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BU-Versicherer unter die Lupe nehmen

Der schönste Vertrag nützt wenig, wenn der Versicherer im Ernstfall die Leistung streitig macht. Ein gutes Indiz für die Einschätzung einer Versicherungsgesellschaft ist daher die Prozessquote bei Berufsunfähigkeit. Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung Prozessquote werden regelmäßig erstellt und veröffentlicht. Am besten konsultiert man die Daten von branchenübergreifenden Service-Anbietern, die unabhängig von den einzelnen Versicherungsgesellschaften agieren, wie z.B. map-report, da es müßig ist, die Statistiken der einzelnen Versicherer alle auszuwerten.

Aber auch diese tabellarischen Auswertungen sind genau zu prüfen, da es durchaus Versicherer gibt, die die Auskunft zur Prozessquote BU verweigern. Es ist also wichtig, auch die Begleittexte zu lesen und zu analysieren, um ein objektives Bild zu erhalten. Die Versicherer sind nicht verpflichtet, ihre eigene Statistik an Branchenservice-Unternehmen zu melden, allerdings spricht diese Verfahrensweise ja für sich. Wer nichts zu verbergen hat, kann mit den Informationen auch offen umgehen.

Die Veröffentlichungen weisen Quoten auf, die sich aus der Anzahl der Klagefälle im Verhältnis zu den Leistungsfällen ergibt. Der Branchendurchschnitt liegt bei 2,5 (Stand 2009 – Quelle: map-report), je höher dieser Quotient ausfällt, desto mehr Klagen werden beim Versicherer im Leistungsfall geführt. Es gibt durchaus eine ganze Anzahl an Versicherungsgesellschaften, deren Prozessquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung weit darunter liegt, aber eben auch das Gegenteil.

Indikator Prozessquote bei Berufsunfähigkeit richtig einordnen

Selbstverständlich sollten an erster Stelle bei der Auswahl des passenden Tarifes die Versicherungsbedingungen stehen, denn nur sie gewährleisten, dass ein umfassender Versicherungsschutz gegeben ist. Vor allem der Definition des Berufsunfähigkeits-Begriffes und dem damit verbundenen Prognose-Zeitraum kommt dabei große Bedeutung zu, denn hier gibt es immer noch Unterschiede im Markt. Der Bezug auf den zuletzt ausgeübten Beruf, das tatsächlich erzielte Einkommen und der Verzicht auf die abstrakte Verweisung in eine andere Tätigkeit sind sehr wichtig.

Eine Erkrankung, Körperverletzung oder ein Kräfteverfall von voraussichtlich mindestens sechs Monaten sollte ausreichen, um eine Berufsunfähigkeit anerkannt und die Rentenleistung rückwirkend ab Beginn zu bekommen, ohne dass der Versicherer zunächst eine Umschulung anordnen kann. Auch dem versicherbaren Endalter sollte Augenmerk geschenkt werden, denn im Ernstfall muss der Übergang zur Altersrente reibungslos sein, um keine Einkommensverluste hinnehmen zu müssen.

In welcher Konstellation die Berufsunfähigkeitsvorsorge gestaltet wird, hängt immer von den persönlichen Voraussetzungen ab. Als sinnvoll hat es sich aber erwiesen, die Altersversorgung von der Risikoabsicherung BU zu trennen, um beispielsweise bei finanziellen Engpässen flexibel zu bleiben. Dabei sollten aber die Verträge zur Altersversorgung, also Lebens- oder Rentenversicherungen, immer mit einer BUZ, die eine Beitragsbefreiung bei BU beinhaltet, ausgestattet sein.

Wenn diese Voraussetzungen gegeben und passende BU-Tarife gefunden sind, kann die Auswahl anhand der Berufsunfähigkeit Prozessquote verfeinert werden. Diese Prozessquote bei Berufsunfähigkeit gibt Auskunft darüber, die klagewillig ein BU-Versicherer im Leistungsfall statistisch gesehen ist. Je niedriger dieser Quotient, desto kundenfreundlicher ist die Versicherungsgesellschaft. Die statistischen Erhebungen dazu werden regelmäßig von unabhängigen Dienstleistern veröffentlicht und können eine gute Orientierung geben.