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Gasvergleich

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Die Nebenkosten des Wohnens reißen in viele Haushaltskassen große Löcher. Nicht zu Unrecht werden sie als zweite Miete bezeichnet. Heizkosten und Warmwasser sind dabei die größten Posten. Wer eine Ölheizung betreibt, kann vor dem Tanken Preise vergleichen und auf günstigere Zeiten, zum Beispiel den Sommer, ausweichen. Gaskunden müssen dagegen mit dem tatsächlichen Verbrauch bezahlen. Um willkürlichen Preiserhöhungen passend zum Beginn der Heizperiode nicht schutzlos ausgeliefert zu sein, ist ein guter Liefervertrag für das Gas wichtig. Genau wie beim Strom sind Sie nicht auf Ihre Stadtwerke angewiesen. Der Energiemarkt ist seit nunmehr über zwanzig Jahren liberalisiert, seit 2006 ist die freie Anbieterwahl auch in der Praxis sehr einfach möglich. Beim Gas sind es immerhin bundesweit mehr als neunhundert Unternehmen, die um die Gunst der Verbraucher werben.

Mehr Wechselbereitschaft als bei Strom

Gaskunden sind weniger häufig in den teuren Tarifen der regionalen Grundversorger als die Stromverbraucher. Das liegt wohl daran, dass der Verbrauch und damit das Sparpotenzial beim Gas wesentlich höher liegen. Ein Zwei-Personen-Haushalt verbraucht im Jahr rund 3.000 Kilowattstunden Strom (ohne Warmwasser-Bereitung). Der Gasverbrauch der Kunden, die ihren Lieferanten wechseln, beträgt aber im Mittel umgerechnet mehr als 21.000 Kilowattstunden, also rund das Siebenfache. Umrechnen muss man den Gasverbrauch, weil Gas regional unterschiedliche Qualität hat. Der Verbrauch wird am Zähler in Kubikmetern gemessen, aber für die Abrechnung ist der Energiegehalt maßgeblich, und dessen Einheit ist wie beim Strom die Kilowattstunde.

Kurze Laufzeit, lange Preisgarantie

Zwei auf den ersten Blick widersprüchliche Wünsche haben Kunden und Verbraucherschützer an die Versorgungsverträge. Eine kurze Laufzeit ist sinnvoll, um auf Veränderungen des Marktes schnell reagieren zu können. Sie stellen damit sicher, nicht allzu lange in einem zu teuren Tarif gefangen zu sein. Allerdings sind Preissenkungen beim Gas derzeit eher unwahrscheinlich, und Preiserhöhungen während der Laufzeit berechtigen zur außerordentlichen Kündigung. Achten Sie nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf die Kündigungsfristen. Bei sehr langen Fristen machen Sie rechtzeitig vorher einen Vermerk im Kalender, damit Sie die Frist nicht versehentlich versäumen. Interessanter als die Vertragsbindung sind Preisgarantien. Sie sind in der Regel auf den eigentlichen Energiepreis und Netzentgelte beschränkt. Staatliche Abgaben, insbesondere die Mehrwertsteuer, werden in der gesetzlich festgelegten Höhe erhoben, auch bei Veränderungen. Mit der Preisgarantie sind Sie zumindest für zum Beispiel ein Jahr sicher, das Gas zum ursprünglich vereinbarten Preis zu bekommen. Schauen Sie aber genau auf die Post vom Versorger zum Ablauf der Garantie. Viele Preisgarantien und auch Neukunden-Boni entpuppen sich als Kampfpreis, um in den Vergleichslisten für einen begrenzten Zeitraum ganz oben zu stehen. Sind die Kunden erst einmal gewonnen, setzt der Anbieter auf deren Bequemlichkeit und erhöht für das kommende Jahr den Preis deutlich. Wer einmal gewechselt hat, sollte am Ball bleiben und regelmäßig zum Vertragsablauf in den Internet-Vergleich schauen.