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Private Krankenversicherung mit Pflegeversicherung

Viele ältere kranke Menschen werden von Ihren Angehörigen gepflegt, diese wissen oftmals nicht, dass Sie Leistungen von der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können. Denn jeder, der in die Pflegeversicherung einzahlt, kann auch die Leistungen dieser in Anspruch nehmen. Doch leider ist es den meisten Angehörigen der Pflegebedürftigen nicht bekannt, dass Ihnen diese Leistung zusteht. Auch eine Unterversicherung lässt sich durch Abschluss einer privaten Pflegeversicherung abdecken.

Die verschiedenen Leistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind sehr vielseitig, so reichen diese von dem Pflegegeld für Angehörige in Form von Sach- sowie Geldleistungen bis hin zu Zuschüssen für Umbauten der Wohnung des zu Pflegenden. Eine Beratung bei der privaten Krankenversicherung zur Pflegeversicherung verschafft Ihnen die nötigen Informationen und bei diesem Gespräch erfahren Sie auch, welche Leistungen Ihnen zustehen. Für die Höhe der Leistung, die Sie von der Pflegeversicherung erhalten können, ist die Pflegestufe abhängig, die die von Ihnen zu pflegende Person hat. Um solch eine Pflegestufe zu Erlangen ist es unausweichlich, dass Sie ein Pflegetagebuch führen. Dort wird vermerkt, welche Hilfen die pflegebedürftige Person von Ihnen erhält. Dieses beinhaltet die Hilfe im Haushalt, bei der Körperhygiene, Mobilität sowie bei der Ernährung.

Dieses Pflegetagebuch wird von dem medizinischen Dienst ausgewertet und ist für die Einstufung sehr wichtig. Es gibt dabei 3 Pflegestufen, die im Rahmen der zeitlichen Hilfe berechnet werden. So ist für die Pflegestufe 1 ein Aufwand von 45 Minuten Grundpflege täglich notwendig, dabei muss die Gesamtdauer aller Hilfen mindestens 90 Minuten betragen. In der höchsten Pflegestufe, der Pflegestufe 3 muss die zu pflegende Person rund um die Uhr Hilfe benötigen, dabei ist für die reine Grundpflege eine Mindestzeit von 4 Stunden und eine Höchstzeit von 5 Stunden zu erzielen. Dadurch ist ein Pflegetagebuch sehr wichtig, vor allem muss dieses sehr gründlich geführt werden.

Definition Pflegebegriff

Anders als früher wird die Pflege neu definiert, so gilt heute nicht mehr das Prinzip, pflegebedürftig ist nur der Jenige, der durch eine körperliche Einschränkung, Hilfe bei der Verrichtung des täglichen Lebens benötigte. Mittlerweile wird auch mehr auf Altersdemenz eingegangen, diese schränkt den Betroffenen sehr stark im Alltag ein, ohne dabei körperliche Beschwerden zu haben. Als Angehöriger einer zu pflegenden Person erhält man ein Pflegegeld, anders ist es bei Pflegediensten, da erhalten diese das Geld, Sodas es nur eine Sachleistung für Sie ist.

Absicherung durch eine Private Krankenversicherung mit Pflegeversicherung

Zusätzlich zu der gesetzlichen Pflegeversicherung haben Sie die Möglichkeit eine Private Krankenversicherung mit Pflegeversicherung abzuschließen. Dabei gibt es drei Modelle, diese zahlen die unterschiedlichen Ansprüche, wie das Pflegetagegeld, Pflegekosten oder eine Pflegerente. Jedes Modell hat dabei Vorteile sowie auch Nachteile. Da Frauen altersbedingt häufiger eine Pflege in Anspruch nehmen müssen als Männer, sind die Beiträge bei diesen, auch deutlich höher als bei den Männern. Auch die privaten Einkommensverhältnisse spielen eine große Rolle bei der Wahl der passenden privaten Pflegeversicherung.

Die verschiedenen Varianten der privaten Pflegeversicherung

Um die Leistungen einer privaten Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine Anwartzeit von mindestens 3 Jahren erfüllt werden. Dies bedeutet, dass Leistungen erst erbracht werden, wenn die Versicherung mindestens 3 Jahre bedient wurde. Die private Krankenversicherung ist der Ansprechpartner, um sich für das Pflegegeld abzusichern. Bei dieser Variante, erhält man ein festgelegtes Pflegegeld, welches für jeden Tag ab eintreten des Pflegefalls bezahlt wird. Das Pflegegeld kann für den pflegenden Angehörigen verwendet werden, aber auch für einen Pflegedienst.

Die Pflegekostenversicherung orientiert sich an den tatsächlichen Kosten der anfallenden Pflege. Nach Vorlage der Abrechnung der anfallenden Pflegekosten wird ein gewisser Betrag erstattet. Für die pflegenden Angehörigen ist dieses teilweise sehr schwer zu verstehen, da diese sich gar nicht mit den Abrechnungsmodalitäten der Pflegekosten auskennen. Die Leistungen, die die Private Krankenversicherung Pflegeversicherung erstatten, sind auf einen jährlichen Höchstbeitrag beschränkt, welche nicht immer die gesamten Kosten der Pflege abdecken.

Bei der Pflegerente wird nur die Pflegestufe der pflegebedürftigen Person berücksichtigt, die Art der Pflege und wer diese ausführt, spielt dabei keine Rolle. Die versicherte Person erhält ab dem Zeitpunkt des Pflegefalls eine vertraglich festgelegte Rente. Die Private Krankenversicherung Pflegeversicherung zahlt diese unabhängig davon, wie diese verwendet wird. Allerdings ist die Pflegerente im Vergleich zu den anderen Varianten der Pflegeversicherung, die teuerste Variante der privaten Pflegeversicherung. Sie bietet dem Pflegebedürftigen die höchste Flexibilität und Freiheit in der Wahl der Pflege.

Warum eine zusätzliche Absicherung wichtig ist

Die Pflegevorsorge über die Private Krankenversicherung Pflegeversicherung wird oftmals vernachlässigt, da die meisten Angehörigen nicht wissen, welche Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt und welche nicht. Dadurch wird meist vermutet, dass die gesetzliche Pflegeversicherung ausreicht, was meistens nicht der Fall ist. Daher findet die Private Krankenversicherung Pflegeversicherung noch wenig Beachtung.

Dabei sollte man sich rechtzeitig informieren, welche Leistungen die gesetzliche Pflegekasse übernimmt, im Pflegefall reichen die Leistungen dieser nicht aus, sodass man im Pflegefall unterversichert ist. Aus diesem Grund sollte man sich von der privaten Krankenversicherung beraten lassen, welche Form der Vorsorge für einen persönlich, am besten geeignet ist. So kann man entspannt seinen wohlverdienten Lebensabend genießen, da eine passende finanzielle Absicherung für den Fall das man pflegebedürftig wird, vorhanden ist.