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DSL: Mit einem günstigen Tarif surfen

Für das schnelle Surfen mit einem DSL-Anschluss müssen Verbraucher nicht viel Geld zahlen, manche Provider bieten ein besonders günstiges Internet. Angesichts großer Preisunterschiede lohnt es sich, einen ausführlichen Vergleich durchzuführen. Das gilt für einen Neuanschluss genauso wie bei einem vorhandenen Tarif. Im zweiten Fall realisieren Kunden mit dem Wechsel zu einem preiswerteren DSL-Anbieter vielfach hohe Einsparpotenziale.

Was Verbraucher beim Vergleichen beachten sollten

Günstiges DSL zeichnet sich durch niedrige Gesamtkosten aus. Aufmerksamkeit verdienen die monatlichen Grundgebühren als größter Kostenpunkt. Verbraucher dürfen sich aber nicht allein darauf beschränken. Sie sollten auch mögliche Zusatzkosten einbeziehen. So fällt bei manchen Providern für das Bereitstellen der Hardware eine einmalige Kostenpauschale oder eine monatliche Gebühr an. Zudem verlangen manche Dienstleister eine Einrichtungsgebühr. Wer tatsächlich günstiges Internet nutzen will, geht am besten folgendermaßen vor: Vergleichende addieren sämtliche Kosten, welche in der Mindestlaufzeit anfallen. Diese teilen sie durch die Anzahl der Monate, so erhalten sie die durchschnittlichen monatlichen Kosten. Auf dieser Basis lassen sich die Tarife sinnvoll vergleichen.

Das setzt aber voraus, dass es sich jeweils um den gleichen Leistungsumfang handelt. Einige Provider bieten nicht nur günstiges Internet, sie integrieren auch Leistungen wie eine Flat ins deutsche Festnetz in die Grundgebühr. Andere offerieren ebenfalls eine Flatrate, dort kostet sie aber einen Aufschlag. Bei solchen Leistungen fragt sich zusätzlich, ob sie Nutzer überhaupt brauchen. Manche verfügen beispielsweise über einen Handyvertrag mit Telefon-Flatrate, sie benötigen keine weitere Flatrate im DSL-Tarif.

Sonderaktionen: Wie sind sie zu bewerten?

Zahlreiche Provider buhlen intensiv um Kunden, viele setzen dabei auf das Mittel der Neukundenaktionen. Sie locken mit vorübergehend niedrigeren Grundgebühren oder einmaligen Gutschriften. Im Gegenzug verpflichten sich Verbraucher zu Mindestvertragslaufzeiten, meist über zwei Jahre. Solche Aktionen verdienen einen genauen Blick. Sie können sich auszahlen, sie können aber auch ein reines Lockangebot darstellen. Auch hier sollten Interessierte berechnen, welche durchschnittlichen monatlichen Kosten über die gesamte Laufzeit anfallen.

Beispiel: Ein Anbieter wirbt mit niedrigen Grundgebühren im ersten Jahr, kein anderer Provider kann damit mithalten. Der Vertrag dauert aber mindestens zwei Jahre. Das Angebot lohnt sich, wenn die Durchschnittsgebühr bei einem Tarifvergleich auf den oberen Plätzen landet. Vielleicht fordert der Provider im zweiten Jahr aber eine so hohe Gebühr, dass Verbraucher bei einem anderen Dienstleister insgesamt günstiger surfen. Schließen Verbraucher einen preiswerten Vertrag mit Neukundenaktion ab, sollten sie spätestens gegen Ende der Laufzeit nochmals durchrechnen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, spätestens dann verlangen Anbieter die üblichen Grundgebühren. Handelt es sich dann immer noch um einen guten oder sogar den besten Anbieter? Oder bieten Konkurrenten einen besseren Tarif? Trifft der zweite Fall zu, sollten Kunden rechtzeitig kündigen und einen Neuvertrag vereinbaren. Meist beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, den Stichtag sollten Verbraucher nicht verpassen.