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Die Grundpflege als Maßstab der Pflegebedürftigkeit

Um Pflegeleistungen zu erhalten, egal, ob Pflegegeld oder Sachleistungen, muss gegeben sein, dass die betreffende Person Hilfe bei den täglichen Abläufen benötigt. Die Höhe der zu erhaltenden Leistungen richtet sich nach der Eingruppierung in die einzelnen Pflegestufen. Hier spielt u.a. eine Rolle, wie viel Zeit der pflegende Angehörige, nicht das eventuelle Fachpersonal, für die tägliche Pflege benötigt. Die Pflegekassen haben hier die Zeitfenster standardisiert, sowohl bei der Grundpflege, als auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Unter Grundpflege versteht man die Pflegemaßnahmen aus den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität. Hier geht es um die Mindestmaßnahmen an Pflege, die erfüllt werden müssen, um die Leistungen zu erhalten.

Die Grundpflege wird insgesamt in 3 Bereiche aufgeteilt. Der erste Bereich ist die Körperpflege. Hierzu zählen dann waschen, duschen, baden, Zahnpflege, kämmen und rasieren und die Blasen- und Darmentleerung. Für all diese Teilbereiche haben die Pflegekassen standardisierte Zeiten festgelegt, Zeitfenster, die im Rahmen dieser Pflegemaßnahmen einzuhalten sind. Der zweite Bereich ist die Ernährung. Die mundgerechte Zubereitung des Essens und die Aufnahme der Nahrung, eventuell auch durch Füttern, zählen zu dieser Kategorie. Die dritte und letzte Kategorie ist die Mobilität. Hierzu zählen u.a. das Aufstehen und zu Bett gehen, das Umbetten, der Weg aus und zurück in die Wohnung, Treppensteigen etc. Für alle Bereiche der 3 einzelnen Grundpflegekategorien haben die Pflegekassen Zeitfenster festgelegt. Angebotene Pflegekurse können den pflegenden Angehörigen dabei helfen, die Grundpflege richtig anzuwenden.

Die 5 Grundformen des Pflegebedarfs

Für die 3 Grundpflegebereiche gibt es insgesamt 5 Grundformen. Je nach Gesundheitszustand, Allgemeinzustand und Pflegegrad handelt es sich dann um eine der 5 Grundformen. Beaufsichtigung ist die erste Grundform. Das bedeutet, die zu pflegende Person braucht nur eine geringe Pflege, eine Aufsicht, kann sich zum größten Teil aber noch selbst versorgen. Die zweite Grundform der Pflege ist die Unterstützung. Die Bereitstellung einer Gehhilfe oder auch die Vorbereitung von Waschwasser und Pflegeutensilien gehört zu dieser Kategorie. Bei der sogenannten Anleitung, der dritten Grundform, soll sichergestellt werden, dass bestimmte alltägliche Rituale, wie z.B. das Waschen, auch tatsächlich gemacht und ausgeführt werden. Oft brauchen die Pflegebedürftigen hier nur eine verbale Aufforderung oder eine Unterstützung. Die vierte und fünfte Grundform dann sind die teilweise oder gar vollständige Übernahme der Pflegemaßnahmen. Hier sind die betreffenden Personen dann nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage, der täglichen Pflege und Versorgung selbst nachzukommen.

Diese Grundformen des Pflegebedarfs bzw. die notwenige Grundpflege entscheiden über die jeweilige Pflegestufe und auch über die zustehende Leistung aus der gesetzlichen Pflegekasse. Verschlechtert sich im Laufe der Zeit der Gesundheitszustand und wird mehr Hilfe bei der täglichen Grundversorgung bzw. bei der Pflege im Allgemeinen notwendig, so kann es dann auch zu einer Anpassung von Pflegestufe und Leistungen kommen. Neben der Grundpflege gibt es dann auch noch die Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Behandlungspflege bedeutet, wenn z.B. kleinere medizinische Handgriffe notwendig sind, um die Person zu behandeln oder zur Genesung zu verhelfen. Hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet z.B. Kochen, putzen, Wäsche waschen oder auch Einkäufe erledigen.

Fazit

Wenn auch Sie die Pflege eines Angehörigen übernehmen möchten, so nehmen Sie jede Hilfe an, die Sie bekommen können und nutzen Sie Kurse, die Ihnen die tägliche Arbeit mit pflegebedürftigen Personen näher bringen und erläutern. Die Tipps, Hilfen und Ratschläge, die Sie hier erlernen, können dann im Alltag eine große Hilfe sein. Denn selbst die Grundpflege erfordert Fachkenntnisse und sollte nicht leichtfertig ausgeführt werden.

Nicht immer reichen die Gelder aus der gesetzlichen Pflegekasse aus. Erforderliche Umbauten oder gar Heimaufenthalte müssen hier dann oft selbst gezahlt werden. Es lohnt sich, auch im Bereich der Pflegeversicherung eine Private Zusatzversicherung abzuschließen. Durch einen Vergleich können Sie hier dann eine günstige Pflegeversicherung finden. Ein Vorteil für alle pflegebedürftigen Personen und auch für die ganze Familie.