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Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung

Seit ihrer Einführung im Jahre 2005 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung kontinuierlich erweitert. Dies betrifft sowohl die Sach- als auch die Geldleistungen. Die wichtigste Voraussetzung, um von der gesetzlichen Pflegeversicherung Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist die Einordnung in eine Pflegestufe, für die der Medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig ist. Darüber hinaus können auch Demenzkranke oder anderweitig in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkte Personen, die nicht die Voraussetzungen für eine Pflegestufe erfüllen, verschiedene Sach-, Geld- oder Betreuungsleistungen erhalten. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Pflegekasse.

Geld- und Sachleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Im Rahmen der Pflegereform 2013 sollen sowohl die Geld- als auch die Sachleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich verbessert werden. Damit soll dem steigendem Pflegebedarf Rechnung getragen werden, der sich in einer ständig alternden Gesellschaft ergibt und in Zukunft sicher noch weiter zunehmen wird.

Pflegende Angehörige erhalten in der Pflegestufe I 305 Euro monatlich. In der Pflegestufe I erhöht sich dieser Betrag auf 525 Euro und in der Pflegestufe III auf 700 Euro. Darüber hinaus soll es künftig bedeutend leichter sein, die Pflege von Angehörigen und die eigene Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren. Sofern der Arbeitgeber zustimmt, können die Angehörigen für die Dauer von bis zu 2 Jahren eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, bei der die wöchentliche Arbeitszeit deutlich reduziert werden kann.

Wird die Pflege von einem professionellen ambulanten Pflegedienst oder einer teil- beziehungsweise vollstationären Einrichtung durchgeführt, zahlt die Pflegeversicherung mehr Leistungen. In der Pflegestufe I gibt es hier 665 Euro pro Monat, in der Pflegestufe II 1250 Euro und in der Pflegestufe III, bei der praktisch rund um die Uhr eine pflegerische Betreuung erforderlich ist, werden 1550 Euro gezahlt.

Die Sachleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können sich sowohl auf bestimmte Gebrauchs- als auch auf Verbrauchsmaterialien beziehen, die den Alltag der pflegebedürftigen Person zum Teil deutlich erleichtern können. Hierzu gehören zum Beispiel orthopädische Hilfsmittel, Bandagen, wohnumfeldverbesernde Maßnahmen, aber auch verschiedene Hör-, Seh- oder Gehhilfen, für die nicht unbedingt eine Pflegestufe erforderlich ist. Werden Sachleistungen leihweise zur Verfügung gestellt, ist hier ein Eigenanteil von 10%, höchstens jedoch 25 Euro, zu leisten.

Förderung alternativer Wohn- und Pflegekonzepte

Viele ältere und pflegebedürftige Personen können sich nicht mehr allein zu Hause behelfen, möchten aber auch nicht in ein Heim umziehen. Aus diesem Grunde sollen in Zukunft verschiedene alternative Wohnkonzepte wie zum Beispiel eine Wohngemeinschaft älterer Menschen oder eine Pflege WG, verstärkt gefördert werden. Eine Pflege WG hat den großen Vorteil, dass ein Pflegedienst oder eine Pflegekraft mehrere Personen vor Ort betreuen könnte. Darüber hinaus können sich die Bewohner der Pflege WG auch gegenseitig helfen und wertvolle menschliche Kontakte untereinander pflegen. Dies ist besonders im hohen Alter, wo neben der körperlichen oder geistigen Gebrechlichkeit auch eine zunehmende Vereinsamung droht, von entscheidender Bedeutung.

Dringend zu empfehlen: Die Pflegezusatzversicherung

Trotz der Tatsache, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in den nächsten Jahren deutlich erweitert werden sollen, werden sowohl die Sach- als auch die finanziellen Leistungen nicht ausreichen, um den wachsenden Pflegebedarf in der Zukunft zu decken. Aus diesem Grunde wird es dringend empfohlen, eine zusätzliche private Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung abzuschließen. Das Angebot ist dabei sehr vielfältig und von unkundigen Laien nur sehr schwer zu durchschauen. Aus diesem Grunde sollte vor der Entscheidung für eine private Pflegeversicherung immer ein Pflegeversicherung Vergleich im Internet durchgeführt werden. Dabei sollte nicht nur auf die Preise, sondern auch auf die Leistungen geachtet werden.

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall ein individuelles Pflegetagegeld, welches frei verwendet werden kann. Dieses Pflegetagegeld ist je nach Pflegestufe gestaffelt, wobei in der Pflegestufe III immer 100% gezahlt werden. Es gibt auch bestimmte Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherungen, bei denen nur die Pflegestufe III abgesichert werden kann und die deshalb besonders preiswert sind. Dabei sollte jedoch unbedingt beachtet werden, dass die meisten pflegebedürftigen Personen in die Pflegestufen I oder II eingeordnet sind. Erstreckt sich die private Pflegeversicherung dann lediglich auf die Pflegestufe III, würden sie in der Pflegestufe I und II völlig leer ausgehen und müssten sich mit den Pflegeversicherung Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zufrieden geben.

Die Pflegekostenversicherung ist zwar in der Regel wesentlich teuerer als die Pflegetagegeldversicherung, bietet aber auch deutlich mehr Leistungen. Sie kann jedoch die gesetzliche Pflegeversicherung niemals ersetzen, sondern nur in einer sinnvollen Weise ergänzen. Eine Ausnahme bilden lediglich diejenigen Personen, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Sie sind dann grundsätzlich dazu verpflichtet, bei ihrer Versicherungsgesellschaft nicht nur eine Kranken- sondern auch eine Pflegeversicherung abzuschließen. Dies betrifft allerdings nur gut verdienende Angestellte oder selbstständige beziehungsweise freiberufliche Personen. Alle anderen Personen sind gesetzlich krankenversichert, können ihre Kranken- und Pflegekasse jedoch frei wählen.