstand 1537 in Süderau, Schleswig-Holstein. Bis heute sind Brandgilden eine Art Blaupause für die moderne Gebäude- und sonstige Sachversicherung. Gleichartig gefährdete Gebäudeeigentümer werden vom Versicherer in Form einer Gefahrengemeinschaft organisiert – viele zahlen ein, und die wenigen, die von einem Schaden betroffen sind, bekommen Geld ausgezahlt. Geändert haben sich in unserer Zeit die versicherten Gefahren sowie die Leistungen des Versicherers. In den meisten Fällen gibt es für private Wohngebäude Deckungskonzepte mit unbegrenzt hoher Neuwert-Entschädigung.

Wachsende Bedeutung von Naturgefahren

Eine gewöhnliche Gebäudeversicherung umfasst die Gefahren der Feuerversicherung (Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz), Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel. Fast alle Gebäude – mehr als 99 % – sind auch gegen weitere Naturgefahren versicherbar, insbesondere Erdbeben und Hochwasser bzw. Überschwemmung. Wetter und Klima sind zwar zwei Paar Schuhe, aber eine Zunahme außergewöhnlicher Wetter-Ereignisse ist wohl unbestreitbar. Die Versicherung von Naturgefahren im Rahmen der Gebäudeversicherung ist deshalb dringend zu empfehlen. Schwere Erdbeben sind zwar in Deutschland sehr selten, aber wenn es dazu kommt, droht ein Totalschaden wie bei einem Brand. Überschwemmungen treten nicht nur entlang großer Flüsse auf. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass kleine Bäche innerhalb von Minuten massiv anschwellen und zur Bedrohung für Menschen und Sachen werden können. Und selbst abseits jeglicher Wasserläufe führt Starkregen immer wieder zu schwersten Gebäudeschäden. Je nach verwendeten Steinen sind Wände kaum noch zu trocknen, ein Abriss droht. Die Versicherer verwenden die Datenbank ZÜRS (Zonierungssystem Überschwemmung, Rückstau und Starkregen), die gemeinsam mit Wasserwirtschaftsämtern entwickelt wurde und eine Risikoeinschätzung auf Hausnummernebene genau erlaubt. Für einige Gebiete in Deutschland gibt es im Internet bereits eine öffentlich nutzbare Version von ZÜRS.

Versicherung ohne Summengrenze

Ältere Wohngebäudeversicherungen basieren meist auf einer Versicherungssumme in Preisen des Jahres 1914. Der Baupreisindex erlaubt die Umrechnung auf einen heutigen Wert. Moderne Verträge verzichten auf dieses schwer verständliche Verfahren, im Antrag werden lediglich Wohnfläche und Ausstattungsmerkmale abgefragt. Beiden Möglichkeiten – gleitende Neuwertversicherung nach dem Wert 1914 und Wohnflächenmodell – ist gemeinsam, dass nur der Beitrag auf diese Weise berechnet wird. Die Versicherungssumme in Mark 1914 stellt keine Entschädigungsgrenze im Schadenfall dar, beim Wohnflächenmodell gibt es gar keine Versicherungssumme. Die Wohngebäudeverischerung leistet vielmehr unbegrenzt für den neuwertigen Wiederaufbau eines Hauses in gleicher Art und Güte wie vor dem Schaden. Voraussetzung ist natürlich, dass die zur Beitragsberechnung wichtigen Daten bei Antragstellung korrekt angegeben worden sind. Versichert ist das Gebäude mit Bestandteilen und dem Zubehör, das seiner Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient. Neben dem eigentlichen Sachschaden sind auch Kosten mitversichert oder zusätzlich versicherbar, zum Beispiel Aufräumungskosten und Entsorgungskosten für umgestürzte Bäume. Enthalten ist außerdem eine Versicherung für entgangene Mieten oder eine kalkulatorische Eigenmiete, falls Sie das Haus selbst bewohnen.