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Deutlich verbesserte Leistungen durch die Pflegereform

Mit der Pflegereform 2013, welche deutliche Leistungsverbesserungen in vielen Bereichen vorsieht, soll auch in Zukunft den ständig steigenden Herausforderungen, welche eine alternde Gesellschaft mit sich bringt, begegnet werden. Dabei ist jedoch bereits heute absehbar, dass die Leistungsverbesserungen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung keinesfalls ausreichen werden, um alle Kosten zu decken, die durch eine häusliche oder stationäre Pflege entstehen können. Aus diesem Grunde wird es auch von staatlicher Seite dringend empfohlen, über den zusätzlichen Abschluss einer privaten Pflegeversicherung nachzudenken. Solch eine Versicherung wird sowohl als Pflegetagegeld- als auch als Pflegekostenversicherung angeboten.

Verbesserte finanzielle Leistungen in den einzelnen Pflegestufen

Für die Einordnung in eine Pflegestufe ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig. Er wird sich dabei ein genaues Bild von der konkreten Situation vor Ort machen und erst dann eine Entscheidung treffen. Jede Person, die in die Pflegestufe I, II oder III eingeordnet wurde, hat ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung in einem staatlich anerkannten Pflegestütztpunkt. Dies gilt auch für ihre Angehörigen. Die Pflegereform 2013 sieht dabei unter anderem vor, dass die Leistungen der Pflegeberatung in Zukunft deutlich erweitert werden sollen. Damit soll noch stärker als bisher dem ständig steigenden Beratungsbedarf in diesem Bereich begegnet werden.

Wer sich dazu entschließt, einen Angehörigen selbst zu pflegen, erhält dafür ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 305 Euro in der Stufe I. In der Pflegestufe II steigt dieses Pflegegeld auf 525 Euro und in der Pflegestufe III werden monatlich 700 Euro gezahlt.

Darüber hinaus sollen auch die Leistungen für demenzkranke Personen, die bisher keiner Pflegestufe zugeordnet werden konnten, deutlich verbessert werden. Je nachdem, wie stark die Alltagskompetenz eingeschränkt ist, können hierfür 100 oder 200 Euro gezahlt werden.

Wird die Pflege von einem professionellen amublanten Pflegedienst durchgeführt, gibt es in der Pflegestufe I 665 Euro, in der Pflegestufe II 1250 Euro und in der Pflegestufe III 1550 Euro. Auch dies stellt eine deutlich Verbesserung gegenüber den bisherigen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung dar.

Fördeurng alternativer Wohnformen im Alter

Viele ältere und pflegebedürftige Personen möchten so lange wie möglich in ihrem bisherigen Umfeld verbleiben und dabei auch den Alltag weitestgehend selbstständig gestalten. Insbesondere bei schweren körperlichen Behinderungen müsste jedoch darauf geachtet werden, dass das Wohnumfeld entsprechend umgebaut wird und zum Beispiel einen barrierefreien Zugang zu Wohnung und zum Bad ermöglicht.

Ein ganz wesentliches Problem vieler älterer Menschen ist die zunehmende Vereinsamung. Deshalb äußern sie nicht selten den Wunsch nach vermehrten Kontakten zu gleichaltigen Personen, ohne dabei gleich in ein Heim umziehen zu wollen. Aus diesem Grunde soll im Rahmen der Pflegereform 2013 auch die Förderung alternativer Wohnformen wie zum Beispiel von Senioren- oder Pflege WG´s eine zentrale Rolle spielen.

Private Pflegevorsorge treffen

Grundsätzlich sollte jede Person, die im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit nicht vor gravierenden finanziellen Problemen stehen möchte, über den zustäzlichen Abschluss einer privaten Pflegeversicherung nachdenken. Solch eine Versicherung kann bereits im jüngeren Erwachsenenalter, im Jugendalter oder sogar für Kinder abgeschlossen werden. Eine Pflegeversicherung für Kinder hätte den großen Vorteil, dass die monatlichen Beiträge ausgesprochen niedrig sind und im Gesamtbudget der Familie überhaupt nicht ins Gewicht fallen. Trotzdem schließen noch viel zu wenige Eltern für ihre Kinder eine geeignete private Pflegeversicherung ab. Auch hier ist in Zukunft ein verstärktes Umdenken gefordert.

Eine private Pflegeversicherung ist immer sinnvoll und kann auch im höheren Lebensalter noch abgeschlossen werden. Ob die Altersgrenze bei 70 oder 75 Jahren liegt oder völlig offen gelassen wird, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Dies wird in jeder Versicherungsgesellschaft individuell geregelt.

Die Pflegereform 2013 sieht auch vor, dass zusätzliche finanzielle Anreize für den Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung geschaffen werden sollen. Bei Vorliegen aller entsprechenden Voraussetzungen wird hierfür eine monatliche Unterstützung in Höhe von 5 Euro gezahlt. Oftmals kann eine private Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Wenn überhaupt, dann sind nur sehr wenige Gesundheitsfragen zu beantworten. Sofern keine größeren gesundheitlichen Vorschädigungen existieren, dürfte der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung auch kein Problem darstellen.