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Gesetzliches Pflegegeld privat aufstocken

Unter Pflegegeld ist eine Sozialleistung für pflegebedürftige Menschen zu verstehen. Diese Leistung steht der zu pflegenden Person zu, nicht etwa der pflegenden Person, unabhängig ob es sich um eine verwandte Pflegeperson oder eine dienstleistende Pflegeperson handelt. Das Geld steht der zu pflegenden Person alleine zu, und diese Person soll nach Möglichkeit auch entscheiden, was mit diesem Geld gemacht bzw. bezahlt werden soll. In der Praxis wird das Pflegegeld dann oft für die verschiedenen und notwendigen Anschaffungen und Zahlungen im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit eingesetzt. So müssen dann z.B. besondere Kleidungsstücke, Windeln für Erwachsene, Spezialnahrung oder auch sonstige Pflegemittel gekauft werden. Oft sind auch Umbauten in den eigenen 4 Wänden erforderlich, um es der zu pflegenden Person, aber auch dem Pflegepersonal, so leicht und angenehm wie möglich zu machen.

Das Pflegegeld wird je nach Grad der Pflegebedürftigkeit in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt. Je größer die Pflegebedürftigkeit, desto höher die Zahlungen. Ausschlaggebend für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit ist die notwendige Pflegezeit pro Woche. Das bedeutet, je mehr Stunden pro Woche für eine gute und individuell angepasste Pflege nötig sind, desto höher dann auch die Geldleistung. Insgesamt wird hier zwischen 3 Pflegestufen unterschieden. Wurde die Pflegebedürftigkeit festgestellt, stuft der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) die zu pflegende Person in eine der drei Pflegestufen ein. So wird dann auch die Höhe des Pflegegeldes festgesetzt. Erst, wenn eine Pflegestufe feststeht, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bzw. zahlt an die pflegebedürftige Person aus.

Gesetzliches Pflegegeld privat aufstocken

Viele Menschen sorgen zusätzlich privat vor. Neben der gesetzlichen Pflegversicherung setzen viele Menschen bereits frühzeitig auf eine private Pflegeversicherung. Hier werden dann monatliche Beiträge geleistet. Im Falle der Pflegebedürftigkeit kann dann die gesetzliche Geldleistung durch die Leistungen der Privatversicherung aufgestockt werden. Wer sich hier auch privat absichern will, sollte in jedem Fall auch bei der Pflegeversicherung einen Preisvergleich machen. Viele Versicherungen bieten diese private Absicherung an. Und auch bei der Pflegeversicherung sind die Tarife teilweise sehr unterschiedlich. Ein Vergleich kann sich lohnen. So kann das gesetzliche Pflegegeld aufgestockt werden, und das möglichst günstig und zu guten und fairen Vertragskonditionen.

Wie bei den meisten Versicherungen, so gilt auch hier der Grundsatz, so früh wie möglich mit der privaten Vorsorge zu beginnen. Eine Pflegebedürftigkeit kann teilweise hohe Kosten mit sich bringen. Oft reicht das gesetzliche Pflegegeld nicht aus, um alle anfallenden Kosten abzudecken. Je frühzeitiger eine private Absicherung erfolgt, desto höher sind dann oft auch die zu erwartenden Zahlungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Eine Kombination aus gesetzlicher und privater Absicherung kann hier von großem Vorteil sein und eine perfekte Absicherung für den Fall einer eventuellen Pflegebedürftigkeit im Alter. Die Beratung eines Spezialisten oder eines Fachmannes kann hier Fragen beantworten und zu einer individuellen und persönlichen Absicherung führen.

Häusliche Pflege und Heimpflege

Sowohl im Falle einer häuslichen Pflege als auch beim Aufenthalt im Heim werden einer pflegebedürftigen Person die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ausgezahlt. Bei der Pflege zu Hause können betroffene Menschen sich entweder für Pflegesachleistungen, das bedeutet u.a. Hilfe von geschulten Fachleuten, oder auch für das Pflegegeld selbst, wenn Angehörige pflegen, entscheiden. Auch eine Kombination ist möglich. So kann es z.B. auch sein, dass eine Sozialstation oder ähnliches aushilft, aber auch ein Angehöriger bei der Pflege mit hilft. Die Pflegekasse leistet dann für den medizinischen Dienst und zahlt des Weiteren einen Teil der Sozialleistung auf das Konto des Betroffenen aus. Aber auch die Inanspruchnahme von nur Sachleistungen bzw. on nur Geldleistungen ist möglich. Jeder Betroffenen sollte sich hier zusammen mit seinen Angehörigen individuell für eine gut passende Möglichkeit entscheiden.

Hält sich eine pflegebedürftige Person im Heim auf und wird hier betreut, so leistet auch hier die gesetzliche Pflegekasse. U.a. fliesen hier Gelder für die Betreuung und die Pflege der jeweiligen Person. Weitere Kosten wie Unterkunft, Verpflegung und weitere private Investitionen muss die Person selbst zahlen und leisten. Oft wird hier dann auch vom sogenannten Eigenanteil gesprochen. Eine private Zusatzversicherung kann hier dann sehr hilfreich sein. Sie kann helfen, Kosten, die die gesetzliche Versicherung nicht zahlt, aufzufangen. Denn oft reichen Guthaben und Rente kaum aus, um alle Kosten aufzufangen. Oft müssen dann auch die Familien ihre Angehörigen finanziell unterstützen, um ihnen den Aufenthalt in einem Pflegeheim zu ermöglichen. Wer hier jedoch frühzeitig vorsorgt, tut sich und auch seiner Familie etwas Gutes.

Fazit

Die gesetzliche Pflegeversicherung und das hiermit verbundene Pflegegeld können im Alter und im Falle einer Pflegebedürftigkeit sehr hilfreich und von großem Nutzen sein. Wer jedoch sicher gehen will, sollte sich des Weiteren auch privat absichern. Wenn auch Sie fürs Alter vorsorgen wollen, informieren Sie sich über eine private Absicherung im Pflegebereich. Spezialisten stehen hier gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ein Vergleich kann sich lohnen. Bessern Sie Ihren Anspruch aus der gesetzlichen Pflegeversicherung auf und sichern Sie sich ein zusätzliches, privates Pflegegeld. So sind Sie dann für alle Fälle optimal abgesichert. Sie und auch Ihre Familie.