Freiwillig oder unfreiwillig gehen wir täglich eine Vielzahl von Risiken ein. Versicherungsunternehmen übernehmen im Rahmen von Versicherungsverträgen einen Teil dieser Risiken, soweit sie zufällig eintreten und in Geld messbar sind. Die meisten Versicherungen sind freiwillig. Pflichtversicherungen gibt es außerhalb der Sozialversicherung nur in wenigen Fällen, im privaten Bereich zum Beispiel für Kraftfahrzeughalter oder für den Betrieb von Multicoptern („Drohnen“). Ihren schlechten Ruf haben Versicherungen oft zu Unrecht. Ohne den Schutz einer Versicherung würden Forschung und Innovation behindert, unternehmerische Risiken wie der Betrieb eines Kraftwerks oder eines Großraumflugzeugs wären nicht tragbar. So, wie sich Hauseigentümer bereits im 16. Jahrhundert in Brandgilden zusammengeschlossen haben, verteilen Versicherungen das Risiko eines Einzelnen auf viele Schultern. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), das „Kleingedruckte“, regeln die Ansprüche, sichern eine auskömmliche Kalkulation der Beiträge und eine Gleichbehandlung der Gefahrengemeinschaft.
Wettbewerb sorgt für Intransparenz
Bis Mitte 1994 waren die Versicherungsbedingungen im deutschen Markt mehr oder weniger einheitlich. Sie wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft entwickelt, von der Aufsichtsbehörde genehmigt und den Verbandsmitgliedern zur Verwendung empfohlen. Der Wettbewerb fand im Wesentlichen über den Preis statt. Heute würde ein reiner Preisvergleich deutlich zu kurz greifen. Im Laufe der Zeit setzte sich politisch die Auffassung durch, dass mehr Wettbewerb auf der Bedingungsseite den Verbrauchern mehr Nutzen bringt als die Einheitlichkeit der AVB. Die Kehrseite: Jedes Unternehmen verwendet jetzt eigene Bedingungen, meist noch unterteilt in mehrere Produktlinien. Wie gut das Preis-Leistungs-Verhältnis einer Deckungserweiterung ist, lässt sich zuverlässig erst im Schadenfall beantworten – aber dann ist es zu spät, den Vertrag zu ändern.
Versicherungsvergleich auch inhaltlich
Dennoch lassen sich allgemeingültige Kriterien aufstellen und in einem Vergleich der verschiedenen Anbieter prüfen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sogenannter abstrakter Verweisung ist beispielsweise heute nicht mehr zeitgemäß. Die früher übliche Klausel erlaubte es dem Versicherer, die Leistung zu verweigern, indem er auf einen möglichen Beruf verwies, in dem es aber gar keine freien Stellen gibt. Eine Hausratversicherung mit umfassendem Schutz für Elektrogeräte gegen Überspannung ist angesichts von Smart TV, HiFi-Anlage, Computer und Küchenausstattung für praktisch jeden Haushalt sinnvoll, eine Fahrraddiebstahl-Klausel ohne Entschädigungsgrenze macht dagegen nur Sinn, wenn teure Fahrräder oder E-Bikes auch außerhalb der eigenen Garage oder des Fahrradkellers abgestellt werden.
Spreu vom Weizen trennen
Die Beschäftigung mit möglichen Unglücksfällen und Schicksalsschlägen ist nicht angenehm, aber wichtig. Bereits ein leicht fahrlässig verursachter Schaden, etwa als Fußgänger, Radfahrer oder als Gastgeber einer Grillparty, führt nach dem Gesetz zu Ansprüchen in unbegrenzter Höhe. Eine Privathaftpflichtversicherung ist für weniger als hundert Euro im Jahr zu haben und schützt mit Deckungssummen von mehreren Millionen. Die eigene Arbeitskraft ist unersetzlich, und doch versichert nur ein Bruchteil der Arbeitnehmer und Selbstständigen eine private Rente für diesen Fall. Verträge für überschaubare Risiken wie Handy- und Brillenversicherungen verkaufen sich dagegen erstaunlicherweise wie geschnitten Brot. Mit Hilfe eines Versicherungsvergleichs lernen Sie, selbstständig sinnvolle Deckungen von Überflüssigem zu trennen.
Versicherungen verstehen und vergleichen
Keine oder falsche Absicherungen können im schlimmsten Fall drastische finanzielle und existenzielle Folgen mit sich bringen. Eine genaue Betrachtung Ihrer Versicherungssituation und eine Soll- und Habenaufstellung, am besten mit einem kompetenten Fachmann, ist von Zeit zu Zeit sinnvoll und ratsam. So können Sie sich immer sicher sein, optimal abgesichert zu sein und dennoch nicht mehr Geld zu bezahlen, als unbedingt notwendig ist.
Im Sinne des Versicherungsprinzips zahlen viele Menschen regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag in einen gemeinsamen Geldtopf. Der Geldtopf ist in diesem Fall die jeweilige Versicherung. Da der Risikofall nicht bei jedem eintreten wird, reichen die geleisteten Beiträge aus, um im Schadensfall Leistungen erbringen zu können. Das gilt jedoch nur für Risiken, die statistisch abschätzbar sind und bei denen die benötigten Beiträge versicherungsmathematisch berechnet werden können. Die gemeinsame Risikoübernahme kann nur funktionieren, wenn genau vorhersehbar ist, wie groß das jeweilige Risiko ist und welche Kosten dadurch entstehen können.
Kapitalgedeckte Versicherungen
Bei kapitalgedeckten Versicherungen werden die Sparanteile aus den Beiträgen in anderen Anlageformen angelegt. Es kommt zu einer Ansparung inkl. einer Verzinsung. Hiermit werden dann die laufenden und künftigen Leistungen in entsprechender Höhe abgedeckt und bezahlt. Bei der Kapitaldeckung wird zwischen dem Anwartschaftsverfahren und dem Kapitaldeckungsverfahren im weiteren Sinne unterschieden.
Unter Berücksichtigung der Sterbewahrscheinlichkeit und der zu erwartenden Kapitalverzinsung wird bei dem sogenannten Anwartschaftsverfahren die Höhe des benötigten Deckungskapitals berechnet. Hieraus resultiert dann die Höhe der Beiträge. Aus dem Deckungskapital werden dann alle Leistungen bezahlt.
Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Mischform zwischen Anwartschaftsverfahren und dem sogenannten Umlageverfahren. Hier wird das benötigte Deckungskapital durch die Umlage auf alle Beteiligten finanziert. Der Kapitalstock ist hier jedoch geringer als im Anwartschaftsverfahren, da hieraus lediglich bereits eingetretene Versicherungsfälle bedient werden. Alle laufenden und künftigen Versicherungsfälle werden aus Umlagen bedient.
Umlageverfahren
Beim Umlageverfahren werden die zu erbringenden Leistungen direkt aus den Beiträgen gezahlt. Im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren, wo ein Teil der Beiträge angespart und verzinst wird. Beim Umlageverfahren richtet sich die Höhe der Beiträge nach den Kosten der erbrachten Leistungen. Einkommensabhängige Bemessungsrichtlinien sorgen hier dafür, dass die Beiträge weder zu hoch noch zu niedrig sind. Das Umlageverfahren wird im Sozialversicherungsbereich, speziell bei der Altersvorsorge, angewandt. Aber auch in den Bereichen von Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
Am Beispiel der Rente bedeutet Umlageverfahren, die jüngere Generation zahlt Beiträge, aus denen direkt die Renten der älteren Generation gezahlt werden. Das heißt aber auch, zu Beginn dieses Verfahrens gab es für die ersten Zahlungsempfänger einen Einführungsgewinn. Das bedeutet, obwohl diese Menschen nichts eingezahlt hatten, waren sie die ersten, die Leistungen erhielten. Es war quasi eine Art Geschenk. Hierdurch entstand für die nachfolgenden Generationen die sogenannte inhärente Schuld, die Anfangsschuld. Zwar wird diese immer wieder durch die Beiträge abgebaut, durch Leistungen entstehen jedoch immer wieder neuen Schulden. Die Inhärente Schuld bleibt bestehen.
Aufgrund der demographischen Veränderungen, der hohen Arbeitslosenquote und der sinkenden Löhne kommt es bei dem Umlageverfahren jedoch immer wieder zu Problemen. Es werden mehr Leistungen benötigt als Beiträge gezahlt werden. Dies kann dann zur Folge haben, dass die Beiträge für den Einzelnen steigen. Auch Steuermittel wurden schon eingesetzt, um diese Lücken zu schließen. Aufgrund dieser ständigen Veränderungen bleibt auch die inhärente Schuld nie gleich, sie ist variabel. Verschwinden wird diese Schuld jedoch nicht, sie steigt und fällt lediglich mit den jeweiligen Gegebenheiten.
Sparversicherungen/Versicherungssparen
Unter einer Sparversicherung versteht man im Allgemeinen einen Sparvertrag, der von einem Versicherungsunternehmen angeboten wird. Oft sind es die sogenannten Lebensversicherer, die solche Verträge anbieten. Das Prinzip einer solchen Sparversicherung ist ähnlich der einer kapitalbildenden Lebensversicherung, nur das hier der Risikoanteil fehlt. Während bei einer Kapitallebensversicherung sowohl das Todesrisiko abgesichert wird, aber auch eine Ansparung erfolgt, so geht es bei der Sparversicherung nur um das Sparvorhaben, nicht aber um eine Absicherung eines Risikos. Somit sind Sparversicherungen keine Versicherungsgeschäfte im eigentlichen Sinne. Vielmehr sind es Sparverträge.
Sparversicherungen werden auch als Versicherungssparen bezeichnet. In Deutschland ist diese Form des Sparens jedoch kaum verbreitet. Vielmehr sind solche Verträge von Lebensversichern in der Schweiz oder auch in Frankreich zu finden.
Versicherungsvermittler
Bei den Versicherungsvermittlern unterscheidet man zwischen Einfirmenvertretern und Mehrfirmenvertretern. Einen Unterschied macht es auch, ob der jeweilige Vermittler selbständig tätig ist oder bei einer Versicherungsagentur fest angestellt ist.
Versicherungsvertreter
Ein normaler Versicherungsvertreter wird auch als Einfirmenvertreter bezeichnet. Ob selbständig oder angestellt, ein Versicherungsvertreter vertritt in diesem Fall immer die Interessen einer einzigen Versicherung. Seine Aufgabe ist es, dem Kunden Produkte dieser Versicherungsgesellschaft zu verkaufen. Vertraglich hat sich der Versicherungsvertreter gegenüber dieser einen Versicherungsagentur verpflichtet. Er muss die Ziele und Interessen dieser Gesellschaft verfolgen.
Ist ein Versicherungsvermittler als Angestellter tätig, so haftet im Schadensfall der Arbeitgeber für eventuell entstandene Schäden oder falsche Beratungen. Dennoch muss auch ein angestellter Versicherungsvertreter hier seiner Beratungs- und Dokumentationspflicht nachkommen. Ist ein Versicherungsvertreter selbständig, so muss er in jedem Fall eine Beraterhaftpflicht nachweisen, die im Fall der Fälle eben für ihn haftet. Ob selbständig oder angestellt, im Kundengespräch muss sich der Versicherungsvertreter immer korrekt vorstellen und darlegen, für wen und in welchem Interesse er arbeitet und tätig ist.
In Zusammenarbeit mit einem Einfirmenvertreter hat der Kunde nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Zum einen handeln solche Versicherungsvertreter im Interesse der jeweiligen Versicherung und weniger im Interesse des Kunden. Ein weiterer Nachteil, da ein Einfirmenvertreter nur für eine Gesellschaft arbeitet, hat der Kunde hier keine Vergleichsmöglichkeiten und Alternativen. Die Folgen sind hier dann oft erhöhte Beiträge und teurere Versicherungen. Auch sogenannte Bündelrabatte, die gerne beim Abschluss mehrere Versicherungen angeboten werden, können diesen Nachteil nicht korrigieren.
Mehrfachagenten
Mehrfachagenten oder auch Mehrfirmenvertreter vertreten die Interessen mehrerer Versicherungsgesellschaften. Meist handelt es sich hierbei um Versicherungsvermittler von 2-3 verschiedenen Versicherungen. Wie auch beim Einfirmenvertreter handelt auch der Mehrfachagent im Auftrag und für den Versicherer. Das bedeutet, auch hier kommen das Kundenwohl und das Kundeninteresse erst an zweiter Stelle.
Der Vorteil für den Kunden, beim Mehrfachagenten kann er zumindest zwischen 2 oder 3 Angeboten vergleichen und sich hieraus das für ihn beste Angebt heraussuchen. Dennoch bleibt das Angebot klein und der Kunde kann nur geringfügig über den berühmten Tellerrand hinaus schauen.
Auch ein Mehrfachagent muss dem Kunden gegenüber darlegen, für wen er tätig ist. Dies sollte in der Regel bereits zu Beginn eines Beratungsgespräches erfolgen, so dass der Kunde weiß, mit wem er es zu tun hat.
Auch die Haftung ist beim Mehrfachagenten gleich der des Einfirmenvertreters. Als Angestellter hat der Vermittler seine Beratungs- und Dokumentationspflicht. Erfüllt er diese, so haftet die Versicherungsgesellschaft bei allen eventuellen Klagen und Problemen. Selbständige Mehrfachagenten hingegen müssen, wie auch die Einfirmenvertreter, eine Beratungshaftpflichtversicherung abschließen.
Makler
Ein Makler ist ein Versicherungsvermittler, der nicht an eine oder mehrere Versicherungen gebunden ist. Ein Makler ist nur für den Kunden tätig, nicht für eine bestimmte Versicherung. Im Gegensatz zu Ein-oder Mehrfirmenvertretern ist ein Makler ein Interessenvertreter des Kunden.
Seine Aufgabe besteht darin, mit dem Kunden gemeinsam einen Bedarf zu analysieren und dann die für den Kunden am besten geeigneten Versicherungen herauszusuchen. Der Vorteil für den Kunden besteht darin, dass er ein breit gefächertes Angebot zur Verfügung hat. Er kann vergleichen und die für ihn passenden Versicherung auswählen. Kunde und Makler sind hierbei nicht an eine oder auch zwei oder drei Versicherungsgesellschaften gebunden.
Ein Versicherungsmakler handelt im Interesse des Kunden und begleitet ihn auch meist über den Abschluss hinaus. Mit ihm hat der Kunde einen zuverlässigen und unabhängigen Ansprechpartner an seiner Seite. Ob im Schadensfall, bei anstehenden Kündigungen oder sonstigen Problemen, für einen Makler steht das Interesse des Kunden, nicht der Versicherungsagentur, im Vordergrund. Ein Makler ist ein ganz persönlicher und immer greifbarer Vertragspartner, der sich verpflichtet und berufen fühlt, die für den Kunden beste Lösung zu finden.
Das Gerücht, Makler wären zu teuer, stimmt nicht immer. Bei jedem Versicherungsabschluss können Gebühren und Abschlusszahlungen anfallen, ob der Vermittler nun für eine oder mehrere Versicherungen oder auch unabhängig tätig ist. Zudem können Versicherungsnehmer und Interessenten durch einen Versicherungsmakler bares Geld sparen. Durch den hier möglichen Vergleich lassen sich die für den Kunden besten und auch günstigsten Versicherungen finden.
Makler sind Kaufleute nach dem HGB. Es gibt bestimmte Zugangsvoraussetzungen, die ein Makler erfüllen muss, um auch wirklich als Makler tätig werden zu können und dürfen. Ein Makler muss einen sogenannten Sachkundenachweis darlegen können. Dies kann z.B. das Zeugnis einer erfolgreichen Abschlussprüfung im Kreditwesen oder Versicherungsbereich sein. Des Weiteren muss ein Makler eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung nachweisen. Diese tritt dann ein, wenn Kunden durch falsche oder lückenhafte Beratungen finanzielle Folgen entstehen. Erst dann darf er als Makler tätig werden. Denn nur so ist gewährleistet, dass er auch seine Kunden gut und fachlich korrekt beraten kann. Und natürlich sollte ein Makler selbst geordnete finanzielle Verhältnisse besitzen und diese auch belegen können. Beweise hierfür sind u.a., dass keine Mahnverfahren, Insolvenzverfahren oder sonstige Vollstreckungen zu der Person vorliegen. Auch die Schufa kann hier eine nützliche Informationsquelle sein. Wäre eine Person finanziell einmal oder auch mehrfach hochgradig negativ aufgefallen, so würde die Schufa solche Angaben beinhalten.
Versicherungsvermittler von Banken und Kreditinstituten
Versicherungsvermittler, die im Namen einer Bank bzw. eines Kreditinstitutes tätig sind, sind in der Regel auch Einfirmenvertreter. Fast jede Bank hat ihre Verbundpartner, so auch im Versicherungsbereich. Hier werden dann meist Versicherungen einer Versicherung angeboten, so dass die Versicherungsvermittler hier für ein Unternehmen tätig sind und handeln. Obwohl diese Vermittler die Produkte der jeweiligen Verbundversicherung verkaufen, sind sie meist jedoch Angestellte des entsprechenden Kreditinstituts. Das Gute hieran ist, hier erhalten Kunden dann alle Finanzdienstleistungen aus einer Hand.
Wirtschaftsdienste
Wirtschaftsdienste beschäftigen in der Regel mehrere Finanzdienstleister auf freiberuflicher oder selbständiger Basis. Bei diesen Finanzdienstleistern handelt es sich dann meist auch um sogenannte Makler. Auch hier werden Versicherungsprodukte der verschiedensten Versicherungsunternehmen angeboten. Wirtschaftsdienste sind in der Regel unabhängige Finanzdienstleister, die im Sinne ihrer Kunden handeln und versuchen, deren Wünschen und Bedürfnissen gerecht zu werden. Sowohl im Versicherungsbereich als auch in allen anderen Finanzbereichen sind Wirtschaftsdienste kompetente und zuverlässige Ansprechpartner.
Versicherungsarten
Grob eingeteilt kann man mit Versicherungen Personen, Sachen und Vermögenswerte absichern. Hieraus leitet sich dann auch die Einteilung der Versicherungsarten ab:
- Personenversicherungen, z.B. bei Krankheit oder Unfall
- Sachversicherungen, z.B. bei Feuer, Hagel, Sturm
- Vermögensversicherungen, z.B. bei Verdienstausfall
Individualversicherung
Individualversicherung bedeutet, dass eine Versicherung durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen zu Stande kommt. Im Unterschied zu den sogenannten Sozialversicherungen besteht bei den meisten Individualversicherungen keine Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer hier in den meisten Fällen frei entscheiden können, ob sie eine solche Versicherung abschließen möchten. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen. Es gibt auch Individualversicherungen, bei denen eine Versicherungspflicht besteht. So müssen sich z.B. Menschen, die nicht über die Sozialversicherung krankenversichert sind, privat pflichtversichern. Auch Autohalter sind verpflichtet, eine KFZ-Haftpflicht, welche auch eine Individualversicherung ist, abzuschließen. Zudem gibt es auch Individualversicherungen, die für bestimmte Berufsgruppen Pflicht sind. So z.B. dann, wen ein bestimmter Beruf gewisse Gefahren und Risiken mit sich bringt.
Individualversicherungen werden in Personenversicherungen und die sogenannten Kompositversicherungen unterteilt. Personenversicherungen decken Risiken und Gefahren ab, die in einer Person selbst liegen. So z.B. die private Kranken- sowie Krankenzusatzversicherung, die private Rentenversicherung oder auch Lebensversicherungen. Zu den Kompositversicherungen zählen u.a. Haftpflichtversicherungen, KFZ-Versicherungen und Sachversicherungen im Allgemeinen. Kompositversicherungen dienen also der Absicherung von Sachwerten sowie der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken. Kompositversicherungen sind also Sachversicherungen.
Sozialversicherung
Das Sozialversicherungsnetz ist ein System der Pflichtversicherungen. Bis auf wenige Ausnahmen besteht hier für alle Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht. Die Beiträge sind hier lohnbezogen und werden bei Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie überwiegend auch bei der Pflegeversicherung zur Hälfte vom jeweiligen Arbeitgeber finanziert. Bei arbeitslosen Menschen werden diese Zahlungen dann von der Arge oder dem zuständigen Jobcenter übernommen.
Die hieraus resultierende Zwangsmitgliedschaft soll die Grundversorgung der Bevölkerung sichern. Hierbei spielen Gesundheitszustand und berufliche Risiken und Gefahren keine Rolle. Neben der verpflichteten Sozialversicherung hat jeder Mensch darüber hinaus die Möglichkeiten, sich durch weitere freiwillige Versicherungen gegen Risiken und Gefahren abzusichern. Hierbei handelt es sich dann wieder um die Individualversicherungen.
Neben Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zählt auch die gesetzliche Unfallversicherung zu den Sozialversicherungen. Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen wird die gesetzliche Unfallversicherung voll vom jeweiligen Arbeitgeber finanziert.
Träger der Sozialversicherungen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Diese sind juristisch eigenständig und verwalten sich selbst. Für jede Sozialversicherung gibt es staatliche Rechtsaufsichten. Hierzu zählen die Kranken- und Pflegekassen, die Unfallkassen sowie die deutsche Rentenversicherung.
Die Auszahlung bei den Sozialversicherungen richtet sich meist nach den erworbenen Ansprüchen. Dies ist z.B. bei der Rentenversicherung der Fall. Bei anderen wiederum erhalten alle im Versicherungsfall eine gleiche Sachleistung.
Die Entstehung der Sozialversicherung geht bis auf das Jahr 1883 zurück. In diesem Jahr entstand der erste Teil der Sozialversicherung, die Krankenversicherung. Im Laufe der Jahre kamen weitere Sozialversicherungszweige hinzu. Die Letzte im Jahre 1995, die Pflegeversicherung. Der Bereich der Sozialversicherungen ist ein Versicherungsnetz, das stetig wächst, ausgebaut und perfektioniert wird. Im Vordergrund steht hier eine bestmögliche Grundversorgung der gesamten Bevölkerung.
Personenversicherung
Versicherungen unterscheiden sich nach der Art der Bedarfsentstehung. Hieraus ergibt sich dann die Unterteilung in Personenversicherungen sowie Sach- und Vermögensversicherungen. Bei den sogenannten Personenversicherungen werden Risiken abgedeckt, die sich direkt auf eine Person beziehen. Das versicherte Risiko vollzieht sich mit Eintritt des Versicherungsfalls unmittelbar auf die versicherte Person selbst. Mögliche Ereignisse bzw. Versicherungsfälle können hier z.B. der Tod, das Erleben eines vereinbarten Zeitpunkts, ein Unfall oder auch eine Krankheit.
Personenversicherungen lassen sich grob in 4 Unterkategorien aufteilen. Die erste Kategorie sind die Lebensversicherungen. Hierzu zählen die fondsgebundene Lebensversicherung, die kapitalbildende Lebensversicherung, die private Rentenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die Risikolebensversicherung. Die 2. Kategorie umfasst alle Krankenversicherungen. Hierzu zählen die gesetzliche Krankenversicherung, die private Krankenversicherung und auch alle Zusatz- und Ergänzungsversicherungen, so z.B. für Heilpraktiker, Sehhilfen oder auch Zahnersatz. Kategorie 3 beinhaltet die verschiedensten Formen der Unfallversicherung. Neben der gesetzlichen und der private Unfallversicherung zählt hier auch die Berufsunfähigkeitsversicherung hinzu. Die 4. und letzte Kategorie beschäftigt sich mit Vorsorge und Altersvorsorge. Betriebliche Altersvorsorge, Riester Rente und auch die Rürup Rente gehören mit in die Kategorie der Vorsorge.
In der Regel wollen Menschen mit Personenversicherungen ihre eigene Person und ihre Angehörigen vor eventuellen Risiken bzw. deren finanziellen Folgen schützen. Zwischen Versicherungsnehmer und einem ausgewählten Versicherungsunternehmen werden hier individuelle Verträge abgeschlossen. Aus diesem Grund werden auch Personenversicherungen oft als Individualversicherungen bezeichnet.
Nichtpersonenversicherung
Nach der Art der Bedarfsentstehung lassen sich Versicherungen in Personenversicherungen und Nichtpersonenversicherungen unterteilen. Die Nichtpersonenversicherungen beziehen sich auf Risiken, die nicht den Menschen direkt bedrohen. Bei den Nichtpersonenversicherungen handelt es sich um die Sach- und Vermögensversicherungen. Ihr Ziel ist es, bestimmte Sachen oder auch Vermögen vor möglichen Risiken bzw. deren finanziellen Folgen zu schützen.
Mit Hilfe der Sachversicherungen wollen Menschen ihr Hab und Gut absichern. So wird z.B. das Eigenheim mit einer Gebäudeversicherung vor den finanziellen Folgen durch Feuer, Sturm oder Hagel abgesichert. Durch die Hausratversicherung werden die Sachen im Haus abgesichert. Aber auch Versicherungen wie die KFZ-Versicherung oder sonstige Sachversicherungen gehören zu den Nichtpersonenversicherungen. Neben den Sachversicherungen zählen auch die Vermögensversicherungen zu den Nichtpersonenversicherungen. So sind z.B. Haftpflichtversicherungen Vermögensversicherungen.
Neben Sach- und Vermögensversicherungen fallen zudem die sogenannten Rechtschutzversicherungen in die Kategorie der Nichtpersonenversicherungen. Hier liegt der Sinn darin, ein bestimmtes Interesse zu versichern. So z.B., wenn Menschen für die eigenen Interessenwahrnehmungen einen Anwalt benötigen. Eine Rechtschutzversicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten für Anwalt, Gericht etc., je nach Art des Vertrages.
Schadens- und Summenversicherung
Versicherungen werden auch nach der Art der möglichen Schadensregulierung unterschieden. So lassen sich hier Schadensversicherungen von Summenversicherungen unterscheiden. Bei Schadensversicherungen übernimmt die Versicherung im Schadenfall die Kosten in Höhe des Schadens. Natürlich ist es hier erforderlich, dass der Versicherung die Kosten nachgewiesen werden, z.B. durch ein Gutachten oder eine Rechnung. Bei den Schadensversicherungen besteht ein sogenanntes Bereicherungsverbot. Das heißt, der Versicherungsnehmer darf sich nicht aufgrund eines Schadens über die entstandenen Kosten hinaus durch die Versicherungsleistungen bereichern. Aus diesem Grund müssen Belege vorgelegt werden, aus denen die Schadenshöhe eindeutig hervorgeht. Ein typisches Beispiel für eine Schadensversicherung ist KFZ-Versicherung. Nach einem Unfall legt der Versicherungsnehmer seiner Versicherung ein Gutachten oder eine Rechnung vor und diese übernimmt dann in der Regel die Kosten. Oft werden bei Schadensversicherungen jedoch auch Höchstätze vereinbart, über deren Wert hinaus die Versicherung dann nicht leistet und auch nicht leisten muss. Hier ist von Seiten des Versicherungsnehmers jedoch unbedingt drauf zu achten, dass hier keine Unterversicherung zu Stande kommt. In solch einem Fall müsste ein Versicherungsnehmer trotz Versicherung im Fall der Fälle selbst noch draufzahlen, damit der Schaden reguliert werden kann.
Im Gegenteil zur Schadensversicherung wird bei der Summenversicherung immer eine vorher festgelegte Summe fällig. Bei Vertragsabschluss setzen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft gemeinsam eine Schadenssumme fest. Tritt der Versicherungsfall ein, so wird diese Summe fällig, unabhängig von den hierdurch entstandenen Kosten. Ein Bereicherungsverbot gibt es hier nicht. Die Summe wird individuell festgelegt. Zu beachten gibt es jedoch, je höher die gewünschte Summe, desto höher sind auch die Beiträge. Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder auch Krankentagegeldversicherungen gehören zur Gruppe der Summenversicherungen.
Lebens- und Nichtlebensversicherung
Versicherungen lassen sich auch in Lebens- und Nichtlebensversicherungen unterteilen. Eine Lebensversicherung ist zum einen eine Personenversicherung, zum anderen aber auch eine Summenversicherung. Bei Fristablauf bzw. im Todesfall wird bei einer Lebensversicherung eine bestimmte Summe fällig. Diese kann entweder als Einmalbetrag, hier spricht man dann von einer Kapitallebensversicherung, oder als monatliche Zahlung, hierbei handelt es sich um eine Rentenversicherung, geleistet werden. Mit Hilfe einer Lebensversicherung wird das finanzielle Risiko bezüglich der Ungewissheit über die Lebensdauer eines Menschen abgedeckt. Somit bietet eine Lebensversicherung finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen im Todesfall und auch für den Versicherungsnehmer im Alter oder auch bei Berufsunfähigkeit.
Der Beitrag für eine Lebensversicherung setzt sich zusammen aus Risikobeitrag, Sparanteil und Betriebskostenbeitrag. Kündigt ein Versicherungsnehmer vor Ablauf seine Lebensversicherung, so erhält er den sogenannten Rückkaufwert der Versicherung. Hierbei handelt es sich um das angesparte Deckungskapital der Lebensversicherung.
Eine Kapitallebensversicherung zahlt im Versicherungsfall eine bestimmte Kapitalsumme. Die Summe errechnet sich aus der im Vertrag festgelegten Versicherungssumme sowie einer sogenannte Überschussbeteiligung. Kapitallebensversicherungen gibt es in verschiedenen Varianten. So gibt es sowohl die Kapitallebensversicherung für den Todes- als auch für den Erlebensfall. Auch eine Kombination ist möglich. Des Weiteren gibt es die Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall für 2 gebundene Leben. Hierdurch können sich z.B. Ehepaare gegenseitig absichern. Bei der Kapitallebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt wird bei Vertragsabschluss ein bestimmtes Ereignis festgelegt, zu welchem Zeitpunkt die Versicherungssumme fliesen soll. Das kann z.B. der Ausbildungsbeginn eines Kindes oder auch ein Studium sein. Um für eine Hochzeit finanziell vorzusorgen, kann eine Kapitallebensversicherung auf den Heiratsfall abgeschlossen werden.
Bei der Rentenversicherung erhält der Versicherungsnehmer ab einem festgelegten Zeitpunkt regelmäßige Zahlungen aus dieser Versicherung. Mit Hilfe einer solchen Versicherung können dann z.B. auch Versorgungslücken im Rentenalter geschlossen werden. Mit einer Rentenversicherung wird also privat die gesetzliche Rente aufgebessert.
Neben Kapital-und Rentenversicherung gibt es bei der Lebensversicherung auch noch Sonderformen. Mit fondsgebundenen oder auch aktiengebundenen Lebensversicherungen können sich Versicherungsnehmer zusätzliche Gewinne auf dem Börsenmarkt sichern. Allerdings kann es hier, in erster Linie bei den aktiengebundenen Lebensversicherungen, auch zu Verlusten kommen. Bei einer sogenannten dynamischen Lebensversicherung steigen ohne erneute Gesundheitsprüfung regelmäßig die Prämie und somit auch die Höhe der zu erwartenden Leistungen.
Eine weitere Form der Lebensversicherung ist die Risikoversicherung. Diese sichert das Todesfallrisiko für einen bestimmten Zeitraum ab. Meist werden Risikoversicherungen bei Inanspruchnahme von Darlehen abgeschlossen. Hier spricht man dann auch von einer Restschuldversicherung. Stirbt der Versicherungsnehmer innerhalb der Vertragslaufzeit, so können Angehörige mit Hilfe der Versicherungssumme die Verbindlichkeiten begleichen. Nach Ablauf der Versicherung werden jedoch keine Leistungen an den Versicherungsnehmer gezahlt. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine Risikoabsicherung.
Grundsätzlich wird jede Form der Lebensversicherung durch einen Vertrag abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer stellt einen Antrag bei einem Versicherungsunternehmen. Je nach Art der Lebensversicherung werden hier dann noch Gesundheitsfragen gestellt oder gar eine medizinische Gesundheitsprüfung erforderlich. Hiermit wollen sich die Versicherungen vor zu hohen Risiken schützen. Der Vertrag kommt zu Stande, nachdem das Versicherungsunternehmen den Antrag des Versicherungsnehmers angenommen hat.
Während eine Lebensversicherung keine Teil-oder Mehrfachschäden abdeckt, so tun dies jedoch die Nicht-Lebensversicherungen. Dafür verläuft die Abwicklung bei den Lebensversicherungen meist schnell und reibungslos, da hier die entsprechende Sachlage, in der Regel der Tod, schnell durch den Totenschein nachzuweisen ist. Bei den Nicht-Lebensversicherungen hingegen kann sich die Abwicklung recht lange hinziehen. Dies liegt daran, dass gegenüber den Versicherern die Schäden genau dargelegt und auch bewiesen werden müssen. So kann z.B. die Erstellung eines Gutachtens viel Zeit in Anspruch nehmen.
Gewerbliche Versicherung
Neben den Personen- und Sachversicherungen gibt es auch noch Industrie- und Gewerbeversicherungen, die zu den Individualversicherungen zählen. Während bei den privaten Versicherungen meist Standardverträge gelten, muss bei den gewerblichen oder industriellen Versicherungen oft individuell gehandelt und verhandelt werden. Industrie- und Gewerbeversicherungen dienen der Absicherung von Risiken im gewerblichen und industriellen Bereich.
Ein typisches Beispiel für eine gewerbliche Versicherung ist die sogenannte Transportversicherung. Firmen, die für Kunden bestimmte Sachen transportieren, übernehmen hierfür so lange auch die Verantwortung. Im Schadensfall, sei es z.B. durch einen Unfall oder eine Unachtsamkeit, übernimmt hier in der Regel dann die Transportversicherung die Schadenskosten. Ein weiteres Beispiel kommt aus dem Baugewerbe. Die sogenannte Bauleistungsversicherung tritt dann in Kraft, wenn es bei Bauleistungen zu Schäden kam, die laut Vertrag von der Versicherung übernommen werden.
Es gibt viele Versicherungen im Industrie- und Gewerbebereich. Welche Versicherungen für welchen Betrieb geeignet sind, hängt natürlich auch von der Art des Betriebes ab. Grundsätzlich ist es aber natürlich wichtig, alle Personen, Sachen und Vermögen ausreichend abzusichern. Oft werden hier wichtige Versicherungen vergessen oder es wird am falschen Ende gespart. Kommt es dann zum Fall der Fälle, müssen die Unternehmen selbst tief in die Tasche greifen. Eine Rechtschutzversicherung, eine Haftpflichtversicherung sowie eine Absicherung des vorhandenen Fuhrparks sollten in keinem Fall fehlen. Ebenso wenig eine Unfallversicherung für die Angestellten, eine Gebäudeversicherung sowie eine Inventarversicherung. Das Angebot ist groß, die Bedürfnisse sehr unterschiedlich. Eine individuelle Beratung vom Fachmann des Vertrauens kann hier sehr wichtig und entscheidend sein. Wichtig ist auch, die Dringlichkeit solcher Versicherungen in keinem Fall außer Acht zu lassen. Sonst können im Schadensfall solch derart hohe Kosten entstehen, die, insbesondere bei kleineren Gewerben, das Aus bedeuten können.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Neben ihrer eigenen Person, ihren persönlichen Sachen und ihrem Vermögen wollen oder müssen Menschen auch Risiken im Zusammenhang mit ihren geliebten Vierbeinern abdecken. Hier ist die Tierhalterhaftpflicht die wohl bekannteste und gängigste Variante.
Durch Bisse, Tritte, Kratzen oder durch Tiere verursachte Unfälle kann es schnell zu erheblichen Schäden kommen. Die finanziellen Folgen können den Tierhalter bzw. den Verantwortlichen oft an die finanziellen Grenzen bringen. Durch den Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung können sich Tierhalter gegen diese finanziellen Risiken absichern.
Während kleine Haustiere inkl. Bienen über die Privathaftpflichtversicherung mit abgesichert sind, bedürfen größere Tiere wie z.B. Hunde oder Pferde einer gesonderte Absicherung. Auch andere Tiere wie Schlangen oder Reptilien fallen in die Kategorie Tierhalterhaftpflicht. Während es bei einigen Tieren eine freiwillige Sache ist, müssen andere Tierarten in jedem Fall durch eine solche Versicherung abgesichert werden. Nicht nur bei den Versicherungen für Menschen, auch hier lohnt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen. Auch im Bereich der Tiere gibt es eine Vielzahl von Versicherungen, Formen und Varianten, auch die Preise variieren. Vergleichen kann sich hier auszahlen. Sowohl bezüglich der Leistungen als auch der Preise lohnt sich hier der Vergleich
Auch bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung wird zwischen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden unterschieden. Wird ein Mensch durch ein Tier verletzt, z.B. durch einen Biss oder einen Tritt und entstehen hierdurch Kosten wie z.B. Behandlungskosten beim Arzt, dann handelt es sich um einen Personenschaden. Von einem Sachschaden spricht man, wenn Dinge oder Gegenstände zu Schaden kamen. Dies kann z.B. ein kaputtes Auto sein, eine zerbissene Hose oder auch ein demolierter Gartenzaun. War ein Schaden durch ein Tier so groß, dass es für den Beschädigten weitere finanzielle Folgen gibt, dann handelt es sich auch um einen Vermögensschaden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn eine Person so schwer verletzt wurde, dass sie nicht mehr arbeiten kann und somit weniger Geld zur Verfügung hat.
Eine besondere Problematik bei der Tierhalterhaftpflicht sind die sogenannten Kampfhunde. Viele Versicherer weigern sich, Haftpflichtversicherungen für solche gelisteten Rassen abzuschließen. Sie scheuen das Risiko. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen. Es gibt Versicherungen, die hier jeden Fall individuell beachten. Nicht jeder Kampfhund ist auch gefährlich. So haben Halter solcher Hunde auch die Möglichkeit, eine geeignet Versicherung für ihren Hund zu finden.
Beim Abschluss einer solchen Versicherung wird u.a. auch eine Deckungssumme festgelegt. Es empfiehlt sich, diese nicht unter 3 Millionen Euro anzusetzen, da die Kosten im Fall der Fälle schnell ins Unermessliche steigen können. Des Weiteren können bei Vertragsabschluss auch Zusatzleistungen gewählt werden. So können z.B. Jungtiere bis zu einem gewissen Alter mit dem Muttertier mitversichert werden.
Versicherungen vergleichen
Es gibt unzählige Versicherungsunternehmen und Arten auf dem Markt. Das Angebot ist groß, vielfältig und nur schwer überschaubar. Auf der Suche nach einer passenden Versicherung lohnt es sich immer, mehrere Angebote zu vergleichen. Hier haben Versicherungsnehmer unterschiedliche Möglichkeiten. Wählen Interessenten z.B. die Hilfestellung eines Maklers, so bietet dieser automatisch einen Vergleich einzelner Versicherungen verschiedener Versicherer an. Auch bei Mehrfachagenten ist dies der Fall, jedoch in einem wesentlich kleineren Rahmen. Hingegen bieten Einfirmenvertreter in der Regel nur ein Angebot an, der Vergleich bleibt aus. Hier bietet jedoch vor Allem das Internet gute Möglichkeiten, um selbst Vergleiche zu erstellen.
Im Internet finden sich viele Seiten und Anbieter, die, meist sogar kostenlos, einen Vergleich zwischen verschieden Versicherern und Versicherungen ermöglichen. So kann jeder Versicherungsnehmer und Interessent sein erhaltenes Angebot bequem von zu Hause aus mit anderen Versicherungen vergleichen. Schnell und übersichtlich zeigt sich dann im Vergleichsresultat, welche Versicherung die Günstigste ist und wo das eigene Angebot steht. Hier ist es jedoch wichtig, nicht nur die Preise zu vergleichen, da hier auch oft die Leistungen oder sonstigen Vertragsinhalte variieren. Auch hier gilt, nicht Birnen mit Äpfeln vergleichen zu wollen. Oft muss hier auch ein zweiter oder gar dritter Blick riskiert werden, um wirklich sinnvoll vergleichen zu können. Es empfiehlt sich, günstigere Angebote in jedem Fall immer zum eigenen Versicherungsvermittler mitzunehmen, um hier eventuell noch verhandeln zu können. Alles in Allem kann ein Vergleichen der Versicherungen und Anbieter bares Geld sparen und den eigenen Versicherungsschutz optimieren.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Ganz allgemein formuliert sind Vertragsbestimmungen bei Versicherungen Vereinbarungen, die den Vertragsinhalt bestimmen und regeln. Da es sich bei Versicherungen um ein Kollektivgeschäft handelt, werden die allgemeinen Vertragsbedingungen in der Regel für alle Versicherungsnehmer gleichermaßen angewendet. Sie sind vergleichbar mit allgemeinen Geschäftsbedingungen und können somit für eine Vielzahl der Verträge verwendet werden. Neben den allgemeinen Vertragsbedingungen gibt es auch noch die besonderen Vertragsbedingungen. Diese werden dann meist von Versicherungsnehmer und Versicherer individuell ausgehandelt.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Also sowohl von Versicherungsnehmer als auch von der Versicherung selbst. So regeln die allgemeinen Vertragsbedingungen u.a., welche Leistungen der Versicherungsnehmer im Schadensfall erhält. Auch legen die allgemeinen Vertragsbedingungen bei Versicherungen fest, wie sich der Versicherungsnehmer im Fall der Fälle zu verhalten hat, z.B. wo er sich melden muss, was er vorlegen muss, welche Fristen gelten etc.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen sollten beim Vergleichen von einzelnen Versicherungen unterschiedlicher Anbieter eine entscheidende Rolle spielen. denn hier zeigt sich schnell, was die einzelne Versicherung kann und leisten wird. So können diese allgemeinen Bedingungen zu einem wichtigen Vergleichskriterium für Versicherungsnehmer und Interessenten werden. Denn hier wird deutlich, was genau der Einzelne für sein Geld bekommt und auf was ein Anspruch besteht. Auch zeigt sich, welche Verpflichtungen man selbst als Versicherungsnehmer eingeht.
Versicherungsbeiträge
Versicherungsbeiträge, das sind die Zahlungen, die ein Versicherungsnehmer als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an den jeweiligen Versicherer zahlt. Höhe der Beiträge, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten regelt der Versicherungsvertrag. In der Regel werden bei den Zahlungsmodalitäten Einmalzahlungen und regelmäßig wiederkehrende Zahlungen unterschieden. Regelmäßige Zahlungen können sowohl jährlich als auch halbjährlich, vierteljährlich oder auch monatlich gezahlt werden. Diese Entscheidung hat meist der Versicherungsnehmer selbst zu treffen. Hier sollte er jedoch nicht außer Acht lassen, dass z.B. monatliche Zahlungen im Verhältnis mehr kosten als z.B. jährliche Zahlungen. Das liegt an den sogenannten Unterjährigkeitsaufschlägen, die die Versicherer dann erheben. Diese decken den Mehraufwand, der aufgrund mehrerer Verbuchungen im Jahr auf Seiten der Versicherer entsteht. Werden die Beiträge nicht fristgerecht geleistet, so kann hier letztendlich der Versicherungsschutz erlöschen.
Wann und wie viel ein Versicherungsnehmer zu zahlen hat, ist ein Vertragsbestandteil eines jeden Versicherungsvertrages. Auch in Angeboten zu einer bestimmten Versicherung werden eventuelle Beiträge aufgeführt. So sind auch die Beiträge zu Versicherungen entscheidende Punkte, wenn es um einen Versicherungsvergleich geht. Hier sollten jedoch nicht nur die Beiträge alleine betrachtet und verglichen werden, sondern auch die jeweiligen Leistungen, die man für sein Geld erhält. Nur so ist ein wirklich aussagekräftiger Vergleich möglich.
Deckung bei Versicherungen
Der Faktor Deckung ist ein wichtiger und zentraler Bestandteil eines jeden Versicherungsvertrages. Deckung bedeutet, bis zu dieser Höge oder Grenze leistet das Versicherungsnehmen im Schadensfall maximal. Aus diesem Prinzip entsteht dann auch oft die sogenannte Deckungshöhe. Ein genauer Betrag, der die jeweilige Deckung anzeigt. Neben der üblichen und standardmäßigen Deckungen, die in der Regel bei den einzelnen Versicherern für alle immer gleich sind, gibt es des Weiteren auch noch die Deckungserweiterungen sowie die Spezialdeckungen. Die genaue begriffliche Definition und Unterscheidung dieser beiden Deckungsarten ist nicht immer ganz einfach, da sich die begriffliche Abgrenzung oft von Versicherung zu Versicherung unterscheidet.
Generelle Deckungserweiterungen
Unter der generellen Deckungserweiterung verstehen Versicherungen i.d.R. Pakete, die zum normalen Tarif hinzu gebucht werden können. Während der normale Versicherungstarif die üblichen und gängigen Sachverhalten und Dinge absichert, können mit den Deckungserweiterungen weitere Risiken abgesichert werden. So kann z.B. zu einer normalen Hausratversicherung zusätzlich das Packet Fahrrad hinzu gebucht werden. Oder auch bei der Krankenzusatzversicherung können oft viele Pakete als Deckungserweiterungen hinzu gebucht werden. Bei der Tierhalterhaftpflicht Jungtiere mitzuversichern, das ist auch eine Deckungserweiterung. Das Angebot bezüglich genereller Deckungserweiterungen ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Generelle Deckungserweiterung bedeutet also, dass eine autonormale Versicherung aufgepeppt wird. So handelt es sich des Weiteren z.B. auch bei der Absicherung der sogenannten erweiterten Elementarschäden um eine Deckungserweiterung. Elementarschäden werden durch Naturgewalten hervorgerufen, z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag. Diese sind meist regulär durch eine Gebäudeversicherung mit abgedeckt. Bei den erweiterten Elementarschäden handelt es sich z.B. um Schäden durch Erdbeben, Vulkanausbrüche, Überschwemmungen oder auch Erdrutsch und Lawinen. Diese Risiken deckt eine normale Gebäudeversicherung nicht ab, eine freiwillige Deckungserweiterung kann hier vor den finanziellen Folgen solcher Naturgewalten schützen.
So können praktisch bei jeder Versicherung Deckungserweiterungen möglich sein, die helfen, weitere individuelle Risiken abzusichern. Diese Deckungserweiterungen sind freiwillig und jeder Versicherungsnehmer muss hier für sich entscheiden, ob und welche Deckungserweiterungen er benötigt und auch bezahlen möchte. Mit einem Vergleich verschiedener Angebote, ob durch einen Makler oder auch selbst im Internet oder durch verschiedene Angebote, können Interessenten auch hier sparen und kommen dennoch in den Genuss der erweiterten Deckungen. Diese Mühe zahlt sich aus.
Spezialdeckungen
Unter Spezialdeckungen versteht die Versicherungsbranche im Allgemeinen alle in einer Versicherung enthaltenen Haftungen für Risiken, die keine Standardrisiken und auch keine Deckungserweiterungen sind. In der Regel werden Spezialdeckungen individuell zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer verhandelt. Spezialdeckungen dienen dazu, dass sich eine Versicherung den Bedürfnissen eines Versicherungsnehmers individuell anpasst. So kann ein Versicherungsnehmer sicher sein, dass seine Person, sein Hab und Gut und sein Vermögen ideal auf ihn zugeschnitten abgesichert sind. Dort, wo die Deckungserweiterungen ihre Grenzen haben und es auch keine sonstigen passenden Versicherungen gibt, werden dann meist Spezialdeckungen vereinbart.
Natürlich erhöhen solche Spezialdeckungen den Regelbeitrag, da es sich hierbei um ganz spezielle Absicherungen und zusätzlich abzusichernde Risiken handelt. Um hier dennoch möglichst wenig Geld auszugeben, lohnt sich auch beim Wunsch nach Spezialdeckungen ein Versicherungsvergleich. Viele Versicherer bieten hier verschiedene Möglichkeiten an, die Preise können zum Teil stark variieren. Ein Vergleich kann sich also auszahlen und bares Geld sparen.
Einen wichtigen Teil der Spezialdeckungen bilden mittlerweile die sogenannten erneuerbaren Energien. Solaranlagen und Fotovoltaik z.B. kosten teils große Summen Geld in der Anschaffung und sollten ausreichend abgesichert werden. Unwetter, Feuer oder sonstige Ereignisse können auch diesen hochmodernen Anlagen extrem schaden. Oft sind jedoch solche Anlagen nicht in der normalen Gebäudeversicherung mit inbegriffen. Eine Spezialdeckung muss her, so dass die Versicherung auch hier im Schadensfall greift.
Spezialdeckungen gehen über das normale Angebot der Versicherungen hinaus. So können z.B. auch die Absicherungen landwirtschaftlicher Gebäude, Maschinen und Ausrüstungen unter Spezialdeckungen fallen. Ebenso fallen viele Gewerbe – und Industrieversicherungen in die Kategorie der Spezialdeckungen.
Regulierung
Unter Regulierung ist die Leistung einer Versicherung im Schadensfall zu verstehen sowie der gesamte Ablauf bis zur endgültigen Erledigung der Angelegenheit. Grob unterschieden werden hier Regulierungen, die in einer im Vertrag festgelegten Summe erfolgen (Summenversicherung), und Regulierungen, die in Höhe des Schadens erfolgen (Schadensversicherungen). Egal, um welche Versicherung es sich auch handelt, um Versicherungsfall muss dieser zunächst immer nachgewiesen werden, damit die Versicherung die Schadensregulierung auch übernimmt.
Im Schadensfall ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden unverzüglich zu melden. Bei vielen Versicherungen und Versicherungen gibt es Fristen, innerhalb denen ein Schaden zu melden ist. Ansonsten kann die Versicherung auch die Regulierung verweigern. Auch die Art, wie eine Schadensmeldung erfolgen muss, ist oft vorgeschrieben. So gibt es z.B. bei KFZ-Versicherungen bestimmte Telefonnummern, die im Schadensfall kontaktiert werden müssen. Oft müssen auch Formulare ausgefüllt werden, um den Schaden und den entsprechenden Hergang genau zu dokumentieren.
Des Weiteren ist es wichtig, dass die Höhe des Schadens festgestellt wird und auch bei der Versicherung belegt werden kann. Hier gilt das Bereicherungsverbot, d.h. der Versicherungsnehmer darf nicht versuchen, sich hier über den tatsächlichen Schaden hinaus zu bereichern. Ausnahmen bilden hier die Summenversicherungen, da hier im Versicherungsfall eine feste Summe ausgezahlt wird. Die Höhe des Schadens kann durch Rechnungen, Gutachten oder Kostenvoranschläge nachgewiesen werden. Solche Belege müssen der Versicherung eingereicht werden. Nur so erlangt die Versicherung Gewissheit über Schaden und Schadenshöhe. Bei Summenversicherungen reicht ein Nachweis, dass ein Versicherungsfall vorliegt. Ein Beispiel hierfür ist die Vorlage der Sterbeurkunde bei einer Lebensversicherung.
Wurde ein Versicherungsfall ordnungsgemäß gemeldet, bestehen keine Zweifel am Hergang und steht die Schadenshöhe in plausiblem Rahmen fest, so reguliert die Versicherung in der Regel den Schaden ohne Probleme und Zeitverzögerungen. Zweifelhafte Schadenshergänge, überhöhte Rechnungen oder gehäufte Schadensmeldungen eines Versicherungsnehmers werden jedoch auch oft genauer unter die Lupe genommen. Hierzu verfügen die Versicherungsunternehmen meist über interne Gutachter, Fachleute und Spezialisten, die in solchen Fällen einen zweiten Blick riskieren. Kommt es hart auf hart, kann es auch vorkommen, dass eine Versicherung die Regulierung eines Schadens ablehnt. Dies muss jedoch seitens der Versicherung begründet werden.
Die Regulierung selbst erfolgt dann meist durch eine Geldleistung. Hier wird entweder ein Betrag auf einem angegebenen Konto gutgeschrieben oder es wird ein Scheck ausgestellt. In seltenen Fällen aber begleicht auch die Versicherung direkt die Rechnung. Das ist jedoch die Ausnahme. Nach der Geldabwicklung ist auch die Schadensregulierung abgeschlossen.
Fazit
In der Versicherungsbranche gibt es unzählige Versicherungen und Versicherungsunternehmen. So unterschiedlich wie die Bedürfnisse der Menschen, so unterschiedlich sind auch deren Angebote. Wenn auch Sie sich für den Versicherungsbereich interessieren, eine neue Versicherung brauchen oder Ihre bereits bestehende Versicherung wechseln möchten, so scheuen Sie in keinem Fall den Vergleich. Ob in Eigenregie oder mit Hilfe eines Maklers, ein solcher Vergleich kann Ihnen bares Geld sparen und Ihnen zudem die für Sie passende und optimale Versicherung aufzeigen. Des Weiteren ist es wichtig, dass Sie sich der Risiken, die Sie oder auch Ihre Familie betreffen, auch bewusst sind.