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Pflegetagegeldversicherung – Ergänzung zur staatlichen Pflegeversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wurden im Rahmen der aktuellen Pflegereform deutlich erweitert. Dies heißt jedoch noch lange nicht, dass die staatliche Pflegeversicherung alle Kosten deckt, welche durch die ambulante oder stationäre Pflege entstehen können. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, über den zusätzlichen Abschluss einer privaten Pflegekostenversicherung oder einer Pflegetagegeldversicherung nachzudenken.

Gesetzliche und private Pflegeversicherung

Zahlreiche deutsche Krankenversicherungsgesellschaften bieten nicht nur eine private Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte, sondern auch eine Pflegezusatzversicherung an. Die Leistungen dieser privaten Pflegeversicherung sind jedoch kein Ersatz für die gesetzliche Pflegeversicherung, sondern können diese lediglich sinnvoll ergänzen.

Jede Person, die aus irgendeinem Grunde pflegebedürftig geworden ist, hat das Recht, sich in einem Pflegestütztpunkt ihrer Wahl über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu informieren. Dies gilt auch für die nahen Angehörigen. Je nachdem, in welche Pflegestufe eine Person eingeordnet worden ist, gehören dazu nicht nur pflegerische, sondern auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Für eine Heimunterbringung könnten die Kosten ebenfalls bis zu einer gewissen Grenze übernommen werden.

Leistungen der privaten Pflegetagegeldversicherung

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit zahlt die private Pflegeversicherung ein genau festgelegtes Tagegeld, welches von der betreffenden Person oder ihren Angehörigen frei verwendet werden kann. Die Höhe dieses Tagegeldes ist in den einzelnen Pflegestufen gestaffelt. In der Pflegestufe III gibt es jedoch grundsätzlich immer das voll Pflegetagegeld. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung umso höher ist, je höher der vereinbarte Tagessatz ist. Über die Verwendung des Pflegetagegeldes verlangt die private Pflegeversicherung keinen speziellen Nachweis. Dies ist ein ganz wesentlicher Unterschied zu der gesetzlichen Pflegeversicherung. Unabhängig davon, ob eine pflegebedürftige Person von der staatlichen Pflegeversicherung in die Pflegestufe I, die Pflegestufe II oder die Pflegestufe III eingeordnet worden ist, ist diese Entscheidung auch für die private Pflegeversicherung bindend.

Private Pflegeversicherung vergleichen

Jede Person, die eine private Pflegeversicherung abschließen möchte, sollte die Angebote der einzelnen Versicherungsgesellschaften genau miteinander vergleichen und erst dann eine verbindliche Entscheidung treffen. Dies ist insbesondere deshalb von elementarer Bedeutung, weil sich nicht nur die Beiträge, sondern auch die Leistungsumfänge der einzelnen Versicherungsgesellschaften deutlich voneinander unterscheiden. Die Aufnahme in die private Pflegetagegeldversicherung erfordert nur wenige Gesundheitsfragen und ist oftmals noch im hohen Alter möglich. Einige Versicherungsgesellschaften verzichten generell auf eine Altersgrenze, bei anderen Versicherungsgesellschaften liegt die Altersgrenze bei 70 oder 75 Jahren. Ein ganz wesentlicher Vorteil der privaten Pflegetagegeldversicherung ist die Tatsache, dass die Wartezeit in den allermeisten Fällen komplett entfällt.