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Zusätzliche Vorsorge: Die freiwilligen Pflegeversicherungen

Zu einem Pflegefall zu werden, kann jeden Menschen treffen. Das Schicksal schlägt oft unvorbereitet und plötzlich zu und schon kann man selbst zu einem Pflegefall geworden sein. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die körperliche und geistige Gesundheit im Alter nachlässt. Plötzlich können viele Aufgaben nicht mehr selbst erledigt werden. Der Körper versagt und ein Mensch wird zu einem Pflegefall. Nichts geht mehr alleine, es wird externe Hilfe benötigt. Dazu kommt, dass in der heutigen Zeit die Altersdemenzen erschreckend schnell zunehmen. Es kommt zu Störungen in der Wahrnehmung und im Denken, zur Vergesslichkeit bei allen normalen Abläufen in der Wohnung, in schweren Fällen bis hin zu dem Vergessen, wer man ist oder wo man wohnt. Schön ist es, wenn die engsten Familienangehörigen bereit und in der Lage sind, hier die Pflege und Betreuung zu übernehmen. Aber auch deren psychische und körperliche Kräfte brauchen Unterstützung. Deshalb gibt es die staatliche Pflegeversicherung.

Tritt ein solcher Pflegefall ein, muss jeder einzelne Fall ganz individuell betrachtet und eingestuft werden. Es wird geprüft, inwieweit der zu pflegende Mensch seinen Tagesablauf noch aus der eigenen Kraft heraus bewältigen kann, bzw. wie groß die Pflegebedürftigkeit ist. Nun hat die Pflegeversicherung ein neues Bewertungssystem eingeführt, mit welchem der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt und festgelegt werden soll. Die bislang geltenden drei Pflegestufen wurden auf nunmehr fünf erweitert. Die damit verbundene Pflegeanpassung verursacht Kosten, die wiederum auf die Versicherten umgelegt werden müssen. Inwieweit dadurch eine Erhöhung der Beiträge kommen wird, können wir im Moment nur abwarten.

Natürlich kann jeder Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen, ausgehend von der jeweils vorliegenden Pflegestufe. Es muss unterschieden werden zwischen einer Unterbringung in einem Pflegeheim, einer Betreuung durch professionelles Pflegepersonal oder den Angehörigen, die diese Pflegeleistung erbringen. Schon bevor ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt wird, sollte man sich bei den zuständigen Stellen der Pflegekassen beraten lassen, damit der Antrag Aussicht auf zügige Bewilligung hat.

Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die finanziellen Hilfen der staatlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten für eine pflegebedürftige Person zu decken. Daher ist es ratsam, möglichst frühzeitig eine freiwillige Pflegevorsorge zu treffen. Die gängigste Vorsorge ist hier immer noch der Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Es werde die Versicherungsmodelle einer Pflegerente, Pflegekosten oder Pflegetagegeld unterschieden. Natürlich haben diese Modelle verschiedene Vor- und Nachteile. Es liegt in der persönlichen Entscheidung, welche Art der Absicherung über eine freiwillige Pflegeversicherung gewählt wird. Am kostengünstigsten ist es, wenn eine freiwillige Pflegeversicherung bereits in jungen Jahren abgeschlossen wird. Die Beiträge sind dann noch günstig und überschaubar. Je älter man bei Eintritt in die freiwillige Pflegeversicherung ist, je höher sind dann auch die Beiträge, weil die Möglichkeit eines Versicherungsfalles schneller eintreten könnte. Auch werden die Beiträge bei Frauen und Männern sehr unterschiedlich berechnet. Da Frauen, statistisch gesehen, eine höhere Lebenserwartung haben, müssen sie für eine freiwillige Pflegeversicherung höhere Beiträge bezahlen. Die zu einem Antrag gehörenden Gesundheitsfragen schließen bereits kranke oder schon vorbelastete Personen aus. Sie werden kaum eine Chance haben, eine freiwillige Pflegeversicherung abschließen zu können. Das Risiko scheint den Versicherern zu groß zu sein. Am besten ist es also jung zu sein und gesund. Dann sind die Chancen für den Abschluss einer freiwilligen Pflegeversicherung sehr gut.

Einige wichtige und beachtenswerte Punkte gelten aber sowohl für den jungen, als auch für den älteren Menschen. Jeder sollte sich die vertraglich festgeschriebenen Bedingungen sehr genau durchlesen. Wichtig ist ebenfalls, schon um die eigenen Interessen zu wahren, die Angebote möglichst vieler Versicherer einzuholen und sehr genau Punkt für Punkt zu vergleichen. Jeder Fall ist individuell und jeder Anspruch ist anders. Kommt die Versicherung auch zum Tragen, wenn man bei Eintritt des Pflegefalls im Ausland lebt? Wie groß ist der Aufwand, um die Pflegebedürftigkeit nachzuweisen? Das alles sollte in einem Vertrag festgeschrieben sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist also wirklich wichtig, die Angebote der verschiedenen Versicherer zu vergleichen. Im Verlaufe der Pflegereform wird sich vielleicht immer wieder etwas verändern. Also sollte man bereits im Vorfeld abklären, ob die freiwillige Versicherung z.B. bei Demenz oder bei der Pflegestufe 0 eintritt. Bei welcher Pflegestufe wird welcher Betrag gezahlt werden? Welche Pflegestufen sollten überhaupt abgesichert sein? Muss man wirklich eine Wartezeit von drei Jahren in Kauf nehmen oder kann eine andere Tarifhöhe daran etwas ändern? Wird die Einstufung der staatlichen Pflegekasse als Nachweis der Pflegebedürftigkeit anerkannt oder muss ein von dem Versicherer beauftragter Arzt das noch einmal bestätigen?

Es gibt viele Fragen zu klären. Deshalb ist es wichtig, dass alle Details eines Vertrages für eine freiwillige Pflegeversicherung ganz genau gelesen, verstanden und verglichen wurden, bevor eine Unterschrift den Vertrag besiegelt. Auch wenn für sehr viele Menschen dieses Thema noch in weiter Ferne zu liegen scheint, sollte das Thema doch nicht auf die lange Bank geschoben werden. Es ist eine Tatsache, dass die Leistungen der staatlichen Pflegekasse in einem Pflegefall nicht ausreichen werden. Frühzeitig abgesichert mit einer dann noch günstigen freiwilligen Pflegeversicherung, kann man der Zukunft unerschrocken entgegen sehen.