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Kündigung der Kfz-Versicherung

Vielfach lohnt es sich, eine Autoversicherung zu kündigen. Zahlreiche Kfz-Besitzer verfügen über zu teure Versicherungen, bei der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung könnten sie im Jahr hohe dreistellige Beträge einsparen. Auf einem Vergleichsportal lässt sich schnell und leicht eine günstige Kfzversicherung finden. Wichtig ist: Versicherungsnehmer sollten ihren bisherigen Vertrag richtig und fristgerecht kündigen.

Autoversicherung kündigen: Die Fristen

Bei Kfz-Versicherungen gilt in Deutschland eine verbraucherfreundliche Regelung: Versicherte dürfen jährlich mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei den meisten Versicherern gleicht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, das bedeutet konkret: Wer eine Kündigung aussprechen will, hat bis zum 30. November Zeit. An diesem Tag muss das Kündigungsschreiben beim Versicherer eingegangen sein. Der Wechsel findet dann zum 1. Januar statt, Versicherte profitieren also zeitnah von den Ersparnissen.

Darüber hinaus gibt es Sonderkündigungsrechte, bei denen jeweils eine Kündigungsfrist von einem Monat besteht. Versicherte können beispielsweise kündigen, wenn die Preise steigen. Über die Kosten informieren die Gesellschaften im Zeitraum von September bis Dezember, den Brief sollten Verbraucher gründlich durchlesen. Sie sollten überprüfen, ob der Versicherer die Kosten anhebt und falls ja, aus welchem Grund. Das liest sich leichter, als es in der Realität ist. So kann die Prämie sinken, weil der Versicherte in eine bessere Schadenfreiheitsklasse kommt. Aber trotz der insgesamt sinkenden Kosten kann sich darin eine Preissteigerung verstecken. Die Kosten können sich auch erhöhen, weil der Versicherungsnehmer einen Unfall verursacht hat. In diesem Fall besteht kein Kündigungsrecht.

Sonderkündigungsrechte existieren in zwei weiteren Fällen: Erstens trifft das auf einen Schadensfall zu. Dabei spielt keine Rolle, ob der Versicherer den Schaden zahlt oder nicht. Versicherte können die Autoversicherung kündigen, innerhalb eines Monats nach dem endgültigen Bescheid. Sie können zudem kündigen, wenn sie ihr Auto verkaufen, stilllegen oder wechseln.

Formal richtig kündigen

Versicherte können weitgehend formlos kündigen. Sie sollten nur einige Tipps beherzigen: Sie sollten zum Beispiel sämtliche relevanten persönlichen Daten niederschreiben, dazu gehört neben der Anschrift die Versicherungsnummer. Zudem sollten sie sich in dem Schreiben auf den Kündigungsgrund beziehen, etwa einer Preiserhöhung oder dem jährlichen Kündigungsrecht. Im Internet findet sich für ein solches Schreiben eine gute Vorlage, Versicherte müssen nur noch ihre persönlichen Daten einfügen.

Zusätzlich empfiehlt sich die optimale Versandart: ein Einschreiben mit Rückschein. Das kostet zwar mehr Porto als ein gewöhnlicher Brief, aber diese Mehrinvestition zahlt sich aus. Versicherte können damit beweisen, dass der Brief rechtzeitig beim Empfänger ankam. Die Erfahrung zeigt, dass es bei manchen Versicherern und bei einem gewöhnlichen Brief zu Unstimmigkeiten kommen kann. Im schlimmsten Fall verneint eine Gesellschaft den Eingang, der Versicherte muss prozessieren und verliert wahrscheinlich auch noch. Mit einem Einschreiben vermeiden Versicherte dieses Ärgernis.