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Die Autoversicherung jetzt überprüfen

Spätestens Anfang November ist wieder die Zeit, die Autoversicherung einem Check zu unterziehen. Eigentlich ist es aber gar nicht nötig, so lange zu warten. Die Versicherer veröffentlichen ihre Tarife meist zum 1. Juli jedes Jahres. Man kann also jetzt schon schauen und vergleichen, was die verschiedenen Angebote kosten und welche Leistungen dafür geboten werden.

Kündigungstermine beachten

Die Mehrzahl der Autoversicherungen hat immer noch die sogenannte Hauptfälligkeit am 1. Januar, das heißt, der Vertrag beginnt am 1. Januar um 0 Uhr und endet am 31. Dezember um 24 Uhr. Die Kündigungsfrist beträgt nicht drei Monate, wie bei fast allen anderen Versicherungsverträgen, sondern nur einen Monat. Stichtag für den Wechsel ist deshalb der 30. November. Spätestens zu diesem Tag muss Ihrem bisherigen Versicherer die Kündigung zugegangen sein, wenn Sie zu Beginn des neuen Jahres den Versicherer wechseln möchten.

Viele Versicherer haben mittlerweile Regelungen, die Ihnen auch einen anderen Termin für den Vertragsbeginn ermöglichen, ohne dadurch Nachteile beim Schadenfreiheitsrabatt in Kauf nehmen zu müssen. Der Vorteil für den Versicherer ist, dass sich die arbeitsintensive Zeit des Kündigungsgeschäftes entzerrt. Außerdem sind die Verträge mit flexibler Hauptfälligkeit nicht so sehr im Fokus, wenn die Versicherungsunternehmen und Vermittler im Oktober und November ihre Werbekampagnen starten.

Schauen Sie zu Beginn Ihres Autoversicherungs-Checks in Ihren bestehenden Vertrag und vergewissern Sie sich, welchen Kündigungstermin Sie zu beachten haben. Rechnen Sie einfach vom angegebenen Ablauf einen Monat zurück. Haben Sie bis zu diesem Termin nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Sondereinstufungen zur Schadenfreiheit prüfen

Wenn Sie ohnehin gerade Ihre Vertragsunterlagen zur Hand haben, werfen Sie auch gleich einen Blick auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Damit Sie den Beitrag für Ihre Autoversicherung im Check nicht falsch einschätzen, prüfen Sie, wie viele schadenfreie Jahre Sie tatsächlich haben. Nur diese Einstufung muss von einem anderen Versicherer übernommen werden. Vielleicht sind Sie bei Ihrem jetzigen Versicherer aber günstiger eingestuft, zum Beispiel weil Sie aufgrund einer Rabattschutz-Vereinbarung einen Unfall sozusagen frei hatten oder weil Sie wegen einer besseren Regelung für Fahranfänger, Zweitwagen oder ähnlichem einen höheren Rabatt bekommen. Diesen Rabatt verlieren Sie unter Umständen beim Wechsel des Versicherers.

Preise im Internet vergleichen

Im Internet gibt es grundsätzlich zwei Arten von Preisvergleichen. Da sind zunächst die recht allgemein gehaltenen Ratgeberseiten, die sich darauf beschränken müssen, typische Fälle modellhaft zu vergleichen, also etwa den 25-jährigen alleinstehenden Golf-Fahrer aus Hamburg oder die 50-jährige Mutter im Allgäu, die einen Nissan Micra fährt. Die Aussagekraft solcher Vergleiche ist begrenzt, denn die Versicherer tarifieren nach sehr vielen Merkmalen, angefangen bei der Typklasse des Fahrzeugs über die jährliche Kilometerleistung bis hin zu einer Beurteilung der Bonität des Kunden nach seiner Adresse.

Genauer sind die Online Rechner der Vergleichsportale. Hier müssen Sie zwar eine Menge Daten preisgeben, sehen dann aber zuverlässig, welche Autoversicherung im Check die billigste ist. Auch hier gibt es aber Einschränkungen: Die Portale können natürlich nur die Versicherer vergleichen, die dafür auch Daten zur Verfügung stellen. Und das sind längst nicht alle. Im deutschen Markt sind rund einhundert Anbieter aktiv. Viele davon arbeiten lieber mit ihrem eigenen Außendienst, denn der garantiert eine langfristige Bindung von Kunden, während die über Portale gewonnenen Verträge oft nach einem Jahr wieder storniert werden.

Außerdem werden in den Preisvergleich nur tarifliche Rabatte eingerechnet. Gibt ein Versicherer einem guten Kunden einen Sonderrabatt oder einen Kundenbonus, weil noch mehr Verträge für ihn bestehen, kann sich das Bild leicht ändern.

Verträge richtig gestalten

Eine günstige Autoversicherung darf sich nicht nur am Preis messen lassen. Auch das Leistungspaket muss stimmen. Während der Versicherungsumfang in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung weitgehend gesetzlich festgelegt ist, gibt es in der Fahrzeugversicherung, also der Teilkasko oder Vollkasko, viel Spielraum. Wer bereit ist, bei der Kfz Reparatur einer Partnerwerkstatt des Versicherers zu vertrauen, kann Beitrag sparen. Die freie Werkstattwahl kostet dagegen extra, genau wie Erweiterungen beispielsweise auf eine Kaufpreisentschädigung oder Tierbiss-Folgeschäden am Motor. Besonders für neue, hochwertige Autos kann sich aber ein umfangreicher Versicherungsschutz im Schadenfall schnell bezahlt machen.