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Wissenswertes über die Kranken- und Pflegeversicherung

Begünstigt durch die gute medizinische Versorgung in Deutschland steigt der Altersdurchschnitt kontinuierlich an. Älter werden heißt aber nicht gleichzeitig auch gesünder bleiben. Daher spielt die Pflege im Alter eine immer wichtigere Rolle. Viele Verwandte hilfsbedürftiger, älterer Menschen sehen es als ihre Pflicht an, der pflegebedürftigen Person kostenlos und manchmal sogar rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen. Nicht selten stoßen pflegende Angehörige an ihre Grenzen und vernachlässigen bedingt durch die aufwendige Pflege das eigene Familienleben, die Arbeit und setzen die eigene Gesundheit aufs Spiel. Dabei könnten viele Pflegebedürftige ihre Verwandten entlasten, wenn sie die Ansprüche aus der Kranken und Pflegeversicherung geltend machen würden. Jeder Pflegebedürftige der Beiträge in die Pflegeversicherung einbezahlt hat, kann diese im Bedarfsfall auch in Anspruch nehmen. Viele Kosten durch externes Pflegepersonal können, je nach Pflegestufe ganz oder zu großen Teilen abgedeckt werden. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die fachgerechte Pflege und die Entlastung der Familienmitglieder.

Leistungen von Kranken- und Pflegeversicherung abhängig von Pflegestufe

Da die Pflegebedürftigen an unterschiedlichen Einschränkungen leiden, sieht der Gesetzgeber die Einteilung in vier verschiedene Pflegestufen vor. Unterschieden wird in die Pflegestufen 0, I, II und III vor. Die Beurteilung und Einteilung der Pflegestufe nimmt ein Gutachter der versichernden Krankenkasse vor. In die Pflegestufe 0 werden Personen eingeteilt die bedingt durch Altersdemenz nicht in der Lage sind ihr Leben komplett alleine zu gestalten aber sonst keine weiteren körperlichen Einschränkungen haben. Die Altersdemenz muss durch ein gesondertes Gutachten festgestellt werden. Die weiteren Stufen der Pflege werden nach dem Grundpflegeaufwand berechnet. Viele Dinge des täglichen Lebens können nicht mehr alleine bewerkstelligt werden und müssen von Pflegekräften entweder komplett oder unterstützend erledigt werden. Hier bei werden die Zeiten zur Grundlage genommen, die für die täglichen Aufgaben wie Körperpflege, Anziehen und Essen benötigt werden.

Nach der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit wie im XI. Buch des Sozialgesetzbuches vorgeschrieben, besteht die Pflegestufe I, wenn die gesamte Pflegezeit täglich mindestens 90 Minuten und die Grundpflege davon 45 Minuten beträgt. In der Pflegestufe II erhöht sich die Gesamtpflegezeit auf 180 Minuten. 120 Minuten dieser Zeit müssen auf die Grundpflege der Pflegeperson entfallen. Hilfe zu 3 verschiedenen Zeiten sin weitere Voraussetzungen der Pflegestufe. Pflegebedürftige, die mehr als 5 Stunden täglich auf die Hilfe von Familienangehörigen, Nachbarn oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildeten Pflegeperson angewiesen sind, werden in die Pflegestufe III eingestuft. Von dieser Zeit müssen mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die Einstufung in die Schwerstpflegebedürftigkeit besteht immer dann, wenn die pflegebedürftige Person 24 Stunden, also rundum die Uhr gepflegt werden muss.

Pflegekosten können unterschiedlich abgefangen werden

Die gesetzliche Kranken und Pflegeversicherung deckt nur die Grundbedürfnisse der Pflegeperson ab. Bei Heimaufenthalten können zusätzliche Kosten entstehen, die von der Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden und von Familienangehörigen getragen werden müssen. Eine private Pflegeversicherung kann hier im Bedarfsfall die Kosten übernehmen. Da die Bedürfnisse im Pflegefall unterschiedlich sein können, können mit dem Abschluss einer privaten Kranken und Pflegeversicherung unterschiedliche Bereiche abgedeckt werden. Grob zu unterteilen ist dies in Pflegetagegeld, Pflegekostenerstattung und Pflegerente. Bei den meisten Versicherern können diese Versicherungsbereiche kombiniert oder vertraglich ausgeschlossen werden, was sich wiederum auf die Höhe der zu zahlenden Beiträge auswirkt.

Das Pflegetagegeld ist vergleichbar mit einem Tagegeld bei einer Krankenversicherung. Allerdings kann dies variieren, wenn der Versicherer zwischen häuslicher Pflege und Heimaufenthalt unterscheidet. Das Tagegeld wird, wie der Begriff schon aussagt täglich ausbezahlt. Da es beim Tagegeld nur zur Auszahlung kommt, wenn auch ein Bedarfsfall entsteht, hat der Versicherte keine Ansprüche auf Rückzahlung der Beträge, wenn kein Pflegefall eintritt oder die Kranken und Pflegeversicherung gekündigt wird.

Eine Pflegekostenversicherung übernimmt teilweise die Kosten der erbrachten Pflegeleistungen. Die Höhe der Erstattung ist vertragsabhängig und wird vom Versicherer monatlich, nach dem Einreichen der Rechnungen von Pflegediensten oder Pflegeheimen erstattet. Da sich die Beiträge der Pflegekostenversicherung an den Beiträgen der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung orientieren, setzen höhere Beiträge nicht gleichzeitig eine höhere Kostenerstattung voraus. Wird der Pflegebedürftige zu Hause von der Familie gepflegt, gestaltet es sich schwierig die Pflegekosten bei den Versicherern geltend zu machen, da die Kosten nach verschiedenen Pflegesätzen abgerechnet werden.

Anders als beim Pflegetagegeld oder bei der Pflegekostenversicherung wird die Pflegerente nach der Höhe der Pflegestufe ausbezahlt. Dabei ist es unerheblich, für welche Art der Pflege das Geld eingesetzt wird. Auch wenn der Pflegebedürftige zu Hause von der Familie gepflegt wird, wird die Rente monatlich bezahlt und ermöglicht allen Beteiligten finanziellen Spielraum. Wird die Pflegerente gekündigt werden anders als beim Tagegeld oder der Phlegekostenversicherung die eingezahlten Beträge nach Abzug aller Kosten ausbezahlt.

Private Absicherung auf jeden Fall empfehlenswert

Gleich für welche private Kranken- und Pflegeversicherung sich entschieden wird, ist eine private Absicherung in jedem Fall ratsam. Da die Beiträge in jungen Jahren niedriger sind, ist es zudem besser, sich schon frühzeitig zu versichern. Im Pflegefall können viele Kosten entstehen, für die die monatliche Altersrente und die Erstattungsbeiträge aus der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung nicht ausreichen.