Als Bestandteil der Sozialversicherungen gelten für die soziale Pflegeversicherung für Rentner dieselben Regelungen wie für die Krankenversicherung, so dass auch im Rentenbezug Beiträge zu zahlen sind. Die Höhe bemisst sich an den Einkünften, die der Beitragsberechnung zur gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.
Beitragspflicht für Rentner in der Pflegeversicherung
Für gesetzlich krankenversicherte Rentner gilt ebenso die Beitragspflicht zur sozialen Pflegeversicherung wie für freiwillig oder privat Versicherte, lediglich die Beitragsberechnung variiert. Werden bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung alle Einkünfte als Beitragsbemessungsgrundlage herangezogen, müssen freiwillig oder privat Krankenversicherte die Aufwendungen zur Pflegeversicherung für Rentner als festgelegten Betrag selbst zahlen.
Der Beitragssatz für Rentner beträgt 2,05 Prozent der Einkünfte, wozu alle Renten, also auch die Witwen- oder Witwer-Renten sowie Bezüge aus dem Ausland, gezählt werden. Hat oder hatte der Versicherte keine Kinder, wird ein Beitragszuschlag erhoben, so dass 2,3 Prozent von den Einkünften für die Pflegeversicherung für Rentner abzuführen sind. Eine Ausnahme besteht lediglich für Versicherte, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder bereits vor dem 1.1.1940 geboren wurden. Für beihilfeberechtigte Personen, wie zum Beispiel Beamte, beträgt der Beitragssatz 0,975 Prozent und mit Zuschlag wegen Kinderlosigkeit 1,225 Prozent der Einkünfte.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, deren Beiträge Rentner nur zur Hälfte selbst zu tragen haben, wird die Pflegeversicherung nicht bezuschusst. Bei gesetzlich krankenversicherten Rentnern erfolgt der Beitragsabzug direkt vor Auszahlung der Rente, privat oder freiwillig Versicherte müssen die Bezahlung selbst gewährleisten. Auf Antrag kann aber vom Rentenversicherungsträger ein Beitragszuschuss analog zu den gesetzlich versicherten Rentnern gezahlt werden.
Beratung zur Pflegeversicherung empfehlenswert
Auch wenn Rentner generell Beiträge für die Pflegeversicherung bezahlen müssen, ist der so erreichte Versicherungsschutz lediglich als Grundsicherung zu verstehen. Grundsätzlich ist der Leistungsumfang abhängig von der Einstufung in eine Pflegestufe, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen anhand festgelegter Kriterien vorgenommen wird. Die Geld- und Sachleistungen sollen die finanzielle Belastung, die mit der Pflegebedürftigkeit einhergeht, zumindest mindern. Allerdings übersteigen die Kosten in den meisten Fällen die möglichen Leistungen, so dass eine zusätzliche private Pflegeversicherung sinnvoll ist.
Eine Möglichkeit ist die sogenannte Bahr Pflegeversicherung, die mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr gefördert wird, wenn mindestens 120 Euro pro Jahr privat in einen zertifizierten Pflegetarif investiert werden. Diese Bahr Pflegeversicherung wird in Form eines Pflegetagegeldes vereinbart, das abhängig von der festgestellten Pflegestufe in einer vorgeschriebenen Höhe ausgezahlt wird. Der größte Vorteil dieser privaten Pflegeversicherung ist die fehlende Gesundheitsprüfung, die sonst bei derartigen Tarifen zwingend vorausgesetzt wird.