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Eine Alternative zur BU-Versicherung

Ist die Absicherung einer Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich, könnte die Grundfähigkeitsversicherung ein Kompromiss sein. Aber auch für Kinder und Jugendliche, die noch nicht in eine BU-Versicherung eingestuft werden können, bietet sich hier eine interessante Möglichkeit der finanziellen Absicherung von Folgen körperlicher Beeinträchtigungen.

Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsvorsorge

Stellt die BU-Versicherung auf die Fähigkeit ab, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit für eine bestimmte Zeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben zu können, bezieht sich die Grundfähigkeitsversicherung auf den Verlust definierter grundlegender Fähigkeiten durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall. Diese aus dem angelsächsischen Raum stammende Risikoversicherung leistet also unabhängig vom Beruf oder von der nach dem Eintritt des Leistungsfalls ausgeübten Tätigkeit.

Für die genaue Beschreibung der Grundfähigkeiten gibt es zwei einheitliche Kataloge, die die exakten Definitionen liefern. In Katalog 1 oder A werden Sehen, Sprechen, sich orientieren und die Hände gebrauchen aufgezählt und näher beschrieben. Der Katalog 2 oder B befasst sich mit weiteren Fähigkeiten, wie z.B. Hören, Gehen und Auto fahren. Der Leistungsfall tritt ein, wenn ein Versicherter für mindestens 12 Monate nicht in der Lage war oder ist, mindestens eine Grundfähigkeit nach Katalog 1 oder A oder drei Fähigkeiten nach Katalog 2 oder B auszuüben. Ein weiteres Kriterium wäre die Einstufung in die Pflegestufe 2, auch dann würde die vereinbarte Rente gezahlt.

Vorteile der Grundfähigkeitsversicherung

Welche Berufsunfähigkeitsversicherung man auch auswählt, die Versicherungsmöglichkeiten gegen den Verlust von Grundfähigkeiten sind variabler gestaltbar und nicht so restriktiv in der Annahmepolitik. Liegen beispielsweise schon Erkrankungen der Wirbelsäule, Depressionen oder Erschöpfungszustände vor, hat man keine Chance auf Berufsunfähigkeitsversicherung Tarife. Im Gegensatz dazu besteht durchaus die Chance, eine Risikoversicherung gegen den Verlust von Grundfähigkeiten zu erhalten, auch wenn vielleicht ein Risikozuschlag erhoben wird.

Auch im Eintrittsalter ist diese Absicherung flexibler und die Rentenzahlung kann sogar lebenslang vereinbart werden. Um das Inflationsrisiko auszuschalten, lässt sich auch eine Leistungsdynamik von jährlich drei Prozent einbauen und so ein Geldwertverlust vermeiden. Dies sind gravierende Vorteile gegenüber der Berufsunfähigkeitsvorsorge, die nicht von der Hand zu weisen sind, zumal auch Berufsgruppen versichert werden können, die sonst erschwert oder überhaupt nicht angenommen werden.

Braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Grundsätzlich gilt, je spezialisierter und qualifizierter ein ausgeübter Beruf ist, desto mehr Sinn macht eine gute Berufsunfähigkeitsvorsorge. Um nämlich aus der Grundfähigkeitsversicherung eine Leistung zu erhalten, müssen schon gravierende gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Im Gegensatz dazu leisten gute Berufsunfähigkeitsversicherung Tarife, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich für sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Das ist ein erheblicher Unterschied, denn die BU-Rente wird ja auf das bezogene Einkommen abgestellt und kann daher den Verdienstausfall viel besser abfangen.

Man sollte in der Grundfähigkeitsversicherung wirklich einen Kompromiss sehen, wenn schon Vorerkrankungen ins Gewicht fallen, die finanziellen Möglichkeiten eine umfangreiche Berufsunfähigkeitsabsicherung nicht zulassen oder ein Beruf ganz einfach nicht versicherbar ist. Auch für eine Pflegezusatzversicherung ist sie keine echte Alternative, denn die meisten Pflegefälle werden in die Pflegestufe 1 eingestuft, was eine Leistung ausschließt. Wenn man sich über die Grenzen dieser Versicherung im Klaren ist, kann sie aber durchaus ein grundlegendes Sicherheitsnetz darstellen.