Sie haben unerwartete Einnahmen und überlegen nun, wie Sie aktuell nicht benötigtes Geld anlegen? Sie fragen sich, ob Sie trotz laufender Kredite in die Altersvorsorge investieren sollen? Fest- und Tagesgelder werfen kaum Rendite ab, eine Anlage in Fonds lohnt nur, wenn Sie mittel- bis langfristig auf das Geld verzichten können. Zuerst sollten Sie deshalb prüfen, ob Sie Schulden haben, für die Sie Zinsen zahlen. Die Schuldentilgung ist eine sichere „Geldanlage“ mit hoher Rendite, weil Kreditzinsen nicht in dem Maße gesunken sind wie Sparzinsen. Zu prüfen sind lediglich die rechtlichen Möglichkeiten einer vorzeitigen Rückzahlung.
Versicherungen für Kinder – welche Policen wirklich sinnvoll sind
Die Familie hat Zuwachs bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Junge Eltern sind um das Wohl ihrer Kinder besonders besorgt. Versicherungen können ein Kind zwar nicht vor Krankheit und Unglücksfällen schützen, aber zumindest die finanziellen Folgen von Schicksalsschlägen abfedern. Nicht nur die Geburt eines Kindes sollte Anlass sein, die Versicherungsverträge zu überprüfen, sondern auch andere Veränderungen wie Volljährigkeit, Beendigung der Schulausbildung und Auszug aus dem Elternhaus.
Wichtiger Schutz für wenig Geld
Eine Haftpflichtversicherung online abzuschließen, dauert nur ein paar Minuten. Der Versicherungsschutz ist sehr preisgünstig und doch so wichtig, dass immer wieder Stimmen laut werden, die Privathaftpflichtversicherung zur Pflichtversicherung zu machen, wie es zum Beispiel für Autos und in vielen Bundesländern auch für Hunde längst vorgeschrieben ist.
Unbegrenzte Haftung
Warum ist die Haftpflichtversicherung auch nach Ansicht von Verbraucherschützern eine der wichtigsten Versicherungen für private Haushalte? Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Das steht im Gesetz. Meist wird ein Verschulden vorausgesetzt, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Schon eine kleine Unachtsamkeiten führen zu einer Haftpflicht in unbegrenzter Höhe. Tritt ein Fußgänger auf die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten, und kommt es deswegen zu einem Unfall, muss er dafür mit seinem gesamten Vermögen und allem, was er später noch verdienen wird, haften. Teure Personenschäden passieren häufiger, als man denkt: Ein Linienbus muss scharf bremsen, mehrere Fahrgäste stürzen und verletzen sich. Oder ein Radfahrer fällt bei einem Ausweichmanöver hin. Behandlungs- und Pflegekosten in Millionenhöhe sind keine Seltenheit. Ein einziger unaufmerksamer Moment kann das ganze Leben verändern, nicht nur für den Verletzten, sondern auch für den Schadenverursacher. Ohne Versicherung muss er für den Rest seines Lebens bis zur Pfändungsfreigrenze zahlen. Die Privathaftpflichtversicherung stellt sich schützend vor ihren Kunden, prüft zunächst die Haftungsfrage und zahlt anschließend für berechtigte Ansprüche oder weist unberechtigte und überzogene Forderungen auf ihre Kosten zurück.
Geringer Beratungsbedarf
Die Haftpflichtversicherung ist online einfach zu kaufen, weil der Beratungsbedarf im Vergleich zu anderen Versicherungszweigen eher gering ist. Es sind keine Versicherungswerte zu ermitteln wie etwa in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung, es gibt keine aufwendigen Fragebögen zur Risikosituation, und man braucht auch keine Vermögensanalyse wie bei der Planung einer Altersversorgung. Ein Vergleich von Preisen und Leistungen ist deshalb online über die großen Vergleichsportale sehr leicht möglich. Darüber hinaus schadet auch eine Anfrage beim eigenen Versicherer nicht. Durch Bündelrabatte und andere Vergünstigungen für Bestandskunden sinken die Preise, oder es werden bessere Leistungen geboten.
Wichtige Auswahlkriterien
Wenn Sie die passende Haftpflichtversicherung online aussuchen, achten Sie vor allem auf eine ausreichende Versicherungssumme. Sie wird in der Haftpflichtversicherung auch als Deckungssumme bezeichnet. Mehrere Millionen Euro sollten es schon sein. Da extreme Schäden selten sind, ist der Preisunterschied zwischen den verschiedenen Varianten nicht hoch. Sparen lässt sich mit einer Selbstbeteiligung, denn das entlastet den Versicherer bei der Regulierung von Bagatellschäden. Achten Sie darauf, die richtige Lebenssituation zu vermitteln. Es gibt günstige Haftpflichtversicherungen für Singles oder die Familienhaftpflicht, in der auch Partner und unverheiratete Kinder bis zum Ausbildungs- oder Studienabschluss mitversichert sind. Besondere Risiken wie Hunde, vermietete Eigentumswohnungen oder Flugmodelle (Drohnen) müssen zusätzlich versichert werden.
Familienhaftpflicht – die ganze Familie versichert
Auch wenn die Familienhaftpflichtversicherung keine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung ist, macht es stets Sinn, eine derartige Versicherung abzuschließen. Gerade Kinder haben ungewollt schnell einen Schaden verursacht, der die Eltern ohne Versicherungsschutz teuer zu stehen kommt. Natürlich können sich Erwachsene ebenso wenig davon freisprechen, einen Sach- oder Personenschaden zu verursachen.
Wer ist in der Familienhaftpflicht mitversichert?
Im Grunde ist eine Familienhaftpflichtversicherung nichts anderes, als eine Privathaftpflichtversicherung für alle in einem Haushalt lebenden Personen. Dabei unterscheiden sich die Versicherten je nach Anbieter. In der Regel immer versichert sind Ehepartner, mit im Haushalt lebende Partner und minderjährige Kinder. Dies schließt auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ein. Je nach Tarif können andere im Haushalt lebende Familienmitglieder, volljährige Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, Studenten und temporär im Haushalt lebende Personen wie Au Pairs oder Austauschschüler mitversichert sein. Generell ausgeschlossen sind verheiratete und berufstätige Kinder.
Diese Schäden deckt die Familienhaftpflicht ab
Einige Fälle sind klassische Beispiele für Schäden, die eine Haftpflichtversicherung übernimmt. Kippt die kleine Tochter ihren Kakao über den Laptop des Nachbarn, landet der Ball statt im Tor in der Fensterscheibe oder fährt der Sohnemann mit dem Fahrrad in ein neues Auto, ist das zwar ärgerlich, aber ein typischer Sachschaden. Ebenso sind Personenschäden abgesichert. Fährt ein Kind mit dem Roller in einen Fußgänger und verletzt diesen dabei, trägt die Familienhaftpflicht die entstehenden Kosten inklusive Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld.
Neben den typischen Schadensfällen können verschiedene Leistungen zusätzlich abgesichert werden. Dazu gehören sogenannte Gefälligkeitsschäden, Schlüsselverlust oder Schäden an geliehenen Sachen.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Außerdem werden Schäden, die ein Familienmitglied dem anderen zufügt, nicht übernommen. Macht also der Bruder der Schwester das teure Smartphone kaputt, muss er selber dafür geradestehen. Dies gilt solange, wie die betroffenen Personen in einem Haushalt leben und über den gleichen Versicherungsvertrag abgesichert sind.
Die Höhe der Deckungssumme
Grundsätzlich gilt: je höher die Deckungssumme, je teurer der Versicherungsvertrag. Zu bedenken ist aber, dass gerade bei Personenschäden die Folgekosten in die Millionen gehen können. Arztkosten, Rehabilitationsmaßnahmen, Ausfälle und Schmerzensgeld summieren sich schnell zu großen Beträgen. Kommt es zu Langzeitschäden, muss der Verursacher lebenslang für Folgeleistungen aufkommen. Ist die Deckungssumme zu niedrig gewählt, sind die überschüssigen Zahlungen aus eigener Tasche zu begleichen.
Daher sollte die Versicherungssumme 3 Millionen Euro nicht unterschreiten, üblich sind mittlerweile Höhen von 5 bis 10 Millionen Euro. Um die Kosten für die Police zu senken, lohnt es sich, eine Selbstbeteiligung für den Schadensfall zu übernehmen.
Dreifache Leistung aus der Haftpflichtversicherung
Für ihre Kunden erbringt die Haftpflichtversicherung Leistungen auf drei verschiedene Arten. Sie prüft zunächst die Haftungsfrage. Erst danach erbringt sie eine Geldleistung an den Geschädigten oder lehnt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab. Sie erfüllt damit zugleich eine Rechtsschutzfunktion.
Komplizierte juristische Sachverhalte
Das Haftungsrecht in Deutschland ist nicht einfach zu verstehen. Grundsätzlich haftet ein Mensch nur bei Verschulden, also wenn ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Schon kleine Nachlässigkeiten gelten als einfache Fahrlässigkeit. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Gesetz eine Haftpflicht ohne Verschulden vorsieht, zum Beispiel als Hundehalter oder Gebäudeeigentümer. Gut, wenn der Versicherungsnehmer die Experten der Versicherung an seiner Seite hat und die zuerst einmal klären, ob er für einen Schaden überhaupt verantwortlich ist. Das Gesetz trifft dazu nur sehr allgemeine Regelungen. Die vielen unterschiedlichen Praxisfälle landen nicht selten vor Gericht. Ein beliebtes Thema ist etwa die Aufsichtspflicht über Minderjährige. Das bekannte Baustellenschild „Eltern haften für ihre Kinder“ ist inhaltlich Unsinn, denn Eltern haften nicht für ihre Kinder, sondern nur für sich selbst – aber nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzen. Wie weit diese Pflicht geht, ist umstritten. So wurde gerichtlich entschieden, dass Eltern ein dreijähriges Kind nicht zur Toilette begleiten müssen und deshalb auch nicht haften, wenn das Kind die Toilette unter Wasser setzt. Einen solchen Prozess bezahlt die Familienhaftpflicht.
Auf ausreichende Deckungssummen achten
Kommt die Schadenabteilung der Haftpflichtversicherung zu dem Ergebnis, dass die Forderungen des Geschädigten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach berechtigt sind, leistet sie eine entsprechende Zahlung und schützt so das Vermögen ihres Versicherten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Hier bietet die Haftpflichtversicherung Leistungen von mehreren Millionen Euro. Hohe Deckungssummen sind sinnvoll, denn das Gesetz sieht eine unbegrenzte Haftung des Schädigers vor, mit seinem gesamten Vermögen und allem, was er in Zukunft verdienen wird. Schwere Personenschäden sind zwar glücklicherweise selten, aber wenn es dazu kommt, wird es sehr teuer. Pflegekosten von 30.000 Euro im Monat sind bei querschnittsgelähmten Patienten mit Beatmungspflicht keine Seltenheit. Auch Umweltschäden durch auslaufendes Heizöl gehen richtig ins Geld.
Passiver Rechtsschutz bei überzogenen Forderungen
Sind die Ansprüche des Geschädigten generell unberechtigt oder zu hoch, erbringt die Haftpflichtversicherung Leistungen nach Art einer Rechtsschutzversicherung. Sie weist die Forderungen ganz oder teilweise ab. Vielleicht reicht dazu schon ein einfacher Brief an den Geschädigten, mit dem die juristische Wertung des Sachverhalts erklärt wird. Vielleicht kommt es aber auch, wie im Fall der überschwemmten Toilette, zum Prozess. Dann zahlt die Privathaftpflichtversicherung für Gerichts- und Anwaltskosten, Sachverständige und dergleichen. Man nennt dies passiven Rechtsschutz. Eine Rechtsschutzversicherung wird dadurch aber nicht überflüssig, denn sie deckt zusätzlich den aktiven Rechtsschutz, also die Verfolgung eigener Ansprüche ab.
Haftpflicht über die Eltern
Eine eigene Haftpflichtversicherung ist für Studenten im Erststudium meist nicht erforderlich. Sie genießen Versicherungsschutz über die Police ihrer Eltern. Die Mitversicherung erwachsener Kinder kann aber bei den einzelnen Anbietern recht unterschiedlich geregelt sein. Da die Privathaftpflichtversicherung eine besonders wichtige Versicherung ist und keine Deckungslücken entstehen sollten, lohnt ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.
Versichert bis zur Hochzeit
In einer üblichen Familienhaftpflicht sind minderjährige Kinder versichert, solange sie nicht selbst verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Ob die Kinder noch bei den Eltern leben oder eine eigene Wohnung haben ist, anders als in der Hausratversicherung, egal. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf leibliche Kinder, sondern auch auf Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Haben Sie Kinder, die über Ihre Privathaftpflicht mitversichert sein sollen, achten Sie darauf, den richtigen Tarif abgeschlossen zu haben. Neben der Familienhaftpflicht gibt es nämlich auch etwas günstigere Single-Tarife. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der versicherten Leistungen nicht, aber der Kreis der versicherten Personen ist auf den Versicherungsnehmer selbst beschränkt.
Volljährige Kinder in Ausbildung
Vollendet ein unverheiratetes Kind das 18. Lebensjahr, bleibt der Versicherungsschutz über die Familienhaftpflicht der Eltern bestehen, wenn es sich in einer Schulausbildung, einer unmittelbar anschließenden Berufsausbildung oder im Studium befindet. Eine separate Haftpflichtversicherung für Studenten ist auch dann nicht nötig, wenn sie nebenbei arbeiten, um das Studium zu finanzieren. Reine Fortbildungsmaßnahmen neben einem Hauptberuf oder Referendarzeiten sehen die Versicherer dagegen in der Regel nicht als Studienzeiten an.
Sonderfälle klären
Lebensläufe sind in vielen Fällen nicht so lückenlos, wie die Versicherungsbedingungen es unterstellen. Nur selten schließen Studium oder Lehre unmittelbar an die Schulzeit an. Zwischen Bachelor- und Masterstudium gibt es häufig eine freie Zeit, zum Beispiel für einen Auslandsaufenthalt. Unterbrechungen durch Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr unterbrechen den Versicherungsschutz nicht. Wie früher beim Wehr- oder Zivildienst sollen dem jungen Menschen hier keine Nachteile entstehen. In allen anderen Fällen sollte der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen und den Fortbestand des Versicherungsschutzes für die Kinder klar vereinbaren. Unterbrechungszeiträume von bis zu zwölf Monaten sollten kein Problem sein. Eine eigene Haftpflichtversicherung für Studenten im Masterstudium brauchen diese also nur, wenn zwischen Bachelor-Abschluss und Beginn des Masterstudiums mehr als ein Jahr lag. Plant Ihr Kind ein Auslandssemester oder eine Work-and-travel-Zeit, fragen Sie gleich auch nach dem Versicherungsschutz im Ausland.
Kinder des Lebenspartners
Eine besondere Konstellation ergibt sich in der sogenannten Patchwork-Familie, also wenn in der Familienhaftpflicht ein nichtehelicher Partner mitversichert wird und dieser eigene Kinder hat, die aber keine gemeinsamen Kinder mit dem Versicherungsnehmer sind und auch nicht adoptiert wurden. Meist muss eine besondere Vereinbarung getroffen werden, damit auch die Kinder des Partners von der gemeinsamen Haftpflichtversicherung umfasst sind.
Leistungsumfang Privathaftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung zählt zwar nicht zu den Pflichtversicherungen, ist jedoch eine sinnvolle Absicherung. Denn grundsätzlich haften Sie für jeden Schaden, den Sie verursachen, mit Ihrem Privatvermögen. Das kann im schlimmsten Fall zum Ruin führen. Grundsätzlich kann man in eine Haftpflicht Lebensgefährten bzw. Ehepartner, je nach Alter die Kinder und auch weitere im Haushalt lebende Personen mitversichern.
Was ist versichert?
Die wohl häufigsten Schadensfälle sind Sachschäden. Schnell geht durch eine Unachtsamkeit eine Glasscheibe zu Bruch, das Handy des Bekannten wird fallen gelassen oder der Rotwein ergießt sich über die Sofapolster der Nachbarn. Immer, wenn Sie einen Gegenstand Dritter beschädigen oder zerstören, fällt dies unter Sachschäden.
Weiterhin gehören Personenschäden zu den Leistungen der Privathaftpflichtversicherung. Sie bringen versehentlich einen Fahrradfahrer zum Fall, das traurige Ergebnis ist ein gebrochenes Bein – dann tritt die Police in Kraft. Neben den Behandlungskosten kommt Ihre Versicherung für Schmerzensgeld und Verdienstausfallzahlungen auf. Bleibt der Betroffene dauerhaft geschädigt, übernimmt Ihr Versicherer lebenslange Rentenleistungen.
Hat ein Dritter einen finanziellen Schaden durch eine von Ihnen hergeleitete Handlung, ist dies ein Vermögensschaden. Das könnte beispielsweise ein verpasster Flug sein, der die Folge eines von Ihnen verursachten Verkehrsunfalls war. Auch für diese Schäden ist die Haftpflicht zuständig.
Ausfalldeckung
Optional können Sie bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung eine Ausfalldeckung vereinbaren. Diese tritt in Kraft, wenn Sie selbst geschädigt werden, die Gegenseite die Kosten aber nicht übernehmen kann. Eigentlich hätten Sie in dem Fall einfach Pech gehabt. So aber springt Ihre eigene Versicherung ein und übernimmt die Kosten.
Passiver Rechtsschutz
Der passive Rechtsschutz tritt dann in Kraft, wenn gegen Sie unbegründete Schadensersatzansprüche erhoben werden. Die Privathaftpflicht trägt die Kosten des Rechtsstreits und geht notfalls für Sie vor Gericht. Nicht zu verwechseln ist diese Leistung mit einer Rechtschutzversicherung.
Deckungssumme
Gerade bei Personenschäden kann es zu sehr hohen Beträgen kommen, die den Verursacher lebenslang belasten und häufig in den Ruin treiben würden. Daher sollte die Deckungssumme entsprechend hoch gewählt sein. Eine Abdeckung unter 3 Millionen Euro ist nicht zu empfehlen, gängig sind Summen zwischen 5 und 10 Millionen Euro.
Je höher die Deckungssumme, desto höher wird der zu zahlende Beitrag. Allerdings handelt es sich meist nur um wenige Euro, die ein Wechsel in eine höhere Deckungssumme ausmacht. Im Zweifel ist das gut angelegtes Geld.
Auch der Abschluss einer Selbstbeteiligung kann den Versicherungsbeitrag ein wenig senken. Üblich sind Selbstbeteiligungen zwischen 150 Euro und 300 Euro. Beachten Sie jedoch, dass Sie dann bei jedem Schadensfall mit diesem Betrag mithaften. Oft lohnt es sich hier kaum, kleinere Schäden überhaupt einzureichen.
Ausschlüsse
Ausschlüsse können je nach Police variabel sein. Grundsätzlich sind keine Schäden versichert, die Sie einem Dritten zufügen, der ebenfalls über Ihre Police versichert ist, beispielsweise dem eigenen Ehepartner. Weiterhin fallen vorsätzlich verursachte Schäden aus der Privathaftpflichtversicherung.
Private Haftpflicht: Unverzichtbare Versicherung
Die private Haftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen: Verbraucherschützer raten jedem dazu, eine Haftpflichtpolice abzuschließen. Sie schützt bei vergleichsweise geringen Kosten vor Haftungsansprüchen Dritter. Wer ohne Absicht einer anderen Person oder deren Eigentum einen Schaden zufügt, muss diesen begleichen. Insbesondere bei Personenschäden kann der Schadensbetrag in die Zehn- oder Hunderttausende gehen. Er ergibt sich zum Beispiel aus den Behandlungskosten und aus dem Schadensersatz für Arbeitsausfall. Solche Summen können die Schädiger in die Insolvenz treiben, eine Privathaftpflichtversicherung bewahrt davor.
Was eine private Haftpflichtversicherung leistet
Der Haftpflichtversicherer übernimmt die berechtigten Forderungen Dritter an den Versicherten, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt. Er verweigert die Zahlung, wenn die Schadensersatzforderung im Rahmen einer Straftat entsteht. Auch bei sonstigem vorsätzlichem Handeln wird er den Schaden nicht begleichen. Positiv ist, dass die Haftpflicht als eine Art Rechtsschutz fungiert: Sobald sich ein Versicherungsnehmer mit einer Forderung konfrontiert sieht, regelt das der Versicherer. Sollten die Vorwürfe nicht zutreffen, setzt er sich gerichtlich mit der anderen Partei auseinander. Versicherte müssen nicht selbst handeln. Eine gute Privathaftpflicht erfüllt eine weitere Funktion: Sollte der Versicherte berechtigte Forderungen gegen einen anderen haben und dieser kann nicht zahlen, springt die eigene Versicherung ein. Sie bezahlt die Forderung und versucht dann separat, dieses Geld zurückzuholen.
Bei einem Vergleich privater Haftpflichtversicherungen verdienen Extras wie der Schutz vor Forderungsausfall Aufmerksamkeit. Die meisten Unternehmen haben zudem mehrere Tarife, neben einem preiswerten Grundtarif etwas teurere Tarife mit Zusatzleistungen. Ein erweiterter Leistungsumfang kann sinnvoll sein. Das trifft auf die Kostenübernahme bei einem Schlüsselverlust zu. Verlieren Mieter einen Schlüssel, tauscht der Vermieter unter Umständen sämtliche Schlösser und Schlüssel aus. Mit einer Haftpflicht meiden Versicherungsnehmer eine erhebliche Geldforderung. Empfehlenswert ist zudem ein Schutz bei Gefälligkeitsschäden. Hilft jemand einem anderen beim Umzug und beschädigt aus Versehen einen Gegenstand, zahlt die Haftpflichtversicherung gewöhnlich nicht. Sie erstattet den Schaden nur bei einem expliziten Zusatzschutz. Der Versicherungsschutz bei Mietsachschäden, zum Beispiel an der Immobilie, ist ebenfalls sinnvoll.
Haftpflichtpolicen vergleichen und Einsparpotenzial realisieren
Die Kosten für eine Haftpflicht differieren stark, ein Vergleich zahlt sich aus. Fundiert lassen sich die Policen ausschließlich bei einem identischen oder ähnlichen Versicherungsumfang vergleichen. Auf einem Vergleichsportal erledigen User das mit wenigen Angaben und Klicks. Sie nennen unter anderem die gewünschte Deckungssumme, die Selbstbeteiligung sowie die Extras. Bei der Selbstbeteiligung gilt: Je höher diese liegt, desto geringer ist die Prämie. Anschließend können Verbraucher sofort online eine Haftpflicht vereinbaren. Wer bereits über einen Vertrag verfügt und den Anbieter wechseln will, sollte an die Kündigungsfrist denken: Diese beträgt jedes Jahr drei Monate vor dem Fälligkeitstermin.
Haftpflicht im Vergleich: Auf die Leistungen kommt es an
Ohne private Haftpflichtversicherung droht bei einem Schaden der finanzielle Ruin. Gute Policen gibt es bereits ab einer Jahresprämie von 50 Euro. Bei der Suche nach dem besten Tarif hilft es, die Haftpflichtversicherung einem Vergleich zu unterziehen.
Was deckt die Haftpflichtversicherung ab?
Zum Leistungsumfang der privaten Haftpflichtversicherung gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Mehrzahl der Sachschäden hat einen Wert von unter 5.000 Euro. Richtig teuer wird es jedoch, wenn Personen zu Schaden kommen. Der Verursacher muss in diesem Fall die Kosten für Behandlungen, Reha, Verdienstausfall und Schmerzensgeld übernehmen. Kommt der Geschädigte gar zu Tode können die Forderungen der Hinterbliebenen schnell in die Millionen gehen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt bei einem Schaden nicht nur die anfallenden Kosten, sie wehrt auch unberechtigt gestellte Ansprüche ab.
Auf eine möglichst hohe Deckung achten
Zu den wichtigsten Kriterien bei einem Haftpflichtversicherungsvergleich gehört die angebotene Deckungssumme. Entscheiden Sie sich nach Möglichkeit immer für die maximale Deckung. Die Preisunterschiede sind nur sehr gering und bei Personenschäden zahlt sich eine höhere Deckungssumme in jedem Falle aus. Bei der gesetzlichen Haftung gibt es nach oben keine Grenze, weshalb auch die Haftpflichtversicherung entsprechend ausgestattet sein sollte. Mit einer Deckung von 50 Millionen Euro sind Versicherungsnehmer auf der sicheren Seite. Wichtig ist zudem, dass pro geschädigter Person mindestens 10 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Forderungsausfall immer absichern
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Deckung bei Forderungsausfall. Diese springt immer dann ein, wenn der Versicherte selbst geschädigt wird und der Verursacher hierfür nicht aufkommen kann. Da in Deutschland nach wie vor rund 15 Prozent der Haushalte über keinen private Haftpflichtversicherung verfügen ist dieses Risiko durchaus real. Achten Sie bei der Suche nach der Haftpflichtversicherung in einem Vergleich der Tarife daher darauf, ab welcher Schadenssumme der Versicherer einspringt. Bei den meisten Assekuranzen greift die Forderungsausfalldeckung bei Schäden ab 2.500 Euro.
Ein Vertrag für die ganze Familie
Sofern Sie verheiratet sind oder sich in einer Lebenspartnerschaft befinden, reicht eine Police aus. Kinder sind bis zum Ende der Berufsausbildung über den Vertrag ihrer Eltern abgesichert. Bis zum Alter von sieben Jahren können Kinder für einen Schaden nicht haftbar gemacht werden. Eltern, die einen solchen Schaden dennoch übernehmen möchten sollten darauf achten, dass auch deliktunfähige Kinder versichert sind. Für Unverheiratete Paare gilt, dass Schadensersatzansprüche gegen Mitversicherte bzw. andere im Haushalt lebende Personen in der Regel ausgeschlossen sind.
Günstigere Prämie mit Selbstbeteiligung
Wenn Sie im Internet die Haftpflichtversicherung im Vergleich betrachten, können Sie in der Suchmaske eine Selbstbeteiligung angeben. Empfehlenswert ist hier ein Betrag von 150 Euro. Kleinere Schäden müssen dann zwar selbst übernommen werden, die Prämie wird jedoch günstiger. Zudem kann das Melden von kleineren Schäden dazu führen, dass der Versicherer kündigt. Im Schadensfall besitzt dieser ein Sonderkündigungsrecht.
Zinslose Kredite
Ein Kredit für 0 Prozent Zinsen klingt nach einer feinen Sache – konkurrenzlos günstig, solange niemand negative Zinsen bietet, wie sie bei der Geldanlage großer Vermögen tatsächlich möglich sind. Und doch kann es sein, dass die 0-%-Finanzierung nicht das beste Angebot ist.
Versteckte Kosten treiben den Preis hoch
In manchen Geschäftsbedingungen wird die kostenlose Finanzierung mit anderen Produkten verknüpft, die Sie weder bestellt haben noch überhaupt brauchen. Den Kredit gibt es zwar für 0 Prozent, aber dazu gehört auch noch eine Kreditkarte, für die eine Jahresgebühr fällig wird. Oder das Angebot ist in einen Rahmenkredit eingebettet, für den sehr wohl Zinsen zu zahlen sind, wenn Sie ihn anders als für die eine Produktfinanzierung nutzen. Auch Ratenschutz- oder Restschuldversicherungen sind eine beliebte Möglichkeit, die Kosten der Finanzierung wieder hereinzuholen. Der Händler oder die Bank bekommen für den Abschluss nämlich Provision. Nun sind solche Versicherungen nicht per se unnütz, aber bei kleinen Kreditsummen und eher kurzen Laufzeiten kann man getrost darauf verzichten. Und wenn Sie doch gern ein Rundum-sorglos-Paket hätten, kaufen Sie es nicht unbesehen im Paket des 0-%-Kredits, sondern vergleichen Sie zuvor Preise.
Auch kostenlose Kredite müssen getilgt werden
Machen Sie sich vorab Gedanken darüber, wie Sie die Kreditraten bezahlen wollen. Beim Kredit für 0 Prozent haben Sie nicht unbedingt die Wahl zwischen verschiedenen Optionen. Möglicherweise ist die Laufzeit für Ihre finanziellen Verhältnisse zu kurz, die Raten also zu hoch. Müssen Sie dafür auf Ihren Dispo zurückgreifen, werden aus 0 % Zinsen schnell 10 % und mehr. Bei einem gewöhnlichen Ratenkredit der Bank haben Sie dagegen die freie Wahl, sich für eine optimale Kombination aus Darlehenssumme, Laufzeit und Monatsrate zu entscheiden. Die Zinsen für einen Ratenkredit liegen dabei nur rund halb so hoch wie der Dispozins.
Rechtliche Besonderheiten bei kostenlosen Krediten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2014 in letzter Instanz entschieden, dass Kredite ohne Zinsen keine richtigen Darlehensverträge sind. Der übliche strenge Verbraucherschutz im Kreditgeschäft gilt deshalb laut BGH für diese Verträge nicht. Das bedeutet unter anderem, dass der Kreditnehmer kein Widerrufsrecht hat. Es kann also zu der kuriosen Situation kommen, dass Sie einen Kaufvertrag widerrufen, an die gekoppelte Finanzierung aber nach wie vor gebunden sind. Ob sie mit dem Verkäufer noch über Mängel am neuen Auto oder einen defekten Kühlschrank streiten, ist der Bank gleichgültig – Tilgung und Zinsen müssen weiterhin fließen.
Barzahler mit Vorteilen
Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte hat ein normaler Ratenkredit eine Menge Vorteile. Aber ist er auch billiger? Das kommt auf Ihr Verhandlungsgeschick an. Als Barzahler haben Sie die Chance, beim Händler einen beachtlichen Rabatt herauszuhandeln – vor allem dann, wenn er die Finanzierungskosten zuvor auf den Kaufpreis aufgeschlagen hat. Möchten Sie beispielsweise 5.000 Euro zu 5 % Zinsen über ein Jahr finanzieren, kostet Sie das 136 Euro. Schon 3 % Barzahlungsrabatt reichen, um billiger zu sein als der Kredit ohne Zinsen bei vollem Kaufpreis.