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Berufsunfähigkeitsrente schützt vor sozialem Abstieg

Keiner ist vor langwierigen oder chronischen Krankheiten gefeit, schon gar nicht vor Unfällen mit dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung. Gerade auch psychosomatische Erkrankungen, wie beispielsweise Burnout oder Depressionen, führen immer häufiger zur Erwerbsminderung. Es besteht für nicht selbständig Tätige zwar der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, allerdings ist die Leistungshöhe im Schnitt so niedrig, dass gravierende Einkommenseinbußen hingenommen werden müssen. Der so mit einem langen Ausfall aus dem Berufsleben oft verbundene soziale Abstieg ist für die Wiederherstellung der Arbeitskraft dann absolut schädlich.

Gesetzliche Leistungen reichen meist nicht aus

Seit 2001 ist in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) die Rente wegen Erwerbsminderung neu geregelt. So besagen die Richtlinien, dass man Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente hat, wenn man nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit mindestens drei Stunden am Tag nachzugehen. Dabei ist es uninteressant, welchen Beruf man zuletzt ausgeübt und welches Einkommen man bislang erzielt hatte. Die Höhe der monatlichen Rente bemisst sich an den bereits erarbeiteten Entgeltpunkten und betrug im Durchschnitt für 2011 653 Euro (Männer alte Bundesländer – Quelle: Deutsche Rentenversicherung 2012).

Kann man dagegen noch bis zu sechs Stunden am Tag arbeiten, reduziert sich diese ohnehin nicht dem Existenzminimum entsprechende Leistung weiter. Dazu kommt, dass man erst einmal am Arbeitsmarkt eine passende Stelle finden muss, die dem eigenen Gesundheitszustand entspricht. Der Gesetzgeber kommt hier allerdings entgegen, wenn innerhalb von sechs Monaten ab Feststellung keine Vermittlung möglich ist, wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Private Vorsorge unumgänglich

Der beste Ausweg aus diesem Dilemma ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die speziell auf das eigene Risiko und den persönlichen Bedarf zugeschnitten wird. Ausschlaggebend sind hierbei das Eintrittsalter, der ausgeübte Beruf, das erzielte Einkommen und der Gesundheitszustand. Danach bemessen sich die versicherbare Höhe und die Beiträge für die private Berufsunfähigkeitsrente.

Anders als in der GRV leistet die private Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ärztlich festgestellt wird, dass der Versicherte voraussichtlich für mindestens sechs Monate durch Krankheit, körperliche Beeinträchtigung oder Kräfteverfall seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent wahrnehmen kann. Dabei ist dem Prognosezeitraum größte Beachtung zu schenken, denn verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherung Anbieter stellen hier noch auf drei Jahre bzw. voraussichtlich dauernd ab, was eine Einbuße von 30 Monatsrenten bedeuten würde.

Welche Berufsunfähigkeitsversicherung soll man wählen?

Die Auswahl für eine private BU-Rente ist sehr groß, denn es gibt verschiedenste Modell am Markt. Ein BU Vergleich online hilft aber sehr gut weiter, denn es werden die verschiedenen Bedingungen für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung explizit gegenüber gestellt und sind somit vergleichbar. Der Berufsunfähigkeitsvorsorge sollte man größte Aufmerksamkeit schenken, denn schon mit Eintritt ins Berufsleben entstehen große Versorgungslücken. Wenn man sich für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende entscheidet, legt man einen soliden Grundstein für das ganze Leben.

Gerade zu Beginn des Arbeitslebens hat man nämlich noch keine Entgeltpunkte in der GRV erarbeitet und somit auch keine Ansprüche auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Nur mit einer Berufsunfähigkeitsvorsorge, die sich nach Abschluss der Ausbildung an das höhere Einkommen anpassen lässt, vermeidet man den sozialen Abstieg und den lebenslangen Bezug von Sozialleistungen. Auch wenn die Versicherung natürlich Geld kostet, sie lohnt sich auf jeden Fall.