Die Notwendigkeit einer Pflegeversicherung sollte man nicht in Frage stellen. Das Leben kann überraschende Wendungen nehmen und man kann schneller auf eine professionelle Pflege angewiesen sein, als man denkt. Grund genug, dass man sich mit dem Gedanken befassen muss, neben der gesetzlichen Pflegeversicherung auch an eine private Vorsorge zu denken, denn Kosten, welche entstehen, wenn man ein Pflegefall wird, sprengen meistens die finanziellen Sicherheiten, die man sich angelegt hat. Um im Ernstfall nicht in den Ruin zu stürzen, ist ein Pflegerentenversicherung Vergleich ein guter Weg, um sich überhaupt erst einmal einen Überblick zu verschaffen, welche Möglichkeiten man in der privaten Vorsorge hat.
Der einfachste Weg, einen Pflegerentenversicherung Vergleich durchzuführen, ist es online auf einem Vergleichsportal zu schauen. In nur wenigen Augenblicken werden einem die Versicherungen angezeigt, die eine Pflegerentenversicherung im Angebot haben. Was man bei einem Pflegerentenversicherung Vergleich unbedingt beachten sollte, ist der Leistungsumfang und nicht in erster Linie nur der Beitrag. Kommt es zu einem Pflegefall, ist einem nicht mehr geholfen, wenn man Jahrelang einen zu geringen Beitrag gezahlt hat und nun im Pflegefall doch wieder auf die eisernen Reserven zurückgreifen muss.
Im Jahr 2011 wurde die Pflegeversicherung einer Reform unterzogen. Die meisten Menschen wissen einfach zu wenig, welche Leistungen einem im Pflegefall zustehen. Vor allem dann, wenn man eine pflegebedürftige Person im Haushalt hat. Viele fühlen sich einfach moralisch dazu verpflichtet, beispielsweise die eigene Mutter oder den Vater zu pflegen. Dabei muss man damit nicht völlig allein dastehen. Man kann von der Pflegeversicherung Unterstützung anfordern. In welchem Umfang man von der Pflegeversicherung Hilfe bekommt, ist immer abhängig von der Schwere der Erkrankung. Man unterscheidet an dieser Stelle in unterschiedlichen Pflegestufen. Um die Person einstufen zu können, muss man sich an einen medizinischen Dienst wenden. Man unterscheidet, wie umfangreich die Hilfe ist, die geleistet werden muss, um der zu pflegenden Person einen angenehmen Lebensumstand bieten zu können. Hierfür wird ein sogenanntes Pflegetagebuch geführt, in dem genau aufgeführt wird, welchen Zeitaufwand man aufbringen muss und auch welche Tätigkeiten vollzogen werden müssen. Körperliche Hygiene, Mobilität und auch medizinische Versorgung spielen hier eine entscheidende Rolle. Mit der Reform sollen Gelder schneller und effektiver frei gegeben werden, um Familien zu entlasten.
Pflegekräfte sind hierzulande leider noch immer Mangelware und der Pflegeberuf hat bei Weitem keinen so guten Ruf. Doch mit der zunehmenden Lebenserwartung und auch der damit verbundenen Pflegebedürftigkeit im Alter, soll die Reform dem Beruf einen neuen Aufschwung verleihen. Gerade was auch die häusliche Pflege betrifft, denn nicht jeder Pflegefall ist auch gleich ein Fall für das Pflegeheim.
Waren bislang meist nur körperliche Einschränkungen Grund dafür, einen Pflegefall zu melden, rückt die Altersdemenz immer mehr in den Fokus. Denn die Demenz ist eine Erkrankung, die einen sehr erhöhten Pflegebedarf mit sich bringt. Verwirrtheit, Unwissenheit und Unfähigkeit, den Alltag allein zu bewältigen, verlangen so einiges von Menschen ab, die sich um einen dementen Patienten kümmern müssen. Die Pflegeversicherung soll nun vermehrt auch darauf eingehen und Familien stärker unterstützen, wenn sich diese um einen solchen Fall kümmern müssen.
Die Pflegestufen unterscheiden, ob eine professionelle Pflege, von Pflegekräften notwendig ist oder aber nur eine häusliche Pflege von Familienangehörigen notwendig wird. Zudem kommt noch die Entscheidung, ob es zu einer stationären Aufnahme kommen muss oder nicht. Wie umfangreich die Pflege im Einzelfall ausfällt, klärt das bereits genannte Pflegetagebuch. Es gibt folgende Pflegestufen, in denen man die Schwere der Pflege einteilt: 0, I, II und III. Der medizinische Dienste der Krankenkasse wird nun hinzugezogen, um zu entscheiden, welche Stufe der Person zugeordnet werden muss. Man sollte sich wirklich nicht scheuen, eine solche Berechnung zu beantragen, denn die Pflege, auch an Verwandten, ist eine außergewöhnliche Belastung.
Was vielen auch nicht bewusst ist, ist die Tatsache, dass Kinder für ihre Eltern im Pflegefall zahlen müssen. Das tritt dann in Kraft, wenn die eigenen Eltern zahlungsunfähig sind, keine private Vorsorge getroffen haben und nun ein Pflegefall geworden sind, dann kann die Pflegeversicherung an die Kinder herantreten. Hierbei wird allerdings selbstverständlich ein Selbstbehalt zu Grunde gelegt. Bei Alleinstehenden liegt die Grenze bei 1.500 Euro und bei Verheirateten bei 2.700 Euro. Zudem muss man bedenken, dass auch an die Schwiegertochter oder den Schwiegersohn herangetreten werden kann.
Als Fazit kann man grundsätzlich zu einer privaten Vorsorge raten. Es werden schließlich ausreichende Versicherungen angeboten, die eine solche Vorsorge ermöglichen. Am Anfang wurde bereits auf den Pflegerentenversicherung Vergleich eingegangen und abschließend ist das der wohl beste Weg, eine passende Versicherung zu finden. Zumal ein solcher Pflegerentenversicherung Vergleich kein großer Zeitaufwand ist. Neben der Pflegerentenversicherung kann man sich auch noch über weitere Modelle der Vorsorge informieren, die man für das Alter treffen kann. Vorsorge ist immer besser als Nachsorge. Vor allem trifft das bei der Pflege zu, denn auch ein kerngesunder Mensch kann schnell zu einem Pflegefall werden.