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BUV oder UV oder beide?

Knapp 3000 Euro gibt ein durchschnittlicher deutscher Haushalt im Jahr für Versicherungen aus. Da ist es teilweise schwer, den Überblick darüber zu behalten, welche Versicherung denn nun welchen Fall abdeckt. Insbesondere bei der Abgrenzung zwischen Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung sind viele Versicherungsnehmer unsicher. Sollten beide Versicherungen kombiniert werden oder reicht eine von ihnen bereits aus?

Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung: Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Sowohl die Berufsunfähigkeitsversicherung als auch die Unfallversicherung sichern den Versicherungsnehmer gegen Risiken des alltäglichen Lebens ab. Aufgrund der Namen beider Policen wird oft angenommen, dass die Unfallversicherung die Berufsunfähigkeit durch Unfälle absichert, während die Berufsunfähigkeitsversicherung alle anderen Fälle erfasst, in denen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen werden kann, etwa schwere Erkrankungen. Dies ist jedoch nicht richtig. Tatsächlich spielt die Berufsunfähigkeit für die Unfallversicherung überhaupt keine Rolle. Sie zahlt bei jedem Unfall, selbst wenn der Versicherungsnehmer nach wie vor erwerbstätig sein kann.

Doch ein Unfall kann auch über die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert sein, wenn er dazu führt, dass der Versicherte zu wenigstens 50% erwerbsunfähig ist. Die Anspruchsvoraussetzungen beider Policen sind damit völlig gegensätzlich: Die Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen, dafür aber völlig unabhängig von den Erwerbsmöglichkeiten des Verletzten, die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dagegen jede Erwerbsunfähigkeit ab, egal ob diese durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht wurde. So erhält ein Hobby-Tennisspieler, der seiner Leidenschaft aufgrund einer Sportverletzung nicht mehr nachgehen kann, Zahlungen der Unfallversicherung, selbst wenn er den Sport nicht erwerbsmäßig ausübt.

Für wen lohnt sich welche Versicherung?

Es stellt sich also die Frage, für wen die Unfallversicherung und für wen die Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen ist. Oder sollten für einen wirksamen Versicherungsschutz sogar beide Policen abgeschlossen werden? Hierbei sollte zunächst bedacht werden, dass die Unfallversicherung bereits Teil des gesetzlichen Versicherungsschutzes ist. Zwar bleibt dieser Versicherungsschutz weit hinter den durch private Versicherer angebotenen Paketen zurück, allerdings bietet er zumindest einen Grundschutz für schwere Unfälle. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dagegen rein freiwillig. Wer auf sie verzichtet, hat im Falle der Berufsunfähigkeit oft nur Anspruch auf Sozialhilfe.

Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung und ihrer Auszahlung kommt es zudem nur auf die theoretische Möglichkeit der Erwerbstätigkeit an, nicht auf die tatsächliche Berufsausübung, weshalb sich eine Bu auch für Studenten lohnen kann, die noch nie einer Erwerbstätigkeit nachgingen. Insbesondere sollte berücksichtigt werden, dass die Unfallversicherung nur einen sehr kleinen Teil der möglichen Schicksalsschläge abdeckt. In der Realität wird nur jeder zehnte Fall der Berufsunfähigkeit durch Unfälle verursacht, die überwiegende Mehrheit der Fälle von Berufsunfähigkeit wird durch Krankheit ausgelöst, wogegen die Unfallversicherung gerade keinen wirkungsvollen Schutz bietet.

Da die Unfallversicherung vor Berufsunfähigkeit nur unzureichend schützt, kann also am ehesten auf sie verzichtet werden. Wer sich aus finanziellen Gründen für eine der beiden Policen entscheiden muss oder sich bewusst nur für den schlimmsten Fall des Verdienstausfalls aufgrund einer Berufsunfähigkeit absichern will, sollte deshalb unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit diesen Leistungen abschließen. Deren Beiträge richten sich nach der zu erwartenden Rente sowie den persönlichen Risikofaktoren. Das führt dazu, dass der Schutz gegen Berufsunfähigkeit für einen Rechtsanwalt wesentlich günstiger ist, als etwa für einen Kraftfahrer. Denn erstens ist der Rechtsanwalt für seine Berufsausübung weniger auf körperliche Mobilität angewiesen, zweitens ist er einem erheblich geringeren Unfall- und Krankheitsrisiko ausgesetzt, als ein Kraftfahrer. Es lässt sich also festhalten, dass die Unfallversicherung bei Berufsunfähigkeit durch Krankheiten keinen ausreichenden Schutz bietet. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat in diesen Fällen niedrigere Anspruchsvoraussetzungen und bietet damit den wirksameren Grundschutz.