Suche
Suche Menü

Geförderte Pflegezusatzversicherung: Der Pflege-Bahr

Seit dem 1. Januar 2013 sind staatlich geförderte Zusatzversicherungspolicen für den Pflegefall auf dem Markt erhältlich. Sinn des sogenannten Pflege- Bahr ist es, zusätzlich zur umlagefinanzierten, gesetzlichen Pflegeversicherung eigene, kapitalgedeckte Vorsorge für den Pflegefall zu betreiben. Der Staat unterstützt dieses mit einer Zulage, die, ähnlich den Riester- Rentenversicherungen, nach bestimmten Kriterien gewährt wird. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist freiwillig.

Die Versicherungspolicen müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Versicherer verzichten auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.
  • Die Versicherung leistet ein festgelegtes Minimum in den jeweiligen Pflegestufen.
  • die Wartezeit beträgt höchstens 5 Jahre.
  • Die Abschlusskosten betragen höchstens 2 Monatsbeiträge, die Verwaltungskosten höchstens 10% der Bruttoprämie.
  • Der Versicherte muss mindestens 18 Jahre alt sein, einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung angehören und darf noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen (ein Antrag darf aber schon gestellt sein). Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt.
  • Der Monatsbeitrag beträgt mindestens 10 Euro, die Zulage beträgt monatlich 5 Euro, so dass minimal 180 Euro pro Jahr in die Versicherung eingezahlt werden. Die Zulage wird durch den Versicherer beantragt und dem Konto jährlich gutgeschrieben.

Policen mit staatlicher Zulage bekommen also auch diejenigen, die bereits pflegebedürftig sind, jedoch noch keine Leistung beziehen. Private Pflegeversicherungen dagegen können nach einer Gesundheitsprüfung die Aufnahme ablehnen.

Dadurch ist damit zu rechnen, dass die Versicherungsprämien bei Policen nach dem Pflege- Bahr stark steigen werden, um die Kosten der vielen Pflegebedürftigen, die sich nur dort noch versichern können, zu verteilen. Private Pflegezusatzversicherungen, die überwiegend Gesunde versichern, sind daher vor allem für Jüngere, auch ohne die staatliche Zulage, günstiger.