Suche
Suche Menü

Altersvorsorge

  • Garantierte Altersrente auf Lebenszeit
  • Sichere Rente mit stabilen Renditen
  • Speziell den individuellen Bedürfnissen angepasst

Jetzt vergleichen »

„Die Rente ist sicher“: Der Spruch von der sicheren Rente hat Norbert Blüm berühmt gemacht – obwohl er ihn so nie gesagt hat. Es war vielmehr eine Werbekampagne der Bundesregierung 1986 im Vorfeld der Wahl, die ihm das angebliche Zitat in den Mund legte. Heute hat die gesetzliche Rente, statt für Sicherheit zu stehen, eher mit einem Vertrauensverlust zu kämpfen. Das Konzept eines Generationenvertrags geht nur solange auf, wie ein gesundes zahlenmäßiges Verhältnis von Arbeitnehmern als Beitragszahler zu Rentenempfängern besteht. Gerade das ist aber aufgrund des demografischen Wandels immer weniger der Fall. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales räumt heute unumwunden ein, dass der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung steigen und das Rentenniveau sinken wird. Gesetzlich fixierte Grenzen gibt es nur bis 2020, danach wird an beiden Stellschrauben gedreht werden müssen.

Kapitalgedeckte Vorsorge ist erforderlich

Das Gegenstück eines Generationenvertrags ist eine kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die private Rente wird nicht mit dem Geld anderer Beitragszahler finanziert, sondern aus selbst eingezahltem Kapital und den daraus während der Ansparphase generierten Erträgen. Durch lange anhaltende Niedrigzinsen sind diese Erträge zwar weit geringer als früher, aber deswegen nicht zu sparen, ist keine Alternative. Im Gegenteil, gerade weil sich das Geld nicht mehr so vermehrt, muss mehr eingezahlt werden, um das gleiche Absicherungsniveau zu erreichen.

Lebenslange Rente nur von der Versicherung

Früher war von den drei Säulen die Rede, auf denen die Absicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ruht: die gesetzliche Rente, eine betriebliche Altersversorgung und das Sparen in einer klassischen Lebens- bzw. Rentenversicherung oder in alternativen Formen privater Vermögensbildung. Die Immobilienwirtschaft brachte das mietfreie Wohnen im Alter als vierte Säule ins Gespräch. Dieses Bild, das auf den jeweiligen Träger der Versorgung abstellt, passt nach wie vor. Häufiger hört man jetzt aber vom Drei-Schichten-Modell. Die Einteilung beruht auf der steuerlichen Förderung nach dem Alterseinkünftegesetz. Die erste Schicht ist die Basisversorgung. Hierzu gehören Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, der berufsständischen Versorgungswerke, der landwirtschaftlichen Alterskassen und der kapitalgedeckten Basisrente, besser bekannt als Rürup-Rente, die meist von Selbstständigen und Freiberuflern abgeschlossen wird. Die Beiträge sind innerhalb großzügiger Höchstgrenzen steuerlich absetzbar, im Gegenzug gibt es starke Einschränkungen bei der Verwendung. Kapitalleistungen sind nicht möglich. Die zweite Schicht umfasst die kapitalgedeckte Zusatzversorgung. Zu ihr gehören die betriebliche Altersversorgung, die geförderten Altersvorsorgeverträge (sogenannte Riester-Rente) und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Auch hier gibt es eine Förderung durch Steuervorteile oder direkte Zuschüsse gegen Auflagen bei der Verwendung. Die gesamte sonstige private Vorsorge bildet die dritte Schicht. Sie wird staatlich nicht gefördert, dafür kann das gesparte Geld beliebig verwendet werden. Verträge der zweiten und dritten Schicht können bei Versicherungen oder Banken abgeschlossen werden. Das biometrische Risiko der Langlebigkeit kann aber nur bei einer Versicherung gedeckt werden. Bieten Banken Riester-Verträge an, müssen sie zum 85. Geburtstag des Kunden das nach Auszahlungen noch übrige Geld in eine Rentenversicherung einzahlen, um die lebenslange Rente zu garantieren.