Abgaben an die Künstlersozialkasse: Das sollten Auftraggeber von Künstlern wissen
Designer, Fotografen, Autoren, Journalisten und Angehörige vergleichbarer Kreativberufe sind häufig selbstständig tätig. Nutznießer ihrer Tätigkeit sind diejenigen, die künstlerische Leistungen in Auftrag geben. Im Gesetz werden die Auftraggeber als Verwerter bezeichnet. Im Rechtssinn sind die Verwerter keine Arbeitgeber. Ansonsten müssten sie nämlich die Hälfte der Sozialbeiträge …