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Motorradversicherung

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Sobald die Frühlingssonne ihre ersten warmen Strahlen auf die Erde schickt, sind die Biker wieder unterwegs. Mit etwas Wetterglück reicht die Saison bis in den Spätherbst. Die Kraftfahrtversicherer benötigen keinen Kalender oder Wetterbericht, ein Blick in die Schadenstatistiken reicht. Denn leider nehmen mit dem Beginn der Motorradsaison auch die Unfallzahlen sprunghaft zu. Ein früher Frühling erhöht das Schadenaufkommen spürbar. Für den Fall des Falles ist es gut, einen passenden Versicherungsschutz zu haben.

Ohne Haftpflichtversicherung läuft nichts

Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist für jeden Motorradfahrer Pflicht, wenn er auf öffentlichen Straßen unterwegs sein will. Sie deckt Ansprüche Dritter, wenn durch das versicherte Motorrad ein Schaden verursacht wird. Motorräder werden oft mit Saisonkennzeichen ausgestattet. Die Gültigkeit ist auf dem Kennzeichen vermerkt, zum Beispiel von März bis Oktober. Wichtig ist, dass Sie für die Wintermonate über einen privaten Abstellplatz verfügen, denn auf der Straße dürfen Sie das Motorrad in der übrigen Zeit nicht parken. Der Grund: Auch von einem stehenden Fahrzeug gehen Gefahren aus, zum Beispiel auslaufender Kraftstoff oder ein Brand. Die sind außerhalb der Saison aber nicht versichert.

Vollkasko ist empfehlenswert

Die Versicherung des Motorrads selbst, die Kasko- oder Fahrzeugversicherung, ist dagegen eine freiwillige Angelegenheit. Der Deckungsumfang ist gesetzlich nicht festgelegt und kann je nach Anbieter und Produktlinie sehr unterschiedlich sein. Die Teilkaskoversicherung umfasst beispielsweise Diebstahl, Brand, Naturgefahren, Zusammenstoß mit Tieren und Glasbruch. Die Vollkaskoversicherung ist deutlich teurer und hat zwei zusätzliche Gefahren: böswillige Beschädigung (Vandalismus) und Unfall. Gerade der letzte Punkt ist bedeutsam und rechtfertigt auch den Mehrpreis. Haben Sie einen Unfall selbst verschuldet, zahlt keine Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei einem Alleinunfall, zum Beispiel ein Wegrutschen in der Kurve, bleiben Sie ohne Vollkasko auf einem unter Umständen sehr teuren Schaden sitzen. Der Beitrag für die Vollkasko lässt sich deutlich reduzieren, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Außerdem kommt erfahrenen Bikern der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) zugute. Wie in der Haftpflichtversicherung sinkt der zu zahlende Beitragsanteil mit den schadenfreien Jahren. So ein System gibt es in der Teilkaskoversicherung nicht, hier sind stets 100 % fällig.

Vorsicht mit dem SFR beim Versichererwechsel

Beim SFR gewähren manche Versicherer Sondereinstufungen, zum Beispiel wenn ein Motorrad als Zweitfahrzeug zugelassen wird oder wenn vorab ein Fahrsicherheitstraining absolviert wurde. Beim Wechsel des Versicherers ist hier Aufmerksamkeit geboten, um teure Fehlentscheidungen zu vermeiden. Der neue Versicherer muss die Einstufung des Vorgängers nämlich nicht übernehmen – das ist im Markt immer noch die Ausnahme. Mit Zustimmung des Kunden tauschen die Versicherer untereinander Daten aus, die für die korrekte SFR-Bemessung wichtig sind. Dabei geht es aber nur um die tatsächlich schadenfreien Jahre. Besondere Zugeständnisse bleiben unberücksichtigt, sodass sich ihr Rabatt durch einen Wechsel verringern kann. Gehen Sie deshalb beim Beitragsvergleich immer nur von den echten schadenfreien Jahren aus.