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Private Pflegeversicherungen richtig vergleichen

In unserer Gesellschaft, in der die Menschen immer mehr altern, kommt der richtigen Absicherung im Pflegefall eine entscheidende Bedeutung zu. Aus diesem Grunde wurde bereits in den 1990er Jahren eine gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt, die dann in den letzten Jahren systematisch weiter ausgebaut wurde. Dabei wurde unter anderem die Pflegestufe 0 eingeführt. Sie ist ausschließlich den Demenzkranken vorbehalten und will ihnen spezielle Hilfestellungen für ihre oftmals sehr schwierige Situation anbieten. Dies soll dann auch den pflegenden Angehörigen oder dem professionellen Pflegepersonal zugute kommen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung teilt die pflegebedürftigen Personen in verschiedene Pflegestufen ein. Neben der Stufe 0 existieren noch die Stufen I, II und III. Die erforderlichen Pflegeleistungen beziehen sich dabei in erster Linie auf alltägliche Verrichtungen wie zum Beispiel das Essen, das Anziehen oder die Körperpflege. In Pflegestufe I werden alle Personen eingeordnet, die mindestens 45 Minuten am Tag eine professionelle Unterstützung benötigen, in Pflegestufe II erhöht sich dieser Zeitaufwand auf 90 Minuten und in Pflegestufe III ist praktisch rund um die Uhr eine Fremdbetreuung erforderlich.

Als Grundlage für die Einordnung in eine bestimmte Pflegestufe dient dabei das Pflegetagebuch, welches vor allem von den Angehörigen der hilfebedürftigen Person gewissenhaft geführt werden muss. Um sich dann ein realistisches Bild von der konkreten Situation vor Ort zu machen, meldet sich der medizinische Dienst der Krankenkasse zu einem Besuch an. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten und auch sehr gründlich vorbereitet werden. Dabei sollte jedoch keinesfalls ein perfektes Bild geliefert werden. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass der medizinische Dienst der Krankenkasse die Situation verkennt und im schlimmsten Fall die Anerkennung einer Pflegestufe verweigert.

Kommen die Gutachter der Krankenkasse zu dem Schluss, dass eine professionelle Betreuung angezeigt wäre, sind die Kosten nicht nur vom Pflegebedürftigen selbst, sondern auch von seinen Angehörigen zu tragen. Auch die Kinder und die Schwiegerkinder können zur Finanzierung einer professionellen Pflegekraft oder eines Heimaufenthaltes mit herangezogen werden. Wer hier vermeiden möchte, dass er zu tief in die eigene Tasche greifen muss, sollte unbedingt über den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung nachdenken. Solch eine Versicherung wird heute von nahezu allen privaten Krankenversicherungsgesellschaften angeboten und ist als Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung und Pflegerente erhältlich. Um hier wirklich die richtige Wahl treffen zu können, empfiehlt sich grundsätzlich immer ein Private Pflegeversicherung Vergleich. Er ist in der Regel kostenlos und kann ganz bequem im Internet durchgeführt werden. Aus diesem Grunde ist es auch nicht erforderlich, alle infrage kommenden Versicherungsgesellschaften vor Ort aufzusuchen und dort Informationen einzuholen.

Bei einem Private Pflegeversicherung Vergleich wird sehr schnell klar, dass fast jede Versicherung ihre Vor- und Nachteile hat. Deshalb sollte bei einem Private Pflegeversicherung Vergleich nicht nur auf die Höhe der Beiträge, sondern auch auf die Vertragsdetails geachtet werden. Wer bereits im fortgeschrittenen Alters ist oder bestimmte Vorerkrankungen hat, muss für die private Pflegeversicherung in der Regel deutlich mehr bezahlen als jüngere Personen, die noch völlig gesund sind. Bestehen besonders schwere Vorerkrankungen, behalten sich einige Versicherungsgesellschaften sogar das Recht vor, den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung gänzlich zu verweigern.

Ein Private Pflegeversicherung Vergleich informiert nicht nur über allgemeine Vertragsbedingungen, sondern auch über die konkreten Leistungen in den einzelnen Pflegestufen. Deshalb sollte sich jeder Interessent darüber klar werden, welche Pflegestufen er generell absichern möchte. Darüber hinaus sollte auch geklärt werden, wie es mit dem Versicherungsschutz im Ausland aussieht. Auch die Frage, ob eine private Pflegeversicherung die Pflegestufe 0 für Demenzkrank mit absichert, dürfte für viele Kunden von Interesse sein. Dies kann ein Private Pflegeversicherung Vergleich klären.

Bei einer privaten Pflegeversicherung sollten die monatlichen Beiträge immer regelmäßig gezahlt werden. Andernfalls wäre die Versicherung berechtigt, bei Eintritt eines Pflegefalles die Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern. Darüber hinaus sollte auch beachtet werden, dass die meisten Versicherungsgesellschaften ihre Leistungen nicht sofort, sondern erst nach einer dreijährigen Wartezeit gewähren. Bei Unfällen könnte eventuell eine Ausnahme gemacht werden. Nähere Informationen dazu kann ein Private Pflegeversicherung Vergleich geben.

Jeder Versicherte sollte außerdem wissen, dass die Pflegestufe der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht automatisch in die private Pflegeversicherung übernommen wird. Bevor sie Leistungen gewähren, haben die Versicherungsgesellschaften durchaus das Recht, einen eigenen Vertragsarzt mit der Begutachtung des Pflegebedürftigen zu beauftragen.

Wer sich nach einem Private Pflegeversicherung Vergleich für das Pflegetagegeld entscheidet, erhält im Pflegefall einen festen Tagessatz überwiesen. Die Höhe dieses Tagessatzes wird bereits von vornherein festgelegt und ist nicht an eine bestimmte Art der Pflege gebunden. Dies heißt dann ganz konkret, dass das Pflegetagegeld unabhängig davon gezahlt wird, ob die Pflege zu Hause oder in einem Heim durchgeführt wird. Es kann jedoch vorkommen, dass der Tagessatz für die häusliche Pflege niedriger ausfällt als der Tagessatz für ein Heim. Nähere Einzelheiten dazu regeln die Vertragsbedingungen der Versicherung.

Die Pflegekostenversicherung orientiert sich immer an den tatsächlichen Kosten der Pflege. Dabei können die Leistungen jedoch auf die professionelle Pflege und auf bestimmte Höchstbeträge beschränkt werden.

Für die Pflegerentenversicherung und die Pflegerente ist hingegen nur die Art der Pflege und die festgestellte Pflegestufe maßgebend. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegerentenversicherung eine feste monatliche Pflegerente.