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Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließen

Alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keine staatliche Rente mehr. Wenn überhaupt, dann können sie nur bei einer teilweisen oder vollständigen Erwerbsunfähigkeit eine staatliche Unterstützung erwarten. Auch in diesem Falle ist jedoch davon auszugehen, dass die Erwerbsunfähigkeitsrente kaum ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard zu halten und darüber hinaus auch noch für die steigenden Kosten aufzukommen, die im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Berufsunfähigkeit auf die betreffenden Personen zukommen würden. Aus diesem Grunde wäre es dringend angeraten, rechtzeitig über den Abschluss einer geeigneten Arbeitsunfähigkeit Versicherung nachzudenken.

Arbeitsunfähigkeit Versicherung vergleichen

Bevor konkrete Schritte zum Abschluss einer Versicherung für die Arbeitsunfähigkeit unternommen werden, sollte immer ein ausführlicher Vergleich aller Arbeitsunfähigkeitsversicherungen im Internet durchgeführt werden. Solch ein Vergleich spart viel Zeit und dauert in der Regel nur wenige Minuten. Darüber hinaus wird er täglich aktualisiert und liefert jederzeit ein passgenaues Ergebnis.

Kriterien für Auswahl

Ein ganz wichtiger Punkt bei der Suche nach einer geeigneten Arbeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung wäre der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung. Ansonsten könnte es dem Versicherungsnehmer sehr leicht passieren, dass er im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell leer ausgeht und statt dessen in einen anderen Beruf oder in eine andere Tätigkeit, die durchaus auch deutlich unter dem bisherigen Qualifikationsniveau liegen kann, verwiesen wird. Darüber hinaus sollte die Versicherungsgesellschaft nicht erst bei einer prognostizierten Berufsunfähigkeit von 3 Jahren Dauer, sondern bereits ab 6 Monaten zahlen. Eine rückwirkende Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bei verspäteteter Meldung sollte ebenso selbstverständlich sein wie eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung, welche zum Beispiel bei einem Berufswechsel oder bei familiären Veränderungen erforderlich werden könnte. Viele Versicherungsgesellschaften bieten auch eine regelmäßige Dynamisierung oder einen jährlichen Inflationsausgleich an. Bei einer guten Arbeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dies selbstverständlich sein. Außerdem sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur in Deutschland, sondern weltweit gültig sein. Oftmals werden nicht nur für bestimmte Berufsgruppen, sondern auch für risikante Hobbies verschiedene Beitragszuschläge erhoben. Dabei hilft es jedoch nichts, diese Hobbies beim Abschluss des Versicherungsvertrages zu verheimlichen. Kommt dies später heraus, kann die Versicherung die Leistungen verweigern oder sogar gänzlich kündigen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde unwahre Angaben zu seinem Gesundheitszustand macht und zum Beispiel schwerwiegende Vorerkrankungen verschweigt.

Ist die passende Arbeitsunfähigkeit Versicherung gefunden, welche genau auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, könnte sie entweder direkt online oder bei einem Versicherungsmakler vor Ort beantragt werden.

Beitrag zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich gilt, dass der Beitrag zu einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung umso günstiger ausfallen wird, je jünger und je gesünder die betreffende Person zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ist. Aus diesem Grunde lohnt es sich schon in jungen Jahren oder sogar noch während der Ausbildung, über eine geeignete Berufs- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung nachzudenken.

Neben dem Alter und dem Gesundheitszustand spielt auch die zu versichernde Berufsgruppe eine wichtige Rolle bei der Festlegung des monatlichen oder jährlichen Beitrages zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Körperliche Tätigkeiten gelten dabei grundsätzlich als risikoreicher als geistige oder sitzende Tätigkeiten. Das Geschlecht spielt hingegen überhaupt keine Rolle mehr. Ab dem 21. Dezember 2012 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Versicherungsgesellschaften nur noch Unisex Tarife anbieten dürfen, bei denen sich die Beiträge für Männer und Frauen in keinster Weise mehr voneinander unterscheiden dürfen.