Die gesetzliche Pflegeversicherung hält zahlreiche Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige bereit. Hierbei wäre in erster Linie an die Pflegeberatung in einem staatlich anerkannten Pflegestützpunkt zu denken, die sowohl von den Angehörigen als auch von der pflegebedürftigen Person selbst wahrgenommen werden könnte.
Darüber hinaus erhält jede Person, die in eine Pflegestufe eingeordnet wurde und von ihren Angehörigen gepflegt wird, ein monatliches Pflegegeld. Dieses Pflegegeld liegt in der Pflegestufe I bei 305 Euro, in der Pflegestufe II bei 525 Euro und in der Pflegestufe III bei 700 Euro. Diese Beträge gelten ab dem 1. Januar 2013. Außerdem sollen die Leistungen für demenzkranke Personen, die bisher der Pflegestufe 0 zugeordnet wurden, erheblich verbessert werden. Das Gleiche gilt für alle Personen, die aus irgendeinem anderen Grunde in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, jedoch nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe I, II oder III erfüllen.
Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen möchten, sollen es künftig bedeutend leichter haben, die Pflege und den Beruf miteinander zu vereinbaren. So können sie für eine Zeit von maximal 2 Jahren ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Ein Rechtsanspruch auf die Pflegezeit besteht jedoch nicht. Sie müsste individuell mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden.
Selbsthilfegruppen, Verhinderungspflege, Angehörigenschulung
Pflegende Angehörige sind nicht nur erheblichen körperlichen oder psychischen Belastungen ausgesetzt, sondern unterliegen oftmals auch der Gefahr, schrittweise völlig zu vereinsamen. Aus diesem Grunde wäre es sehr wichtig, hier rechtzeitig gegenzusteuern und zum Beispiel eine Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige zu besuchen. Wer keine passende Gruppe an seinem Ort findet und entsprechenden Gesprächsbedarf hat, sollte sich nicht scheuen, mit der zuständigen Pflegekasse Kontakt aufnehmen und selbst eine solche Gruppe zu gründen. Dieser Schritt ist immer zu begrüßen und soll in Zukunft noch stärker als bisher gefördert werden. Gerade der regelmäßige Austausch mit Gleichgesinnten und das Gefühl, in einer schwierigen Situation nicht allein zu sein, hat sich als unschätzbare Hilfe für zahlreiche pflegende Angehörige erwiesen.
Möchte eine Pflegeperson Urlaub machen, hätte sie das Recht, für eine Dauer von bis zu 4 Wochen eine Verhinderungspflege zu beantragen. Diese Verhinderungspflege könnte sowohl von einem privaten Pflegedienst als auch von einer stationären oder teilstationären Einrichtung durchgeführt werden. Außerdem übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten für eine fachgerechte Schulung der pflegenden Angehörigen. Wer entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung beantragen möchte, könnte sich dazu an seine zuständige Pflegekasse wenden.
Private Pflegeversicherung
Unabhängig davon, ob die Pflege von einem professionellen ambulanten Pflegedienst, einer stationären Einrichtung oder einem Angehörigen durchgeführt werden soll, gibt es auch die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Unterstützungsleistungen von einer privaten Pflegeversicherung zu erhalten. Solch eine Versicherung wird von nahezu allen deutschen Versicherungsgesellschaften angeboten und kann grundsätzlich unterschieden werden in eine Pflegetagegeld- und eine Pflegekostenversicherung. Die Beiträge und die Versicherungsleistungen unterscheiden sich jedoch zum Teil erheblich. Aus diesem Grunde sollte vor der Entscheidung für eine ganz bestimmte Pflegeversicherung immer ein Vergleich der Konditionen der einzelnen Anbieter im Internet durchgeführt werden.
In der Pflegetagegeldversicherung wird je nach Pflegestufe ein individuelles Pflegetagegeld gezahlt.
Die Pflegestufe der staatlichen Pflegeversicherung ist dabei auch für die private Versicherung bindend. Grundsätzlich muss jedoch festgehalten werden, dass das Pflegegeld für pflegende Angehörige in den allermeisten Fällen deutlich geringer ausfallen wird, als wenn die Pflege von einer professionellen Einrichtung durchgeführt wird. Nähere Einzelheiten dazu sind in den Versicherungsbedingungen geregelt.