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Naturstrom: Sauberer Strom für die Energiewende

Naturstrom

Mit dem Bezug von Naturstrom können Verbraucher einen Teil dazu beitragen, dass künftig mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Doch Vorsicht: Für die Bezeichnung Ökostrom gibt es keine allgemeingültigen, gesetzlich festgelegten Regeln. Deshalb sollten sich Umweltbewusste an Gütesiegeln orientieren.

Warum Gütesiegel hilfreich sind

Die Auswahl an Naturstromtarifen ist mittlerweile groß. Viele Stadtwerke und bundesweit aktive Unternehmen offerieren solche grünen Stromtarife. Doch Ökostrom ist nicht gleich Ökostrom. Meist heißt dieser Begriff nur, dass die Dienstleister den Strom ausschließlich von Erneuerbaren-Energien-Anlagen wie Wasserkraftwerken und Windrädern beziehen. Das bedeutet aber keinesfalls, dass Kunden damit tatsächlich die Energiewende fördern. Kommt der Strom zum Beispiel aus alten Wasserkraftwerken, nützt das der Energiewende nichts. Empfehlenswerte Anbieter von Naturstrom sorgen dagegen für einen Ausbau der alternativen Energien.

Verbraucher müssen diesbezüglich keine umständlichen, eigenen Recherchen anstellen. Sie sollten stattdessen auf Gütesiegel achten, deren Verantwortliche genau diesen Aspekt prüfen. Erwähnung verdienen insbesondere die beiden Gütesiegel „Grüner Strom Label“ und „Ok-Power“, beide von gemeinnützigen Organisationen herausgegeben. Hinter dem „Grüner Strom Label“ stecken zum Beispiel die beiden Naturschutzverbände BUND und NABU. Zusätzlich haben der TÜV Nord und der TÜV Süd Ökostromlabel konzipiert. Allen gemein ist: Sie kontrollieren nicht nur, ob 100 % des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Sie setzen auch voraus, dass die Dienstleister den Ausbau forcieren. Hierfür haben sie unterschiedliche Kriterien festgelegt.

Beim „Grüner Strom Label“ müssen Anbieter von Naturstrom mindestens ein Cent pro Kilowattstunde in den Ausbau regenerativer Energien investieren. Die Verantwortlichen des „OK-Power“-Label verfahren anders, allerdings mit dem gleichen Effekt: Mindestens ein Drittel des Stroms muss von Anlagen kommen, die höchstens sechs Jahre alt sind. Bei einem weiteren Drittel dürfen die Anlagen nicht älter als zwölf Jahre alt sein. Das hat zur Folge, dass die Versorger ständig selbst in den Bau neuer Anlagen investieren oder Dritte dazu animieren müssen. Die beiden TÜV-Organisationen legen ähnliche, aber nicht ganz so strenge Maßstäbe an. Verbraucher können sich bei allen diesen Institutionen auf eine regelmäßige Kontrolle der Kriterien verlassen.

Umweltbewusst und dennoch sparen

Kunden können auch unter diesen Voraussetzungen aus zahlreichen Anbietern wählen. Allein rund 70 Tarife tragen zum Beispiel das „Grüner Strom Label“. Angesichts dieser großen Bandbreite sollten Interessierte nicht nur auf den Öko-Aspekt achten, sondern auch auf den Preis. Zwischen den Dienstleistern existieren große Unterschiede. Bei einem günstigen Naturstromtarif können Verbraucher im Vergleich zu ihrem bisherigen, konventionellen Tarif vielfach sogar sparen. Sie schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie fördern die Umwelt und entlasten zugleich ihren Geldbeutel.

Auf einem Stromvergleichsportal finden Verbraucher rasch einen günstigen Ökostromtarif. Hierfür müssen sie ihre Postleitzahl und ihren jährlichen Stromverbrauch angeben. Nur mit diesen beiden Angaben kann der Stromrechner die vor Ort verfügbaren Tarife identifizieren sowie die jährlichen Gesamtkosten errechnen. Zudem sollten Interessierte speziell nach Naturstrom Ausschau halten. Das lässt sich oft bereits in der Suchmaske einstellen. Alternativ finden Nutzer die Gütesiegel auf der Ergebnisseite, jeweils bei den einzelnen Angeboten. Dort lesen User auch weitere wichtige Kriterien, die sie neben dem Gütesiegel und dem Strompreis berücksichtigen sollten.

Dazu zählen Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Bei manchen Anbietern müssen sich Kunden mindestens ein Jahr binden, bei anderen können sie monatlich kündigen. Teilweise geht eine Mindestvertragslaufzeit mit einem einmaligen Neukundenbonus einher, das kann sich finanziell auszahlen. Interessierte sollten aber begutachten, wie viel der Tarif ohne die Einberechnung des Bonus kostet. Preisgarantien stellen ein weiteres Kriterium dar. Einige Dienstleister garantieren, den Tarif in einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erhöhen. Es kann sich um einen vergleichsweise kurzen Zeitraum von wenigen Monaten handeln, aber auch um ein Jahr und etwas länger. Auf eine Kaution sollten Versorger verzichten. Hier ist es bei wenigen Anbietern von Billigstrom in der Vergangenheit zu erheblichen Problemen gekommen, als diese Insolvenz anmelden mussten: Die betroffenen Verbraucher hatten dann kaum eine Chance mehr, ihre Kautionszahlung zurückzuerhalten. Seriöse Unternehmen verlangen keine Kaution, bei ihnen besteht auch keine relevante Gefahr einer Insolvenz.