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Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland

Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden in den letzten Jahren deutlich erweitert und sollen auch in Zukunft weiter verbessert und den aktuellen wirtschafts- und finanzpolitischen Entwicklungen in Deutschland angepasst werden. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche, sondern auch die private Pflegeversicherung. Ab dem 1. Januar 2013 besteht zudem die Möglichkeit, für den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung einen monatlichen Geldbetrag in Höhe von 5 Euro gutgeschrieben zu bekommen. Auf diese Weise möchte der Staat ganz bewusst die private Pflegevorsorge fördern und die Eigenverantwortung seiner Bürger stärken.

Leistungskomplexe der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung in Deutschland gewährt nicht nur dann Leistungen, wenn es bereits zur Einordnung in eine Pflegestufe gekommen ist, sondern steht allen Personen, die dies wünschen, mit Rat und Tat zur Seite. Dazu wurden verschiedene Pflegestützpunkte eingerichtet, in denen sich die betreffenden Personen ausführlich beraten lassen können.

Der Leistungskatalog der Pflegeversicherung umfasst nicht nur geldwerte, sondern auch verschiedene sachbezogene Unterstützungsleistungen. Wer sich als naher Angehöriger dafür entscheidet, eine erheblich, schwer oder schwerst pflegebedürftige Person selbst zu pflegen, erhält ab dem 1. Januar 2013 ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 305 Euro in der Pflegestufe I, von 525 Euro in der Pflegestufe II und von 700 Euro in der Pflegestufe III. Die konkrete Leistung der Pflegeversicherung umfasst jedoch noch viel mehr. So können die Angehörigen zum Beispiel an einem professionellen Pflegekurs oder an einer Selbsthilfegruppe teilnehmen.

Für die Einordnung in eine Pflegestufe ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zuständig. Unter bestimmten Umständen könnte die Pflegeversicherung Leistung bereits dann greifen, wenn die Voraussetzungen für die Pflegestufe I noch nicht erfüllt sind. Diese wäre zum Beispiel bei einer demenzkranken oder anderweitig in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkten Person der Fall. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige Pflegekasse oder der regionale Pflegestützpunkt.

Soll die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden, beträgt das monatliche Pflegegeld 665 Euro in der Pflegestufe I, 1250 Euro in der Pflegestufe II und 1550 Euro in der Pflegestufe III. Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen auch eine Verhinderungspflege von bis zu 4 Wochen Dauer, die von allen Personen in Anspruch genommen werden kann, die einen Angehörigen pflegen, aber aufgrund von Krankheit oder Urlaub zeitweise nicht zur Verfügung stehen. Die staatliche Pflegeversicherung kann jedoch nur eine Grundabsicherung gewähren. Aus diesem Grunde wird der zusätzliche Abschluss einer privaten Pflegeversicherung dringend empfohlen. Um die passende Pflegeversicherung zu finden, die optimal auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist, sollte vor der Entscheidung für eine Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung ein Pflegezusatzversicherung Vergleich im Internet durchgeführt werden.

Der Pflegeversicherung Vergleich dauert nur wenige Minuten und könnte in vielen Fällen durch einen Vergleichsrechner im Internet unterstützt werden. Hierfür sind nur sehr wenige persönliche Angaben erforderlich.