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Die Handwerkerpflichtversicherung – die Rentenpflichtversicherung für Handwerker

Selbstständige sind nur in bestimmten Fällen verpflichtet, in die gesetztliche Rentenversicherung einzuzahlen. Ansonsten gründet die Einzahlung für diese Tätigkeitsgruppe auf freiwilliger Basis. Einer dieser Fälle betrifft selbständige Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind – für diese besteht in der Regel eine Rentenversicherungspflicht. Für diese Handwerkerpflichtversicherung gelten nur wenige Ausnahmeregelungen.

Der versicherungspflichtige Personenkreis

Die Pflichtversicherung gilt für einen Personenkreis, der selbstständig ein zulassungspflichtiges Handwerk betreibt. Das sind beispielsweise selbstständig tätige Meister, Gesellen und andere Fachkräfte wie Techniker und Ingenieure. Sie müssen bei der Handwerkskammer in die Handwerksrolle eingetragen sein. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, Betriebsinhaber, die aus handwerksrechtlichen Gründen einen Betriebsleiter einstellen müssen, Gründer, die einen Zuschuss von der Arbeitsagentur beziehen („Ich-AG“) sowie Selbständige, deren Handwerk zulassungsfrei ist.

Beginn und Dauer der Versicherungspflicht

Mit dem Eintrag des Gewerbes bei der Handwerkskammer beginnt die Rentenversicherungspflicht und bleibt grundsätzlich so lange bestehen, bis die selbständige Handwerkertätigkeit aufgegeben wird. Darüberhinaus kann die Versicherungspflicht auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung beendet werden, wenn für eine Dauer von 18 Jahren Pflichtbeiträge gezahlt wurden.

Die Höhe der Regelbeiträge

Die monatlichen Regelbeiträge unterscheiden sich je nach Region und liegen um 500 Euro, der Mindestbeitrag um 85 Euro. In den ersten drei Jahren können Handwerker nur die Hälfte des Regelbeitragszahlen zahlen, ohne einen Nachweis des Arbeitseinkommens zu bringen. Zu Rechtsfragen geben die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Auskunft.

Bei Problemen und Fragen rund um die Rentenversicherung können Sie sich an sogenannte Versicherungsälteste wenden. Das sind ehrenamtliche Berater, die sich gut mit dem Thema auskennen und die Sie beispielsweise bei Anträgen oder als Vermittler unterstützen