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Die Rentenversteuerung ist vom Zeitpunkt des Rentenbeginns abhängig

Ein früher Rentenbeginn kann sich unter Umständen positiv auswirken, da die Höhe der Rentenversteuerung von Jahr zu Jahr steigt.

Die Höhe des Rentenfreibetrags

Renten, die nach dem Jahr 2004 und vor dem Jahr 2040 beginnen beziehungsweise begonnen haben, sind nur zum Teil steuerfrei. Begann die Rente 2005, betrug der nicht zu versteuernde Teil 50% der Jahresrente des zweiten Jahres. Dieser Freibetrag sinkt jedes Jahr um 1 %. Wer 2040 erstmals Rente bezieht, muss diese ganz besteuern. Ein früher Eintritt kann daher langfristig einen Vorteil bringen.

Die Berechnung des individuellen Freibetrags

Der Rentenfreibetrag errechnet sich zunächst aus einem Prozentsatz, bleibt danach aber ein fester Geldbetrag. Beispiel: Wer im Jahr 2020 in den Ruhestand geht, bekommt in der Regel erstmals im Jahr 2011 ein ganzes Jahr Rente. Der Rentenfreibetrag beträgt 20% der Jahresrente des Jahres 2011. Beträgt diese 14.000 Euro, sind 700 Euro steuerfrei. Dieser Freibetrag gilt für die gesamte restliche Zeit des Rentenbezugs. Steigt die Rente im Laufe der Jahre, bleibt es bei einem Freibetrag von 700 Euro. Beträgt die Jahresrente nach einiger Zeit beispielsweise 20.000 Euro, müssen 19.300 Euro versteuert werden, nicht wie oft vermutet 16.000 Euro.

Schwierige Rechnung zu Beginn des Rentenbezugs

Den größten Vorteil hat, wer früh in den Ruhestand geht und im zweiten Jahr nach dem Renteneintritt eine möglichst hohe Rente bezieht. Da die Rentenhöhe vom Zeitpunkt des ersten Bezugs abhängt, sollten Sie einen Berater vor der Entscheidung hinzuziehen. Dieser hilft Ihnen, den optimalen Zeitpunkt für den Beginn des Bezugs zu finden.