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Rechtsschutzversicherung

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Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe, und letzteres ist leider oft auch eine Frage des Geldes. Selbst wenn ein Sachverhalt klar zu sein scheint, bleibt ein Kostenrisiko, wenn Sie vor Gericht um Ihr Recht kämpfen wollen. Juristische Fallstricke, die Sie als Laie übersehen, und die Beweiswürdigung vor Gericht lassen die Waage von Justitia unerwartet schnell zu Ihren Ungunsten ausschlagen. Mit einer starken Rechtsschutzversicherung im Rücken müssen Sie nicht klein beigeben, wenn es um Ihr gutes Recht geht.

Das leistet der Rechtsschutzversicherer

Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Rechtsschutzfalls für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Weitere Personen, zum Beispiel Partner und Kinder, sind meist mitversichert. Die Rechtsschutzversicherung trägt die entstehenden Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. In aktuellen Verträgen sind das in der Regel mindestens 150.000 Euro, bei vielen Versicherern auch mehr. Zu den versicherten Kosten gehören insbesondere die Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Anwalts, den Sie frei wählen dürfen, ggf. die Kosten eines Verkehrsanwalts, wenn der Prozess weit entfernt von Ihrem Wohnort stattfindet, und die des gegnerischen Rechtsanwalts, wenn Sie Ihrem Prozessgegner diese Kosten erstatten müssen. Bezahlt werden auch die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige. Dies gilt grundsätzlich für die bloße Beratung sowie für die Rechtsverteidigung und die Rechtsverfolgung in allen rechtlich geregelten Verfahren, außerdem für eine außergerichtliche Streitbeilegung (Mediation). Der Versicherer stellt bei einer drohenden Haftstrafe eine Strafkaution als zinsloses Darlehen.

Günstig in Kombination

Beim Vertragsabschluss besteht die Wahl zwischen mehreren Vertragsarten, die auf verschiedene Lebensbereiche der Kunden abzielen. Um Deckungslücken zu vermeiden, empfiehlt sich für Privatkunden ein Komplettpaket, für das die Versicherer meist einen attraktiven Bündelrabatt geben. So ein Rundum-Rechtsschutz setzt sich zusammen aus allgemeinem Privat-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtschutz, Wohnungs-Rechtsschutz und Berufs-Rechtsschutz. Je nach persönlicher Situation kann man einzelne Bausteine streichen. Als Rentner benötigen Sie beispielsweise den Berufs-Rechtsschutz nicht mehr, der Verkehrs-Rechtsschutz kann dagegen auch ohne eigenes Auto für Fußgänger, Fahrradfahrer und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel interessant sein. Innerhalb der Vertragsarten wird nach Leistungsarten differenziert, zum Beispiel Vertragsrecht, Steuerrecht, Strafrecht und Schadensersatzrecht. Für viele dieser Leistungsarten besteht eine Wartezeit von drei Monaten nach dem Vertragsabschluss, bevor für einen Rechtsschutzfall geleistet wird. Damit vermeidet der Versicherer, dass bei drohendem Ärger noch schnell eine Versicherung genommen wird. Vereinzelt gibt es aber auch Modelle, die sogar für bereits eingetretene Schäden leisten, wenn der Kunde sich mit dem nachträglichen Vertragsabschluss längerfristig bindet. Hinsichtlich des Schadensersatzrechts ist die Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung wichtig. Diese hat eine passive Rechtsschutzfunktion, tritt also ein, wenn Sie selbst zu Unrecht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die Rechtsschutzversicherung ist dagegen für die aktive Rechtsverfolgung zuständig, das heißt, Sie selbst machen Forderungen geltend.