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Private Rente aufbauen – aber wovon? Altersvorsorge bei geringem Einkommen

Es hat keinen Sinn, die Ohren auf Durchzug zu stellen, wenn von Altersarmut die Rede ist. Gerade die heute jungen Leute wird das demografische Problem der gesetzlichen Rentenversicherung einholen – immer weniger Arbeitnehmer müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Der sogenannte Generationenvertrag wurde in den 1950er-Jahren geschaffen und schreibt ein Umlageverfahren fest. Das funktioniert aber nur solange, wie das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern ausgeglichen bleibt. Im Gegensatz hierzu verfolgen private Rentenversicherer das Kapitaldeckungsverfahren. Hier spart jeder für seine eigene Rente.

Keine Zinsen, keine Rente?

Aber lohnt das Sparen überhaupt angesichts Zinsen, die an der Nullmarke kratzen, ja sogar negativ sein können? Die Antwort ist einfach: Es gibt keine Alternative. Das Sparen für die Altersversorgung muss sogar intensiviert werden, um die fehlenden Kapitalerträge auszugleichen. Wer es schafft, ab dem dreißigsten Lebensjahr 20 % seines Einkommens für das Alter zurückzulegen, hat bis zum regulären Rentenbeginn etwas mehr als sieben durchschnittliche Jahreseinkommen angespart. Das ist nicht eben viel, selbst wenn man unterstellt, dass die Zinsen mindestens für einen Inflationsausgleich sorgen. Fangen Sie mit zwanzig an und sparen 25 %, sind es fast zwölf Jahresgehälter. Eingezahlt in eine private Rentenversicherung, die lebenslange Zahlungen garantiert, ergibt das eine nennenswerte Aufstockung der gesetzlichen Rente.

Geförderte Renten bevorzugen

Die Altersversorgung folgt in Deutschland dem Drei-Schichten-Modell. Die erste Schicht bilden die gesetzliche Rente und gleichgestellte Modelle, für Selbstständige etwa die Rürup-Rente. Die Beiträge sind steuerlich begünstigt, dafür sind die Verwendungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, beispielsweise für kinderbetreuende Elternteile in Teilzeit, ist die Riester-Rente als zweite Schicht interessant. Bereits ab einem Eigenanteil von 4 % des Einkommens gibt es die volle Förderung von 175 Euro für den Versicherten. Hinzu kommen 185 Euro für bis 2007 geborene Kinder bzw. 300 Euro für Kinder ab Jahrgang 2008. Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob diese Zulage oder das Absetzen der Beiträge von der Steuer günstiger für Sie ist. Zwar wird die geringe Rendite einer klassischen Riester-Versicherung oft kritisiert, aber unter Berücksichtigung von Förderung oder Steuervorteil ist sie ein gutes Geschäft. Außerdem hat der Bundesgerichtshof 2017 entschieden, dass das Guthaben in einem förderfähigen Riestervertrag nicht gepfändet werden darf, also auch bei Verschuldung sicher für das Alter zur Verfügung steht.

Risiko gegen Ertragsaussichten

Ist nach den Riester-Beiträgen noch etwas Geld übrig, das Sie sparen können? In der dritten Schicht gibt es keine Förderung, dafür aber auch keine Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Geldes. Fondsgebundene Rentenversicherungen bieten interessante Optionen, bei begrenztem Risiko höhere Kapitalerträge zu erwirtschaften. Sie können die Versicherungsbeiträge ganz oder teilweise in Investmentfonds umleiten. Damit wird das Anlagerisiko zwar vom Versicherer auf Sie als Kunden verlagert. In der Vergangenheit war es aber immer so, dass an der Börse langfristig eine höhere Rendite erzielt werden konnte. Zum Vergleich: Der aktuelle Rechnungszins (Garantiezins) für eine klassische Rentenversicherung liegt bei 0,9 %. Ohne Berücksichtigung von Gebühren werden im ersten Fall aus 100 Euro monatlich nach dreißig Jahren 41.000 Euro Alterskapital. Wer über dreißig Jahre in den Deutschen Aktienindex (DAX) investiert hat, konnte jährlich rund 8 % einstreichen. Der DAX-Investor erhält bei gleicher Sparrate satte 100.000 Euro mehr.

Bild: Bigstockphoto.com / maurus