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Günstigen Strompreis langfristig sichern

Strompreisgarantie

Mit einer Strompreisgarantie sichern sich Verbraucher einen günstigen Strompreis über einen längeren Zeitraum. Hinsichtlich des garantierten Preises gelten jedoch Einschränkungen, auf die der jeweilige Stromanbieter ausdrücklich hinweisen muss. Der Wechsel in einen neuen Stromvertrag mit Preisgarantie ist aus der Grundversorgung heraus jederzeit möglich. Das gilt grundsätzlich auch nach einem Umzug. Laufende Sonderverträge müssen hingegen rechtzeitig gekündigt werden, wobei üblicherweise der neue Stromlieferant die Kündigung beim bisherigen Anbieter und die Neuanmeldung beim Netzbetreiber übernimmt.

Günstige Verträge mit Preisgarantie finden

Nahezu jeder Stromrechner bietet die Möglichkeit, in den Einstellungen anzugeben, dass nur mit einer Preisgarantie verbundene Stromtarife angezeigt werden sollen. Weitere notwendige Eingaben für den erfolgreichen Strompreisvergleich sind die wahrscheinlich anfallenden Kilowattstunden und die Postleitzahl der Versorgungsstelle. Die meisten Vergleichsrechner erlauben anstelle der Eingabe des vermuteten Stromverbrauchs die Angabe der Anzahl der Haushaltsmitglieder und rechnen dann mit statistischen Durchschnittswerten. Da der einzelne Haushalt stark von diesen abweichen kann und die meisten Tarife aus einem festen Grundpreis sowie einem Arbeitspreis je kWh bestehen, ist diese Vorgehensweise zwangsläufig ungenau. Es ist somit ratsam, vor der Nutzung des Vergleichsrechners den bisherigen Verbrauch anhand der letzten Rechnung zu prüfen.

Für welchen Zeitraum der Anbieter beim Strom eine Preisgarantie gibt, ist unterschiedlich. Der Mindestzeitraum beträgt naturgemäß zwei Jahre, verbreitet sind aber drei bis vier Vertragsjahre. Strompreisgarantien über noch längere Zeiträume werden selten angeboten. Der Vorteil des garantierten Strompreises besteht darin, dass der Kunde außer in wenigen vertraglich geregelten Ausnahmefällen vor einer Preiserhöhung geschützt ist. Dieser Schutz bezieht sich auf den Grundpreis und auf den Arbeitspreis. Den monatlichen Abschlag darf der Stromlieferant ungeachtet der Preisgarantie selbstverständlich erhöhen, wenn der Verbrauch laut Jahresrechnung höher als erwartet ausgefallen ist.

Nach dem Auslaufen des Stromliefervertrages mit Preisgarantie schließt der Haushalt einen neuen Vertrag ab. Da sich die Strompreise nahezu kontinuierlich nach oben entwickeln, ist dann mit einem deutlichen Preisschritt zu rechnen. Diesem stehen deutliche Einsparungen während der Jahre, für welche die Strompreisgarantie gegolten hat, entgegen.

Einschränkungen der Preisgarantie

Generell setzt sich der Strompreis aus zahlreichen Faktoren zusammen. So entfallen weniger als 50% des Endpreises, den der Verbraucher zahlt, auf den Strom an sich. Den größeren Anteil des Preises machen Steuern (Strom- und Umsatzsteuer), Umlagen wie die EEG-Umlage zur Föderung erneuerbarer Energien oder die Umlage zur Entlastung der Industrie, Konzessionsabgaben und ähnliches aus.

Der Lieferant darf die Preisgarantie für den Strom vertraglich einschränken (eingeschränkte Preisgarantie). Üblich ist die Vereinbarung, dass der Garantiepreis nicht bei Steuererhöhungen gilt, sodass der Stromanbieter diese an den Verbraucher weitergeben darf. Die Umlage für erneuerbare Energien gehört nicht zu den Steuern. Die Weitergabe ihrer Erhöhung ist bei Stromtarifen mit Preisgarantie deshalb nur statthaft, wenn die entsprechende Umlage im Stromvertrag ausdrücklich als Ausnahme für die grundsätzliche Unveränderlichkeit des Preises genannt wird. Das ist heutzutage so gut wie immer der Fall.

Der Vertrag darf weitere Tatbestände enthalten, bei denen eine Preisanpassung trotz der Preisgarantie statthaft ist. Es ist somit durchaus möglich, dass der eine oder andere Anbieter sich das Recht der Strompreisanpassung bei veränderten Netzentgelten vorbehält. Diese Vorgehensweise hat sich bislang noch nicht durchgesetzt. Aufgrund des uneinheitlichen Umfangs der Strompreisgarantie achten Verbraucher bei ihrem Tarifvergleich unbedingt darauf, in welchen Fällen diese nicht gilt.

Was geschieht mit der Preisgarantie, wenn der Strom billiger wird?

Im Gegensatz zum Gaspreis, der tatsächlich in beide Richtungen schwankt, entwickeln sich die Energiekosten für Strom nahezu ausschließlich nach oben. Die letzte Preissenkungswelle war mit dem Beginn der Liberalisierung des Strommarktes zu beobachten und liegt somit lange zurück. Sollte der Strompreis wider Erwarten tatsächlich sinken, verändert er sich für die Kunden in Garantieverträgen nicht. Diese Regelung stellt keine unangemessene Benachteiligung des Stromkunden dar, sondern ist eine Konsequenz aus der vereinbarten Preisgarantie. Damit der Lieferant den Preis über einen längeren Zeit garantieren kann, schließt er mit den Stromproduzenten ebenfalls langfristige Lieferverträge zum Festpreis ab.

Falls die im Stromliefervertrag ausdrücklich als Ausnahmetatbestände zur Strompreisgarantie genannten Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben und EEG-Umlage sinken, hat der Kunde jedoch einen Anspruch auf eine entsprechende Preissenkung. Dass Steuern oder staatliche Abgaben verringert werden, ist kaum zu erwarten. Bei der Ökostrom-Umlage ist eine gelegentliche Verringerung jedoch durchaus denkbar und gelegentlich vorgekommen.

Preisgarantien sind auch für Ökostrom möglich

Auch günstiger Ökostrom kann mit einer Preisgarantie verbunden sein. Bei der Suche nach einem passenden Angebot geben die Verbraucher, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen bevorzugen, neben der gewünschten Preisgarantie den Wunsch nach Ökostrom an, sodass der Rechner ihnen ausschließlich die passenden Tarife anzeigt.

Ökostrom stammt aus verschiedenen Quellen, die mit unterschiedlich starken Auswirkungen auf die Umwelt und auf das Landschaftsbild verbunden sind. Wenn Verbraucher für ihren Stromtarif mit Strompreisgarantie eine besonders umweltfreundliche Energiequelle bevorzugen, achten sie darauf, welche erneuerbare Energieträger zur Verwendung kommen.