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Reha, Pflege & Co: Welche Kasse trägt welche Kosten?

Die Pflege und alle begleitenden Maßnahmen und Abläufe sind in Deutschland umfassend im 11. Sozialgesetzbuch geregelt. Darüber hinaus gibt der Gesetzestext Aufschluss auf Verfahren, wie während der Pflege Ansprüche auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation (Reha) entstehen können. Die Maßnahmen und Abläufe der Reha finden sich wiederum im 9. Sozialgesetzbuch. Während die Leistungen für Pflege aus der Pflegekasse bezahlt werden, werden die Leistungen der Reha aus dem Beutel der Kostenträger, also der Krankenkassen und Rentenversicherer finanziert.

Die Versicherungspflicht

In Deutschland sind aufgrund der Versicherungspflicht eigentlich alle Menschen krankenversichert – auch Rentner, Arbeitslose und Hartz IV Empfänger. Nur ein wirklich kleiner Teil der Bevölkerung folgt der Versicherungspflicht nicht – oder kann ihr nicht folgen. Neben der Krankenversicherungspflicht besteht gleichzeitig die Pflicht zur Pflegeversicherung. Im Alltag spürt der einzelne die Abgabe nicht, da sie zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag einbehalten und vom jeweiligen Träger an die Pflegeversicherung abgeführt wird. Bei Rentnern übernimmt dies zum Beispiel die Rentenversicherung. Privat krankenversicherte Menschen müssen sich allerdings selbst in einem gesonderten Versicherungsvertrag um Pflegeleistungen kümmern.

Die Pflegebedürftigkeit überwinden

Ziel einer jeden Unfallversicherung ist es den Arbeitnehmer wieder so zu gesunden, dass er zurück an seinen Arbeitsplatz kann oder so zu stellen, als wäre der Arbeitsunfall nicht geschehen. Gleiches gilt im Prinzip auch für die Pflegekasse. Ziel von Pflege ist die Pflegebedürftigkeit zu überwinden oder Verschlechterungen vorzubeugen. Ein hehres Ziel, das sich nicht immer erreichen lässt. Der Gang ins Krankenhaus für eine medizinische Reha ist dafür meist unerlässlich. Deshalb wird bei Pflegeleistungen auch immer mitgeprüft, mit welchen medizinischen Maßnahmen und zumutbaren Leistungen die Pflege reduzieren könnten. Um positive Erfolge zum Wohl von pflegebedürftigen Menschen zu erreichen, arbeitet die Pflegekasse eng mit der Krankenkasse zusammen.

Die Abläufe sind klar: Wenn ein Arzt oder der MDK (Medizinische Dienste einer Krankenversicherung) feststellt, dass eine Reha gute Aussichten auf Erfolg hat und wenn der Patient den Maßnahmen zustimmt, wird der Rehabilitationsträger informiert, um die entsprechende Reha-Maßnahme einzuleiten. Aus Sicht der Pflegekasse ist eine Reha damit immer auch eine Maßnahme von der erwartet wird, die Pflegeleistungen zu reduzieren. Die Pflegekasse wird den Versicherten also stets an seine Mitwirkungspflicht erinnern.

Wirtschaftliche Bedeutung

Über 2,4 Mio. Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Das ist mit öffentlichen Mitteln nicht zu stemmen. Daher hat die Pflege ihr eigenes „Personal“. Denn aktuell werden deutlich mehr als 60 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland in den eigenen vier Wänden und von Angehörigen gepflegt. Ohne diese privaten Leistungen wäre eine pflegerische Versorgung der Menschen in Deutschland nicht möglich. Zum Ausgleich erhalten privat Pflegende von der Pflegekasse eine monatliche Entschädigung entsprechend der Pflegestufe des Patienten. Eine Information über Reha-Maßnahmen wird meist nur spärlich verbreitet, da der Kampf um die Pflegestufe im Vordergrund steht.

Pflege bedeutet Zeit. Nicht wenige Angehörige geben ihre Arbeit auf um geliebte Menschen zu pflegen und sind dann auf Unterstützung angewiesen. Gleichzeitig sollte die Pflege eine hohe pflegerische Qualität haben, den Betroffen eine hohe Lebensqualität sichern und die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen erfüllen. Eine schier utopische Forderung, vor allem vor dem Hintergrund sich verändernder Familienstrukturen. Dass alles harmonisch ineinander spielt, hängt damit von den Einnahmen und Ausgaben der Pflegeversicherungen ab.